H.R. 2014-031: Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill (Vetoed)

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  • Honorable Representatives!


    Stimmen Sie der Verabschiedung des angehängten Entwurfs zu?


    Bitte stimmen Sie mit Yea oder Nay, oder bekunden Sie Ihre Anwesenheit mit Present.


    Es ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich um den Entwurf anzunehmen.


    Die Abstimmung dauert gemäß Standing Rules 96 Stunden.
    Sie kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Mitglieder des Repräsentantenhauses ihre Stimme abgegeben haben
    oder eine Mehrheit für oder gegen die Beschlussvorlage nicht mehr erreicht werden kann.





    (Dominic Stone)
    Speaker of the House



    Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices


    Section 1 – Purpose and citation
    (1) Zweck des Gesetzes ist die grundlegende Regulation des Handels mit Schusswaffen, zerstörerischem Gerät und militärischem Gerät.
    (2) Das Gesetz soll zitiert werden als „Basic Regulation of Firearms and Explosives“.


    Section 2 – Definitions
    Im Sinne dieses Gesetzes ist
    - eine Schusswaffe
    a) jede Waffe, die gebaut oder geeignet ist, ein Projektil oder einen Gegenstand, der einem Projektil ähnlich ist, mittels einer Explosion abzufeuern,
    b) der Rahmen oder das Gehäuse einer solchen Waffe,
    c) ein Schalldämpfer für solche Waffen,
    d) eine Zerstörungsvorrichtung.
    - ein zerstörerisches Gerät
    a) jedes explodierende, aufheizende oder giftige Gas
    b) jede Waffe, die, ohne eine Schusswaffe zu sein, das gedacht oder geeignet ist, ein Projektil auszustoßen,
    c) Gegenstände oder Bauteile, die dafür gedacht sind, einen Gegenstand in ein gefährliches Gerät umzuwandeln,
    d) jeder Gegenstand, den der Attorney General als vergleichbar zu den vorgenannten einstuft,
    nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als Waffe erklärt oder die lediglich für kulturelle Zwecke gebraucht werden sollen,


    - ein militärisches Gerät
    a) jede atomare, biologische oder chemische Waffe,
    b) eine Bombe, Granate, Rakete, Mine oder ein Geschoss,
    c) bewaffnetes Fluggerät, bewaffnete Schiffe oder Panzer, bewaffnete Fahrzeuge oder schwer gepanzerte Fahrzeuge für militärische Einsatzzwecke,
    d) Raketenwerfer,
    e) Artillerie, Minen,
    f) vollautomatische Schusswaffen, Flammen- oder Granatwerfer, Handgranaten, Streumunition,
    g) Torpedos und Bomben,
    h) panzerbrechende Waffen,
    i) jede andere Waffe die oder jedes andere Gerät das die der Attorney General für gleichwertig zu den vorgenannten hält oder Munition für oben genannte Waffen ist,
    nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als militärisches erklärt.


    Section 3 – Comerce
    (1) Die Einfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät in die Vereinigten Staaten bedarf der Erlaubnis oder Lizenzierung des Handelsministeriums, die Einfuhr von militärischem Gerät in die Vereinigten Staaten ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts kann auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt werden.
    (2) Die Ausfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem oder militärischem Gerät aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung des Handelsministeriums.
    (3) Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät über die Grenze eines Staates kann durch das Justizministerium untersagt werden, bedarf aber wenigstens der Erlaubnis oder Lizensierung der betroffenen Staaten. Die Verbringung von militärischem Gerät über die Grenzen eines Staates bedarf der Genehmigung durch das Justizministerium, sofern es nicht durch die Streitkräfte oder Sicherheitsbehörden des Bundes vorgenommen wird.

    Section 4 – Unlawful actions

    Eine Ein- oder Ausfuhr oder Verbringung im Sinne von Section 3 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Lizenz oder Genehmigung geschieht. Sie ist ein Vergehen der Klasse B im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches, im Falle von militärischem Gerät ein Verbrechen der Klasse C.


    Section 5 – Coming into force
    Das Gesetz tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.



  • Honorable Representatives:


    Die Abstimmung ist beendet.


    3/4 Berechtigten haben ihre Stimme abgegeben.
    Die Stimmen verteilten sich wie folgt:


    2x Yea, 1x Present


    Der Antrag konnte eine Mehrheit erreichen und ist somit angenommen.





    (Dominic Stone)
    Speaker of the House

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