H.R. 2014-031: Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 2.113 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Dominic Stone.

  • Mr. Speaker,


    ich verstehe die Bill als Reglementierung der Außenhandels der Vereinigten Staaten. Was sich darüber hinaus mit dem Handel zwischen den Bundesstaaten beschäftigt halte ich für dem Geist der Verfassung zuwiderlaufend. Mit dem Handel mit Schusswaffen picken wir ein Handelsgut heraus, dessen Regulierung und Normierung den Staaten zusteht.


    Ich verstehe die Verfassung so, dass wir als Kongress durchaus die Aufgabe haben, den Handelsverkehr zwischen den Staaten zu regulieren - allerdings nur in seiner allgemeinen Form, nicht auf einzelne Produktgruppen zugeschnitten. Ich versuche mal andere Beispiele zu konstruieren, um meinen Standpunkt deutlicher zu machen:


    1.) Die Gesetzgebung über den Umgang mit Drogen beispielsweise, ist Staatensache. Würde ich eine Bill ähnlich ihrer stricken, könnte mir einfallen, zu fordern, dass sich - unter dem Deckmantel der Handelsgesetzgebung - alle Käufer von Cannabis und Alkohol vorher registrieren müssen. Und Menschen mit psychischen Krankheiten schließe ich auch aus und bestrafe, wer hier Handel betreibt. Wer kommerziellen Handel mit diesen Substanzen treibt, muss sich im Justizministerium registrieren.
    Würde diese Bill verabschiedet werden, würden uns sofort alle Politiker aus den Bundesstaaten - zurecht! - aufs Dach steigen. Damit würde der Kongress die Gestaltungsfreiheit der Staaten stark einengen. Ich befürworte beispielsweise eine sehr liberale Drogenpolitik, eine Pflicht sich zu registrieren lehne ich klar ab. Genau diese Diskussion muss in den Staatenparlamenten geführt werden, aber nicht hier.
    2.) Wenn ich ein auf die Besteuerung von Eheleuten abgestimmtes Gesetz durchbringen würde, dass für gleichgeschlechtliche Partnerschaften einen drakonischen Steuersatz implementiert, wäre der Fall ähnlich gelagert. Abgesehen davon, dass die Diskriminierung an sich wahrscheinlich ungesetzlich wäre, versuche ich hier ebenfalls über die Definition von Straftatbeständen Recht zu schaffen, was in diesem Bereich Sache der Staaten ist.


    Ich fordere ein Außenhandelsgesetz für Waffen und militärisches Gerät aller Art! Die Notwendigkeit besteht unbedingt. Aber ihr Entwurf in seiner jetzigen Form, widerspricht der föderalistischen Idee und meiner Meinung nach der Verfassung.

  • Madam President,


    unter "schwer gepanzerten Fahrzeugen" verstehe auch ich eine Limosine, beispielsweise die des Präsidenten. Wir könnten uns jetzt in Details zerehen, aber diese Stelle ist schwierig formuliert.
    Nehmen wir hier der Einfachheit ein HUMVEE.
    Dieses Fahrzeug, von den Streitkräften genutzt, ist ungepanzert, lediglich im Nachhinein können Panzerplatten angebracht werden. Gleichzeitig würde dieses ungepanzerte Fahrzeug, da es mit einer Vielzahl an Waffen auserüstet werden kann unter die Rüstungsbeschränkunen fallen.
    Des weiteren bin ich der einung, dass der Handel mit militärischem Gerät dem DoD und dem Kongress unterstehen sollte. Dass DoD leitet einen solchen Transfer in die Wege und muss dann dem Konress darlegen, warum Staat X das militärische System Y erkauft werden soll. Lässt sich der Kongress nicht überzeugen, findet das Geschäft nicht statt.


    Verstehen sie mich nicht falsch Congressman Clarke, im Prinzip stimme ich der Intention des Gesetzes zu, halte es in dieser Form allerdings für zu ungenau.

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Mr Speaker,
    darf ich den ehrenwerten Congressman aus Serena daran erinnern, dass unsere Verfassung bestimmt, ich zitiere: "Ausschließlich die Organe des Bundes sollen ermächtigt sein, im Rahmen der ihnen durch die Verfassung zugewiesenen Zuständigkeitsbereiche Gesetze zu erlassen und anderweitige Anordnungen zu verfügen, betreffend den Außenhandel und den Handel zwischen den Bundesstaaten" - Zitat Ende.
    Was innerhalb der Staaten geschieht, das mögen die Staaten regeln, was darüber hinausgeht, dass steht EINZIG UND ALLEIN dem Kongress der Vereinigten Staaten zu. Von einzelnen Produktgruppen ist keine Rede, alles, ohne Ausnahme alles, was die Grenze eines Bundesstaates einmal überquert, ist Bundesangelegenheit und das aus gutem Grund.


    Eine solche Bill zu verabschieden wäre vom Grundsatz her das Recht des Kongresses, wenn es mit der Intention geschieht, die Strafverfolgung zu ermöglichen oder den Außenhandel bzw. den Handel zwischen den Bundesstaaten für den Vollzug von Bundesrecht zu regulieren.
    Eine Form einer Ehe mit einer Steuer zu belegen wäre diskriminierend und somit nicht vergleichbar. Der Vergleich geht fehl.
    Ich wiederhole gerne noch einmal: Keiner der hier angefügten Straftatbestände tangiert das Recht der Bundesstaaten. Zum ersten wir explizit die Möglichkeit der Abweichung eingeräumt, zum zweiten dienen alle Straftatbestände der Durchsetzung von Bundesrecht.


    Mr Speaker, ich danke dem ehrenwerten Senator für meinen Heimatstaat für seine grundsätzliche Unterstützung. Eine Kontrolle des militärischen Handels mit dem Ausland der Kontrolle des Kongresses zu unterstellen, halte ich für schwierig, da man genau differenzieren müsste, darf doch der Kongress nicht in die Kompetenzen der Exekutive eingreifen. Diesen Punkt halte ich mindestens für eine Grauzone.
    Würde es die Bedenken des ehrenwerten Senators beruhigen, wenn man die gepanzerten Fahrzeuge näher spezifizieren würde auf "für militärische Verwendung"?

  • Madam President,


    ich halte die hier kritisierten Punkte der Section 4 allesamt für wichtig und möchte deshalb nochmal auf diese eingehen.


    Die in Subsection 2 eingeführte Registrierung des Käufers ist für mich die einzige Möglichkeit um effizient die Regelungen zur Verbringung durchzusetzen und allgemein illegalem Waffenhandel über Bundesstaatsgrenzen hinaus einzudämmen.
    Es ist meines Erachtens wenig zielführend, Regelungen zu erlassen ohne sinnvolle Strafbestände zu schaffen, um diese umzusetzen.
    Einzig über die Form kann man wohl diskutieren und eventuell die Registrierung des Käufers in Section 3 einführen, ehe man das Unterbleiben in dieser Section unter Strafe stellt.


    in Subsection 3 wird explizit von einer Zulassung durch Bundesbehörde oder Staat und nicht wie von Congressman Beccera genannt von einer Lizenz.
    Im von ihm vorgebrachten Beispiel Serena heißt es im Firearms Act Sec 3: (2) Feuerwaffen und Munition dürfen von jedem Bürger der Vereinigten Staaten, sowie von jedem sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, an jeden Bürger der Vereinigten Staaten, sowie an jeden sich rechtmäßig und dauerhaft auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufhaltenden Ausländer, der 18. Lebensjahr vollendet hat, zu Zwecken nach SSec. 1, gewerbsmäßig oder privat, verkauft werden.


    Hier wird also per Gesetz jedem Bürger Serenas eine Zulassung zum privaten und gewerbsmäßigen Handel mit Waffen erteilt. Es ändert sich also gar nichts.


    Bei Subsection 4 sei nochmals auf den Zusatz im Anfangsstatement von Congressman Clark verwiesen, dass das Recht auf Waffenbesitz explizit, aufgrund einer mit Waffe begangener Straftat oder Geisteskrankheit, aberkannt werden muss. Das dies natürlich durch ein Gericht geschieht sollte wohl ebenfalls noch ergänzt werden.



    Was die schwer gepanzerten Fahrzeuge angeht, so verstehe ich den Einwand des Senators für New Alcantara mit dem Beispiel des HUMVEE. Hier fallen doch einige Fahrzeuge in eine Grauzone.
    Da von rein gepanzerten Fahrzeugen per se keine Gefährdung ausgeht, wäre ich hier auch mit einer Streichung dieser einverstanden.
    Stattdessen sollten allerdings noch allgemein "bewaffnete Fahrzeuge" aufgenommen werden, denn nicht jedes bewaffnete Fahrzeug ist ein Panzer.


    Eine Einbeziehung des Kongress beim Handel mit militärischem Gerät halte ich eigentlich nicht für nötig.
    Dass das für den Handel zuständige DoC im Zweifel natürlich Rücksprache mit dem DoD hält halte ich eigentlich für selbstverständlich. Man könnte natürlich aber eine Verpflichtung zur Informierung des DoD vor Abschluss eines Rüstungsdeals in Betracht ziehen.



    Madam President,
    Ich möchte mich außerdem dem Antrag auf Verlängerung der Aussprache anschließen.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

  • Madam President,
    einer Verlängerung der Aussprache würde auch ich zustimmen.
    Eventuell sollte der Antrag als ganzes nocheinmal durchgesprochen werden.

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Mr. Speaker,


    der Entwurf beinhaltet meines Erachtens einige wichtige Regelungen, ich würde es aber begrüßen, wenn man sich in dem Entwurf auf diese beschränken würde. Die Regelungen zum Verkauf von Schusswaffen greifen dabei allzu sehr in die Rechte der Bundesstaaten ein, als dass sie durch dieses Haus beschlossen werden könnten.


    Ich möchte den Antragsteller dazu ermuntern, bei diesem TThema nicht zu viel auf einmal zu wollen, und ihm daher raten sich vorerst auf den Handel mit Kriegswaffen zu beschränken, anstatt sofort hier mit einer großen Gesetzeskeule um sich zu schlagen.

  • Mr Speaker,
    ich würde es begrüßen, wenn sich die ehrenwerten Mitglieder, die eine zu starke Einflussnahme des Bundes oder Ungenauigkeiten kritisierten dazu entscheiden könnten, konkrete Änderungsvorschläge vorzulegen.
    Eine bisher vorgeschlagene Streichung von Section 4 wäre in meinen Augen mit der Entkräftung des ganzen Entwurfs verbunden, ebenso hielte ich es für nicht gerade glücklich, den Im- oder Export von Handfeuerwaffen komplett dereguliert zu belassen.

  • Mr. Speaker,


    würde der Gentleman aus New Alcantara die Section 4 auf tatsächliche Tatbestände des Zwischenhandels beziehen und nicht auf jene des Endhandels, wäre der Entwurf sicherlich schon mehrheitsfähiger.


    Dabei ginge es dann zum Beispiel darum, dass man für den In- und Export Genehmigungen braucht, dass Kriegswaffen und Explosivstoffe nur mit Genehmigung des DoJ verkauft werden dürfen, dass Kriegswaffen und Explosivstoffe grundsätzlich nur mit Genehmigung des DoJ über die Grenzen der Bundesstaaten hinaus verbracht werden dürfen etc.


    Ich glaube, dass es dort genug Regelungen zu treffen gibt, die nicht unbedingt in den Endhandel eingreifen müssen.

  • Mr Speaker,
    ich bin nach wie vor überzeugt, dass eine Regulierung des Endhandels nicht nur zulässig, sondern auch sinnvoll und geeignet ist, die Ziele der In- und Exportregulation durchzusetzen. Allerdings bin ich durchaus bereit, für einen Kompromiss einen Vorschlag zu machen.



    Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices


    Section 1 – Purpose and citation
    (1) Zweck des Gesetzes ist die grundlegende Regulation des Handels mit Schusswaffen, zerstörerischem Gerät und militärischem Gerät.
    (2) Das Gesetz soll zitiert werden als „Basic Regulation of Firearms and Explosives“.


    Section 2 – Definitions
    Im Sinne dieses Gesetzes ist
    - eine Schusswaffe
    a) jede Waffe, die gebaut oder geeignet ist, ein Projektil oder einen Gegenstand, der einem Projektil ähnlich ist, mittels einer Explosion abzufeuern,
    b) der Rahmen oder das Gehäuse einer solchen Waffe,
    c) ein Schalldämpfer für solche Waffen,
    d) eine Zerstörungsvorrichtung.
    - ein zerstörerisches Gerät
    a) jedes explodierende, aufheizende oder giftige Gas
    b) jede Waffe, die, ohne eine Schusswaffe zu sein, das gedacht oder geeignet ist, ein Projektil auszustoßen,
    c) Gegenstände oder Bauteile, die dafür gedacht sind, einen Gegenstand in ein gefährliches Gerät umzuwandeln,
    d) jeder Gegenstand, den der Attorney General als vergleichbar zu den vorgenannten einstuft,
    nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als Waffe erklärt oder die lediglich für kulturelle Zwecke gebraucht werden sollen,


    - ein militärisches Gerät
    a) jede atomare, biologische oder chemische Waffe,
    b) eine Bombe, Granate, Rakete, Mine oder ein Geschoss,
    c) bewaffnetes Fluggerät, bewaffnete Schiffe oder Panzer, bewaffnete Fahrzeuge oder schwer gepanzerte Fahrzeuge für militärische Einsatzzwecke,
    d) Raketenwerfer,
    e) Artillerie, Minen,
    f) vollautomatische Schusswaffen, Flammen- oder Granatwerfer, Handgranaten, Streumunition,
    g) Torpedos und Bomben,
    h) panzerbrechende Waffen,
    i) jede andere Waffe die oder jedes andere Gerät das die der Attorney General für gleichwertig zu den vorgenannten hält oder Munition für oben genannte Waffen ist,
    nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als militärisches erklärt.


    Section 3 – Comerce
    (1) Die Einfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät in die Vereinigten Staaten bedarf der Erlaubnis oder Lizenzierung des Handelsministeriums, die Einfuhr von militärischem Gerät in die Vereinigten Staaten ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts kann auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt werden.
    (2) Die Ausfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem oder militärischem Gerät aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung des Handelsministeriums.
    (3) Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät über die Grenze eines Staates kann durch das Justizministerium untersagt werden, bedarf aber wenigstens der Erlaubnis oder Lizensierung der betroffenen Staaten. Die Verbringung von militärischem Gerät über die Grenzen eines Staates bedarf der Genehmigung durch das Justizministerium, sofern es nicht durch die Streitkräfte oder Sicherheitsbehörden des Bundes vorgenommen wird.

    Section 4 – Unlawful actions

    (1) Eine Ein- oder Ausfuhr oder Verbringung im Sinne von Section 3 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Lizenz oder Genehmigung geschieht. Sie ist ein Vergehen der Klasse B im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches, im Falle von militärischem Gerät ein Verbrechen der Klasse C.
    (2) Wer eine Waffe verkauft, ohne zuvor die Identität des Käufers zu erfassen und festzuhalten, um sie auf Verlangen den Behörden mitzuteilen, oder dafür sorgt, dass eine von ihm verkaufte Waffe nicht einem Käufer zuordenbar ist, begeht ein Vergehen der Klasse C im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches.
    (3) Ein Verbrechen der Klasse D begeht, wer eine Waffe mit sich führt oder besitzt, obwohl im dieses Recht wegen Geisteskrankheit oder Begehung von Straftaten, die entweder gegen Leib und Leben oder körperliche Unversehrtheit gerichtet oder unter Mitführung einer Waffe begangen wurde, durch ein Bundesgericht aberkannt wurde.


    Section 5 – Coming into force
    Das Gesetz tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.

  • Madam President,


    Ich lehne auch den nun eingebrachten Entwurf ab, da er nach wie vor in den Endhandel eingreift und somit die Souveränität der Bundesstaaten tangiert. Desweiteren vermag ich den versprochenen Sicherheitsgewinn nicht zu erkennen, denn wieder einmal soll hier nur der rechtschaffene Bürger diskriminiert werden während kriminelle nach wie vor problemlos an Waffen kommen werden. Man erschwert nur dem unbescholtenen Bürger die Selbstverteidigung.


    Zudem teile ich eine Befürchtung des serenesischen Gouverneurs Jonathan James Bowler, und zwar dass dieser Entwurf im Endeffekt nur dazu da ist der missliebigen Church of Unitology an den Karren zu fahren, ohne Rücksicht auf Verluste.

  • Mr Speaker,
    wenn ehrenwerte Mitglieder des Kongresses gerne Verschwörungstheorien erfinden oder ihnen anhängen, sollte das ihr privates Vergnügen sein und ihr Mandat nicht beeinträchtigen. Die Befürchtungen jedenfalls des ehrenwerten Congessmans aus Freyburg sind ungerechtfertigt.
    Keine einzige Bestimmung dieses Gesetzes hat das Ziel, in irgendeiner Weise den Endhandel zu regulieren, die dem Bund nicht zusteht.

  • Madam President,


    Die Registrierungspflicht, sowie die Einschränkungen im Verkauf greifen unmittelbar in den Endhandel ein.

  • Mr. Speaker,


    erstmal schließe ich mich dem Senator für Assentia an und mache den Gentleman aus Ne Alcantara darauf aufmerksam, dass es keinen Congressman aus Freyburg, sondern nur einen Senator für Assentia gibt.

  • Mr Speaker,
    die ehrenwerte Senatorin für Serena hat natürlich recht, wenn sie mich auf mein Irrtum hinweist. Ich bitte den ehrenwerten Senator für Assentia um Verzeihung, gleichwohl er sich ja trotzdem angesprochen gefühlt haben scheint.
    Die Kritik ist meines Erachtens nicht gerechtfertigt, denn, ich wiederhole mich erneut, die Registrierungspflicht soll lediglich der Kontrolle der in der Bill enthaltenen Bestimmungen dienen, die Verkaufseinschränkung der Durchsetzung von Bundesgerichtsentscheidungen, beides liegt also für mich klar innerhalb der von der Verfassung vorgegebenen Rahmenbedingungen.
    Für den Entwurf und nicht aus Überzeugung schlage ich allerdings vor, Section 4, Sunsections 2 und 3 zu streichen. Ich darf jedoch schon jetzt ankündigen, dass ich mich weiterhin dafür engagieren werde, unser Land sicherer zu machen.

  • Mr. Speaker,


    ich könnte jetzt lange Ausführungen mit vielen Argumenten zu vielen betrachteten Aspekten machen, doch wäre die Quintessenz in einem einzigen Satz für den Inneren Frieden in unserer und jeder anderen Nation zusammenfassbar:


    Sicherheit schaffen - geht nur mit weniger Waffen.
    Doch der Waffen mehr - ist der Nation Chimär'.

  • Mr Speaker,
    dem komme ich hiermit nach.



    Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices


    Section 1 – Purpose and citation
    (1) Zweck des Gesetzes ist die grundlegende Regulation des Handels mit Schusswaffen, zerstörerischem Gerät und militärischem Gerät.
    (2) Das Gesetz soll zitiert werden als „Basic Regulation of Firearms and Explosives“.


    Section 2 – Definitions
    Im Sinne dieses Gesetzes ist
    - eine Schusswaffe
    a) jede Waffe, die gebaut oder geeignet ist, ein Projektil oder einen Gegenstand, der einem Projektil ähnlich ist, mittels einer Explosion abzufeuern,
    b) der Rahmen oder das Gehäuse einer solchen Waffe,
    c) ein Schalldämpfer für solche Waffen,
    d) eine Zerstörungsvorrichtung.
    - ein zerstörerisches Gerät
    a) jedes explodierende, aufheizende oder giftige Gas
    b) jede Waffe, die, ohne eine Schusswaffe zu sein, das gedacht oder geeignet ist, ein Projektil auszustoßen,
    c) Gegenstände oder Bauteile, die dafür gedacht sind, einen Gegenstand in ein gefährliches Gerät umzuwandeln,
    d) jeder Gegenstand, den der Attorney General als vergleichbar zu den vorgenannten einstuft,
    nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als Waffe erklärt oder die lediglich für kulturelle Zwecke gebraucht werden sollen,


    - ein militärisches Gerät
    a) jede atomare, biologische oder chemische Waffe,
    b) eine Bombe, Granate, Rakete, Mine oder ein Geschoss,
    c) bewaffnetes Fluggerät, bewaffnete Schiffe oder Panzer, bewaffnete Fahrzeuge oder schwer gepanzerte Fahrzeuge für militärische Einsatzzwecke,
    d) Raketenwerfer,
    e) Artillerie, Minen,
    f) vollautomatische Schusswaffen, Flammen- oder Granatwerfer, Handgranaten, Streumunition,
    g) Torpedos und Bomben,
    h) panzerbrechende Waffen,
    i) jede andere Waffe die oder jedes andere Gerät das die der Attorney General für gleichwertig zu den vorgenannten hält oder Munition für oben genannte Waffen ist,
    nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als militärisches erklärt.


    Section 3 – Comerce
    (1) Die Einfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät in die Vereinigten Staaten bedarf der Erlaubnis oder Lizenzierung des Handelsministeriums, die Einfuhr von militärischem Gerät in die Vereinigten Staaten ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts kann auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt werden.
    (2) Die Ausfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem oder militärischem Gerät aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung des Handelsministeriums.
    (3) Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät über die Grenze eines Staates kann durch das Justizministerium untersagt werden, bedarf aber wenigstens der Erlaubnis oder Lizensierung der betroffenen Staaten. Die Verbringung von militärischem Gerät über die Grenzen eines Staates bedarf der Genehmigung durch das Justizministerium, sofern es nicht durch die Streitkräfte oder Sicherheitsbehörden des Bundes vorgenommen wird.

    Section 4 – Unlawful actions

    Eine Ein- oder Ausfuhr oder Verbringung im Sinne von Section 3 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Lizenz oder Genehmigung geschieht. Sie ist ein Vergehen der Klasse B im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches, im Falle von militärischem Gerät ein Verbrechen der Klasse C.


    Section 5 – Coming into force
    Das Gesetz tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.

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