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  • - ATTESTED COPY -
    Octavia, the 9th of December, 2015


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    Gubernatorial Election Act


    gebilligt vom General Court am 23. Dezember 2011


    ist in Kraft getreten am:


    30.12.2011


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 4 der Verfassung,
    da der Gouverneur den Entwurf nicht binnen sieben Tagen
    an den General Court zurückgesandt hat


    und wurde geändert durch den


    1st Gubernatorial Election Act Amendment Act


    gebilligt vom General Court am 22. Oktober 2013, und in Kraft getreten am selben Tage mit der Unterschrift durch Acting Governor Bella Hartley.


    sowie


    2nd Gubernatorial Election Act Amendment Act


    gebilligt vom General Court am 01. Dezember 2015 und in Kraft getreten am 02. Dezember 2015 mit der Unterschrift durch Governor Dominic Stone.


    EXPIRED ON SEPTEMBER 12TH, 2018




    Gubernatorial Election Act


    Article I - Area of application
    Dieses Gesetz regelt die Wahlen zum Gouverneur des State of Laurentiana.


    Article II – Election period
    Wahlen zum Gouverneur von Laurentiana sollen fünf Tage dauern und am 20. Tag des Wahlmonats beginnen.


    Article III - Candidacies
    (1) Kandidaturen für das Amt des Gouverneurs sind bis zum Ablauf des 18. Tages des Wahlmonats öffentlich, an einem von der die Wahl durchführenden Behörde ausgewählten Ort, bekanntzugeben.
    (2) Wird innerhalb der Frist keine Kandidatur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bekanntgegeben, so verlängert sich die Frist zum Ablauf des Tages nach dem Tag, an dem eine Kandidatur bekanntgegeben wird. Erstreckt sich die Kandidatenfrist über den üblichen Termin des Wahlbeginns, soll die Wahl stattdessen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen.
    (3) Steht nur ein Bewerber zur Wahl, soll auf die Durchführung der Wahl verzichtet und der Kandidat für gewählt erklärt werden.


    Article IV - Procedure of elections
    (1) Jeder qualifizierte Wähler hat eine Stimme, die er durch verdeckte Kennzeichnung des Stimmzettels einem der Kandidaten gibt.
    (2) Die Kennzeichnung mehr als einer Wahl- oder Abstimmungsoption bewirkt die Ungültigkeit der Stimmabgabe. Ein Anspruch auf eine erneute Abgabe der Stimme besteht nicht.
    (3) Zum Gouverneur des Staates ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
    (4) Wird eine solche Mehrheit von keinem der Kandidaten erreicht, so beginnt binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, welche im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
    (5) In der Stichwahl ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Waren auf Grund Stimmengleichheit mehr als zwei Bewerber zur Stichwahl zuzulassen so ist in der Stichwahl gewählt, wer die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
    (6) Wird in der Stichwahl keine Mehrheit nach (4) oder (5) erreicht, so ist die Wahl binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl neu auszuschreiben.


    Article V - Inauguration into office
    (1) Der neugewählte Gouverneur tritt sein Amt am ersten Tag des auf den Monat der Wahl folgenden Tages mit der Leistung des Amtseides vor dem General Court an.
    (2) Wird ein Gouverneur in einer Nachwahl bestimmt oder verzögert sich eine reguläre Gouverneurswahl über den Wahlmonat hinaus, soll der gewählte Gouverneur seinen Eid am ersten Tag nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses leisten.


    Article VI - Initiation of elections
    (1) Der Gouverneur hat das Wahlamt der Vereinigten Staaten so rechtzeitig von anstehenden Wahlen im Staat Laurentiana zu informieren, dass zwischen der Ausschreibung der Wahl und dem Schluss der Annahme von Kandidaturen unter Einrechnung des Tages des Wahlausschreibung wenigstens fünf Tage liegen.
    (2) Im Falle einer notwendigen Neuwahl des Gouverneurs hat der an seiner Stelle handelnde amtierende Gouverneur unverzüglich nach Übernahme der Amtsgeschäfte Nachwahlen durch den General Court einzuleiten.


    Article VII – Final provisions
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des State of Laurentiana in Kraft.


    2nd Gubernatorial Election Act Amendment Bill


    Section 1 - Replacing Article II
    Art. II wird wie folgt neu gefasst:

    Wahlen zum Gouverneur von Laurentiana sollen fünf Tage dauern und am 20. Tag des Wahlmonats beginnen.


    Section 2 - Amending Article III
    (1) Sec. 1 wird wie folgt neu gefasst:

    Kandidaturen für das Amt des Gouverneurs sind bis zum Ablauf des 18. Tages des Wahlmonats öffentlich, an einem von der die Wahl durchführenden Behörde ausgewählten Ort, bekanntzugeben.


    (2) In Sec. 2 wird der zweite Satz wie folgt neu gefasst:

    Erstreckt sich die Kandidatenfrist über den üblichen Termin des Wahlbeginns, soll die Wahl stattdessen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen.


    Section 3 - Amending Article V
    Sec. 2 wird wie folgt neu gefasst:

    Wird ein Gouverneur in einer Nachwahl bestimmt oder verzögert sich eine reguläre Gouverneurswahl über den Wahlmonat hinaus, soll der gewählte Gouverneur seinen Eid am ersten Tag nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses leisten.


  • - ATTESTED COPY -
    Octavia, the 5th of March, 2014


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    Senatorial By-Election Act


    gebilligt vom General Court am 05. April 2014


    ist in Kraft getreten am:


    05.04.2014


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung,
    mit Unterzeichnung durch Gouverneur Ian Jennings


    und wurde bisher nicht geändert.


    EXPIRED ON MARCH 16TH, 2017



    Senatorial By-Election Act


    Article I - Area of application
    Dieses Gesetz regelt die Nachwahl zum Senator Laurentianas.


    Article II – Election period
    Die Nachwahl zum Senator des State of Laurentiana soll fünf Tage dauern.


    Article III - Candidacies
    (1) Kandidaturen für das Amt des Senators sind bis zum Ablauf des fünften Tages nach Wahlankündigung öffentlich bekanntzugeben.
    (2) Wird innerhalb der Frist keine Kandidatur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bekanntgegeben, so verlängert sich die Frist zum Ablauf des Tages nach dem Tag, an dem eine Kandidatur bekanntgegeben wird. Die Wahlen beginnen am dritten Tag nach Ablauf der Frist für die Bekanntgabe von Kandidaturen.


    Article IV - Procedure of elections
    (1) Jeder bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte Einwohner Laurentianas hat eine Stimme, die er durch verdeckte Kennzeichnung des Stimmzettels einem der Kandidaten gibt.
    (2) Die Kennzeichnung mehr als einer Wahl- oder Abstimmungsoption bewirkt die Ungültigkeit der Stimmabgabe. Ein Anspruch auf eine erneute Abgabe der Stimme besteht nicht.
    (3) Zum Senator des Staates ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
    (4) Wird eine solche Mehrheit von keinem der Kandidaten erreicht, so beginnt binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, welche im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
    (5) In der Stichwahl ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Waren auf Grund Stimmengleichheit mehr als zwei Bewerber zur Stichwahl zuzulassen so ist in der Stichwahl gewählt, wer die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
    (6) Wird in der Stichwahl keine Mehrheit nach (4) oder (5) erreicht, so ist die Wahl binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl neu auszuschreiben.


    Article V - Administration of elections
    Die Leitung der Wahl obliegt dem amtierenden Gouverneur. Ist das Wahlamt der Vereinigten Staaten gewillt und in der Lage die Wahl nach den Bestimmungen dieses Gesetzes durchzuführen, so ist eine Delegierung der Wahlleitung zulässig.


    Article VI – Final provisions
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

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