Narcotics and Psychotropic Substances Amnesty Bill
Only Section
(1) Alle Maßnahmen die auf Grund des Narcotics and Psychotropic Substances Act eingeleitet wurden,
werden aufgehoben. Bußgelder werden zurückbezahlt.
(2) SSec. 1 ist nur anzuwenden bei Straftaten die inzwischen durch eines der folgenden Gesetze legitimiert wurden:
a) Alcoholic Beverages Act
b) Tobacco Act