Saving of Landmarks Act

  • NEW ALCANTARA LAW ARCHIVE

    Saving of Landmarks Act

    ENTRY INTO FORCE
    27 Feb 2010

    SIGNED INTO LAW BY
    Gov. Richard Grey


    Saving of Landmarks Act


    Section 1 – Area of Application and Short Title
    (1) Dieses Staatsgesetz regelt den Schutz von bundesstaatlich als schützenswert erklärten Naturlandschaften.
    (2) Dieses Staatsgesetz soll zitiert werden als "SaLa Act".


    Section 2 – Declaration
    (1) Die Legislature kann auf Antrag des Governors eine Landschaft mit einfacher Mehrheit als schützenswert deklarieren.
    (2) Der Antrag zur Deklaration wird in Form einer Resolution gestellt und beschlossen.
    (3) Der Antrag zur Deklaration muss vom Governor begründet werden.
    (4) Eine Landschaft kann als schützenswert deklariert werden, wenn sie

      a. Heimat von seltenen Tierarten ist,
      b. Heimat von seltenen Pflanzenarten ist,
      c. seltene Gebirgs- oder Landformationen vorweisen kann,
      d. Schauplatz wichtiger historischer Ereignisse ist.


    Section 3 – New Alcantara Landmark Protection (NALP)
    (1) Die NALP untersteht dem Governor’s Office und ist für den Schutz von schützenswerten Landschaften zuständig. Sie informiert Besucher über die Bedeutung als schützenswert deklarierter Landschaften.
    (2) Sie richtet in jeder als schützenswert deklarierten Landschaft Informationszentren und Protection Stations ein.


    Section 4 – Protection
    (1) Wurde eine Landschaft als schützenswert deklariert, müssen die in ihr vorkommenden Pflanzen- und Tierarten, Gebirgs- und Landformationen sowie Schauplätze historischer Ereignisse vor Bedrohungen geschützt werden.
    (2) Eine Bebauung oder anderweitige Nutzung, die den Schutz der Landschaft gefährdet, ist nur mit der Zustimmung der Legislature möglich.


    Section 5 – Penalty Regulations
    (1) Verstöße gegen die Regelungen dieses Gesetzes sind strafbar und werden strafrechtlich verfolgt.
    (2) Wer in als schützenswert deklarierten Landschaften seltene Tier- oder Pflanzenarten gefährdet, wird mit einer Geldstrafe von bis zu $10.000 bestraft.
    (3) Wer als schützenswert deklarierte Landschaften durch Bebauung oder anderweitige Nutzung, die nicht durch die Legislature zugelassen wurde, gefährdet, wird mit einer Geldstrafe von bis zu $20.000 bestraft.


    Section 6 – Final Provision
    Dieses Staatsgesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Governor in Kraft.

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