Assentian Concessions and Ressources Abrogation Act

  • Assentian Consessions and Ressources Abrogation Act


    ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS
    (1) Der Assentian Economic Concessions Act und der Assentian Exploitation of Ressources Act werden nach Annahme dieses Gesetzes ausser Kraft gesetzt.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Assentian Concessions and Ressources Abrogation Act.


    ARTICLE II - FINAL PROVISIONS
    (1) Alle bisher im Rahmen des Assentian Economic Concessions Act und des Assentian Exploitation of Ressources Act vergebenen Konzessionen und abgeschlossenen Abnahmeverträge werden nach Annahme dieses Gesetzes aufgehoben.
    (2) Dieses Gesetz tritt auf dem von der assentischen Verfassung vorgesehenem Wege in Kraft.

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