[Constitutional Procedure LA] Black, Member of the General Court ./. Abzianidze, Lieutenant-Governor of Laurentiana

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  • Vertretungsvollmacht


    In der Angelegenheit "The Lieutenant-Governor of Laurentiana" wird dem Anwalt Marshall Perkins, die Vollmacht erteilt mich vor Behörden, Unternehmen und Personen zu vertreten.


    Diane Black
    Octavia, den 4. Februar 2014



    Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus


    1. Der Antragsteller:
    Ms. Diana Black
    in ihrer Funktion als Member of the General Court of Laurentiana


    2. Der Antragsgegner:
    The Lieutenant-Governor of Laurentiana


    3. Hiermit beantragt der Antragsteller die Erteilung eines Writ of Mandamus zur Eröffnung des Hauptverfahrens


    4. Der Antrag richtet sich auf die folgende Feststellung des United States Supreme Court:


    1. Das Amt des Governor of Laurentiana ist mit der Mitgliedschaft im General Court of Laurentiana unvereinbar.
    2. Der Lieutenant-Governor of Laurentiana hat unverzüglich festzustellen, dass der Governor of Laurentiana, Mr. Ian Jennings, nicht Mitglied des General Court of Laurentiana ist.


    5. Begründung der Zuständigkeit des Supreme Court


    Der Antragssteller ist Mitglied seit 1. Februar 2014 Mitglied des General Court of Laurentiana und somit Teil eines Verfassungsorgans eines Bundesstaats. Der Antragsgegner ist der Lieutenant-Governor of Laurentiana als Vorsitzender des General Court und somit Verfassungsorgan. Die Zuständigkeit des Supreme Court ergibt sich aus Ch 2 Art I Sec 2 SSec 4 Federal Judiciary Act i.V.m. Ch 2 Art II Sec 6 No 1 Federal Judiciary Act, da der Staat Laurentiana keine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit ausgebildet hat.
    Der Supreme Court wird somit als State Constitutional Court angerufen.


    6a. Tatsächliche Umstände:


    1. Der Antragssteller ist Mitglied des General Court.
    2. Der Antragsgegner führt den Vorsitz über den General Court.
    3. Der Antragsgegner unterbindet nicht die volle Mitwirkung des Governor im General Court.


    6b. Rechtliche Umstände


    1. Nach Art II Sec 1 LAConst wird die gesetzgebende Gewalt durch den General Court ausgeübt.
    2. Der Antragsteller ist Mitglied des General Court und insofern Inhaber von Rechten und Pflichten im Bereich der Gesetzgebung.
    3. Nach Art II Sec 1 LAConst gilt Gewaltenteilung, die in Sec 2 konkretisiert wird: „Keine Person oder Gruppe von Personen, die eine dieser Gewalten ist, soll die rechtmäßig einer der anderen Gewalten zustehenden Aufgaben ausüben, außer in den hiernach ausdrücklich bestimmten oder zugelassen Fällen.“
    4. Nach Art IV Sec 1 LAConst ist die vollzeihende Gewalt dem Governor und weiteren Personen übertragen.
    5. Die Mitwirkung des Governor an Entscheidungen des General Court ist somit mit Art II Sec 2 LAConst unvereinbar.
    6. Es gibt keine ausdrücklich benannten Fälle nach Art II Sec 2 LAConst, die die Mitwirkung des Governor an Entscheidungen des General Court vorsehen.
    7. Die Teilnahme Unberechtigter am Geschäftsgang des General Court stellt einen Eingriff in die Rechte der Berechtigten dar und ist somit ein Eingriff in die Rechte des Antragstellers als Mitglied des General Court.
    7. Nach Art. III Sec 4 LAConst führt der Antragsgegner den Vorsitz über den General Court.
    8. Nach Rule II No 4 Standing Rules oft he General Court i.V.m. Art. III Sec 6 Satz 1 LAConst vertritt der Antragsgegner den General Court und sorgt nach innen und außen für die Einhaltung der Standing Rules.
    9. Nach Rule II No 4 Standing Rules oft he General Court i.V.m. Art. III Sec 6 Satz 1 LAConst ist es Aufgabe des Antragsgegners, Unberechtigte von der Teilnahme am Geschäftsgang des General Court auszuschließen.
    10. Das Unterlassen des Ausschlusses des Governor durch den Antragsgegner stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in die Rechte des Antragstellers dar.


    Octavia, Febuary 5th, 2014
    Marshall Perkins


  • Office of the Chief Justice of the Supreme Court


    Black v. The Lieutenant Governor of Laurentiana


    ON PETITION FOR A WRIT OF MANDAMUS


    Der Antrag auf Erteilung eines Writ of MANDAMUS wurde zugestellt.


    Der Antragsgegner wurde aufgefordert, ausschließlich schriftlich innerhalb von drei Tagen, also bis 14.02.2014, 24:00, zum Antrag ein Statement of Defense zu verfassen und einzureichen.



    Arroyo,
    Chief Justice of the Supreme Court

  • Your Honor,


    Gerne nehme ich wie folgt Stellung:


    Die Diskussion über die Mitgliedschaft des Gouverneurs im General Court ist alt. In der Geschichte des Staates Laurentiana gab es noch nie eine strikte Gewaltenteilung, zumal zu beachten ist dass die dritte Gewalt, die Judikative vollständig fehlt. Es ist somit zum Gewohnheitsrecht geworden dass der Gouverneur Mitglied der Exekutive ist, genauso wie es die Verfassung des Bundesstaates in Section 10 auch vorsieht dass in Folge einer Vakanz ein Mitglied des General Court als Acting Governor amtiert.


    Article II der Verfassung spricht davon dass:

    Section 2
    Keine Person oder Gruppe von Personen, die eine dieser Gewalten ist, soll die rechtmäßig einer der anderen Gewalten zustehenden Aufgaben ausüben, außer in den hiernach ausdrücklich bestimmten oder zugelassen Fällen.


    Der Gouverneur ist jedoch durch seine Mitgliedschaft im General Court nicht automatisch die Legislative, sondern lediglich ein Teil von ihr, weshalb Section 2 nicht zum tragen kommt.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana


  • In dem Verfahren

      Black
      - Plaintiff -


    versus

      The Lieutenant-Governor of Laurentiana
      - Defendant -


    - PER CURIAM -
    Entschieden: 15.02.2014



    über den


    Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus


    darauf gerichtet, ein Verfahren über die folgenden Anträge zu eröffnen:


    1. Das Amt des Governor of Laurentiana ist mit der Mitgliedschaft im General Court of Laurentiana unvereinbar.
    2. Der Lieutenant-Governor of Laurentiana hat unverzüglich festzustellen, dass der Governor of Laurentiana, Mr. Ian Jennings, nicht Mitglied des General Court of Laurentiana ist.



    H E L D :


      I. Der Writ of Mandamus wird erteilt.
      II. Die Parteien, gegebenenfalls vertreten, werden zu Oral Arguments ab dem 17.02.2013 geladen.


    So wurde es angeordnet.




    R E A S O N S :


    I.
    1. Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wurde vom Kläger gestellt.
    2. Die Entscheidung über die Erteilung des Writs wurde vom Gericht nach Würdigung der Argumente beider Parteien auf der Grundlage von Article IV Section 2 Subsections 5 und 6 SCOTUS Act gefällt.


    II.
    1. Wir befinden den Antrag des Klägers auf Feststellung der Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft des Governor of Laurentiana im General Court von Laurentiana für zulässig.
    2. Wir befinden den Antrag des Klägers, dem Vorsitzenden des General Court aufzugeben, eine negative Feststellung über die Mitgliedschaft des Governor of Laurentiana im General Court of Laurentiana zu treffen, für zulässig.


    III.
    1. Der Antragssteller ist Mitglied des General Court.
    2. Der Antragsgegner führt den Vorsitz über den General Court.
    3. Beide Parteien sind somit Mitglied eines Organs des Bundesstaates Laurentiana und damit berechtigt, Rechtstreitigkeiten in Bezug auf ihre Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten nach der Verfassung und den Gesetzen dieses Bundesstaates zu führen (vgl. Ch 2 Art II Sec 6 No 1 Federal Judiciary Act).
    4. Die Zuständigkeit des Supreme Court ergibt sich aus Ch 2 Art I Sec 2 SSec 4 Federal Judiciary Act, da der Staat Laurentiana keine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit ausgebildet hat.


  • In dem Verfahren


    Black
    - Plaintiff -


    versus


    The Lieutenant-Governor of Laurentiana
    - Defendant -


    verkündet der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Astor unter dem Vorsitz von Chief Justice Arroyo am


    Mittwoch, 02.04.2014


    seine Entscheidung.


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