On the Right to Vote Amendment

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 1.178 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Eric Baumgartner.

  • Es ist jedenfalls schön zu hören, dass die Präsidentin gedenkt, ein Gesetz einer gründlichen Analyse zu unterziehen, bevor sie es unterzeichnet. Es wundert mich nur, dass das einer öffentlichen Erklärung würdig ist. Man sollte doch meinen, dass ein Veto - oder eben kein Veto - niemals eine spontane Entscheidung aus dem Bauch heraus sein darf.


    Was das fragliche Gesetz angeht: Es würde in meinen Augen auf jedem Fall dem Bundeswahlleiter die Arbeit erleichtern. Ob es für den Bürger wirklich einen entscheidenden Unterschied macht, wage ich zu bezweifeln. Der Abbau von Verwaltungsaufwand muss ja aber auch nicht jedes Mal eine deutliche Verbesserung für die Kunden dieser Verwaltung bringen. Es genügt schon, wenn es den Geldbeutel des Steuerzahlers entlastet, weil der Wahlleiter keine Überstunden machen muss. ;)

    Lucius Raymond Barrymore (D/FL)
    U.S. Senator of the Free State of [definition=3]Freeland[/definition]
    Member of the State Assembly of [definition=3]Freeland[/definition]


  • Der wirkliche Vorteil dieser Änderung gegenüber dem jetzigen Status kam für mich bisher immer noch nicht zum Vorschein. Von daher freut es mich zu hören dass die Präsidentin das Amendment noch einmal eingehend prüft

  • Wie ich den Berichten entnehme, ist das Gesetz zwischenzeitlichen in Kraft getreten. Jetzt ist das natürlich weniger erklärungsbedürftig als wenn es ein Veto gäbe, dannoch wäre natürlich interessant zu erfahren was den Ausschlag gab?

  • Vielen Dank, Jessica.


    Ladies and Gentlemen, nach eingehener Prüfung des vom Kongress verabschiedeten Gesetzentwurfes, sowie der von seinen Unterstützern wie Gegnern im Kongress wie der folgenden öffentlichen Diskussion vorgebrachten Argumente habe ich mich gestern Abend dafür entschieden, das Right to vote Amendment zu unterzeichnen.


    Es ist zwar zunächst richtig, dass schon die bisherige Rechtslage in der Praxis stets komplikationsfrei funktioniert hat, und sich - ggf. unter Zuhilfenahme eines Kalenders - sowohl für die Bürger problemlos ermitteln ließ, ob sie in einer anstehenden Wahl bereits wahlberechtigt sind, als auch die Wahlbehörde relativ einfach feststellen konnte, welche Bürger bereits das Wahlrecht besitzen.


    Aber ist es notwendige Voraussetzung für eine Verbesserung, dass eine bestehende Regelung nicht richtig funktioniert? Meiner Meinung nicht, nein. Der Gesetzgeber ist jederzeit frei, auch herzugehen und zu sagen: "Wie es ist, ist es zwar schon gut, aber wir können es trotzdem noch besser machen." Er muss nicht erst feststellen, dass in der Vergangenheit ein Fehler gemacht wurde, dass eine Regelung Probleme verursacht hat, oder potenziell Probleme verursachen könnte. Er kann, darf und soll ebenso Gutes weiter verbessern.


    Die neue Regelung durch das Right to vote Amendment macht für die Bürger wie für die Wahlbehörde jedwede Rechnerei künftig überflüssig. Ein kurzer Blick auf das Datum auf der Einbürgerungsurkunde genügt, und schon ist ersichtlich, ob ein Bürger bereits wahlberechtigt ist, oder noch nicht.


    Ich sehe darin eine maßgebliche Vereinfachung des Wahlrechts, hin zu größerer Transparenz und einfacherer Verständlichkeit, konnte andererseits aber keinerlei rechtliche oder praktische Nachteile entdecken.


    Nach alledem bestand für mich im Ergebnis kein Grund, dem Gesetzentwurf die Ausfertigung und Unterzeichnung zu versagen.

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