Meeting with the Irkanian Envoy Mr. Dankfrid Fisker

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  • Wasser wenn es keine Umstände macht.


    Ein Grundlagenpapier habe ich bereits vorliegen. Ich weiß nicht was und was nicht in die Zuständigkeit der Exekutive in Astor gehört, also was vom ihrem Parlament zu bereden wäre.


    Im Moment steht da drin, dass die Grenzen anerkannt werden, was für sie wichtig ist da die Union alle Inseln um Jadaria beansprucht und dazu gehört St. Vincent natürlich auch.
    Einreisebetimmungen in so weit nur, dass Astorische Bürger einreisen dürfen, dazu werden bei uns Besucherkarten ausgegeben die man bei sich zu tragen hat, Visa gibt es keine.


    Dazu das übliche blabla dass man keine Kriege anfängt. Alle kulturellen Aspekte haben wir aufgrund von völlig unterschiedlichen Kulturen ohnehin außen vor gelassen.


    Im Endeffekt sagt das Papier dann nur aus, dass wir beidseitig anerkennen, dass der andere existiert und eine damit eine Existenzberechtigung hat und dass wir die Grenzen grob festschreiben. Wir können aber gerne noch die Grenzziehung in der Meerenge besprechen wenn Ihnen das genehm ist. Wir würden die auch vollkommen entmilitarisieren, die Inseln zwischen Jadaria und dem Festland Astors auch wenn Sie das wünschen.

    Diplomat der Freien Irkanischen Republik, Hauptmann Dankfrid Fisker
    Kommandoabteilung Außenpolitik 1 - Astoria

  • Handlung

    Eine Serviceangestelle des Weißen Hauses serviert dem Gast ein Wasser.


    Nun, Your Excellency, die genannten Punkte ließen sich im Wesentlichen im Rahmen eines Exekutivabkommens regeln.


    Da seitens der Vereinigten Staaten auf Grund der besonderen Umstände allerdings noch die folgenden Klarstellungen erforderlich wären:

      1. Die Unversehrtheit des Territoriums der Irkanischen Union bezieht sich auf dieses in jener Gestalt, wie es per 4. November 2013 bei der CartA zur Reservierung beantragt wurde. Das heißt, dehnt Irkanien sein Territorium in Folge kriegerischer oder anderer Aktivitäten aus, erfährt dieser Schritt keine automatische Anerkennung seitens der Vereinigten Staaten;


      2. die Regierung der Irkanischen Union nimmt zur Kenntnis und bestätigt, dass eventuelle Aufstockungen der Militärpräsenz der Vereinigten Staaten entlang der gemeinsamen Seegrenze sowie auf der Insel St. Vincent rein dazu dienen, die Neutralität und territoriale Unversehrtheit der Vereinigten Staaten im Falle eines bewaffneten Konflikts unter Beteiligung Irkaniens zu wahren und nötigenfalls zu verteidigen.


      3. die Regierung der Irkanischen Union erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Diplomatenpost der Regierung der Vereinigten Staaten an diese innerhalb der Vereinigten Staaten an einen von ihr bevollmächtigten Vertreter übergeben bzw. ggf. öffentlich per Aushang im State Department zugestellt wird, und verzichtet in allen Fällen auf die Einrede, eine Nachricht nicht erhalten zu haben, da ihr bekannt ist und sie akzeptiert, dass eine Übermittlung direkt nach Irkanien für die Vereinigten Staaten nicht möglich ist;

    könnte man in der Tat auch gleich die Grenzziehung in der Meerenge mit einbeziehen, und das Ganze dann als "Grundlagen- und Grenzvertrag" deklarieren, mit dem die Vereinigten Staaten und die Irkanische Union ihre nachbarschaftlichen Verhältnisse abschließend geregelt hätten.

  • Hervorragend.
    Alle Punkte entsprechen unseren Vorstellungen.


    Wir werden die langfristigen Ansprüche auf Jadaria vorerst nicht aufgeben, aber das ist Sache zwischen uns und Dreibürgen.


    Die Irkanische Union ist der rechtmäßige Zusammenschluss allen jadarischen Völkern und Gebiete die Jadarische Insel sowie alle Inseln in der Region. Die Union arbeitet auf das Ziel in alle Gebiete und Völker unter eine gemeinsame Verwaltung und Kontrolle zu stellen.
    Die Insel St. Vinzens gehört regional damit zum Festland Astorias.


    Zumindest in der Hinsicht auf die Antiklolonialismus-Doktrin die General Cameron Philips vor einigen Tagen festgelegt hat bestehen ja Gemeinsamkeiten aber dazu können wir in ein paar Monaten noch mal zurückkommen.
    (Irkanien setzt sich für die Befreiung aller Kolonien und duldet keine Fremdbestimmung anderer Völker. Auf Wunsch jeweiliger Nationen und Völker gewährt die Irkanische Union militärische, materielle und logistische Hilfe. Irkanien duldet keine Einmischung in interne Angelegenheiten und sieht diese als Versuch der Fremdherrschaft an.)

    Diplomat der Freien Irkanischen Republik, Hauptmann Dankfrid Fisker
    Kommandoabteilung Außenpolitik 1 - Astoria

  • Das hier wäre dann der Text eines Vertragsentwurfs seitens der Vereinigten Staaten:

    Neighborhood Treaty between the United States of Astor and the Irkanian Union


    Preamble


    In der Absicht, unbeschadet aller zwischen ihnen bestehenden, und für die absehbare Zukunft nicht aufzulösen politischen Differenzen, eine Form der die Interessen beider Seiten wahrenden friedlichen Koexistenz in geographischer Nachbarschaft zu schaffen, schließen die Vereinigten Staaten von Astor und die Irkanische Union den nachstehenden Nachbarschaftsvertrag.


    Article 1 - Neighborly Relations
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor (nachfolgend: Vereinigte Staaten) und die Irkanische Union (nachfolgend: Irkanien) erkennen einander gegenseitig als souveräne und gleichberechtigte Staaten an, und erklären ihren Wunsch, als Nachbarn friedlich nebeneinander zu leben. Sie stufen die wechselseitigen Beziehungen zueinander jeweils als "neutral" oder sinnverwandt ein.
    (2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien erklären, weder jetzt noch in Zukunft territoriale Ansprüche gegeneinander zu erheben, und sichern einander wechselseitig die Achtung ihrer Grenzen in ihrer jeweiligen Gestalt vom [Datum der Annahme des Reservierungsantrages Irkaniens bei der CartA] und ihrer Hoheitsgewässer zu.
    (3) Die Vereinigten Staaten und Irkanien verpflichten sich, jedwede zwischen ihnen auftretenden Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf ausschließlich friedlichem Wege zu lösen, und auf jedwede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten.


    Article 2 - Maritime Border
    [Festlegung der Seegrenze zwischen den Vereinigten Staaten und Irkanien in der Meerenge]


    Article 3 - Guarantee of the United States's Security and Neutrality
    (1) Irkanien erkennt an, dass jedwede Präsenz der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, ihre Bewegungen und Aktivitäten entlang der gemeinsamen Seegrenze, auf dem südwestlichen Festland der Vereinigten Staaten, sowie auf der und um die Insel St. Vincent, ausschließlich der Sicherung der Neutralität und territorialen Unversehrtheit der Vereinigten Staaten zu Lande, zur See und zur Luft in bewaffneten Konflikten in dieser Region dienen, und keinen feindseligen Akt gegen Irkanien bedeuten.
    (2) Irkanien erkennt ferner an, dass jedwede den Gepflogenheiten des Krieges entsprechende Reaktion auf Verletzungen ihres Territoriums, ihrer Hoheitsgewässer oder ihres Luftraumes, durch Parteien eines Konfliktes in den, auf den oder um die Inseln und Gewässer südlich der Vereinigten Staaten, ausschließlich der Sicherung der Neutralität der Vereinigten Staaten und dem Schutz ihres Territoriums, ihrer Hoheitsgewässer und ihres Luftraumes in diesem Konflikt dienen, und keinerlei Eingreifen in diesen Konflikt auf Seiten irgendeiner Partei bedeuten.


    Article 4 - Diplomatic Missions
    (1) Die Vereinigten Staaten und Irkanien vereinbaren, miteinander Botschafter als ständige Vertreter ihrer Regierungen auszutauschen, soweit dies ihren Möglichkeiten entspricht, und akkreditiertem diplomatischem Personal Immunität entsprechend internationalen Gepflogenheiten zu gewähren.
    (2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien verpflichten sich wechselseitig, sich jedweder Einmischung in die inneren Angelegenheiten der jeweils anderen Seite zu enthalten.
    (2) Irkanien akzeptiert, dass es den Vereinigten Staaten nicht möglich ist, einen Botschafter an den Sitz der irkanischen Regierung zu entsenden, solange und soweit dort Einflussmöglichkeiten der Vereinigten Republik Aurora bestehen. Es erklärt sich darum damit einverstanden, dass der Botschafter der Vereinigten Staaten bei der irkanischen Regierung in den Vereinigten Staaten residiert, und jedweder diplomatische Kontakt dort durch die Übermittlung von Nachrichten an den irkanischen Botschafter in den Vereinigten Staaten, oder - sofern kein solcher entsandt ist - durch öffentlichen Aushang im Außenministerium der Vereinigten Staaten erfolgt, und erklärt, dass es in jedem Fall auf die Einrede verzichtet, auf den vorgenannten Wegen nachweislich übermittelte diplomatische Nachrichten nicht erhalten zu haben.


    Article 5 - Coming-into-force and Term
    (1) Dieser Vertrag tritt mit seiner Ratifikation durch die vertragschließenden Parteien in Kraft.
    (2) Er gilt für unbefristete Zeit, kann jedoch von jeder der vertragschließenden Partei formlos mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

    Einzusetzen wäre nur noch das Datum des Standes der Grenzen, sobald dieses feststeht, sowie die Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Seegrenze in der Meerenge.

  • Zur Seegrenze schlage wir folgenen 'Grenzverlauf' vor die die Nutzung der Seeressourcen regelt. Zu erkennen dort ein Korridor, der für Drittstaaten immer befahren werden kann.
    Wir schlagen weiterhin vor, dass Irkanien nördlich des 30. Breitengrads zwischen 70 Grand und 120 Grad westlicher Länge keine Irkanischen Kriegsschiffe mit einer Verdrängung von mehr als 5000 metrischen Tonnen fahren dürfen.



    Das schließt alle irkanischen Schiffe abgesehen von derzeit zwei Zerstörertypen ein. Wir bleiben damit imstande Piraterie zu bekämpfen aber jedwede Agression aus.
    Ich bin mir nun nicht sicher wie stark die Militärpräsenz aus St. Vincent ist, aber wir sind bereit sämtliche Militäranlagen auf den nördlichen Inseln vor Jadaria abzubauen und so zu belassen. Das klingt nun hochtrabender als es ist weil wir da eh nichts haben.


    Uns wäre natürlich lieb, wenn Astor südlich des 35ten Breitengrad zwischen den genannten Längengraden auch keine Kriegsschiffe bewegen würde, aber ich bin mir nicht sicher wo Astor seine Kriegshäfen hat. Unsere befinden sich fast ausschließlich im Süden und an der Ostküste womit uns das natürlich leichter fällt.

    Dateien

    Diplomat der Freien Irkanischen Republik, Hauptmann Dankfrid Fisker
    Kommandoabteilung Außenpolitik 1 - Astoria

  • Ich werde diesen Vorschlag meinen entsprechend zuständigen Beratern zur Begutachtung vorlegen, für mich persönlich klingt und sieht er aber schon mal sehr gut aus.

  • Your Excellency,


    Euer Vorschlag ist bei meinen Beratern auf zunächst einmütig positive Resonanz gestoßen, sie schlagen jedoch den Verzicht auf einen neutralen Korridor vor, da dieser von jedwedem Staat - möglicherweise auch solchen, die weder die Vereinigten Staaten, noch Irkanien vor ihrer Küste haben wollen - für die Passage von Kriegsschiffen genutzt werden könnte. Zivile Handelsschiffe genießen in den astorischen Hoheitsgewässern ohnehin Bewegungsfreiheit.

  • Oh Verzeihung ich war in Gedanken.


    Nun, wir können das auch unter gemeinsame Kontrolle stellen oder wir machen es dicht.
    Das stellt uns nur vor ein kleines Problem: Wenn dort keine Kriegsschiffe der Union der der United States patroullieren kann man fremde Schiffe auch nicht aufhalten. Das war so unser Gedankengang.

    Diplomat der Freien Irkanischen Republik, Hauptmann Dankfrid Fisker
    Kommandoabteilung Außenpolitik 1 - Astoria

  • Ich kann Euch zugegeben nicht ganz folgen, Your Excellency? ;)


    Die Vereinigten Staaten und Irkanien klären ihre Beziehungen zueinander mit diesem Vertrag, sie wissen, dass keine der beiden Seiten für die jeweils andere eine Bedrohung darstellt. US-Kriegsschiffe in den südwestlichen Hoheitsgewässern der Vereinigten Staaten sichern die Neutralität und Unversehrtheit der Vereinigten Staaten, und irkanische Kriegsschiffe in den nördlichen irkanischen Hoheitsgewässern - nun, deren Operationen dort berühren jedenfalls keinerlei Interessen der Vereinigten Staaten.


    In einer Art "neutraler Zone" zwischen den Hoheitsgewässern der Vereinigten Staaten sowie Irkaniens sähe ich lediglich ein Sicherheitsrisiko für beide Seiten. Den Vereinigten Staaten wäre eine direkte Nachbarschaft mit Irkanien jedenfalls lieber als ein Kanal für die Passage von Kriegsschiffen dritter Parteien, denn mit Irkanien sind die Fronten - sozusagen - friedlich und einvernehmlich geklärt, indirekt garantierte vorliegender Vertrag für die Vereinigten Staaten also auch die Sicherheit ihrer südwestlichen Hoheitsgewässer.

  • Gut, dann werden wir bei Bedarf größere Kriegsschiffe dorthin entsenden und uns ansonsten an unseren Vorschlag halten nur Zerstörer dort fahren zu lassen.

    Diplomat der Freien Irkanischen Republik, Hauptmann Dankfrid Fisker
    Kommandoabteilung Außenpolitik 1 - Astoria

  • Your Excellency,


    ich weiß das Angebot Irkaniens, seine Flottenpräsenz in seinen nördlichen Hoheitsgewässern in Nachbarschaft zu jenen der Vereinigten Staaten zu begrenzen, zwar durchaus zu schätzen, und bin mir auch sicher, dass darauf zu verweisen einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, in der Öffentlichkeit wie dem Kongress für den Sinn und Nutzen des vorliegenden Vertrages zu werben.


    Andersherum betrachtet aber liegt eine stärkere irkanische Flottenpräsenz dort auch durchaus im Interesse der Vereinigten Staaten. Denn je wirksamer Irkanien dritte Parteien von einem Eindringen in seine Hoheitsgewässer bereits abschrecken, und je zügiger es dieses ggf. zurückdrängen kann, desto geringer auch die Gefahr, dass die Vereinigten Staaten von einem Konflikt vor der irkanischen Küste in Mitleidenschaft gezogen würden.


    In anderen Worten: Wenn man mit einem Nachbarn gegenseitige Neutralität vereinbart, dann muss dieser auch wehrhaft und entschlossen sein, damit die Neutralitätsvereinbarung mit dem einen nicht zu einem potenziellen Einfallstor für einen Dritten wird. ;)

  • Nun, es ist uns durchaus daran gelegen die Piraten die durchaus auf dem Gebiet der Union operieren erst gar nicht nach Astor zu lassen. Stralien hat seinerzeit aktiv die Piraterie unterstützt.


    Ich streiche dann den Punkt Flottenbegrenzung im nördlichen Orceanischen Meer.




    Es steht unseren Nationen auch frei dafür einen Namen zu erdenken.
    Z.B. Vincentian Sea oder eben Vinzeanische See begrenzt durch Insel, Jadaria und Astor.
    Um hier mal ein wenig gestalterisch tätig zu werden.

    Diplomat der Freien Irkanischen Republik, Hauptmann Dankfrid Fisker
    Kommandoabteilung Außenpolitik 1 - Astoria

  • Hier dann der entsprechend aktualisierte Vertragsentwurf:


    Neighborhood Treaty between the United States of Astor and the Irkanian Union


    Preamble


    In der Absicht, unbeschadet aller zwischen ihnen bestehenden, und für die absehbare Zukunft nicht aufzulösen politischen Differenzen, eine Form der die Interessen beider Seiten wahrenden friedlichen Koexistenz in geographischer Nachbarschaft zu schaffen, schließen die Vereinigten Staaten von Astor und die Irkanische Union den nachstehenden Nachbarschaftsvertrag.


    Article 1 - Neighborly Relations
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor (nachfolgend: Vereinigte Staaten) und die Irkanische Union (nachfolgend: Irkanien) erkennen einander gegenseitig als souveräne und gleichberechtigte Staaten an, und erklären ihren Wunsch, als Nachbarn friedlich nebeneinander zu leben. Sie stufen die wechselseitigen Beziehungen zueinander jeweils als "neutral" oder sinnverwandt ein.
    (2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien erklären, weder jetzt noch in Zukunft territoriale Ansprüche gegeneinander zu erheben, und sichern einander wechselseitig die Achtung ihrer Grenzen in ihrer jeweiligen Gestalt vom [Datum der Annahme des Reservierungsantrages Irkaniens bei der CartA] und ihrer Hoheitsgewässer zu.
    (3) Die Vereinigten Staaten und Irkanien verpflichten sich, jedwede zwischen ihnen auftretenden Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf ausschließlich friedlichem Wege zu lösen, und auf jedwede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten.


    Article 2 - Maritime Border
    (1) Die Vereinigten Staaten und Irkanien vereinbaren den Verlauf der gemeinsamen Grenze ihrer Hoheitsgewässer wie auf der Karte im Anhang zu diesem Vertrag dargestellt.
    (2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien bekräftigen ihre Absicht, ihre aneinander angrenzenden Hoheitsgewässer für die friedliche Handelsschifffahrt aller Nationen offen zu halten, und sichern einander zugleich zu, in ihren jeweiligen Hoheitsgewässern keinerlei die territoriale Unversehrtheit oder sonstige Sicherheit des anderen beeinträchtigende Aktivitäten dritter Parteien zu dulden.


    Article 3 - Guarantee of the United States's Security and Neutrality
    (1) Irkanien erkennt an, dass jedwede Präsenz der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, ihre Bewegungen und Aktivitäten entlang der gemeinsamen Seegrenze, auf dem südwestlichen Festland der Vereinigten Staaten, sowie auf der und um die Insel St. Vincent, ausschließlich der Sicherung der Neutralität und territorialen Unversehrtheit der Vereinigten Staaten zu Lande, zur See und zur Luft in bewaffneten Konflikten in dieser Region dienen, und keinen feindseligen Akt gegen Irkanien bedeuten.
    (2) Irkanien erkennt ferner an, dass jedwede den Gepflogenheiten des Krieges entsprechende Reaktion auf Verletzungen ihres Territoriums, ihrer Hoheitsgewässer oder ihres Luftraumes, durch Parteien eines Konfliktes in den, auf den oder um die Inseln und Gewässer südlich der Vereinigten Staaten, ausschließlich der Sicherung der Neutralität der Vereinigten Staaten und dem Schutz ihres Territoriums, ihrer Hoheitsgewässer und ihres Luftraumes in diesem Konflikt dienen, und keinerlei Eingreifen in diesen Konflikt auf Seiten irgendeiner Partei bedeuten.


    Article 4 - Diplomatic Missions
    (1) Die Vereinigten Staaten und Irkanien vereinbaren, miteinander Botschafter als ständige Vertreter ihrer Regierungen auszutauschen, soweit dies ihren Möglichkeiten entspricht, und akkreditiertem diplomatischem Personal Immunität entsprechend internationalen Gepflogenheiten zu gewähren.
    (2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien verpflichten sich wechselseitig, sich jedweder Einmischung in die inneren Angelegenheiten der jeweils anderen Seite zu enthalten.
    (2) Irkanien akzeptiert, dass es den Vereinigten Staaten nicht möglich ist, einen Botschafter an den Sitz der irkanischen Regierung zu entsenden, solange und soweit dort Einflussmöglichkeiten der Vereinigten Republik Aurora bestehen. Es erklärt sich darum damit einverstanden, dass der Botschafter der Vereinigten Staaten bei der irkanischen Regierung in den Vereinigten Staaten residiert, und jedweder diplomatische Kontakt dort durch die Übermittlung von Nachrichten an den irkanischen Botschafter in den Vereinigten Staaten, oder - sofern kein solcher entsandt ist - durch öffentlichen Aushang im Außenministerium der Vereinigten Staaten erfolgt, und erklärt, dass es in jedem Fall auf die Einrede verzichtet, auf den vorgenannten Wegen nachweislich übermittelte diplomatische Nachrichten nicht erhalten zu haben.


    Article 5 - Coming-into-force and Term
    (1) Dieser Vertrag tritt mit seiner Ratifikation durch die vertragschließenden Parteien in Kraft.
    (2) Er gilt für unbefristete Zeit, kann jedoch von jeder der vertragschließenden Partei formlos mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.


    Fehlen nur noch eine entsprechend aktualisierte Karte als Anlage - möglichst als direkt verlinkte Graphik statt als Dateianhang, wobei ich außerdem vorschlagen würde, die Grenze einfach in der Mitte des zunächst vorgeschlagenen Korridors zu ziehen - sowie die Bestätigung des irkanischen Reservierungsantrages durch die CartA.

  • So, die Karte ist überarbeitet, leider war die psd verlustig.


    Grenzverlauf


    Für verfeindete Nationen würde Irkanien dann allerdings die Durchquerung versperren.
    Ich würde daher statt der Formulierung "ihre aneinander angrenzenden Hoheitsgewässer für die friedliche Handelsschifffahrt aller Nationen offen zu halten, " vorschlagen
    "ihre aneinander angrenzenden Hoheitsgewässer grundsätzlich für die friedliche Handelsschifffahrt aller Nationen offen zu halten, " zu benutzen.


    Dato gibt es zwar keine Ausnahmen aber man weiß ja nie. Gemeinsam könnte man dann immer noch die Durchfahrt unterbinden.

    Diplomat der Freien Irkanischen Republik, Hauptmann Dankfrid Fisker
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  • Dieser Ergänzungsvorschlag ist sicherlich sinnvoll und wurde entsprechend aufgenommen. ;)


    Eine weitere Sache ist mir noch eingefallen, diese wurde in Art. 5 neu eingefügt:


    Neighborhood Treaty between the United States of Astor and the Irkanian Union


    Preamble


    In der Absicht, unbeschadet aller zwischen ihnen bestehenden, und für die absehbare Zukunft nicht aufzulösen politischen Differenzen, eine Form der die Interessen beider Seiten wahrenden friedlichen Koexistenz in geographischer Nachbarschaft zu schaffen, schließen die Vereinigten Staaten von Astor und die Irkanische Union den nachstehenden Nachbarschaftsvertrag.


    Article 1 - Neighborly Relations
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor (nachfolgend: Vereinigte Staaten) und die Irkanische Union (nachfolgend: Irkanien) erkennen einander gegenseitig als souveräne und gleichberechtigte Staaten an, und erklären ihren Wunsch, als Nachbarn friedlich nebeneinander zu leben. Sie stufen die wechselseitigen Beziehungen zueinander jeweils als "neutral" oder sinnverwandt ein.
    (2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien erklären, weder jetzt noch in Zukunft territoriale Ansprüche gegeneinander zu erheben, und sichern einander wechselseitig die Achtung ihrer Grenzen in ihrer jeweiligen Gestalt vom [Datum der Annahme des Reservierungsantrages Irkaniens bei der CartA] und ihrer Hoheitsgewässer zu.
    (3) Die Vereinigten Staaten und Irkanien verpflichten sich, jedwede zwischen ihnen auftretenden Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf ausschließlich friedlichem Wege zu lösen, und auf jedwede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten.


    Article 2 - Maritime Border
    (1) Die Vereinigten Staaten und Irkanien vereinbaren den Verlauf der gemeinsamen Grenze ihrer Hoheitsgewässer wie auf der Karte im Anhang zu diesem Vertrag dargestellt.
    (2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien bekräftigen ihre Absicht, ihre aneinander angrenzenden Hoheitsgewässer grundsätzlich für die friedliche Handelsschifffahrt aller Nationen offen zu halten, und sichern einander zugleich zu, in ihren jeweiligen Hoheitsgewässern keinerlei die territoriale Unversehrtheit oder sonstige Sicherheit des anderen beeinträchtigende Aktivitäten dritter Parteien zu dulden.


    Article 3 - Guarantee of the United States's Security and Neutrality
    (1) Irkanien erkennt an, dass jedwede Präsenz der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, ihre Bewegungen und Aktivitäten entlang der gemeinsamen Seegrenze, auf dem südwestlichen Festland der Vereinigten Staaten, sowie auf der und um die Insel St. Vincent, ausschließlich der Sicherung der Neutralität und territorialen Unversehrtheit der Vereinigten Staaten zu Lande, zur See und zur Luft in bewaffneten Konflikten in dieser Region dienen, und keinen feindseligen Akt gegen Irkanien bedeuten.
    (2) Irkanien erkennt ferner an, dass jedwede den Gepflogenheiten des Krieges entsprechende Reaktion auf Verletzungen ihres Territoriums, ihrer Hoheitsgewässer oder ihres Luftraumes, durch Parteien eines Konfliktes in den, auf den oder um die Inseln und Gewässer südlich der Vereinigten Staaten, ausschließlich der Sicherung der Neutralität der Vereinigten Staaten und dem Schutz ihres Territoriums, ihrer Hoheitsgewässer und ihres Luftraumes in diesem Konflikt dienen, und keinerlei Eingreifen in diesen Konflikt auf Seiten irgendeiner Partei bedeuten.


    Article 4 - Diplomatic Missions
    (1) Die Vereinigten Staaten und Irkanien vereinbaren, miteinander Botschafter als ständige Vertreter ihrer Regierungen auszutauschen, soweit dies ihren Möglichkeiten entspricht, und akkreditiertem diplomatischem Personal Immunität entsprechend internationalen Gepflogenheiten zu gewähren.
    (2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien verpflichten sich wechselseitig, sich jedweder Einmischung in die inneren Angelegenheiten der jeweils anderen Seite zu enthalten.
    (2) Irkanien akzeptiert, dass es den Vereinigten Staaten nicht möglich ist, einen Botschafter an den Sitz der irkanischen Regierung zu entsenden, solange und soweit dort Einflussmöglichkeiten der Vereinigten Republik Aurora bestehen. Es erklärt sich darum damit einverstanden, dass der Botschafter der Vereinigten Staaten bei der irkanischen Regierung in den Vereinigten Staaten residiert, und jedweder diplomatische Kontakt dort durch die Übermittlung von Nachrichten an den irkanischen Botschafter in den Vereinigten Staaten, oder - sofern kein solcher entsandt ist - durch öffentlichen Aushang im Außenministerium der Vereinigten Staaten erfolgt, und erklärt, dass es in jedem Fall auf die Einrede verzichtet, auf den vorgenannten Wegen nachweislich übermittelte diplomatische Nachrichten nicht erhalten zu haben.


    Article 5 - Abrogation of older and redundant Treaties
    (1) Die Vereinigten Staaten und Irkanien stimmen darin überein, dass mit Inkrafttreten dieses Vertrages:

      - der Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten und dem Irkanischen Reich;
      - das Handelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Republik Stralien;
      - der Vertrag über die Gründung der Society of the Astorian and Stralian Peoples

    endgültig gegenstandslos werden und - soweit noch nicht geschehen - als im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst gelten sollen.


    Article 6 - Coming-into-force and Term
    (1) Dieser Vertrag tritt mit seiner Ratifikation durch die vertragschließenden Parteien in Kraft.
    (2) Er gilt für unbefristete Zeit, kann jedoch von jeder der vertragschließenden Partei formlos mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

    Appendix - Map of the Maritime Border between the United States of Astor and the Irkanian Union


  • Perfekt! :)


    Gibt es sonst noch etwas, außer auf das anscheinend entschlafene eingeschlafene CartA-Direktorium zu warten?


    Ich weiß ja nicht, wie das in Irkanien so ist, aber meine Wähler sehen immer gerne Ergebnisse, und würden die Mitteilung, Gespräche mit Irkanien hätten zu einem beide Seiten zufriedenstellenden Erfolg geführt, sicherlich positiv aufnehmen. ;)

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