2014/2/3 4th Constitutional Amendment

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 805 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Dominic Stone.



  • Honorable Members of the General Court,


    Mr. Barlow beantragte eine Aussprache zu folgendem Entwurf.


    Ich setze die Dauer der Aussprache auf vorerst 96 Stunden fest.



    Amrian D. Abzianidze
    Lieutenant Governor


    4th Constitutional Amendment Act


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:



    (1) Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.


    (2) Ein Bürger, der pro Monat nicht 10 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des neuen Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Besteht in einem Monat eine 15 oder mehr tägige Abwesenheit mit entsprechender Meldung, so wird diese Regelung ausgesetzt. Eine Aussetzung in zwei aufeinanderfolgenden Monaten ist nicht möglich.


    (3)Ein Bürger der sein qualifiziertes Wahlrecht verloren hat, kann dieses durch 15 Beiträge in den öffentlichen Foren des Staates Laurentania innerhalb von höchstens 30 Tagen wieder erlangen. Jedoch frühestens sieben Tage nach dem ersten zu wertenden Beitrag.


    (4)Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft und hebt alle ihr widersprechenden Regelungen auf.

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

  • Mr. Speaker,
    Honorable Members of the General Court,


    dieser Antrag orientiert sich stark an der aktuell gültigen Regelung, doch aufgrund der letzten Wochen halte ich gewisse Änderungen und Zusätze für notwendig.
    Zum einen soll eine geringe Senkung der Mindestbeitragszahl für Mitglieder in Zukunft verhindern, dass der General Court in Zeiten geringer Aktivität einen Großteil seiner Mitglieder verliert.
    Damit Hand in Hand geht eine Vereinfachung der Handhabung von Abwesenheit.


    Der wichtigste Punkt ist aber der 3.
    Hier soll nun eine klare Regelung zum Wiedereintritt in den General Court für mehr Klarheit sorgen. Das aktuellen Fehlen einer solchen Regelung hat zuletzt zu einiger Verwirrung gesorgt, unter anderem bei Congresswoman Black und Congressman Stone.
    Die Wiedereintrittsgrenze ist so gewählt, dass sie im optimalen Fall zeitlich dem Eintritt eines Neubürgers entspricht. Somit entfällt eine übermäßig lange Wartezeit bis zum Monatsanfang wie bei der aktuellen Handhabung, aber auch ein Turbo-Wiedereintritt wird verhindert.


    Dieser Entwurf hat das Ziel einen handlungsfähigen General Court zu erhalten und mehr Klarheit für die Bürger von Laurentiana zu schaffen.
    Ich bitte deshalb um ihre Zustimmung.

  • Mr. Speaker,


    Im Gegensatz zu Mr. Barlow bin ich nicht der Meinung dass sein Vorschlag einfacher wäre, im Gegenteil erscheint er mir komplizierter. Zudem lehne ich eine weitere Senkung der Mindestpostingzahl generell ab, da damit das eigentliche Ziel dieser Regelung verloren geht. Mit der von Mr. Deringer damals angestossenen Reform wurde eine einfach zu handhabende Abwesenheitsregelung eingeführt, hier sehe ich also ebenfalls keinen Änderungsbedarf. Fragen kann man sich einzig ob es sinnvoll wäre die Wiedererlangung des Stimmrechts genauer zu regeln.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Mr. Speaker,

    Zitat

    Das Quorum wird pro Tag für den an der entsprechenden Stelle eine korrekte Abwesenheitsmeldung erfolgte um 0,5 reduziert. Zur Bestimmung des Quorums wird auf ganze Zahlen aufgerundet.

    hier die aktuelle Regelung. Wenn der Governor die aktuelle Regelung also für einfacher hält, möchte ich ihn bitten, uns mitzuteilen, wie das Quorum diesen Monat für Mr. Abzianidze aussehen würde.


    Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die aktuelle Mindestpostingzahl eher zur Entvölkerung des General Court beiträgt, als zu einer Grundaktivität, wie es wohl das eigentliche Ziel ist.
    Da ich es auch durchaus als sinnvoll erachte, von den Mitgliedern des Genral Court eine gewisse Aktivität zu fordern, plädiere ich ja auch für die Beibehaltung der Regelung.
    Falls sich aber ein Konsens für die Beibehaltung der aktuellen Mindestpostingzahl von 15 Beiträgen abzeichnen sollte, wäre ich hier auch bereit meinen Entwurf entsprechend anzupassen.

  • Mr. Speaker,


    Die Regelung ist mir durchaus bekannt.

    Wenn der Governor die aktuelle Regelung also für einfacher hält, möchte ich ihn bitten, uns mitzuteilen, wie das Quorum diesen Monat für Mr. Abzianidze aussehen würde.


    Wenn wir davon ausgehen dass sich Mr. Abzianidze (*bzw. seine dazugehörige [definition=11]Federal-ID[/definition]*) in diesem Monat nicht mehr abwesend meldet, beträgt das Quorum 15 Beiträge.


    Zur Erinnerung eine korrekte Abwesenheitsmeldung hat stets Beginn und Ende der Abwesenheit zu beinhalten. Meldungen aller "ich bin nicht da" werden nicht berücksichtigt. Wo sehen Sie hier also das Problem?


    Die derzeitige Regelung hat zwei Grundziele: Zum einen wie angesprochen der Erhalt einer durchgehenden Aktivität, zum anderen aber auch die Unterbindung dass Vorstösse durch ansonsten inaktive Bürger torpediert werden.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Mr. Speaker,


    wo genau ist definiert, was als korrekte Abwesenheitsmeldung gilt? Ich finde ihre Definition schlüssig und teile sie auch, aber sie muss nicht von jedem so ausgelegt werden. Das kann zu rechtlichen Problemen führen.
    Wie verhält es sich, wenn eine (egal wie nun definiert) korrekte Abwesenheitsmeldung vorliegt, aber offensichtlich keine Abwesenheit(Posting mit anderen IDs etc.)?
    Das sind die Probleme, die ich in der aktuellen Regelung sehe.
    Deshalb verzichtet mein Entwurf auf die alte Berechnung und die wirkliche Abwesenheit, mit entsprechender Meldung, wird als Anhaltspunkt heran gezogen.


    Durch reine Torpedierung, also nur Ablehnung bei der Abstimmung, kommen sie üblicherweise auch nicht auf 10 Beiträge im Monat. Wer also wirklich ansonsten inaktiv ist, verliert auch seine Mitgliedschaft im General Court.
    Wenn man diese Grenze nun erhöht, ist meine Befürchtung, dass nur die Anzahl an inhaltsleeren oder rein destruktiven Beiträgen ansteigt.

  • Mr. Speaker,


    ich sehe das Fehlen eines Kriteriums für eine "korrekte Abwesenheitsmeldung" als großes Problem bei der Rechtssicherheit an. Ich bin generell kein Fan davon, Teile der Bevölkerung - noch dazu oft sehr aktive Teile der Bevölkerung, jüngst etwa sogar zwei Kongressabgeordnete - von der Politik in unserem Bundesstaat auszuschließen, werde da aber wohl wenig Chancen haben, durchzukommen.
    Ich unterstütze generell die Intention dieses Entwurfes zur Stärkung der Rechtssicherheit und zur Vereinfachung der Regeln, möchte aber eine etwas andere Formulierung anregen:


    (1) Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.


    (2) Ein Bürger, der pro Monat nicht 10 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des folgenden Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Besteht in einem Monat eine Abwesenheit von mindestens 15 Tagen mit entsprechender Meldung, so wird diese Regelung ausgesetzt. Eine Aussetzung in zwei aufeinanderfolgenden Monaten ist nicht möglich.


    (3)Ein Bürger der sein qualifiziertes Wahlrecht verloren hat, kann dieses durch 15 Beiträge in den öffentlichen Foren des Staates Laurentania innerhalb von höchstens 30 Tagen, frühestens aber sieben Tage nach Feststellung des Verlustes, wieder erlangen.


    (4)Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.


    Ich habe lediglich sprachlich etwas feingeschliffen, Sie werden mir als Journalist das sicher nachsehen. Inhaltlich habe ich keine Änderungen vorgenommen.
    Ich würde gerne anregen, ähnlich wie im Kongress eine zentrale Stelle im General Court für Abwesenheitsmeldungen einzurichten und nur diese als korrekte Meldungen anzunehmen.

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • Mr. Speaker,


    Ich vermag den Vorzug der angedachten Regelung nicht zu erkennen. Ausserdem Frage ich mich weshalb die Beitragshürde für Neubürger höher sein soll als für bestehende Bürger.

    His Excellency
    Ian Jennings
    Governor of [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Mr. Speaker,


    zuerst möchte ich Mr. LeCoeur für die sprachlichen Verbesserungsvorschläge danken.
    Bei Subsection 3 hat sich jedoch scheinbar ein kleines Missverständnis eingeschlichen. Nach ihrem Formulierungsvorschlag wäre es möglich mit 15 Beiträgen am 7. des Folgemonats wieder Mitglied des GC zu werden.
    Meine Intention war jedoch, die sieben Tage Frist, erst ab dem erneuten Aktivwerden zu zählen. Im Beispiel wäre das dann entsprechend der 14. des Monats. Damit soll der "Turbo-Wiedereintritt" durch massives spammen verhindert werden.



    Ich bin mir nicht sicher, wie man dies geschickter formulieren könnte, wäre aber über Vorschläge jederzeit dankbar.



    Mr Governor, ja es ist durchaus gewollt, dass der Erhalt der Mitgliedschaft im General Court einfacher ist als der Wiedereintritt. Dies soll ein Anreiz für andauernde Aktivität sein.
    Beim ersten Eintritt eines (Neu)Bürgers und dem Wiedereintritt ehemaliger Mitglied wird bewusst kein Unterschied bei der Eintrittsgrenze gemacht.

  • Mr. Speaker,


    Ich sehe keinen Bedarf für eine derartige Neuregelung. Einzig die Schaffung eines Book of Absence wie es etwa der Kongress kennt, zur Verbindlichen Bekanntgabe von Abwesenheiten könnte sinnvoll sein.


    Wenn es uns gelingt eine gewisse Grundaktivität zu wahren, sind die 15 Beiträge überhaupt kein Problem.

  • Mr. Speaker,


    ich möchte dem Antragsteller alternativ Folgendes vorschlagen:


    (1) Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.


    (2) Ein Bürger, der pro Monat nicht 10 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des folgenden Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Besteht in einem Monat eine Abwesenheit von mindestens 15 Tagen mit entsprechender Meldung, so wird diese Regelung ausgesetzt. Eine Aussetzung in zwei aufeinanderfolgenden Monaten ist nicht möglich.


    (3)Ein Bürger der sein qualifiziertes Wahlrecht verloren hat, kann dieses durch 15 Beiträge in den öffentlichen Foren des Staates Laurentania innerhalb von höchstens 30 Tagen wieder erlangen. Der erneute Beitritt in den General Court ist frühestens sieben Tage nach dem ersten gewerteten Beitrag möglich.


    (4)Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.


    Dass es dem Gouverneur schwer fällt, in klaren Regelungen mit gegebener Rechtssicherheit etwas Gutes zu erkennen, ist nichts Neues. King Ian klebt eben schon etwas fest an seiner Krone - ähm, seinem Stuhl. Dennoch sollte Laurentiana ein Staat des Volkes sein, nicht ein Staat einiger weniger. Das wird durch einfache, klare Regelungen zum Erlangen staatsbürgerlicher Rechte deutlich vereinfacht. Der General Court als zentrales Organ der Macht in Laurentiana sollte immer die oberste Priorität haben, wie ich finde: In ihm sollte sich die Staatsgewalt, welche vom Volke auszugehen hat, bündeln.

    Josh LeCoeur, B.A.


    Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
    Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

  • Mr. Speaker,


    ich begrüße die Bemühungen Regelungen über den Wiedereintritt in den General Court klarer zu regeln. Einer Verminderung der Posting-Anforderungen würde ich allerdings nur für Federal-IDs offen gegenüberstehen.

  • Mr. Speaker,


    ich möchte nun diesen überarbeiteten Enwurf zur Abstimmung stellen.


    4th Constitutional Amendment Act


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:



    (1)Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.



    (2) Ein Bürger, der pro Monat nicht 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des neuen Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Das Quorum wird pro Tag für den an der entsprechenden Stelle eine korrekte Abwesenheitsmeldung erfolgte um 0,5 reduziert. Zur Bestimmung des Quorums wird auf ganze Zahlen aufgerundet.



    (3)Ein Bürger der sein qualifiziertes Wahlrecht verloren hat, kann dieses durch 15 Beiträge in den öffentlichen Foren des Staates Laurentania innerhalb von höchstens 30 Tagen wieder erlangen. Der erneute Beitritt in den General Court ist frühestens sieben Tage nach dem ersten gewerteten Beitrag möglich.


    (4)Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft und hebt alle ihr widersprechenden Regelungen auf.


    Dieser neue Entwurf entspricht der alten Regelung und ist nur um den 3. Punkt, der den Wiedereintritt in den General Court klar regeln soll, erweitert.
    Da dies von Beginn an mein wichtigster Punkt war, hoffe ich nun nach dem Verlauf der Debatte, dass zumindest dieser Zusatz konsensfähig ist.

  • Mr. Goldberg,


    der Wiedereintritt in den General Court, beziehungsweise die Wiedererlangung des qualifizierten Wahlrechts ist momentan überhaupt nicht geregelt, nur der Verlust.
    Die aktuell angewandte Regel wurde bisher so akzeptiert, bietet aber grundsätzlich potential für rechtliche Streitigkeiten. Deshalb möchte ich hier eine klare Regelung schaffen.


    Ich persönlich sehe auch keinen Grund, weshalb ich mit einer neuen ID schneller dem GC beitreten können sollte, als mit einer bereits in Laurentiana etablierten.



  • Honorable Members of the General Court,


    Die Aussprachefrist ist abgelaufen. Die letzte Fassung des Entwurfs (siehe Anhang) wird zur Abstimmung gestellt.



    Dominic Stone
    Speaker pro tempore


    4th Constitutional Amendment Act


    Article 1 - Introduction
    Artikel VII, Section 1, der Verfassung des Staates Laurentianas wird folgt geändert:



    (1)Alle Bürger der Vereinigten Staaten, welche seit mindestens sieben Tagen Wohnsitz in Laurentiana haben und seit Wohnsitznahme mindestens 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana gepostet haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.



    (2) Ein Bürger, der pro Monat nicht 15 Beiträge in öffentlichen Foren des Staates Laurentiana postet, soll mit Wirkung ab dem ersten Tag des neuen Monats sein qualifiziertes Wahlrecht verlieren. Das Quorum wird pro Tag für den an der entsprechenden Stelle eine korrekte Abwesenheitsmeldung erfolgte um 0,5 reduziert. Zur Bestimmung des Quorums wird auf ganze Zahlen aufgerundet.



    (3)Ein Bürger der sein qualifiziertes Wahlrecht verloren hat, kann dieses durch 15 Beiträge in den öffentlichen Foren des Staates Laurentania innerhalb von höchstens 30 Tagen wieder erlangen. Der erneute Beitritt in den General Court ist frühestens sieben Tage nach dem ersten gewerteten Beitrag möglich.


    (4)Die Überprüfung des Wahlrechts jedes einzelnen Bürgers erfolgt bei gegebenem Anlass durch den Gouverneur.“


    Article 2 - Final Provision
    Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft und hebt alle ihr widersprechenden Regelungen auf.

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