Elementary and Higher Education in New Alcantara Act

  • NEW ALCANTARA LAW ARCHIVE

    Elementary and Higher Education in New Alcantara Act

    ABBREVIATION
    EHENAA

    ENTRY INTO FORCE
    22 Jun 2007

    SIGNED INTO LAW BY
    Gov. Lance B. Jackson


    Elementary and Higher Education in New Alcantara Act


    Section 1 – Area of Application and Short Title
    (1) Dieses Staatsgesetz regelt das Bildungssystem des Free State of New Alcantara.
    (2) Dieses Staatsgesetz soll zitiert werden als "EHENA Act".


    Section 2 Education Entitlement
    Jeder Bürger des Bundesstaates hat ein Recht auf Bildung.


    Section 3 School Districts and School Boards
    (1) Der Bundesstaat ist in Schuldistrikte aufgeteilt, die den Counties und Townships entsprechen.
    (2) In jedem Schulbezirk wird ein Erziehungsrat (School Board) gewählt.
    (3) Der Erziehungsrat eines Distrikts

    a. richtet Schulen ein und unterhält sie,
    b. legt lokale Schulsteuern fest, die von der Allgemeinheit zu tragen sind.
    c. setzt Verwaltungs- und Lehrpersonal ein und entlässt es,
    d. erstellt Lehrpläne für die Elementary, Middle und High School,
    e. stellt den Schülern und Lehrern entsprechende Lehrmaterialien zur Verfügung.

    Section 4 New Alcantara Department of Education
    (1) Der Free State of New Alcantara unterhält eine Bildungsbehörde (Department of Education), die dem Gouverneur unterstellt ist.
    (2) Der Leiter der Bildungsbehörde wird vom Gouverneur ernannt.
    (3) Die Bildungsbehörde

    a. verwaltet die Einnahmen aus staatsweiten Schulsteuern,
    b. verleiht und entzieht die Zulassung zum Lehramt,
    c. stellt die staatsweite Qualität der Bildung sicher und
    d. verwaltet die staatlichen Universitäten.

    Section 5 School Types
    (1) Elementary School

    a. Die Teilnahme an der Elementary School ist ab dem Erreichen des 7. Lebensjahres bis zum Abschluss verpflichtend.
    b. Die Ausbildung dauert in der Regel fünf Jahre.
    c. Alles weitere wird durch den zuständigen Erziehungsrat bestimmt.

    (2) Middle School

    a. Die Teilnahme an der Middle School ist nach dem Abschluss der Elementary School verpflichtend.
    b. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und wird nach einer staatlich anerkannten Abschlussprüfung mit dem Middle School Diploma abgeschlossen.
    c. Alles weitere wird durch den zuständigen Erziehungsrat bestimmt.

    (3) High School

    a. Die Teilnahme an der High School ist freiwillig. Sie steht jedem frei, der in Besitz eines Middle School Diploma ist.
    b. Die Ausbildung dauert in der Regel vier Jahre und wird nach einer staatlich anerkannten Abschlussprüfung mit dem High School Diploma abgeschlossen.
    c. Alles weiter wird durch den zuständigen Erziehungsrat bestimmt.

    (4) Homeschooling

    a. Eltern wird das Recht, ihre Kinder zuhause zu unterrichten, garantiert.
    b. Hausunterricht wird als Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht anerkannt und ist dem Besuch einer öffentlichen bzw. privaten Schule gleichzusetzen.
    c. Der Unterricht hat sich grundsätzlich am Rahmen des vom zuständigen Erziehungsrat veröffentlichten Lehrplans zu orientieren. Weltanschauliche Unterrichtsinhalte des Lehrplans können aus religösen oder ethischen Motiven durch alternative Unterrichtsinhalte ersetzt werden. Diese sind von den in lit. e genannten Leistungstests ausgenommen und dürfen auch bei Nichtbestehen nicht verpflichtend unterrichtet werden.
    d. Zuhause unterrichteten Schülern ist die Teilnahme an den Abschlussprüfungen der öffentlichen bzw. privaten Middle und High Schools gestattet.
    e. Die zu Hause unterrichteten schulpflichtigen Personen haben sich halbjährlich zu einer Überprüfung ihres Leistungsstandes durch eine öffentliche Schule zu entziehen. Bei Nichtbestehen der Leistungstest sind die Schüler verpflichtet für ein halbes Jahr, wöchentlich 12 Unterrichtsstunden an einer regulären Schule zu besuchen. Die Eltern oder von ihnen beauftragten Unterrichtende müssen sich innerhalb dieses Zeitraum vom Family Advice Center beraten lassen.

    Section 6 Colleges
    (1) Das High School Diploma berechtigt zum Besuch eines College.
    (2) Einem College steht es frei, weitere Aufnahmebedingungen zu stellen oder Aufnahmeprüfungen durchzuführen.


    Section 7 Private Schools
    (1) Private Schulen bedürfen der Genehmigung durch die Bildungsbehörde.
    (2) Sie können grundsätzlich jede der in diesem Gesetz geschilderten Formen besitzen.
    (3) Für private Schulen gelten bezüglich der Abschlüsse dieselben Regelungen wie für öffentliche Schulen.


    Section 8 Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.

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