Steadfast Desk – Signature of the President

Es gibt 384 Antworten in diesem Thema, welches 134.615 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kendrith Sun.


  • The White House
    May 16th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Hate Crime Legislation Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 13.05.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States



    Hate Crime Legislation Act



    Sec. 1 - Purpose of Legislation
    Dieses Gesetz zur Erweiterung des United States Penalty Code dient der Strafverschärfung für Taten, die aus niederen Beweggründen begangen werden.


    Sec. 2 - USPC Amendment
    Der United States Penalty Code wird um Folgendes erweitert:


      ART. V - HATE CRIME LEGISLATION


      Sec. 1. Bias-motivated Crimes
      (1) Ein vorurteilsmotiviertes Verbrechen liegt vor, wenn eine Tat nach Art. III Secs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 dieses Gesetzes aus Gründen der ethnischen oder nationalen Abstammung, Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung oder des Geschlechts eines Anderen oder einer Gruppe Anderer begangen wird.
      (2) Ein vorurteilsmotiviertes Verbrechen ist mit dem höchsten in diesem Gesetz vorgesehenen Strafmaß zu ahnden. Würde dieses auch ohne Anwendung dieses Absatzes verhängt, so ist das Höchststrafmaß nach Monaten um zehn vom Hundert zu erhöhen.
      (3) Die Bestimmungen der Sec. 2 des Presidential Reprieve and Pardon Act sollen, wenn im Urteil ein vorurteilsmotiviertes Verbrechen festgestellt wurde, für den Verurteilten nicht zur Anwendung kommen.


  • The White House
    May 16th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 2nd Presidential Election Amendment Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 13.05.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States


    2nd Presidential Election Amendment Act


    Only Section - Amendmening the Presidential Election Act
    Die Subsections (b), (c) und (d) von Art. III Sec. 2 des Presidential Election Act erhalten mit Ablauf des Tages, an dem der vierte Verfassungszusatz die Zustimmung von mindestens drei Vierteln der Bundesstaaten erhalten hat, die folgende Fassung:


    (b) Derjenige Wahlvorschlag, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen eines Bundesstaates auf sich vereinigt, erhält die Elektorenstimmen des betreffenden Bundesstaates.
    (c) Die Elektorenstimmen eines Bundesstaates setzen sich zusammen aus: 1. Der um eins erhöhten Zahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, und
    2. der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die auf alle anderen Wahlvorschläge entfallen sind.
    (d) Ist die Summe der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die für alle anderen Wahlvorschläge gestimmt haben, kleiner oder gleich Null, wird die Zahl der Elektorenstimmen anhand der um eins erhöhten Zahl der Wähler, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, ermittelt.
    (e) Bei Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehr bestplatzierten Wahlvorschlägen in einem Bundesstaat wird die Anzahl der Elektorenstimmen für jeden der bestplatzierten Wahlvorschläge gemäß der Bestimmungen der Subsections (c) und (d) separat ermittelt.


  • The White House
    May 16th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Revocation of Compulsory Passports Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 13.05.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Ulysses Quentin Monroe)
    President of the United States


    Revocation of Compulsory Passports Act



    Sec. 1 - Citation
    Dieses Gesetz soll als "Revocation of Compulsory Passports Act" zitiert werden.


    Sec. 2 - Revocing the Regulation of Passports Act
    Der Regulation of Passports Act wird aufgehoben.


    Sec. 3 - Introducing the United States Passports Act
    Das Folgende ist Gesetz der Vereinigten Staaten:


      United States Passport and IDs Act


      Sec. 1 - Intention, Citation
      (1) Dieses Gesetz legt die Bedingungen für das Führen sowie die Inhalte von Reise- und Diplomatenpässe sowie Militärausweise der Vereinigten Staaten fest.
      (2) Dieses Gesetz soll als "United States Passport and IDs Act" zitiert werden.


      Sec. 2 - Passport Data
      (1) Reise- und Diplomatenpässe sowie Militärausweise enthalten die folgenden Angaben:
      a) eine Seriennummer,
      b) ein Lichtbild,
      c) die Unterschrift des Ausweisinhabers,
      d) den Nachnamen,
      e) alle Vornamen mit Kennzeichnung des Rufnamens,
      f) Tag, Ort und Staat der Geburt,
      g) Tag der Einbürgerung, sofern bei der Geburt eine andere als die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erworben wurde.
      h) die Körpergröße,
      i) die Augenfarbe,
      j) die Anschrift des Hauptwohnsitzes,
      k) die Staatsangehörigkeit.
      (2) Ein elektronisches Abbild der unter 1) genannten Daten sowie des digital erfassten Fingerabdrucks wird in einem machinell auslesbaren Computerchip im Dokument gespeichert.
      (3) Reise- und Diplomatenpässe sowie Militärausweise enthalten zusätzlich zu den unter 1) genannten Inhalten ausreichend Seiten zum Vermerk von Ein- und Ausreisen in Drittstaaten. Sind diese Seiten gefüllt, ist der Reise- oder Diplomatenpass oder Militärausweis durch einen neuen zu ersetzen, auch wenn seine Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist.


      Sec. 3 - Passports
      (1) Das Department of State stellt für Staatsbürger der Vereinigten Staaten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag einen für fünf Jahre gültigen Reisepass für Reisen ins Ausland aus.
      (2) Reisepässe haben einen dunkelblauen Einband und sind nach einem einheitlichem Muster auszustellen. Ihre Seriennummern folgen der Form XX-0000-00-USA-000 (Initialen des Ruf- und Nachnamens, Geburtsjahr, Geburtsmonat, Länderkürzel "USA", dreistellige fortlaufende Zahl.
      (3) Im Falle eines Wechsels des Hauptwohnsitzes ist der Reisepass zu aktualisieren.
      (4) Für den administrativen Aufwand der Ausstellung sowie der Aktualisierung können durch Erlass des Department of State angemessene Gebühren erhoben werden.
      (5) Reisen Staatsbürger der Vereinigten Staaten ins Ausland oder wieder in die Vereinigten Staaten ein, sind sie zur Mitführung eines Reisepasses verpflichtet.


      Sec. 4 - Diplomatic Passports
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten, der Vizepräsident der Vereinigten Staaten, Botschafter und Angehörige des Diplomatischen Dienstes der Vereinigten Staaten erhalten bei Dienstantritt einen Diplomatenpass. Dieser wird durch das Department of State ausgestellt.
      (2) Diplomatenpässe haben einen roten Einband und sind nach einem einheitlichem Muster auszustellen. Ihre Seriennummern folgen der Form XX-0000-00-XX-000-USA (Initialen des Ruf- und Nachnamens, Geburtsjahr, Geburtsmonat, Kürzel des Bundesstaates, dreistellige fortlaufende Zahl, Länderkürzel "USA").
      (3) Diplomatenpässe enthalten die Funktion des Trägers innerhalb des Diplomatischen Dienstes.
      (4) Der Diplomatenpass darf nur für Dienstreisen außerhalb der Vereinigten Staaten verwendet werden. Er in diesem Fall den Reisepass.


      Sec. 5 - Military Identification
      (1) Angehörige der Streitkräfte der Vereinigten Staaten erhalten bei Dienstantritt einen Militärausweis. Dieser wird durch das Department of Defense ausgestellt.
      (2) Militärausweise haben einen dunkelgrünen Einband sind nach einem einheitlichem Muster auszustellen. Ihre Seriennummern folgen der Form USA-DOD-XXXX-XX-0000-00-XX-000 (Länderkürzel "USA", Kennzeichnungskürzel des Department of Defense, Kürzel der Waffengattung U.S. Air Force (USAF), U.S. Army (USAY), U.S. Marine Corps (USMC), U.S. Navy (USNY), Initialen des Ruf- und Nachnamens, Geburtsjahr, Geburtsmonat, Rangkürzel, dreistellige Nummer).
      (3) Militärausweise enthalten die Funktion des Trägers innerhalb der Streitkräfte. Kann diese aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden, so wird eine geeignete Ersatzfunktion aufgeführt.


  • The White House
    June 12th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Mandatory Election Age Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 12.06.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.




    (Richard Grey)
    President of the United States


    Mandatory Election Age Bill


    Sec. 1 - Mandatory Election Age
    (1) Art. I Sec. 2 (1) Election of Congress Act und Art. II Sec. 1 (a) Presidential Election Act werden wie folgt neu gefasst: "Zur Teilnahme an der Wahl zugelassen ist, wer seit zwei Wochen die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt. Wählen kann, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und sich in das Wählerverzichnis eingetragen hat. Wählbar ist, wer das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat. Entscheidend ist jeweils der Status am Tag des Beginns der Wahl."
    (2) Art. I Sec. 2 (3) Election of Congress Act und Art. II Sec. 1 (e) Presidential Election Act entfallen. Die nachfolgenden Sections werden jeweils um den Faktor eins reduziert.


    Sec. 2 - Necessary Clarifications
    (1) In Art. II Sec. 1 (1) Election of Congress Act wird das überflüssige (1) am Zeilenanfang gestrichen.
    (2) In Art. II Sec. 1 (5) (e) Election of Congress Act werden "Absatz e" in "Absatz d" und "Section 2 (7)" in "Section 2 (6)" geändert.
    (3) In Art. II Sec. 1 (h) Presidential Election Act wird "unter (g)" in "unter (f)" geändert.


  • The White House
    July 1st, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Death Penalty Confirmation Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 28.06.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    (Richard Grey)
    President of the United States


    Death Penalty Confirmation Act


    Sec. 1
    Dieses Gesetz präzisiert die gesetzlichen Regelungen zur Zustimmungsbedürftigkeit der Vollstreckung der Todesstrafe.


    Sec. 2
    Art. II, Sec. 3, Ssec. 2 USPC wird um folgendes ergänzt:
    "Billigt der Präsident die Vollstreckung der Todesstrafe nicht binnen vierzehn Tagen nach Verkündung des Urteils, so tritt statt der Todesstrafe die zuvor vom Gericht bestimmte Freiheitsstrafe in Kraft."


    Sec. 3
    In Sec. 5, Ssec. 1 des Federal Reprieve and Pardon Act wird zwischen "außer in Fällen" und "der disziplinaren Entfernung" der Passus "der strafrechtlichen Todesstrafe" entfernt.


    Sec. 4
    Dieses Gesetz tritt nach den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.


  • The White House
    July 1st, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 2nd Senate Hearings Procedure Act Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 28.06.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    (Richard Grey)
    President of the United States


    2nd Senate Hearings Procedure Act Amendment Bill


    Sec. 1 - General
    Dieses Gesetz ändert den Senate Hearings Procedure Act, um die Regelungen zu Hearings und Abstimmungen neben den Secretaries auch auf die anderen vom Präsidenten zu ernennenden Amtsträger auszuweiten.


    Sec. 2 - Changes
    (1) Art. I, Sec. 1, Ssec. (a) wird um das folgende ergänzt: "Die Bestimmungen zur Prozedur der Senatsanhörungen gelten auch für alle anderen vom Präsidenten zu ernennenden Amtsträger, soweit der Senat dies nicht im Einzelfall aufgehoben hat."
    (2) Art. II, Sec. 1, Ssec. (a) wird wie folgt neu gefasst: "Die Leiter der Obersten Bundesbehörden und die sonstigen Amtsträger, die gemäß der Verfassung durch den Präsidenten zu ernennen sind, werden nach Beratung und Bestätigung des Senates durch den Präsidenten ernannt. Davon ausgenommen sind Ämter, die der Senat von der Notwendigkeit einer Beratung und Bestätigung ausgeschlossen hat."


    Sec. 3 - Entry into force
    Dieses Gesetz tritt nach den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.


  • The White House
    July 2nd, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der National Holidays Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 2.07.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    (Richard Grey)
    President of the United States


    National Holidays Act


    Sec. 1 - General
    Dieses Gesetz regelt die bundesweiten Feiertage.


    Sec. 2 - State of Holidays
    (1) An den in diesem Gesetz festgelegten bundesweiten Feiertagen bleiben die Bundesbehörden geschlossen. Die Bundesbeamten erhalten dienstfrei.
    (2) Von der Arbeitsruhe können Teile der Bundesbeamtenschaft ausgeschlossen werden, wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der Aufrechterhaltung lebenswichtiger Dienstleistungen durch diese Behörden geboten scheint. Die Ausnahmen sind vom Präsidenten oder von diesem bestimmten untergeordneten Amtsträgern festzulegen.
    (3) Es steht Bundesstaaten wie privatwirtschaftlichen Arbeitgebern frei, die in diesem Gesetz festgelegten bundesweiten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zu übernehmen.

    Sec. 3 - Holidays

    Bundesweite Feiertage sind:
    a) New Years Day (Neujahr) - 1. Januar;
    b) Presidents' Day (Ehrentag aller US-Präsidenten) - dritter Montag im Februar;
    c) Memorial Day (Gedenken an die Toten aller Kriege) - letzter Montag im Mai;
    d) Independence Day (Gründungstag der Vereinigten Staaten) - 25. Juni;
    e) Labor Day (Ehrentag für die Arbeiter) - erster Montag im September;
    f) Constitution Day (Proklamation der neuen Verfassung) - 17. September;
    g) Veterans' Day (Ehrentag für die astorischen Veteranen aller Kriege) - dritter Montag im Oktober;
    h) Thanksgiving (Erntedankfest) - vierter Donnerstag im November;
    i) Christmas Day (Weihnachtstag) - 25. Dezember.


    Sec. 4 - Entry into force
    Dieses Gesetz tritt nach den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.


  • The White House
    August 20th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der 11th Citizenship Act Amendment Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 17.08.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    (Richard Grey)
    President of the United States


    11th Citizenship Act Amendment Bill


    An Act to Amend the Citizenship Act.


    Sec. 1 - Title
    Dieses Gesetz soll als "11th Citizenship Act Amendment Act" zitiert werden.


    Sec. 2 - Corrections
    (1) Am Beginn von Sec. 2 (6) Citizenship Act wird eine öffnende Klammer "(" ergänzt.
    (2) Sec. 2 (7) bis (13) Citizenship Act werden in eine Sec. 3 mit dem Titel "Main and Accessory Identities" überführt. Die Absätze des neu geschaffenen Paragrafen werden bei (1) beginnend fortlaufend nummeriert.
    (3) Die bisherigen Secs. 3 bis 7 werden um eins aufgezählt.
    (4) In der bisherigen Sec. 5 (7) wird die Formulierung "Sec. 6, SSec. 4" in "Sec. 6 (4)" geändert.
    (5) In der bisherigen Sec. 3 (2) wird die Formulierung "Sec. 3, SSec. 1" in "Sec. 4 (1)" geändert.
    (6) In der bisherigen Sec. 5 (7) werden "Einfluß" in "Einfluss" und "Verlustig" in "verlustig" geändert.
    (7) In der bisherigen Sec. 3 (3) wird "neuem" in "Neuem" geändert.
    (8 ) In der bisherigen Sec. 6 wird "Sec. 4 (1)" in "Sec 5 (1)" geändert.
    (9) Im Titel der bisherigen Sec. 5 wird "the" in "of" geändert.


    Sec. 3 - Toughening of Inactivity Laws
    Die bisherige Sec. 5 (9) wird um folgenden Satz ergänzt: "Um die Funktionsfähigkeit der staatlichen Behörden zu gewährleisten, bleiben sich aus Sec. 6 (7) ergebende Konsequenzen auch dann bestehen, wenn das Oberste Bundesgericht der Beschwerde stattgibt."


    Sec. 4 - Common Sense Clause
    In der bisherigen Sec. 3 (1) wird zwischen "Mehrfachanmeldung" und "gemäß" der Passus "in den letzten drei Monaten" eingefügt, das Satzschlusszeichen "." durch ein Komma "," ersetzt und der Absatz weitergeführt mit "sofern die betreffende Realperson zum ersten Mal einer solchen überführt wurde. Im Wiederholungsfall beträgt die entsprechende Sperrung zwei Jahre."


  • The White House
    September 14th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Basic Treaty between the United States of Astor and the Holy See Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 13.09.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    Damit gilt das Basic Treaty between the United States of Astor and the Holy See als ratifiziert.



    (Richard Grey)
    President of the United States


    Basic Treaty between the United States of Astor and the Holy See Act


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Heiligen Stuhl vom 29. August 2010 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Heiligen Stuhl in Valsantus zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Konvention zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten von Astor


    Präambel


    Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Pius XIV., und die Vereinigten Staaten von Astor, vertreten durch den Präsidenten Richard Grey, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Vereinigten Staaten in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauernd zu regeln, beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.


    Artikel a: Gegenseitige Anerkennung
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor erkennen den Heiligen Stuhl als souveränes, nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsantinus an.
    (2) Der Heilige Stuhl erkennt die Vereinigte Staaten von Astor als souveränes Völkerrechtssubjekt an.


    Artikel b: Diplomatische Vertretungen
    (1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz der Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Die Vereinigte Staaten von Astor entsenden dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
    (3) Der Heilige Stuhl und die Vereinigte Staaten von Astor gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und alle weiteren Rechte diplomatischer Gesandter.


    Artikel c: Regelmäßige Konsultationen
    (1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Vereinigten Staaten von Astor oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
    (2) Die Vereinigte Staaten von Astor gewähren dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Vereinigten Staaten.


    Artikel d: Gewähr der Religionsausübung
    Die Vereinigte Staaten von Astor erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.


    Artikel e: Rechte der Geistlichen
    (1) Die Vereinigte Staaten von Astor sichern den Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten an der Waffe zu.
    (2) Die Vereinigte Staaten von Astor wahren und schützen das Beichtgeheimnis und keines seiner Organe wird von einem Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Herausgabe unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.


    Artikel f: Militärseelsorge
    (1) Die Vereinigte Staaten von Astor überträgt der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Aufgabe der katholischen Seelsorge für ihre Angehörigen in den Streitkräften des Staates.
    (2) Die Heilige Katholische und Apostolische Kirche sorgt jederzeit für eine angemessene seelsorgerische Betreuung.
    (3) Der Heilige Stuhl wird den Leiter der Militärseelsorge zum Titularbischof bestellen.



    Zu Urkund dessen ist diese feierliche Übereinkunft am 29.08.2010 in Astoria City unterzeichnet worden.


    Für den Heiligen Stuhl:


    Für die Vereinigte Staaten von Astor

    President of the United States


  • The White House
    September 19th, 2010



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Astorian Space Exploration Act


    gebilligt durch den Congress of the United States am 18.09.2010


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    (Richard Grey)
    President of the United States



    Astorian Space Exploration Act


    Section 1 - Fundementals
    Dieses Gesetz gründet die Astorian Space Exploration Association (ASEA), regelt ihre Kompetenzen und schafft die Voraussetzungen für ihre Aufgabenerfüllung.


    Section 2 - Structure
    (1) Die ASEA untersteht der Bundesexekutive Astors und ist eine zivile Einrichtung.
    (2) Der Director als Spitze der ASEA wird vom Präsidenten nach den verfassungsmäßigen Regeln ernannt.
    (3) Die Finanzierung erfolgt durch den Bundeshaushalt.
    (4) Die ASEA hat ihr Hauptquartier im Alricio Scriptatore Space Center auf der Insel La Libertad.


    Section 3 - Duties
    (1) Die ASEA ist zuständig für
    a) die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Raumfahrtoperationen.
    b) die Ausbildung der Teilnehmer von Raumfahrtoperationen,
    c) die Beschaffung von Material und Dienstleistungen, die für die vorgenannten Aufgaben erforderlich sind.
    (2) Die ASEA arbeitet in engem Austausch mit den privaten und staatlichen wissenschaftlichen Einrichtungen Astors.
    (3) Die ASEA ist berufen durch ihre Arbeit sowohl die wissenschaftliche Grundlagenforschung als auch die wirtschaftliche Nutzung des Weltraums und die Ergänzung der astorischen Infrastruktur durch Maßnahmen im Weltraum zu unterstützen.


    Section 4 - Support Structure
    (1) Die Beschaffung von Material und Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe.
    (2) Auftragnehmer der ASEA können nur Firmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Astor sein, es sei denn eine notwendige Leistung wird von diesen Firmen nicht angeboten.
    (3) Sind die Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten von Astor direkt berührt, kann die ASEA private Unternehmen von der Auftragsvergabe ausschließen.


    Section 5 - Astorian Space Technology and Reasearch Associaton
    (1) Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der von der ASEA benötigten Materialien und Dienstleistungen wird die Astorian Space Technology and Reasearch Associaton (ASTRA) gegründet.
    (2) Die ASTRA ist unabhängig organisiert, Eigentümer ist die Bundesregierung der Vereinigten Staaten von Astor.
    (3) Die ASTRA ist ein potenzieller Lieferant und Dienstleister der ASEA und ist gegenüber Wettbewerbern um Aufträge gleich zu behandeln.


    Section 6 - Final Provisions
    Das Gesetz am Tage seiner Verkündigung in Kraft.


  • The White House
    19th of October, 2o1o



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Election of the House of Representatives Reform Act, in der im Anhang angeführten Fassung,


    gebilligt durch beide Kammern des United States Congress am 19. Oktober 2010,


    erlangt am heutigen Tage mit nachfolgender Unterschrift Gültigkeit.



    Signed,



    (J. Voerman-Fillmore)
    President of the United States



    Anhang:


    Election of the House of Representatives Reform Act


    Section 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz reformiert das Wahlverfahren zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten sowie die Neubesetzung während einer Legislaturperiode in demselben vakant gefallener Mandate.


    Section 2 - Change of Article II, Section 3, of the Election of Congress Act
    Article II, Section 3, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    (1) Die Abgeordneten werden durch Mehrheitswahl gewählt.
    (2) Jeder Wähler hat zu den Repräsentantenhauswahlen so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf Kandidaten einer oder mehrerer Listen verteilen.
    (3) In das Repräsentantenhaus ziehen unabhängig von ihrer Listenzugehörigkeit diejenigen Kandidaten ein, die in absteigender Reihenfolge die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben, bis alle zu besetzenden Mandate vergeben sind.
    (4) Entfällt das letzte zu vergebende Mandat auf mehr als einen Kandidaten, so entscheidet in dieser Reihenfolge: [list=1][*]die Gesamtzahl der auf die Liste, auf der ein Kandidat angetreten ist, entfallenen Stimmen; [*]die Position der Kandidaten auf der Liste, auf welcher sie kandidiert haben, in absteigender Reihenfolge; [*]eine Stichwahl zwischen den Kandidaten, auf die das letzte zu vergebende Mandat entfallen ist; [*]bei ergebnisloser Stichwahl das vom Direktor des Bundeswahlamtes zu ziehende Los.[/list=1]
    Section 3 - Change of Article II, Section 1, of the Election of Congress Act
    (1) Article II, Section 1, § 3, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    Treten zu einer Wahl weniger Kandidaten an, als Mandate im Repräsentantenhaus zu besetzen sind, [color=red]so gilt die Anzahl der entsprechend diesem Gesetz im Repräsentantenhaus zu besetzenden Mandate mit der Feststellung der zuzulassenden Kandidaturen durch das Electoral Office automatisch als auf die Anzahl der sich um ein Mandat zu bewerbenden Kandidaten reduziert, sofern diese mindestens fünf beträgt.


    (2) Article II, Section 1, § 4, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    Bewerben sich in einer Wahl weniger als fünf Kandidaten um ein Mandat im Repräsentantenhaus, so gilt die Anzahl der an fünf fehlenden Mandate für die Dauer bis zur nächsten bundesweiten Wahl als vakant, gemeinsam mit dieser ist eine Nachwahl der vakanten Mandate entsprechend der Vorschriften des Article II, Section 3, dieses Gesetzes durchzuführen.


    (3) Article II, Section 1, § 5, des Election of Congress Act wird gestrichen.


    Section 4 - Change of Article I, Section 6, § 5, of the Election of Congress Act
    (1)Article I, Section 6, § 5, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    Verliert ein Mitglied des Repräsentantenhauses während der Wahlperiode sein Mandat, so rückt ohne Ansehen seiner Listenzugehörigkeit in der letzten Wahl des Repräsentantenhauses derjenige bisher nicht berücksichtigte Kandidat nach, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, bei Stimmengleichheit mehrerer Kandidaten gilt die Reihenfolge nach Article II, Section 3, § 4, No. 1 - 2, bei weiterer Gleichrangigkeit zweier oder mehr Kandidaten das Verfahren nach Article II, Section 5 dieses Gesetzes.


    (2) Article I, Section 6, des Election of Congress Act wird folgender § 6 angefügt:


    Stehen nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes des Repräsentantenhauses keine Nachrücker für dessen Mandat mehr zur Verfügung, so bleibt dieses bis zur nächsten bundesweiten Wahl vakant, gemeinsam mit dieser ist eine Nachwahl des vakanten Mandates entsprechend der Vorschriften des Article II, Section 3, dieses Gesetzes durchzuführen. Findet vor der nächsten ordentlichen Wahl zum Repräsentantenhaus nach diesem Gesetz keine andere bundesweite Wahl mehr statt, so bleibt das Mandat bis zu dieser vakant.


    Section 5 - Change of Article II, Section 4, and Incorporation of a Section 5 and Section 6, to the Election of Congress Act
    (1) Article II, Section 4, des Election of Congress Act wird unter der Überschrift Runoff election wie folgt neu gefasst:


    (1) Ist zur Vergabe eines oder mehrerer Mandate im Repräsentantenhaus nach Article II, Section 3, § 4, No. 3, eine Stichwahl erforderlich, so hat diese unverzüglich nach Feststellung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses der Wahl zum Repräsentantenhaus zu beginnen.
    (2) Wahlberechtigt ist, wer zur entsprechenden Wahl zum Repräsentantenhaus wahlberechtigt war, sofern er seine Wahlberechtigung nicht zwischenzeitlich verloren hat. Eine gesonderte Auslegung eines Wählerverzeichnisses erfolgt nicht, es gilt das Wählerverzeichnis des ersten Wahlganges.
    (3) Wählbar sind in der Stichwahl alle Kandidaten des ersten Wahlganges, die in diesem jeweils so viele Stimmen auf sich vereinigt haben, dass ohne einen oder mehrere Wahlbeweber mit gleicher Stimmenzahl das letzte oder eines der letzten Mandate im Repräsentantenhaus auf sie entfallen wäre.
    (4) Kandidaten in der Stichwahl treten auf der gleichen Liste und innerhalb dieser in der gleichen Reihenfolge an, in der sie im ersten Wahlgang kandidiert haben.
    (5) Jeder Wahlberechtigte hat in der Stichwahl so viele Stimmen, wie noch Mandate im Repräsentantenhaus zu vergeben sind. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf Kandidaten einer oder mehrerer Listen verteilen.
    (6) In das Repräsentantenhaus ziehen in der Stichwahl diejenigen Kandidaten ein, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben, bis alle in der Stichwahl zu vergebenden Mandate besetzt sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet zunächst die Gesamtzahl der auf Liste, auf welcher der Kandidat angetreten ist, entfallenen Stimmen, bei Stimmengleichheit innerhalb dieser Liste die Position auf der Liste in absteigender Reihenfolge, bei weiterer Stimmengleichheit das von Wahlleiter zu ziehende Los.
    (7) Ist nach der Stichwahl ein Losentscheid des Wahlleiters zur Besetzung aller noch zu vergebenden Mandate im Repräsentantenhaus erforderlich, so zieht dieser unmittelbar nach Ermittlung des Ergebnisses der Stichwahl Lose, bis alle in der Stichwahl zu vergebenden Mandate besetzt sind, und gibt das Ergebnis des Losverfahrens zusammen mit dem Ergebnis der Stichwahl bekannt.


    (2) Nach Article II, Section 4, dieses Gesetzes wird eine Section 5 unter der Überschrift Runoff election in case of vacancy mit dem folgenden Wortlaut eingefügt:


    (1) Ist zur Neubesetzung eines nach Article I, Section 6, § 1, dieses Gesetzes vakant gefallenen Mandates eine Stichwahl erforderlich, so findet diese parallel zur nächsten bundesweiten Wahl nach den Vorschriften von Article II, Section 4, dieses Gesetzes statt, bis zur Durchführung dieser Stichwahl bleibt das Mandat vakant.
    (2) Findet vor der nächsten ordentlichen Wahl zum Repräsentantenhaus nach diesem Gesetz keine andere bundesweite Wahl mehr statt, so bleibt das Mandat bis zu dieser vakant.


    (3) Nach Article II, Section 5, dieses Gesetzes wird eine Section 6 mit dem Wortlaut der bisherigen Section 4 eingefügt.


    Section 6 - Coming into force
    Dieses Gesetz tritt unter den durch die Verfassung der Vereinigten Staaten bestimmten Modalitäten in Kraft.


  • The White House
    17th of November, 2o1o



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Homicide Rape Robbery Amendment Bill, in der im Anhang angeführten Fassung,


    gebilligt durch beide Kammern des United States Congress am 16. November 2010,


    erlangt am heutigen Tage mit nachfolgender Unterschrift Gültigkeit.



    Signed,



    (J. Voerman-Fillmore)
    President of the United States



    Anhang:


    Homicide Rape Robbery Amendment Act


    Section 1
    Chapter II Article I Section 1 Subsection 1 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:

      "(1) Wer es unternimmt, durch Gewalt, Drohung mit Gewalt oder Unterwanderung
      1. den Bestand der Union zu beinträchtigten oder
      2. die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
      wird mit Freiheitsstrafe nicht unter acht Monaten bestraft."

    Section 2
    Chapter II Article III Section 1 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:

      "Sec. 1. Homicide.
      (1) Wer einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter vier Monaten bestraft.
      (2) Wer aus Mordlust, aus Habgier, sonst aus niedrigen Beweggründen, mit der Absicht eine Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter acht Monaten bestraft."

    Section 3
    Chapter II Article III des United States Penalty Code wird um folgende Section ergänzt:

      "Sec. 10. Robbery.
      (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat bestraft.
      (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter vier Monaten."

    Section 4
    Chapter II Article III des United States Penalty Code wird um folgende Section ergänzt:

      "Sec. 11. Rape.
      (1) Wer einen Menschen mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder zur Duldung sexueller Handlungen nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu acht Monaten bestraft.
      (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat."

    Section 5
    Im gesamten United States Penalty Code werden alle Zahlangaben, die sich auf zeitige Strafen beziehen, durch Zahlwörter gleichen mathematischen Wertes ersetzt.


    Section 6
    Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.


  • The White House
    17th of November, 2o1o



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Stralien and United States Trade Agreements and SASP Introduction Ratification Bill, in der im Anhang angeführten Fassung,


    gebilligt durch beide Kammern des United States Congress am 16. November 2010,


    erlangt am heutigen Tage mit nachfolgender Unterschrift Gültigkeit.



    Signed,



    (J. Voerman-Fillmore)
    President of the United States



    Anhang:


    Stralien and United States Trade Agreements and SASP Introduction Ratification Act


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert die in Anhang 1 und 2 beigefügten Abkommen und billigt diese.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, Ratifikationsurkunden über die Annahme der Verträge auszustellen und bei der Regierung der Republik Stralien zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Anhang 1


    Handelsabkommen zwischen den United States of Astor und der Republik Stralien


    Präambel
    Zur Stärkung und Förderung der gemeinsamen Wirtschaft, Verringerung der Gefahr eines Gütermangels und Erhöhung des Wohlstands schließen die United States of Astor und die Republik Stralien ein Handelsabkommen, dass alle generellen Zollerhebungen im Handel zwischen beiden Nationen durch hier definierte ersetzt (gem. United States Customs Duty Act Article III bzw. ZoGe §2 der Republik Stralien).


    § 1
    (1) Für im Wirtschaftsraum der vertragsschließenden Nationen erworbene oder produzierte Güter werden keine Ausfuhrzölle bei Export in die vertragsschließenden Nationen erhoben.
    (2) Für im Wirtschaftsraum der vertragsschließenden Nationen erworbene oder produzierte Güter werden keine Einfuhrzölle bei Import in die vertragsschließenden Nationen erhoben.


    § 2
    (1) Auf den Warenverkehr zwischen den United States of Astor und der Republik Stralien wird eine Abgabe von 0,025% erhoben.
    (2) Diese Abgabe ist Zweckgebunden zur Finanzierung der "Society of the Astorian and Stralian Peoples" (SASP).


    § 3
    (1) Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse dürfen nicht mit Einfuhrquoten belegt werden.
    (2) Ausfuhrquoten sind zulässig, um eine Unterversorgung abzuwenden.


    § 4
    (1) Bei Fertig- und Halbprodukten, für die besondere Ein- und Ausfuhrbeschränkungen erlassen worden, gelten weiterhin nationale Gesetze und Regelungen.
    (2) Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sind den Vertragspartnern anzuzeigen und zu begründen.


    § 5
    (1) Unternehmungen beider Länder erhalten das Recht, Töchterfirmen in den vertragsschließenden Nationen zu errichten.
    (2) Die Unternehmung muss den lokalen Gesetzgebungen entsprechen.


    § 6
    (1) Das Handelsabkommen kann von einer Seite gekündigt werden.
    (2) Es besteht eine Kündigungsfrist von vier Wochen.


    Anhang 2


    Vertrag über die Gründung der Society of the Astorian and Stralian Peoples (SASP)


    Präambel
    Die Society of the Astorian and Stralian Peoples (kurz SASP) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die zu einem besseren Austausch der Bürger der United States of Astor und der Republik Stralien beitragen soll. Ziel ist die Förderung des Austausches auf kultureller Ebene sowie in Bildung und Forschung.


    § 1
    (1) Die Society of the Astorian and Stralian Peoples ist eine unabhängige zwischenstaatliche Organisaion.
    (2) Mitarbeiter erhalten Diplomatenstatus.
    (3) Sitz ist Astoria City (VSA) und Camber (Stralien).
    (4) Verkehrssprache ist Albernisch
    (5) Die jeweiligen Botschafter sitzen als Vertreter ihrer Nationen im Vorstand.


    § 2
    (1) Die Society of the Astorian and Stralian Peoples wird durch die Zollabgaben (wie im Handelsabkommen §2(1) definiert) finanziert.
    (2) Über die Ausgaben muss auf Verlangen Auskunft gegeben werden.


    § 3
    (1) Mit den Mitteln der Society of the Astorian and Stralian Peoples werden Projekte gefördert die zur Förderung des Austausches auf kultureller Ebene der gemeinsamen Bildung, Forschung und Entwicklung zwischen den United States of Astor und der Republik Stralien dienen.
    (2) Alle Ausgaben müssen begründet werden.


  • The White House
    24th of November, 2o1o



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Die Federal Administration and Authority Bill, in der im Anhang angeführten Fassung,


    gebilligt durch beide Kammern des United States Congress am 18. November 2010,


    erlangt am heutigen Tage mit nachfolgender Unterschrift Gültigkeit.



    Signed,



    (J. Voerman-Fillmore)
    President of the United States



    Anhang:


    Federal Administration and Authority Bill


    Section 1 - Fundamentals
    (1) Dieses Gesetz regelt die Entscheidung des Präsidenten über die Organisation aller Zweige der Staatsverwaltung des Bundes sowie die verfassungsmäßigen Mitwirkungsrechte des Kongresses.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Federal Administration and Authority Act.


    Section 2 - Establishment of Federal Departments and Authorities
    Die Ämter und Behörden der Staatsverwaltung des Bundes sollen vom Präsidenten der Vereinigten Staaten durch Organisationserlass eingerichtet werden, der der Zustimmung des Kongresses bedarf.


    Section 3 - Federal Departments
    (1) Die Federal Departments sollen die Obersten Bundesbehörden der Vereinigten Staaten sein. Ihre Leiter sollen direkt dem Präsidenten unterstellt sein.
    (2) Ein Organisationserlass des Präsidenten zur Einrichtung einer Obersten Bundesbehörde soll mindestens enthalten:

    • die Bezeichnung der Behörde und die Amtsbezeichnung ihres Leiters;
    • die im Rahmen der Staatsverwaltung des Bundes ihrem Organisationsbereich zugeordneten Aufgaben sowie die sich daraus ergebenden gesetzlichen Rechte und Pflichten;
    • sofern beabsichtigt, die künftige Unterstellung bereits eingerichteter Bundesbehörden unter die neu einzurichtende Oberste Bundesbehörde.

    Section 4 - Federal Authorities
    (1) Die Federal Authorities sollen die nachgeordneten Bundesbehörden der Vereinigten Staaten sein. Ihre Leiter sollen dem Leiter der ihnen vorgesetzten Obersten Bundesbehörde sowie dem Präsidenten unterstellt sein. Das nähere Weisungsverhältnis soll durch den Präsidenten im Organisationserlass zu ihrer Einrichtung bestimmt werden.
    (2) Ein Organisationserlass des Präsidenten zur Einrichtung einer nachgeordneten Bundesbehörde soll mindestens enthalten:

    • die Bezeichnung der Behörde und die Amtsbezeichnung ihres Leiters;
    • die ihr vorgesetzte Oberste Bundesbehörde, anstelle einer Obersten Bundesbehörde kann eine nachgoerdnete Bundesbehörde auch dem Präsidenten direkt unterstellt werden;
    • die ihr im Rahmen des Organisationsbereiches ihrer vorgesetzten Obersten Bundesbehörde zugeordneten Aufgaben sowie die sich daraus ergebenden gesetzlichen Rechte und Pflichten.

    (3) Nachgeordnete Bundesbehörden sollen durch den Präsidenten auch eingerichtet werden können, indem er die notwendigen Bestimmungen zu deren Einrichtung in die Organisationserlasse zur Einrichtung der ihnen vorgesetzten Obersten Bundesbehörden aufnimmt.


    Section 5 - Exclusive Competences of the President
    (1) Der Präsident soll alle von der Verfassung der Vereinigten Staaten sowie den Gesetzen des Bundes der vollziehenden Gewalt zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse nach freiem Ermessen auf die von ihm einzurichtenden Ämter und Behörden des Bundes übertragen können.
    (2) Er soll dabei nach freiem Ermessen Aufgaben und Befugnisse für sich selbst reservieren und auch Bundesbehörden, die nicht im Rang einer Obersten Bundesbehörde eingerichtet werden, seiner unmittelbaren Weisung und Aufsicht unterstellen können.


    Section 6 - Exclusive Competences of Congress
    (1) Jeder Organisationserlass des Präsidenten zur Einrichtung einer Bundesbehörde soll der Zustimmung einer Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses bedürfen.
    (2) Der Kongress soll seine Zustimmung zur Einrichtung von Bundesbehörden ausschließlich mit jenen Aufgaben und Befugnissen und ausschließlich in jenem Über-Unterordnungsverhältnis erteilen, wie es im Organisationserlass des Präsidenten festgelegt sein soll. Jedwede Änderung der Aufgaben und Befugnisse einer Bundesbehörde sowie ihrer Überordnung über oder Unterstellung unter eine andere Bundesbehörde soll eines neuen Organisationserlasses bedürfen, der wiederum der Zustimmung des Kongresses bedürfen soll.
    (3) Die Zustimmung des Kongresses zur Einrichtung einer Bundesbehörde, einschließlich ihrer Aufgaben und Befugnisse sowie Eingliederung in die Hierarchie der Bundesverwaltung, soll bis zu ihrer Auflösung durch den Präsidenten oder der Billigung eines Organisationserlasses durch den Kongress, der die im Rahmen der Staatsverwaltung des Bundes ihrem Organisationsbereich zugeordneten Aufgaben sowie die sich daraus ergebenden gesetzlichen Rechte und Pflichten ändert, gelten.


    Section 7 - Senatorial Approvement of Federal Officials
    (1) Die nach der Bundesverfassung erforderliche Zustimmung des Senats zur Ernennung einer Person zum Leiter einer Obersten oder nachgeordneten Bundesbehörde soll für die Dauer bis zum Ablauf der Exekutivperiode des amtierenden Präsidenten, längstens jedoch bis zu ihrer Entlassung oder der Auflösung der ihr unterstellten Obersten oder nachgeordneten Bundesbehörde durch den Präsidenten gelten. Scheidet der Präsident vorzeitig aus dem Amt, so sollen die seinen Ernennungen erteilten Zustimmungen des Senats bis zum Ende der regulären Exekutivperiode fortgelten.
    (2) Der Senat soll ermächtigt sein, nach freiem Ermessen Beschlüsse zu fassen, die den Präsidenten ermächtigen, in diesen Beschlüssen benannte Beamte und sonstige Amtsträger der Vereinigten Staaten ohne seine Zustimmung zu ernennen, und diese Beschlüsse jederzeit wieder aufzuheben. Die Aufhebung soll keinen Einfluss haben auf die Rechtsstellung derjenigen Beamten und Amtsträger der Vereinigten Staaten, die während der Geltung eines Beschlusses vom Präsidenten gestützt auf diesen ohne Zustimmung des Senats ernannt wurden.


    Section 8 - Non-delegated Competences
    (1) Aufgaben, die nach der Verfassung der Vereinigten Staaten oder den Gesetzen des Bundes der vollziehenden Gewalt zugewiesen, jedoch nicht vom Präsidenten durch Organisationserlass mit Zustimmung des Kongresses einer Obersten oder nachgeordneten Bundesbehörde übertragen worden sind, sollen allein durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in dessen Namen und Verantwortung ausgeübt werden können.
    (2) Entsprechendes soll für Aufgaben gelten, die zwar vom Präsidenten durch Organisationserlass mit Zustimmung des Kongresses einer Obersten oder nachgeordneten Bundesbehörde übertragen worden sind, deren Leitung jedoch unbesetzt ist.


    Section 9 - Competences of the President-elect
    (1) Wer zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt ist, soll nach Feststellung des endgültigen amtlichen Endergebnisses der Wahl befugt sein, dem Kongress die von ihm in Kraft zu setzen beabsichtigten Organisationserlasse zur Einrichtung von Obersten und nachgeordneten Bundesbehörden vorzulegen. Bestätigt der Kongress die von dem Gewählten vorgelegten Organisationserlasse, so sollen sie mit seiner nach Amtsantritt erfolgenden Bekanntmachung in Kraft treten.
    (2) Auch soll wer zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt ist befugt sein, dem Senat bereits nach Feststellung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses diejenigen Personen zur Bestätigung zu benennen, die er zu Beamten und sonstigen Amtsträgern der Vereinigten Staaten zu ernennen gedenkt. Stimmt der Kongress ihrer Ernennung zu, so soll der Gewählte die Vorgeschlagenen nach Bekanntmachung der die von ihnen zu leitenden Bundesbehörden einrichtenden Organisationserlasse ernennen. Die Zustimmung des Senats soll nichtig sein, wenn der Kongress dem Organisationserlass zur Einrichtung der betreffenden Bundesbehörde nicht zustimmt.


    Section 10 - Temporary Provisions
    (1) Bis zur Einrichtung von Obersten und nachgeordneten Bundesbehörden durch Organisationserlass des Präsidenten der Vereinigten Staaten sollen die im Federal Administration Act und Federal Authority Act in ihren jeweils zuletzt gültigen Fassungen eingerichteten Behörden weiterhin Bestand haben und ihre amtierenden Leiter im Amt verbleiben, sofern nicht der Präsident erklärt, die durch die Verfassung der Vereinigten Staaten und die Gesetze des Bundes der vollziehenden Gewalt übertragenen Aufgaben ausschließlich in eigener Person übernehmen zu wollen.
    (2) Leiter von Obersten und nachgeordneten Bundesbehörden, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, und die Aufgaben und Befugnisse ihrer Behörden durch Organisationserlass des Präsidenten mit Zustimmung des Kongresses entsprechend den Bestimmungen des Federal Administration Act und des Federal Authority Act in ihren jeweils zuletzt gültigen Fassungen geregelt werden, sollen auch nach diesem Zeitpunkt als nach den Vorschriften dieses Gesetzes ernannt und bestätigt gelten und nach den Vorschriften dieses Gesetzes im Amt verbleiben.


    Section 11 - Expiry of older Law
    Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten der Federal Administration Act und der Federal Authority Act außer Kraft.


    Section 12 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


  • The White House
    4th of January, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Die Federal Budget Revision Bill, in der im Anhang angeführten Fassung,


    gebilligt durch das House of Representatives am 24. Dezember 2010,


    erlangt am heutigen Tage mit nachfolgender Unterschrift Gültigkeit.



    Signed,



    (J. Voerman-Fillmore)
    President of the United States



    Anhang:


    Federal Budget Revision Act


    Sec. 1. Revision of the Federal Budget Act.
    Der Federal Budget Act erhält zum 01.01.2011 die folgende Fassung:


      Federal Budget Act


      Sec. 1. Principles.
      (1) Die exekutive Gewalt soll ohne Zustimmung des Repräsentantenhauses weder Ausgaben zu Lasten des Bundes tätigen noch Schulden zu Lasten des Bundes aufnehmen.
      (2) Die exekutive Gewalt soll dem Repräsentantenhaus regelmäßig über die Einnahmen zu Gunsten des Bundes und über das Bundesvermögen Bericht erstatten.


      Sec. 2. Budget Proposal.
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll dem Repräsentantenhaus spätestens zum ersten Montag eines Monats vor Ablauf des Zeitraums, für den bereits ein Haushaltsplan beschlossen wurde, einen Haushaltsvorschlag übermitteln.
      (2) Der Haushaltsvorschlag soll alle vom Präsidenten und den von ihm eingerichteten Ämtern und Behörden erwarteten Einnahmen und geplanten Ausgaben für den nächsten Kalendermonat sowie eine Prognose über die Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben in den darauffolgenden zwei Kalendermonaten enthalten.
      (3) Im Rahmen eines Haushaltsvorschlages dargestellte Einnahmen und Ausgaben sollen sorgfältig errechnet und nur hilfsweise geschätzt werden und jeweils in voller Höhe und nach sachlichen Kriterien getrennt dargestellt werden.
      (4) Der Präsident kann den Haushaltsvorschlag mit einer Begründung versehen. Der Haushaltsvorschlag soll begründet werden, wenn sich die Einnahmen oder Ausgaben im Vergleich zum geltenden Haushaltsplan um mehr als zehn Prozent erhöhen oder vermindern.


      Sec. 3. Budget Plan.
      (1) Das Repräsentantenhaus soll spätestens bis zum vierzehnten des auf die Übermittlung des Haushaltsvorschlags folgenden Tages über den Haushaltsvorschlag diskutieren, ihm notwendig erscheinende Änderungen vornehmen und diese dem Präsidenten mitteilen.
      (2) Der Präsident kann daraufhin zum Entwurf des Haushaltsplans binnen drei Tagen gegenüber dem Repräsentantenhaus schriftlich Stellung nehmen.
      (3) Spätestens am dreiundzwanzigsten des auf die Übermittlung des Haushaltsvorschlags folgenden Tages soll das Repräsententenhaus auf Grundlage des Entwurfes und etwaiger aufgrund einer Stellungnahme des Präsidenten erfolgten Änderungen den Haushaltsplan durch Gesetz beschließen.
      (4) Der Haushaltsplan soll für einen oder mehrere Kalendermonate nach Monaten getrennt, vor Beginn des ersten vom Haushaltsplan umfassten Kalendermonats beschlossen werden.
      (5) Im Rahmen eines Haushaltsplanes dargestellte Einnahmen und Ausgaben sollen jeweils vollständig und nach sachlichen Kriterien getrennt dargestellt werden und auf volle A$ gerundet werden, wobei Einnahmen abzurunden und Ausgaben aufzurunden sind.
      (6) Notwendige nachträgliche Anpassungen eines Haushaltsplans bedürfen eines Gesetzes, das vom Repräsentantenhaus beschlossen wird.
      (7) Kein Repräsentantenhaus soll einen Haushaltsplan beschließen, der über den Monat des Zusammentritts des nächsten Repräsentantenhauses hinausreicht.


      Sec. 4. Budget Discharge.
      Der Präsident soll dem Repräsentantenhaus über alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden spätestens bis zum einundzwanzigsten Tage des nächsten Kalendermonats Rechnung legen.


      Sec. 5. Sanctions.
      Unterlässt es der zuständige Amtsträger schuldhaft, seinen Pflichten nach Section 2 und 4 dieses Gesetzes nachzukommen, so soll dies als grobe Vernachlässigung von Dienstpflichten im Sinne von Art. IV, Sec. 6, SSec. 1 Satz 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten gelten.


    Sec. 2. Entry Into Force.
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


  • The White House
    27th of January, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Die Federal Election Amendment Bill, in der im Anhang angeführten Fassung,


    gebilligt durch den United States Congress am 19. Jänner 2011,


    erlangt am heutigen Tage mit nachfolgender Unterschrift Gültigkeit.



    Signed,



    (J. Voerman-Fillmore)
    President of the United States



    Anhang:


    Federal Election Amendment Act


    Sec. 1. Purpose and Title of this Act.
    (1) Dieses Gesetz korrigiert sich widersprechende Regelungen des Federal Election Act.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Federal Election Amendment Act.


    Sec. 2. Change of Art. I, Sec. 5.
    In Article I, Section 5, Subsection 2 wird das Wort "einhundertachzig" mit Wirkung zum 01.01.2011 durch das Wort "einhundertzwanzig" ersetzt.


    Sec. 3. Entry into force.
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


  • The White House
    1st of February, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Citizenship Act, in der im Anhang angefügten Fassung,


    gebilligt durch den United States Congress am 01. Februar 2011,


    erlangt am heutigen Tage mit nachfolgender Unterschrift Gültigkeit.





    Paul Cunningham
    President of the United States



    Anhang:


    Citizenship Act


    Section 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz regelt die Angelegenheiten zur Erlangung und zum Entzug der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor.


    Section 2 - The Citizenship
    (1) Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft ist eine Anmeldung bei der kraft Organisationserlass des Präsidenten für Angelegenheiten des Staatsbürgerschaftswesens zuständigen Behörde (nachfolgend kurz "zuständige Behörde") nötig, diese erfolgt durch die Stellung eines formlosen Antrages im Forum.
    (2) Die Staatsbürgerschaft wird 168 Stunden nach der Anmeldung erteilt, so der Antragssteller innerhalb von 96 Stunden nach Ablauf dieser Frist seinen Wunsch, Staatsbürger zu werden, im öffentlichen Forum der Vereinigten Staaten durch Ableistung folgenden Eides bestätigt: "Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation unter Gott, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle".
    (3) Wer aus Gründen des religiösen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses gehindert ist, eine religiöse Eidesformel zu benutzen, leistet den in Ssec. 2 vorgesehenen Eid mit folgendem Wortlaut: "Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: Eine Nation, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."
    (4) Alternative religiöse Beteuerungen wie das symbolische Halten einer religiösen Schrift sind zulässig.
    (5) Bis zum Leisten des Eides muss eine Anmeldung im Citizens Net (C-Net) erfolgen.
    (6) Spätestens zum Tage der Eidesleistung muss der Antragsteller öffentlich bekanntgegeben haben, in welchem Bundesstaat er sich niedergelassen hat.


    Section 3 - Main and Accessory Identities
    (1) Zusätzliche Identitäten ohne Wahlrecht sind zulässig, sofern erkennbar ist, dass es sich um eine Zusatzidentität handelt. Diese Zusatzidentitäten sind nicht bei der zuständigen Behörde anzumelden.
    (2) Auf öffentlichen Antrag der Hauptidentität (Haupt-ID) eines Staatsbürgers im Registration Office kann eine Zusatzidentität (Neben-ID) zur neuen Hauptidentität umgemeldet werden. Nach der Bestätigung durch die zuständige Behörde, die nur erfolgen darf, wenn ein Eintrag im Citizens Net vorliegt, erhält die alte Hauptidentität dann den Status einer Nebenidentität.
    (3) Eine neue Hauptidentität, die durch Ummeldung einer Nebenidentität zur neuen Hauptidentität wurde, besitzt vom Tag der Ummeldung an sowohl die astorische Staatsbürgerschaft, als auch das volle Wahlrecht sowie alle anderen Rechte und Pflichten der ehemaligen Hauptidentität, Wahl- und Ernennungsämter jedoch nicht eingeschlossen.
    (4) Zwischen den Ummeldungen von Hauptidentitäten einer Person müssen mindestens zwei Monate liegen.
    (5) Nach einer Neuanmeldung in Astor müssen mindestens zwei Monate vergehen, bevor man eine Ummeldung gemäß diesem Gesetz vornehmen kann.
    (6) Eine neue Hauptidentität, die durch Ummeldung einer Nebenidentität zur neuen Hauptidentität wurde, hat ihren Hauptwohnsitz nach erfolgter Ummeldung zunächst zwingend im selben Bundesstaat wie die ehemalige Hauptidentität. Ein anschließender Wohnsitzwechsel unter den üblichen rechtlichen Vorgaben und Folgen steht frei.
    (7) Jeder Wohnsitzwechsel einer Hauptidentität von einem Bundesstaat in einen anderen ist der zuständigen Behörde öffentlich anzuzeigen; er wird erst mit der öffentlichen Anzeige rechtswirksam. Zudem ist im Citizens Net der neue Heimatbundesstaat einzustellen.


    Section 4 - Registration
    (1) Einer Anmeldung muss stattgegeben werden, wenn die Kriterien von Sec. 2 Ssec. 2 und 5 erfüllt sind. Weiter darf keine frühere Mehrfachanmeldung in den letzten drei Monaten gemäß Sec. 6 Ssec. 3 vorliegen, sofern die betreffende Realperson zum ersten Mal einer solchen überführt wurde. Im Wiederholungsfall beträgt die entsprechende Sperrung zwei Jahre.
    (2) Einer Anmeldung darf nicht stattgegeben werden, wenn eines der in Sec. 4 Ssec. 1 genannten Kriterien nicht erfüllt ist. Der Antrag ist abzulehnen und das Prozedere von neuem zu beginnen.
    (3) Sollte die Staatsbürgerschaft trotz fehlender, durch dieses Gesetz geforderter, Informationen oder Anmeldedaten verliehen werden, so kann dies binnen 72 Stunden durch die zuständige Behörde rückgängig gemacht werden. In diesem Fall muss das Anmeldeprozedere von Neuem begonnen werden.


    Section 5 - Rights and Responsibilities of the Citizens
    (1) Mit der astorischen Staatsbürgerschaft erhält der Bürger alle Rechte, die ihm in der Verfassung, den Gesetzen und den Verträgen der Vereinigten Staaten zugesprochen werden.
    (2) Der Bürger ist verpflichtet, stets seine aktuelle E-Mail-Adresse im C-Net anzugeben.


    Section 6 - Deprivation or Loss of Citizenship
    (1) Die Staatsbürgerschaft kann nur aufgrund der in einem Bundesgesetz gemachten Bestimmungen entzogen werden.
    (2) Die Staatsbürgerschaft verfällt mit dem Tod des Bürgers oder dessen öffentlichen Verzicht.
    (3) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt.
    (4) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn ein Staatsbürger seit 28 Tagen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat.
    (5) Diese Zeitdauer kann bei Vorliegen einer begründeten Abmeldung im dafür vorgesehenen Bereich unterbrochen werden.
    (6) Der Gültigkeitszeitraum dieser Abmeldung muss hierbei klar definiert sein.
    (7) Der Entzug der Staatsbürgerschaft wird öffentlich durch die zuständige Behörde festgestellt. Der Entzug gilt rückwirkend zu dem Tag, an dem die Frist nach Section 6 Ssec. 4 dieses Gesetzes vollendet ist. Beiträge, die nach Vollendung der Frist im innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluss auf den Entzug der Staatsbürgerschaft. Ein Amtsträger gilt seines Amtes als verlustig erklärt, sobald ihm aufgrund der in Sec. 6 Ssec. 4 genannten Bestimmungen seine Staatsbürgerschaft zu entziehen ist, selbst wenn die Entziehung noch nicht öffentlich bekannt gegeben wurde.
    (8 ) Zur Amtshilfe kann die technische Administration die zu entziehenden Staatsbürgerschaften an die zuständige Behörde übermitteln.
    (9) Gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft kann innerhalb einer Woche, beginnend ab Veröffentlichung des Entzugs durch die zuständige Behörde, Beschwerde beim Obersten Bundesgericht eingereicht werden. Um die Funktionsfähigkeit der staatlichen Behörden zu gewährleisten, bleiben sich aus Sec. 6 Ssec. 7 ergebende Konsequenzen auch dann bestehen, wenn das Oberste Bundesgericht der Beschwerde stattgibt.


    Section 7 - Others
    Unbeschadet der Sec. 5 Ssec. 1 dieses Gesetzes kann auf Anordnung der der zuständigen Behörde vorgesetzten Obersten Bundesbehörde das Recht zur aktiven Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen im Bund und den Staaten aus technischen Gründen von der Registrierung im Citizens Net abhängig gemacht werden"


    Section 8 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


  • The White House
    6th of February, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Senate Hearings Procedure Act Revision Act, in der im Anhang angefügten Fassung,


    gebilligt durch den Senate des United States Congress am 06. Februar 2011,


    erlangt am heutigen Tage mit nachfolgender Unterschrift Gültigkeit.





    Paul Cunningham
    President of the United States



    Anhang:


    Senate Hearing Procedure Act Revision Bill


    Section 1 Revision
    Der Senate Hearing Procedure Act wird wie folgt neugefasst:


      "Senate Hearings Procedure Act


      Article I - Fundamentals


      Section 1 Purpose and Title of this Act
      (1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Bestätigung vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger gem. Art. III Sec. 6 Ssec. 2 der Constitution.
      (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Senate Hearings Procedure Act.



      Article II - By-Cases


      Section 1 Essential Hearings
      (1) Folgende Amtsträger bedürfen vor der Übernahme des Amtes stets der Bestätigung durch den Senat:
      1. die Leiter der obersten Bundesbehörden,
      2. die obersten militärischen Befehlshaber,
      3. alle weiteren dem Präsidenten der Vereinigten Staaten tatsächlich unmittelbar unterstehenden Amsträger.
      (2) Außerdem bedürfen der Bestätigung durch den Senat die Leiter derjenigen Behörden, welche
      1. für die Verleihung und den Entzug der Staatsbürgerschaft verantwortlich sind,
      2. Wahlen des Bundes und ggf. der Staaten durchführen,
      3. nachrichten- und geheimdienstliche Tätigkeiten vornehmen und
      4. die Währungspolitik und die Geldproduktion besorgen.


      Section 2 Lower Federal Authorities
      Der Bestätigung durch den Senat bedürfen nicht
      1. Berater des Präsidenten der Vereinigten Staaten,
      2. Amtsträger, die zur Entlastung oder zu Kooridinationszwecken vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt werden,
      3. alle sonstigen nachgeordneten Amtsträger und Soldaten.


      Section 3 Exceptional Hearing
      (1) Der Senat kann auf Antrag eines Viertels der Senatoren jeden Amtsträger, welcher vor der Übernahme der Aufgaben eines Amtes nach Sec. 1 nicht vor dem Senat angehört worden ist, einer Anhörung unterziehen.
      (2) Eine derartige Anhörung zieht keine Abstimmung nach sich; ihre Ergebnisse können zur Grundlage eines Amtsenthebungsverfahrens gem. Art. IV Sec. 6 der U.S. Constitution gemacht werden.



      Article III - Hearing Procedure


      Section 1 Nominations
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten hat dem Senat jede Person, die zur Übernahme eines Amtes nach Art. der Billigung des Senates bedarf, schriftlich vorzuschlagen.
      (2) Das Kongresspräsidium leitet daraufhin unverzüglich die öffentliche Anhörung des Kandidaten vor dem Senat ein.


      Section 2 Oath
      (1) Der Kandidat leistet zu Beginn der Anhörung folgenden Eid:
      "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen oder durch eine andere religiöse Beteuerungsformel ausgetauscht werden.
      (2) Mit der Eidesleistung ist dem Kandidaten das Rederecht verliehen.


      Section 3 Petty Hearing
      (1) Eine kleine Anhörung dauert 48 Stunden.
      (2) Werden in dieser Zeit von keinem Senator Fragen gestellt oder Auskünfte verlangt, so endet die Anhörung nach diesem Zeitraum.


      Section 4 Grand Hearing
      (1) Um den Kandidaten auf seine fachliche Kompetenz und seine Eignung für das Amt zu prüfen, dürfen ihm die Senatoren während der Anhörung eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen und Auskünfte verlangen.
      (2) Der Kandidat hat die an ihn gerichteten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu beantworten.
      (3) Eine Anhörung endet frühestens 120 Stunden nach Eröffnung der kleinen Anhörung, spätestens mit der ordnungsgemäßen Beantwortung aller Fragen. In dieser Zeit können von den Senatoren weitere Fragen und Nachfragen gestellt werden.
      (4) Hat der Kandidat vor Ablauf der 120 Stunden nicht sämtliche Fragen beantwortet, so ist er durch das Kongresspräsidium auf eine zeitnahe Beantwortung der offenen Fragen zu verweisen.


      Section 5 Approval and Denial Vote
      (1) Nach dem Ende der Anhörung leitet das Kongresspräsidium im Senat die Abstimmung über die Bestätigung des Kandidaten ein.
      (2) Die Bestätigung ist erteilt, wenn der Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, sofern nicht die Verfassung oder ein Bundesgesetz etwas anderes bestimmt.
      (3) Das Kongresspräsidium teilt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten die Nominierung oder Ablehnung des Kandidaten mit.



      Article IV - Exceptions for the President-elect


      Section 1 Naming of Candidates by the President-elect
      Die zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählte aber noch nicht vereididgte Person kann gegenüber dem Senat die Kandidaten benennen, welche er nach seiner Vereidigung als vom Senat zu bestätigende Amtsträger zu nominieren gedenkt.


      Section 2 Confirmation by the President
      Die Bestimmungen des Art. III gelten entsprechend für die Verfahren gegenüber einem nach Ssec. 1 benannten Kandidaten, jedoch mit der Maßgabe, dass für die Einleitung der Abstimmung im Senat die Bestätigung des vereidigten Präsidenten sowohl hinsichtlich des Kandidaten als auch hinsichtlich des an ihn zu vergebenden Amtes erforderlich ist."


    Section 2 Entry into Force
    (1) Dieses Gesetz bedarf der Billigung ausschließlich des Senates.
    (2) Es tritt gemäß den sonstigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


  • Astoria City | May 12th, 2011



    CERTIFICATE OF PROMULGATION



    Der Military Health Care Bill


    gebilligt durch den Congress of the United States am 12.05.2011


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    Sincerely yours,



    (Warren Byrd)
    President of the United States


    Military Health Care Bill


    Section 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz regelt die Gesundheitsversorgung von Mitgliedern der astorischen Streitkräfte.


    Section 2 - Organisation
    Die Verwaltung der militärischen Gesundheitsversorgung wird durch eine durch Organisationserlass des Präsidenten damit beauftragten Behörde übernommen.


    Section 3 - Medical Care
    (1) Jedes Mitglied der astorischen Streitkräfte hat das Recht auf eine umfassende Gesundheitsversorgung.
    (2) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während seiner Dienstzeit eine körperliche oder geistige Erkrankung oder eine Verletzung, werden die kompletten Behandlungskosten oder Teile der Behandlungskosten von Seiten der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
    (3) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während eines militärischen Einsatzes körperliche oder geistige Erkrankungen oder eine Verletzung, so werden die kompletten Behandlungskosten von der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
    (4) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte nach seiner aktiven Dienstzeit eine körperliche oder geistige Erkrankung oder Verletzung, die auf den Militärdienst zurückzuführen ist, so werden die kompletten Behandlungskosten oder Teile der Behandlungskosten von Seiten der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
    (5) Von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind Behandlungskosten von körperlichen oder geistigen Erkrankungen sowie Verletzungen, die
    a) in der dienstfreien Zeit erleidet,
    b) vor dem Eintritt in den Militärdienst vorlagen und bei einer per Verordnung definierten medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung für den Dienst als Soldat vom 11.10.2008 verschwiegen oder
    c) aufgrund grober Fahrlässigkeit des Betroffenen erleidet wurden.
    (6) Eine Krankheit oder Verletzungen muss durch medizinisches Militärpersonal diagnostiziert werden. Eine Diagnose von nicht-militärischen Medizinern kann anerkannt werden, wenn der Gutachter einen Abschluss in Humanmedizin an einer astorischen oder ausländischen Hochschule vorweist.
    (7) Ein Antrag auf Erstattung oder Übernahme von Behandlungskosten ist an die in Sec. 2 erwähnte Behörde zu richten.
    (8 ) Die Erstattung oder Übernahme von Behandlungskosten liegt im Ermessen der in Sec. 2 erwähnten Behörde. Eine Antragsablehnung ist von Seiten der Behörde zu begründen. Widerspruch gegen die Entscheidung ist möglich.


    Section 4 - Final Provision
    Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Grundsätze in Kraft.

    WARREN BYRD

    30th President of the US
    former Vice President | former Speaker
    former Chairman of the Grand Old Party


    trophyImage-22.png trophyImage-5.png

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!