Ich habe nunmehr Klage gegen das Electoral Office eingereicht. Die Klage ist nicht Audruck der Unterstellung, dass der Attorney General aus parteipolitischen Motiven heraus einem Bürger das Wahlrecht nicht gewähren will, sondern Ausdruck des Bemühens um Rechtssicherheit in einer Frage, in der es offenkundig verschiedene Auffassungen gibt. Ich hoffe nun, dass der Attorney General bzw. das Electoral Office und Justizia schnell handeln werden.
Sie haben da eine Popularklage eingereicht, die mangels persönlichen Einschlages bei Ihnen ohne jede weitere Prüfung abzuweisen ist. Sie haben keinen subjektiven Rechtsnachteil. Sie können nicht ohne Vollmacht die Rechte eines anderen erstreiten, nur weil Sie Jurist sind. Das sollte Ihnen bekannt sein. Herr Kollege, wollen Sie wirklich Attorney General werden?