What's going on in the Administration?

Es gibt 3.129 Antworten in diesem Thema, welches 165.712 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Fedid Wgugl.

  • Ich habe nunmehr Klage gegen das Electoral Office eingereicht. Die Klage ist nicht Audruck der Unterstellung, dass der Attorney General aus parteipolitischen Motiven heraus einem Bürger das Wahlrecht nicht gewähren will, sondern Ausdruck des Bemühens um Rechtssicherheit in einer Frage, in der es offenkundig verschiedene Auffassungen gibt. Ich hoffe nun, dass der Attorney General bzw. das Electoral Office und Justizia schnell handeln werden.


    Sie haben da eine Popularklage eingereicht, die mangels persönlichen Einschlages bei Ihnen ohne jede weitere Prüfung abzuweisen ist. Sie haben keinen subjektiven Rechtsnachteil. Sie können nicht ohne Vollmacht die Rechte eines anderen erstreiten, nur weil Sie Jurist sind. Das sollte Ihnen bekannt sein. Herr Kollege, wollen Sie wirklich Attorney General werden?

  • Mr. President,


    es freut mich Ihre Bekanntschaft zu machen. Wie Sie der Klageschrift entnehmen können, klage ich nicht das Wahlrecht eines Dritten ein sondern mein Individualrecht auf Teilnahme an einer allgemeinen und gleichen Wahl, wie es unsere Verfassung garantiert. Meine Klage ist darauf gerichtet, dass ich meinem Recht auf Teilnahme an einer allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahl nachgehen kann. Gibt es keine allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahl, kann ich meinem Recht nicht nachkommen. Insofern Klage ich ein Individualrecht ein.


    Da Sie aber schon hier sind, würde mich Ihre normative Meinung interessieren: Wenn es Zweifel an der Feststellung des aktiven Wahlrechts gibt, was ist dann besser:
    Sollte man (1) die Zweifel vor der Wahl ansprechen und sich bemühen sie auszuräumen
    oder sollte (2) nach der Wahl diejenige Seite, die unterlegen war, die Wahl anfechten?
    Welcher dieser Varianten ist der Vorzug zu geben? Ich würde ihn (1) geben und habe mich daher für die Klage entschieden.

  • Sie haben da eine Popularklage eingereicht, die mangels persönlichen Einschlages bei Ihnen ohne jede weitere Prüfung abzuweisen ist. Sie haben keinen subjektiven Rechtsnachteil. Sie können nicht ohne Vollmacht die Rechte eines anderen erstreiten, nur weil Sie Jurist sind. Das sollte Ihnen bekannt sein. Herr Kollege, wollen Sie wirklich Attorney General werden?


    Habe nur ich den Eindruck oder ist noch jemand der Auffassung, dass sich Justice Libertas in dieser Frage für befangen erklären muss? Immerhin wäre der selbsternannte Acting President als tatsächlicher solcher Oberster Dienstherr des Beklagten und zudem noch [definition=11]Federal-ID[/definition] des besagten Justice.

  • Sie hatte gewiss den Lehrfall, dass ein Tierfreund Gewalt gegen einen Hundeführer übt, der seinen Hund nach den allgemeinen Regeln der Hundeerziehung für ein Fehlverhalten züchtigt. Er begründet dies nicht einmal mit Nothilfe für den Hund, sondern mit Notwehr gegen einem Angriff des Hundeführers auf sein eigenes moralisches Wohlbefinden ...


    Für Sie ist die Wahl allgemein, für Sie auch auch frei, für Sie auch gleich, für Sie auch geheim. Ihre Befindlichkeiten spielen hier keine Rolle. Jedes Gericht wird Ihnen diese Argumentation um die Ohren hauen.

  • Habe nur ich den Eindruck oder ist noch jemand der Auffassung, dass sich Justice Libertas in dieser Frage für befangen erklären muss? Immerhin wäre der selbsternannte Acting President als tatsächlicher solcher Oberster Dienstherr des Beklagten und zudem noch [definition=11]Federal-ID[/definition] des besagten Justice.


    Justice Libertas hat diese Sache gar nicht zu entscheiden. Der Weg zum Supreme Court ist bei weitem noch nicht eröffnet. Wenn Mr. Hashkey eine eigene Verfassungsbeschwerde vorbrächte, würde er die Körperschaft verklagen, nicht die Behörde. Eine Klage gegen das USEO gehört für ein einfaches Bezirksgericht.

  • Die Klage beinhaltet alle Informationen, die Sie benötigen, ums sich eines Besseren zu belehren.


    Angegriffen wird eine Maßnahme einer staatlichen Institition von einem hiervon betroffenen Bürger. Hierfür eröffnet die Verfassung den Rechtsweg.

  • Sie hatte gewiss den Lehrfall, dass ein Tierfreund Gewalt gegen einen Hundeführer übt, der seinen Hund nach den allgemeinen Regeln der Hundeerziehung für ein Fehlverhalten züchtigt. Er begründet dies nicht einmal mit Nothilfe für den Hund, sondern mit Notwehr gegen einem Angriff des Hundeführers auf sein eigenes moralisches Wohlbefinden ...


    Für Sie ist die Wahl allgemein, für Sie auch auch frei, für Sie auch gleich, für Sie auch geheim. Ihre Befindlichkeiten spielen hier keine Rolle. Jedes Gericht wird Ihnen diese Argumentation um die Ohren hauen.


    Das ist falsch, aber ich warte die Entscheidung des Supreme Court mal ganz entspannt ab. Interessant übrigens dass Sie garnichts zur Sache selbst zu sagen haben. Es geht Ihnen leider nicht um die Richtigkeit der Entscheidung des Electoral Office, sondern nur um die Frage ob man (ich) gegen eine falsche Entscheidung klagen darf.


  • Justice Libertas hat diese Sache gar nicht zu entscheiden. Der Weg zum Supreme Court ist bei weitem noch nicht eröffnet. Wenn Mr. Hashkey eine eigene Verfassungsbeschwerde vorbrächte, würde er die Körperschaft verklagen, nicht die Behörde. Eine Klage gegen das USEO gehört für ein einfaches Bezirksgericht.


    Da das Verfahren bereits mit dem Antrag auf Erteilung des Antrags auf Erteilung eines Writ of Mandamus rechtshängig wird, die Klage also erhoben ist, hat Justice Libertas doch nicht einmal über die Zulässigkeit der Klage zu entscheiden. Er sollte sich für das gesamte Verfahren, also nicht nur für ein etwaiges Hauptverfahren, für befangen erklären.

  • Der Logik des Klägers folgend erwirbt man die Staatsbürgerschaft bereits, bevor man den Antrag gestellt hat. Das ist sicher nicht im Sinne des Gesetzes. Insbesondere aber ist es sicher nicht im Sinne der jüngsten Vereinfachung des Wahlrechtes, es jetzt doch wieder komplizierter zu machen, als es eigentlich sein muss. Die Frage, die sich stellen muss, ist doch: Stelle ich zu Beginn des Wahlmonats fest, wer stimmberechtigter Bürger ist, sehe ich dann in der Liste Personen, die nach Beginn des Wahlmonats eingebürgert werden? Nein. Davon abgesehen dass es wohl Mr. Hashkeys Art ist, Recht bis zum Brechen zu verbiegen. Zuerst der geniale "juristische Trick" in Astoria State, der so völlig daneben ging, danach jetzt hier der Versuch, einen eigenen Rechtsnachteil zu konstruieren - man könnte das ja schon fast lustig fänden, wäre die Sache nicht so verdammt ernst.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Absolut richtig, Miss Cavenagh.


    John Edgar Powell, LL.M., J.D. (AS) (D/AS)
    Former Chairman of the congressional committee on Intelligence and Homeland Security

    [b]Former United States Attorney, Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Senator,


    der Logik des Gesetzes folgend erwirbt man die Staatsbürgerschaft bereits, bevor man die Voraussetzungen dafür erfüllt (Eid, C-Net-Registrierung). Die Regelung, dass man die Staatsbürgerschaft zu dem Tag der Antragstellung erwirbt, habe ja nicht ich in das Gesetz geschrieben. Wer am 31.12. um 12 Uhr den Antrag auf Staatsbürgerschaft stellt, und am 1.1. um 12 Uhr den Eid leistet, steht am 1.1. um 0 Uhr nicht in der Bürgerliste, ist aber Bürger. So will es das Gesetz. Ich glaube Ihre Stimme hatte diese Regelung bekommen.


    Allerdings finde ich die Regelung "einfach, übersichtlich, "grob" aber ausreichend detailreich", wie es Congressman Peterson bezogen auf die von ihm initiierte Reform des Wahlrechts formulierte. Denn eigentlich war es ja gerade die Intention, die Vergleiche der Uhrzeit einzustellen und sich auf Tage festzulegen. Bedauerlich, dass wir das jetzt wieder diskuttieren müssen.

  • *abwinkende Geste*


    Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren.
    Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts.


    Das gilt auch für Kandidaten.

  • Sie haben das Potential zur Königin, zu einer echten Jungle Queen:
    Sie haben bis jetzt alles gefressen, was Ihnen vor die Nase kam.
    Wenn Sie jetzt noch das Hirn ein- und die Klappe ausschalteten,
    ein wenig mehr Demut für ihre bisherigen politischen Erfolge zeigten
    und an die Verankerung ihrer Person in einer sozialen Gruppe dächten,
    dann würde es nur noch von Ihrem Unterhaltungswert abhängen.

  • Mr. Speaker,


    wieso bezeichnen Sie unsere Kandidatin mit dunkler Hautfarbe als "Jungle Queen"?


    Ich rechne mit klaren, distanzierenden Stellungnahmen von:
    - President Laval,
    - Bill Harrison
    und der Entschudligung des Speaker.

  • Sie sollten einfach ein wenig mehr fernsehen, Mr. Blue.
    46 % der Astorier schauen das allseits beliebte Jungle Camp, zumindest wenn man den Angaben eines privaten Senders überhaupt Glauben schenken darf.

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