Dumped Laws (Outdated or Revised for Astor 2.0)

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  • october 3rd, 2011


    Durch Verkündung durch den Speaker of the Assembly erlangt folgende Gesetz,
    beschlossen am 03.09.2011
    mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.



    Astoria State Nuclear Phaseout Act


    Section 1 - Fundamentals
    Mit diesem Gesetz beschließt die Assembly die Abkehr von nuklearer Technologie und Energiegewinnung.


    Section 2 - Phaseout of nuclear power plants
    (1) Es sollen in Astoria State keine Kraftwerke, die sich nukleare Technologie zu Nutze machen, errichtet werden.
    (2) Bestehende Kraftwerke, die sich nukleare Technologie zu Nutze machen, sollen bis zum 01.01.2020 abgeschaltet sein. Der Rückbau soll bis zum 01.01.2030 abgeschlossen sein.


    Section 3 - Regulations for nuclear material
    (1) Radioaktive Stoffe sollen in Astoria State nur in
    - Militärbasen der USA
    - medizinischen Einrichtungen und nur sofern sie zur Heilung benötigt werden
    - öffentlichen Forschungseinrichtungen und staatlich anerkannten privaten Forschungseinrichtungen
    gelagert werden.
    (2) Es sollen im Atommüllzwischenlager in Hudsonboro nur atomarer Abfall aus Astoria State eingelagert werden. Die Eröffnung neuer Atommüllzwischenlager soll nicht möglich sein.


    Section 4 - Extension of the phaseout
    (1) Auf Antrag der Assembly oder des Governors soll eine unabhängige Kommission den Stand des Atomausstiegs nach Section 2 bewerten und beurteilen, ob die in Section 2, Subsection (2) bestimmten Fristen eingehalten werden können, ohne dass Astoria State auf Energieimporte angewiesen ist.
    (2) Gemäß der Ergebnisse der Überprüfung der Kommission nach Section 5, Subsection (1) kann die Assembly beschließen, die in Section 2, Subsection (2) bestimmten Fristen um einen Zeitraum, den die Kommission als notwendig hält, zu verlängern, aber nicht mehr als um zehn Jahre.


    Section 5 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt mit der Unterzeichnung durch den Governor in Kraft.


    Veronica Amy Sturgess
    Gouverneur of Astoria State and Speaker of the Assembly



  • January 2nd, 2011


    Durch Verkündung durch den Governor erlangt folgendes Gesetz,
    beschlossen am 29.12.2011
    mit dem heutigen Tage Wirksamkeit.


    Four Months Governorship Amendment


    Section 1 - Purpose
    Durch dieses Gesetz wird Artikel III Absatz 1 Satz 2 der Verfassung von Astoria State wie folgt geändert:

      "Der Gouverneur wird alle vier Monate vom Volk direkt gewählt."


    Section 2 - Revision of the Astoria State Election Law
    Durch dieses Gesetz wird das Astoria State Election Law wie folgt neugefasst:

      "Gubernatorial Election Law


      Article I: General Information
      (1) Dieses Gesetz soll Wahlen auf Staatsebene in Astoria State näher regeln.
      (2) Zitiert werden soll dieses Gesetz als "Gubernatorial Election Law", in der Kurzform als GEL.


      Article II: Electoral Office
      (1) Das Bundeswahlamt wird beauftragt, die Wahlen zum Gouverneur durchführen.
      (2) Ist das Bundeswahlamt hierzu nicht in der Lage, so soll der Astoria State Secretary of the Interior oder bei dessen Vakanz der Gouverneur die Wahlen leiten oder einen Staatswahlleiter bestimmen.


      Article III: Gubernatorial Election
      (1) Die Wahlen zum Gouverneur sollen in den Monaten Januar, Mai und September zeitgleich zu den Wahlen auf Bundesebene stattfinden.
      (2) Der gewählte Gouverneur soll stets am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl folgt, sein Amt antreten.
      (3) Kandidaturen sind bis zum Ablauf des Sonntags vor dem Wahlbeginn einzureichen.


      Art. IV: Majorities
      (1) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte aller abgegeben Stimmen auf sich vereint.
      (2) Erreicht keiner der Kandidaten diese Mehrheit im ersten Wahlgang, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem ein Kandidat nur noch einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Wahl bedarf.
      (3) Erreicht auch im zweiten Wahlgang keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los."


    Section 3 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den Regelungen der Rechtsordnung von Astoria State in Kraft.



    ____________________
    Luciano Marani, Acting Governor


  • Entry into Force: 21.01.2012


    Amendments: N/A
    Invalid since: 18.02.2014


    THC Compliance and ASPA Act


    Article 1 - Purpose
    Der THC Compliance and ASPA Act schafft Regeln und Grenzen für den Anbau, Verkauf und Konsum von THC-haltigen Produkten der Cannabis-Pflanze für den Eigengebrauch.


    Article 2 - Handel und Verkauf
    (1) Die Aufzucht von Cannabis-Pflanzen für den gewerblichen Handel und Verkauf von Marihuana Produkten ist grundsätzlich verboten.
    (2) Abweichend von Absatz 1 ist der Anbau von Cannabispflanzen in speziell, von der Astoria State Pharmaceuticals Agency (ASPA) zu lizenzierenden, Anbauflächen erlaubt.
    (3) Der nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis-Pflanzen ist bis zu 3000 Gramm Jahresroherzeugnis grundsätzlich gestattet.


    Article 3 - Verkauf
    (1) Abweichend von Article 2 Absatz 1 ist der Verkauf von Marihuana-Produkten in Geschäften erlaubt, die ebenfalls dazu vom ASPA zu lizensieren sind.
    (2) Die Betreiber von nach Absatz 1 dieses Artikels lizensierten Verkaufsstellen haben eine genaue Dokumentation über angekaufte und verkaufte Mengen zu führen, um eine illegale Weitergabe an Dritte auszuschließen.


    Article 4 – Konsum
    (1) Der Konsum von Marihuana-Produkten ist grundsätzlich gestattet.
    (2) THC-haltige Erzeugnisse zum Eigenbedarf können in nach Article 2, Absatz 1 lizenzierten Verkaufsstellen legal erworben werden. Dabei gilt eine Obergrenze von 20 Gramm pro Woche pro Kunde. Das Mindestalter zum Erwerb THC-haltiger Erzeugnisse beträgt 16 Jahre.
    (3) Die Betreiber der lizenzierten Verkaufsstellen haben sicherzustellen, daß die Bestimmungen des Article 2 von den Kunden eingehalten werden


    Article 5 - Kontrolle
    (1) Das ASPA hat in regelmäßigen unangekündigten Kontrollen der lizenzierten Anbaubetriebe und Verkaufsstellen sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Artikel 2, Absatz 2, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 eingehalten werden.
    (2) Bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen können Ordnungsgelder verhängt werden oder je nach Schwere oder Wiederholung der Verstoßes die Lizenz entzogen und ggf. Strafanzeige wegen illegalen Anbaus oder Vertriebs gestellt werden.


    Article 6 - Astoria State Pharmaceuticals Agency (ASPA)
    (1) Die ASPA untersteht direkt dem Governor.
    (2) Der Direktor der ASPA wird vom Governor ernannt.


    Article 7 - Final Provision
    Das Gesetz tritt nach der Verkündigung durch den Gouverneur in Kraft.


  • Entry into Force: 02.01.2012


    Amendments: N/A


    Gubernatorial Election Law


    Article I: General Information
    (1) Dieses Gesetz soll Wahlen auf Staatsebene in Astoria State näher regeln.
    (2) Zitiert werden soll dieses Gesetz als "Gubernatorial Election Law", in der Kurzform als GEL.


    Article II: Electoral Office
    (1) Das Bundeswahlamt wird beauftragt, die Wahlen zum Gouverneur durchführen.
    (2) Ist das Bundeswahlamt hierzu nicht in der Lage, so soll der Astoria State Secretary of the Interior oder bei dessen Vakanz der Gouverneur die Wahlen leiten oder einen Staatswahlleiter bestimmen.


    Article III: Gubernatorial Election
    (1) Die Wahlen zum Gouverneur sollen in den Monaten Januar, Mai und September zeitgleich zu den Wahlen auf Bundesebene stattfinden.
    (2) Der gewählte Gouverneur soll stets am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl folgt, sein Amt antreten.
    (3) Kandidaturen sind bis zum Ablauf des Sonntags vor dem Wahlbeginn einzureichen.


    Art. IV: Majorities
    (1) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte aller abgegeben Stimmen auf sich vereint.
    (2) Erreicht keiner der Kandidaten diese Mehrheit im ersten Wahlgang, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem ein Kandidat nur noch einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Wahl bedarf.
    (3) Erreicht auch im zweiten Wahlgang keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, so entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.


  • Entry into Force: 03.11.2011


    Amendments: N/A


    Astoria State Nuclear Phaseout Act


    Section 1 - Fundamentals
    Mit diesem Gesetz beschließt die Assembly die Abkehr von nuklearer Technologie und Energiegewinnung.


    Section 2 - Phaseout of nuclear power plants
    (1) Es sollen in Astoria State keine Kraftwerke, die sich nukleare Technologie zu Nutze machen, errichtet werden.
    (2) Bestehende Kraftwerke, die sich nukleare Technologie zu Nutze machen, sollen bis zum 01.01.2020 abgeschaltet sein. Der Rückbau soll bis zum 01.01.2030 abgeschlossen sein.


    Section 3 - Regulations for nuclear material
    (1) Radioaktive Stoffe sollen in Astoria State nur in
    - Militärbasen der USA
    - medizinischen Einrichtungen und nur sofern sie zur Heilung benötigt werden
    - öffentlichen Forschungseinrichtungen und staatlich anerkannten privaten Forschungseinrichtungen
    gelagert werden.
    (2) Es sollen im Atommüllzwischenlager in Hudsonboro nur atomarer Abfall aus Astoria State eingelagert werden. Die Eröffnung neuer Atommüllzwischenlager soll nicht möglich sein.


    Section 4 - Extension of the phaseout
    (1) Auf Antrag der Assembly oder des Governors soll eine unabhängige Kommission den Stand des Atomausstiegs nach Section 2 bewerten und beurteilen, ob die in Section 2, Subsection (2) bestimmten Fristen eingehalten werden können, ohne dass Astoria State auf Energieimporte angewiesen ist.
    (2) Gemäß der Ergebnisse der Überprüfung der Kommission nach Section 5, Subsection (1) kann die Assembly beschließen, die in Section 2, Subsection (2) bestimmten Fristen um einen Zeitraum, den die Kommission als notwendig hält, zu verlängern, aber nicht mehr als um zehn Jahre.


    Section 5 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt mit der Unterzeichnung durch den Governor in Kraft.


  • Entry into Force: 22.10.2010

    Exit out of Force: 14.01.2017

    Amendments: N/A


    Astoria State Referendum Act


    Article I - Purpose and Title
    (1) Sinn dieses Gesetzes ist es den Bürgern Astoria States die Möglichkeit zu geben, Gesetzesinitiativen für Bundesgesetze einzubringen.
    (2) Der Titel dieses Gesetzes soll "Astoria State Referendum Act", in der Kurzform "ASRA" sein.


    Article II - Referendum
    (1) Zum Einbringen eines Volksbegehrens (folgend Referendum genannt) ist jeder Bürger Astoria States berechtigt.
    (2) Der Antrag muss einen Entwurf für ein Bundesgesetz oder die Änderung eines Bundesgesetzes enthalten sowie eine schriftliche Begründung zu diesem Entwurf beinhalten.
    (3) Der Antrag ist beim Speaker of the Assembly einzureichen.
    (4) Über den Antrag wird wie über jeden anderen Antrag gemäß Geschäftsordnung der Assembly diskutiert und abgestimmt.
    (5) Erhält der Antrag eine Mehrheit von über 2/3 der abgegebenen Stimmen oder 50 % der Abstimmungsberechtigten, so soll der Senator den enthaltenen Bundesgesetzentwurf im Namen des Volkes von Astoria State im Kongress als Antrag einbringen.
    (6) Ist das Amt des Senators vakant, so soll die Aufgabe durch den am längsten im Kongress befindlichen Representative of Astoria State erfolgen.
    (7) Ist kein Bürger Astoria State's Mitglied des Kongresses so soll der Governor eine bundesweite Volkabstimmung zu dem Entwurf anstreben.


    Article III - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    State of Astoria - The Liberty State
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    Einmal editiert, zuletzt von Astoria State () aus folgendem Grund: Astoria State Referendum Act Abrogation Bill


  • Entry into Force: 07.07.2010
    Invalid since : 25.10.2012


    Amendments: N/A


    Astoria State Obligatory Education Act


    ARTICLE I - FUNDAMENTALS


    Sec. 1 - Area of application
    Dieses Gesetz legt fest, welches Wissen jedem jungen Bürger von Astoria State in seiner Schulzeit als Grundlage für sein späteres Leben mit auf den Weg gegeben werden soll-


    Sec. 2 - Short form
    Dieses Gesetz soll als ASOEB zitiert werden.


    ARTICLE II - PRIMARY SCHOOL


    Sec. 1 - Science and related subjects
    (1) Den Schülern der Grundschule sollen die Grundrechenarten sowie erste Sachaufgaben der Mathematik nahegebracht werden.
    (2) Grundschüler sollen überdies über die Grundsätze menschlichen Lebens sowie grundlegende Umweltbeziehungen informiert werden.
    (3) Fundamentale physische Gesetze sollen bereits in der Grundschule erlernt werden.


    Sec. 2 - Language Skills
    (1) Grundschülern sollen wichtige Regeln der albernischen Sprache beigebracht werden.
    (2) Das Erlernen einer Fremdsprache bereits in der Grundschule soll nicht verpflichtend sein.


    Sec. 3 - Social Science and Religious Education
    (1) In der Grundschule sollen die Schüler bereits erste Informationen über das Regierungssystem der Vereinigten Staaten erhalten.
    (2) Den Schülern der Grundschule sollen auch wichtige soziale Fähigkeiten beigebracht werden.
    (3) Bereits Grundschüler sollen die Auswahl haben zwischen Religionslehre ihrer jeweiligen Glaubensrichtung und Ethik sowie auch unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Nicht-Belegung des Religionsunterrichts beantragen.
    (3.1) Im Religionsunterricht soll das Grundwissen über den eigenen Glauben und dessen Geschichte gelehrt werden.
    (3.2) Der Ethikunterricht soll in der Grundschule über die Grundzüge der wichtigsten Religionen innerhalb der USA sowie über soziales Zusammenleben und Toleranz informieren.


    Sec. 4 - Creative Subjects
    (1) Für jeden Grundschüler ist Musik- und Kunstunterricht anzubieten.
    (2) Der Kunstunterricht und der Musikunterricht sollen nicht in die Zeugnisbewertung einfließen, aber die Kreativität der Schüler bereits fördern.


    ARTICLE III - HIGHER EDUCATION LEVELS


    Sec. 1 - Maths
    Im Mathematikunterricht der weiterführenden Schule sollen die Fähigkeiten in der Analysis, der Trigonometrie, der klassischen Algebra sowie im Sachverständnis der praktischen Anwendung geschult werden.


    Sec. 2 - Natural Sciences
    (1) Im Chemieunterricht soll das Wissen über das Periodensystem der Elemente sowie seiner Bedeutung, über wichtige chemische Reaktionen und wichtige Stoffe vermittelt werden.
    (2) Der Biologieunterricht soll Schüler über die Grundlagen des Lebens, des Ökosystems sowie wichtiger Lebewesen aufklären.
    (3) Der Physikunterricht soll den Schülern wichtige physikalische Gesetze nahebringen und ihre Bedeutung für das alltägliche Leben herausstellen.


    Sec. 3 - Language skills
    (1) Schüler sollen nach Beendigung der Schulpflicht zu ausgezeichnetem albernisch in Wort und Schrift fähig sein.
    (2) Die Wahl der Fremdsprache die ein Schüler erlernen möchte steht ihm frei. Mehrere Belegungen sind möglich.
    (3) Mindestens eine der folgenden Sprachen muss im Lauf der Schulzeit erlernt werden
    (a) Barnstorvisch
    (b) Imperianisch


    Sec. 4 - Social Science
    (1) Das Wissen über das politische System der USA sowie anderer großer Nationen und das Wissen über vergangene Systeme sowie politische Strömungen soll vertieft werden.
    (2) Die Geschichte der Vereinigten Staaten sowie der wichtigsten internationalen Geschehnissen, Persönlichkeiten soll jedem Schüler zum Ende seiner Schulzeit geläufig sein.
    (3) Auch grundlegende Wirtschafts- und Rechtslehre soll ordentliches Schulfach sein um den Schülern den Einstieg ins Leben zu erleichtern.


    Sec. 5 - Religious Education
    (1) Im Religionsunterricht soll besonders auf die Bedeutung der Religion im Alltag sowie auf religiöse Alternativen zu Naturwissenschaften eingegangen werden.
    (2) Der Ethikunterricht soll sich mit klassischer Philosophie und mit den Religionen sowie mit Einflussfaktoren auf die Gesellschaft beschäftigen.
    (3) Auch im Ethikunterricht sollen Schüler über die in Astor am häufigsten angenommenen nicht-naturwissenschaftlichen Schöpfungstheorien informiert werden.
    (4) Eine Nicht-Belegung des Religionsunterrichts kann bis zur Volljährigkeit unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Ab Vollendung der Volljährigkeit bedarf es keiner elterlichen Zustimmung in dieser Angelegenheit.


    Sec. 6 - Creative Subjects
    (1) An höheren Schulen soll Schülern die Wahl zwischen Kunst- und Musikunterricht gelassen werden, welcher als benotetes Fach zählt.
    (2) Mindestens ein Grundkurs muss in jeweils Kunst- und Musikzweigen belegt werden, um eine Grundbildung in beiden Richtungen gewährleisten zu können.


    ARTICLE IV - FURTHER LESSONS
    Über die in diesem Gesetz gemachten Mindestvorgaben hinaus steht es jeder Schule frei ihre Lehrpläne entsprechend zu erweitern.


    ARTICLE V - FINAL PROVISIONS
    Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Verkündung durch den Governor in Kraft.


  • Entry into Force: 06.01.2010
    Invalid since: 08.03.2016


    Amendments: N/A


    Astoria State County Act


    [B]Article 1 – Purposes and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Aufteilung und Besonderheiten der Counties des Bundesstaates Astoria State.
    (2) Dieses Gesetz soll als "Astoria State County Act" (ASCA) zitiert werden.



    Article 2 – Counties of Astoria State
    (1) Astoria State besteht aus sieben Counties und zwei Independent Cities.
    (2) Dies sind im Folgenden:
    I - Alberry County mit der Hauptstadt Francistown;
    II - Astoria County mit der Hauptstadt Hudsonboro;
    III - Carsten County mit der Hauptstadt Westchester;
    IV - Drake County mit der Hauptstadt Wallboro;
    V - McSmith County mit der Hauptstadt Redford;
    VI - Thomson County mit der Hauptstadt New Virgine;
    VII - York County mit der Hauptstadt Flint;
    VIII - City of Greenville;
    IX – Astoria City.

    (3) Die Grenzziehung der Counties und Independent Cities wird aus der jeweils aktuellen Version der Karte des Bundesstaates ersichtlich.


    Article 3 – Authority
    (1) In den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Counties und den Independent Cities fallen die Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge, die regionale Raumplanung und Entwicklung sowie Tourismus und Kultur.
    (2) Sämtliche Kompetenzen auf Ebene der Counties oder der Independent Cities fallen in den Ausführungsbereich des County Commissioners oder des Mayors sofern dieses oder andere Gesetze keine davon abweichenden Aussagen treffen.
    (3) Der Governor kann weitere Aufgaben übertragen, sofern er für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgt.


    Article 4 – County Commissioners and Mayors
    (1) Der Governor ernennt die County Commissioners und Mayors nach Durchführung des in Article 5 definierten Wahlverfahrens.
    (2) Die Amtsinhaber vertreten den Governor in dem jeweiligen County oder der Independent City und übernehmen die örtliche Verwaltung.


    Article 5 – Wahlverfahren
    (1) Die County Commissioners und Mayors werden durch freie und geheime Wahl, durch die im jeweiligen County oder der jeweiligen Independent City wohnhaften, Bürger für eine Amtszeit von sechs Monaten gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
    (2) Für die Durchführung der Wahlen ist der Governor zuständig.
    (3) Jeder, der seinen festen Wohnsitz im betreffenden County oder der Independent City hat, hat das Recht, für das Amt zu kandidieren.
    (4) Bewerber geben ihre Kandidatur dem Governor bekannt. Nach der ersten Bewerbung gilt eine Frist von 5 Tagen, in der weitere Bewerbungen für denselben Posten abgegeben werden können. Nach Ablauf dieser Frist findet die Wahl statt.
    (5) Die Wahl dauert 5 Tage. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Governor.
    (6) Ist der Kandidat für das jeweilige Amt der einzige wählbare Bürger der jeweiligen Independent City oder des County, so wird der Kandidat nach Ablauf der Frist vom Governor ohne Wahlverfahren ernannt.
    (7) Kommt ein County Commissioner oder Mayor dauerhaft seinen Aufgaben nicht nach, so ist er durch den Governor zu verwarnen. Bleibt diese Verwarnung wirkungslos, so ist er sieben Tage nach der Verwarnung durch den Governor zu entlassen.
    (8 ) Wird ein County Commissioner oder Mayor irregulär aus seinem Amt entlassen, so übernimmt das Government die vorrübergehend die Verwaltung des County oder der Independent City.


  • Entry into Force: 12.09.2009


    Amendments: N/A


    [doc]Ressource and Raw Material Dismantling Act


    Section 1:
    (1) Intention des Gesetzes ist es, privaten und staatlichen Unternehmen die Nutzung von Ressourcen, über die in der bsEcoSim das Gebiet Astoria States verfügt, zu ermöglichen.
    (2) Ressource im Sinne dieses Gesetzes ist jede Ware in der bsEcoSim, die nicht vorproduziert wurde und deren Vorkommen unter der Hoheit und im Eigentum Astoria States steht.
    (3) Die Nutzung von Ressourcen darf ausschließlich durch private Unternehmer mit gültiger Konzession und staatseigene Betriebe erfolgen.
    (4) Die Errichtung von staatseigene Betrieben nach Section 1, Subsection (4) erfolgt nach der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Astor.
    (5) Die Ressourcen für Astoria State seien wie folgt festgesetzt:

      - Schweine (3 Stück)(Q4)
      - Getreide (60 Kg) (Q9)
      - Fisch (30 Kg) (Q3)
      - Holz (80 Kg) (Q6)
      - Kohle (40 Kg) (Q4)


    Section 2:
    (1) Auf Antrag eines privaten Unternehmers kann diesem vom Govenor Astoria States für eine zeitlich und pro Runde quantitativ begrenzte Konzession eingeräumt werden. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Bundesstaat Astoria State. Der unterzeichnete Vertrag wird im Office of the President of the Assembly aufbewahrt.
    (2) Die Konzession gestattet es dem Unternehmer, die Vorkommen der betroffenen Ressource nach Maßgabe der Konzession auf eigene Rechnung zu nutzen oder auch zu verkaufen. Der Verkaufserlös (Brutto) wird mit einer Steuer von 4,5% belegt.
    (3) Für die Produktionsstätten hat der Konzessionsnehmer eine Kaution in Höhe des Wertes der Produktionsstätte auf dem Staatskonto Astoria States zu hinterlegen. Die Rückzahlung der Kaution abzgl. sämtlicher Verrechnungen erfolgt nach Ablauf des Vertrages. Die Kaution ist steuerlich nicht absetzbar.
    (4) (a) Die maximale zeitliche Begrenzung errechnet sich wie folgt:
    Tage = Kaution / (Produktions-/Förderkosten x Tagesproduktionsmenge) >= 0
    (b) Die Mindestnutzung beträgt 35 Tage.
    (c) Die mengenmäßige Beschränkung ist so festzusetzen, dass festgesetzte Förderquoten nicht missachtet werden.
    (d) Eine Verlängerung der Konzession kann bis 3 Tage vor Ablauf der Konzession beantragt werden.
    (5) Der Richtpreis des jeweiligen Rohstoffes ist vom Konzessionsnehmer als Vergütung an die Staatskasse abzuführen. Hierfür werden die Kaution bzw. die Nutzungsgebühr herangezogen.
    (6) Eine erteilte Konzession ist zu entziehen, wenn der Unternehmer die Beschränkungen der Konzession schuldhaft verletzt oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung des Vorkommens rechtswidrig handelt. Der Entzug der Konzession erfolgt durch den Governor oder einen bevollmächtigten Vertreter und löst keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Unternehmers gegen den Staat und den Bund aus.
    (7) Nach Ablauf des Vertrages bleibt der Betrieb sowie die weitere Nutzung dessen in Bundesstaatlicher Hand.
    (8) Ein Konzessionsnehmer kann maximal acht Konzessionen zur gleichen Zeit besitzen.
    (9) Es werden pro Rohstoff maximal vier Konzessionen vergeben.
    (10) Bestehen mehrere Anfragen nach derselben Rohstoffkonzession, so bekommt der den Zuschlag, der zuerst den Antrag öffentlich gestellt hat, wobei grundsätzlich Unternehmen Astoria States bevorzugt werden, ebenso wie Unternehmen Astors gegenüber ausländischen.
    (11) Ausländische Unternehmen, sowie Unternehmen deren Gesellschafter nicht die astorische Staatsbürgerschaft besitzen, erhalten eine Konzession erst nach Bezahlung einer Gebühr in Höhe von 5% der Kaution.
    (12) Falls nicht anders vertraglich festgehalten, sind Konzessionen am Hudsonboro Exchange handelbar.


    Section 3:
    (1) Der Governor hat am Ende jeder Haushaltsperiode und auf Antrag der absoluten Mehrheit der Commoner der Assembly Bericht über Quantität, monetären Umsatz und Vertragspartner der Konzessionsvergabe zu erstatten.
    (2) Die Assembly kann mit einer 2/3-Mehrheit einem Konzessionsnehmer ohne Angabe von Gründen die Konzession entziehen.
    (3) Der Governor hat das Recht, dem Vice-Governor oder einem State Secretary Prokura über die Konzessionsvergabe zu erteilen.


    Section 4:
    Eine unter Verletzung der sachlichen oder Verfahrensvorschriften dieses Gesetzes erteilte Konzession ist nichtig. Der dadurch verursachte Schaden ist wie folgt zu ersetzen:
    (1) Bei Verfahrensfehlern seitens des Bundesstaates, zahlt der Bundesstaat die volle Kaution innerhalb von 10 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Konzessionsnehmer zurück. Der Konzessionsnehmer hat keine Haftung zu übernehmen und ist zu keiner Rückzahlung des bis dahin erwirtschafteten Gewinnes verpflichtet.
    (2) Bei fehlerhaften Angaben seitens des Konzessionsnehmers, hat dieser den erwirtschafteten Gewinn, die anteiligen Produktionsstättenkosten sowie Tilgungskosten in Höhe von 20% der Kosten der Produktionsstätte innerhalb von 10 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Bundesstaat zu zahlen, wenn dies nicht von der geleisteten Kaution abgezogen werden kann.


    Section 5:
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

  • CONSTITUTION OF ASTORIA STATE


    Preamble
    Wir, das Volk von Astoria State, in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören,
    geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.



    Article I - Astoria State


    Sec. 1 Fundamentals
    (1) Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer und liberaler Rechtsstaat innerhalb der Vereinigten Staaten.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch den Gouverneur und die Staatsverwaltung sowie durch das Staatsparlament nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt.
    (3) Die Staatsgewalt ist in vollziehende Gewalt, Gesetzgebung und Rechtssprechung getrennt.


    Sec. 2 Citizens
    Bürger Astoria States ist jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten, der seinen Hauptwohnsitz in Astoria State genommen hat.



    Article II - The Executive


    Sec. 1 The Governor
    (1) Der Gouverneur ist der erste Staatsdiener Astoria States.
    (2) Das Amt des Gouverneurs ist mit dem des Senators unvereinbar.
    (3) Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden.
    (4) Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.


    Sec. 2 Election of the Governor
    (1) Der Gouverneur wird von den Bürgern Astoria States in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen im Januar, Mai und September gewählt.
    (2) In einem ersten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigten konnte.
    (3) Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so hat findet ein zweiter Wahlgang mit den stimmenstärksten Kandidaten statt.
    (4) Kann auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat eine Mehrheit auf sich vereinigen, so entscheidet das Los.
    (5) Der Gouverneur tritt sein Amt am ersten Tag des Monats an, der auf die Wahl folgt.
    (6) Der Gouverneur und alle anderen Amtsträger leisten beim Amtsantritt folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung angefügt werden.
    (7) Der bisherige Gouverneur führt die Amtsgeschäfte bis zur Eidleistung des neu gewählten Gouverneurs weiter.


    Sec. 3 Succession
    (1) Der Gouverneur kann der Assembly einen Bürger als seinen Stellvertreter vorschlagen. Zur Wahl ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Mit Ablauf der Exekutivperiode verliert auch der Lieutenant Governor sein Amt.
    (2) Hat der Gouverneur keinen Stellvertreter ernannt, so führt der Präsident des Staatsparlamentes oder bei seiner Verhinderung das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatsparlamentes die Amtsgeschäfte des Gouverneurs.
    (3) Bleibt der Gouverneur mehr als sieben Tage den Amtsgeschäften unentschuldigt fern, so soll sein Stellvertreter die Amtsgeschäfte übernehmen.
    (4) Scheidet der Gouverneur vor Ablauf seiner Amtszeit vorzeitig aus dem Amt, so wird sein gemäß Subsection 1 ernannter Stellvertreter Gouverneur und führt die begonnene Amtszeit zu Ende.
    (5) Scheidet der Gouverneur vor Ablauf seiner Amtszeit vorzeitig aus dem Amt und ist kein Stellvertreter gemäß Subsection 1 ernannt, so wählt die Assembly mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen neuen Gouverneur. Der Gewählte tritt sein Amt unverzüglich an und führt die begonnene Amtszeit zu Ende.
    (6) Der neu gewählte Gouverneur darf ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Assembly eine Person als Stellvertreter für die neue Amtszeit vorschlagen, die aber frühestens nach der Amtseinführung des Gouverneurs zu ernennen ist.


    Sec. 4 State Administration
    (1) Der Gouverneur richtet die Staatsverwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Staatsdiener Astoria States.
    (2) Der Gouverneur besitzt das Weisungsrecht gegenüber allen zivilen Staatsdienern und die Befehlsgewalt gegenüber allen Soldaten.
    (3) Aus der Staatskasse dürfen Mittel nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden.
    (4) Der neu gewählte Gouverneur darf ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses all diejenigen Schritte einleiten, die vor Ernennung von Ministern gemäß geltendem Recht durchzuführen sind. Er darf die Minister aber erst nach der Amtseinführung zu solchen ernennen.


    Sec. 5 Crisis
    (1) Der Gouverneur kann bei Gefahren für den Staat oder die Bevölkerung über den Staat oder Teile den Notstand davon ausrufen.
    (2) Während des Notstandes können die Freizügigkeit, die Versammlungsfreiheit und die Rechte am Eigentum eingeschränkt werden.
    (3) Während des Notstandes können alle Einwohner Astoria States zu Hilfsdiensten verpflichtet werden.


    Sec. 6 Impeachment
    (1) Der Gouverneur und jeder andere Staatsdiener Astoria States kann vorzeitig aus seinem Amt entfernt werden.
    (2) Die Amtsenthebung kann von jedem Mitglied des Staatsparlaments beantragt werden. Binnen 48 Stunden müssen sich so viele Mitglieder des Staatsparlaments dem Antrag anschließen, dass er von insgesamt einem Drittel der Mitglieder des Staatsparlaments, den Betroffenen ausgenommen, gestellt wurde.
    (3) Die Amtsenthebung bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder des Staatsparlamentes.
    (4) Der Gouverneur verliert ferner sein Amt, wenn er mindestens 21 Tage seinen Amtsgeschäften fernbleibt, ohne sie an einen Stellvertreter delegiert zu haben. Die Feststellung trifft der Vorsitzende des Staatsparlaments.



    Article III - The Legislative


    Sec. 1 The Assembly of Astoria State
    (1) Das Staatsparlament übt die gesetzgebende Gewalt des Staates aus.
    (2) Es kontrolliert den Gouverneur und die Verwaltung.
    (3) Alle Bürger Astoria State können in ihm mitwirken.


    Sec. 2 Leadership
    (1) Das Staatsparlament wählt aus seinen Reihen einen Speaker und gibt sich eine Geschäftsordnung.
    (2) Im Falle der Verhinderung des Speakers hat das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatsparlamentes die Sitzungsleitung bis zur Wahl eines neuen Speakers inne.
    (3) Jemand, gegen den ein Antrag nach Art. II Sec. 6 oder Art. III Sec. 3 gestellt ist, ist von der Sitzungsleitung ausgeschlossen.


    Sec. 3 Suspension
    (1) Ein Mitglied des Staatsparlamentes kann vorübergehend von der Mitwirkung ausgeschlossen werden.
    (2) Ein entsprechender Antrag bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der abgegebenen Stimme.


    Sec. 4 Legislative Proceedings
    (1) Gesetzesvorlagen können von jedem Mitglied des Staatsparlamentes eingebracht werden.
    (2) Zu einem Beschluss ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
    (3) Zum Beschluss eines Gesetzes, durch welches der Wortlaut dieser Verfassung geändert oder ergänzt wird, ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.


    Sec. 5 Veto of the Governor
    (1) Der Gouverneur kann gegen alle Gesetzesbeschlüsse binnen sieben Tagen seinen Einspruch erklären. In diesem Fall hat das Staatsparlament erneut über die Vorlage zu beraten. Beschließt das Staatsparlament das Gesetz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, so ist der Einspruch des Gouverneurs überstimmt.
    (2) Ist sein Einspruchsrecht erloschen oder der erklärte Einspruch überstimmt, so hat der Gouverneur das Gesetz zu unterzeichnen und öffentlich zu verkünden.



    Article IV - The Jurisdiction


    Sec. 1 State Courts
    (1) Die rechtsprechende Gewalt wird durch die Gerichte des Staates Astoria State ausgeübt, soweit sie nicht durch Bundesrecht dem Bund zusteht.
    (2) Sollte ein zuständiges Gericht außer Stande sein, seine Aufgaben wahrzunehmen, sollen sich ihm Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Bundesgerichte der Angelegenheiten annehmen. Dies trifft zu, wenn
    a) kein Gericht eingerichtet wurde,
    b) das zuständige Gericht des Staates nicht besetzt ist und eine Besetzung nicht im Rahmen des Gesetzes für anstehende Verfahren stattfinden kann,
    c) das Gericht verhindert ist, zusammenzutreten
    d) das Gericht sich für außer Stande erklärt, die Gerichtsbarkeit auszuüben.
    (3) Durch Gesetz kann bestimmt werden, dass statt eines Bundesgerichts zunächst ein anderes Gericht des Staates Astoria State zuständig ist, sofern ein solches besteht.
    (4) Näheres regelt ein Gesetz.


    Sec. 2 Constitutional Law
    (1) Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dieser Verfassung sind Sache des höchsten Gerichts des Staates Astoria State sofern nicht besonders die Zuständigkeit des Supreme Court of the United States begründet ist.
    (2) Section 1, Subsection 2 findet sinngemäß Anwendung.



    Article V - The Senator


    Sec. 1 Election by Federal Law
    Der Senator von Astoria State wird im Januar und im Juli nach dem Bundesrechte gewählt.


    Sec. 2 Vacancy
    (1) Fällt das Amt des Senators von Astoria State vakant, so finden unverzüglich Neuwahlen statt.
    (2) Das Nähere regelt ein Staatsgesetz, ist kein solches Gesetz in Kraft oder ist es aus anderen Gründen nicht anwendbar, soll eine Wahl durch das Bundeswahlamt durchgeführt werden.



    Article VI - Final Provisions


    Sec. 1 Sovereign Power
    (1) Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden.
    (2) Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden.


    Sec 2. Amendments to the Constitution
    (1) Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, welches den Wortlaut dieser Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
    (2) Diese Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem sie durch eine neue Verfassung ersetzt wird.


    Sec. 3 Entry into Force
    (1) Diese Verfassung bedarf der Annahme durch das Staatsparlamentes durch Beschluss der Mehrheit seiner Mitglieder.
    (2) Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.
    (3) Nach dem Inkrafttreten sind unverzüglich Wahlen zum Amt des Gouverneurs abzuhalten.



    Proclaimed at Greenville
    January 29th, 2012

    State of Astoria - The Liberty State
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    10 Mal editiert, zuletzt von Benjamin Kingston Jr. () aus folgendem Grund: 2017/02/4 - Speaker Constitutional Amendment Bill


  • Entry into Force: 23.11.2012


    Amendments: N/A



    State Government Act


    Chapter One
    Fundamentals


    Article I - Purposes of this law
    (1) Dieses Gesetz stellt Regeln bezüglich der Staatsregierung von Astoria State auf.
    (2) Es soll als SGA zitiert werden.


    Article II - Gender equality
    Zur Vereinfachung werden alle Personen in diesem Gesetz in der männlichen Form angegeben.


    Article III - Entry into force
    (1) Dieses Gesetz soll erst mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft treten.



    Chapter Two
    The Secretaries


    Article I - Person of the Secretary
    (1) Secretary werden kann nur, wer in Astoria State wohnhaft ist.
    (2) Secretaries müssen bei Amtsantritt mindestens 18 Jahre alt sein.


    Article II - Appointment and Dismissal
    (1) Vor einer Ernennung muss ein Secretary-Nominee ein Hearing in der Assembly bestehen, bei dem die Parlamentsmitglieder ihn befragen können.
    (2) Der Governor ernennt und entlässt Secretaries mit einer förmlichen Urkunde.
    (3) Secretaries sprechen bei Amtsantritt den verfassungsmäßigen Eid für Amtsträger von Astoria State.
    (4) Bei Ausbürgerung wird der Secretary automatisch aus seinem Amt entlassen.
    (5) Die Amtszeit von Secretaries endet spätestens mit dem Ende der Amtszeit des Governors.


    Article III - Duties
    (1) Jeder Secretary steht mindestens einem der in diesem Gesetz definierten Departments vor.
    (2) Weitere Aufgaben resultieren aus Vereinbarungen mit dem Governor.


    Article IV - Hearing
    (1) Das Hearing ist eine Befragung mit anschließender Abstimmung durch das Staatsparlament.
    (2) Nachdem der Nominierte sich anwesend gemeldet hat, haben die Mitglieder der Assembly 96 Stunden Zeit, ihm Fragen zu stellen. Der Nominierte ist zu wahrheitsgemäßer Antwort verpflichtet. Hierzu kann ihn der Speaker vereidigen.
    (3) Nach Ablauf der Frist der Fragen wird das Hearing erst geschlossen, wenn alle Fragen beantwortet sind und über einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden keine Nachfragen erfolgt sind.
    (4) Vergehen nach Ablauf der Fragefrist 72 Stunden ohne ordnungsgemäße Beantwortung der fristgerecht gestellten Fragen, so gilt das Hearing als gescheitert und der Ernennung nicht zugestimmt. Selbiges gilt, wenn eine Nachfrage nicht binnen 48 Stunden beantwortet wird.
    (5) Bei der anschließenden Abstimmungen benötigt der Kandidat die einfache Mehrheit der an der Abstimmung Teilnehmenden.
    (6) Bei der Abstimmung sind der Gouverneur sowie der Nominierte nicht abstimmungsberechtigt.
    (7) Ein einmal abgelehnter Kandidat darf frühestens nach zwei Monaten für das selbe Amt nominiert werden.



    Chapter Three
    Departments


    Article I - Department of the Interior
    (1) Das Department of the Interior ist das Innenministerium von Astoria State.
    (2) Dem Department of the Interior obliegt die Oberaufsicht über Polizeibehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Schulen.
    (3) Das Department of the Interior führt ferner das Melderegister von Astoria State.


    Article II - Department of the Economy
    (1) Das Department of the Economy ist das Wirtschaftsministerium von Astoria State.
    (2) Das Department of the Economy stellt den Haushaltsplan für den Staat auf und verwaltet das Budget.
    (3) Das Department of the Economy führt weiterhin die Oberaufsicht über alle Banken im Staatsgebiet.


    Article III - Department of Social Affairs
    (1) Das Department of Social Affairs ist das Sozialministerium von Astoria State.
    (2) Das Department of Social Affairs kümmert sich um alle sozialen Angelegenheiten des Staates und dessen Bürger.


    Article IV - Department of the Environment
    (1) Das Department of the Environment ist das Umweltministerium von Astoria State.
    (2) Das Department of the Environment überwacht die Einhaltung von Umweltschutznormen und kümmert sich um alle Probleme die Umwelt betreffend.


    Article V - Department of Culture
    (1) Das Department of Culture ist das Kulturministerium von Astoria State.
    (2) Das Department of Culture kümmert sich um alle Angelegenheiten im kulturellen Bereich.
    (3) Das Department of Culture führt das Vereinsverzeichnis von Astoria State und ist zuständige Behörde für die Angelegenheiten von Kirchen und Glaubensgemeinschaften.


    Article VI - Department of Justice
    (1) Das Department of Justice ist das Justizministerium von Astoria State.
    (2) Das Department of Justice führt die Oberaufsicht über die Verkehrsbehörden von Astoria State.
    (3) Der Vorsitzende des Department of Justice vertritt den Staat Astoria State in allen gerichtlichen Angelegenheiten als State's Attorney.



    Chapter Four
    Further Provisions


    Article I - Vacancy
    (1) Bei Vakanz eines oder mehrere Ministerposten soll der Governor das Ministeramt federführend für die Dauer der Vakanz weiterführen.
    (2) Der Governor kann die Führung eines Departments bis zur Ernennung eines Ministers an andere Minister deligieren.
    (3) Die Ernennung von Beratern, die die Aufgaben von Ministern ganz oder teilweise übernehmen, ist nur auf Dauer von maximal 14 Tagen bis zur Ernennung eines von der Assembly angehörten Ministers gestattet.


    Article II - Gubernatorial Succession
    (1) Für den Fall des Fehlens eines Lieutenant Governor übernehmen bei Verwaisen des Amtes die Minister die Aufgaben des Lieutenant Governors.
    (2) Kriterium für die Entscheidung, welcher Minister das Amt des Lieutenant Governors bis zur Neuwahl übernimmt, ist zuerst das Dienstalter.
    (3) Haben mehrere Secretaries das gleiche höchste Dienstalter, so ist die Auflistung der Departments in Chapter Three entscheidend.


  • Entry into Force: 15.12.2012


    Amendments: Astoria State Distinctions Act Amendment Bill (28.04.2013)



    Astoria State Distinctions Act


    Chapter One
    Fundamentals


    Article I - Purposes of this law
    (1) Dieses Gesetz stellt Regeln für Ehrungen in Astoria State auf
    (2) Es soll als ASDA zitiert werden.


    Article II - Gender equality
    Zur Vereinfachung werden alle Personen in diesem Gesetz in der männlichen Form angegeben.


    Article III - Entry into force
    (1) Dieses Gesetz soll erst mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft treten.


    Chapter Two
    Citizens of Honour


    Article I -Qualified citizens
    (1) Ehrenbürger von Astoria State oder einer seiner Städte kann jeder werden, der als Bürger von Astoria State besondere Verdienste um die Zukunft des Staates, der Stadt oder des Bundes erbracht hat.
    (2) Ehrenbürger können sowohl lebende als auch tote Personen werden.


    Article II - Nomination and awarding
    (1) Jeder Bürgermeister kann einen Ehrenbürger für seine Stadt vorschlagen.
    (2) Jeder Bürger von Astoria State kann einen Ehrenbürger für Astoria State vorschlagen.
    (3) Vorschläge sind an den Governor zu richten; samt einer schriftlichen Begründung. Entscheidet der Governor, dass er die Nominierung für zulässig hält, so wird sie für fünf Tage öffentlich ausgelegt. Jeder Bürger von Astoria State soll dann in der Lage sein, begründeten Widerspruch einzulegen. Erfolgt dies nicht, gilt der Ernennung als zugestimmt. Legt ein Bürger Widerspruch ein, entscheidet der Governor nach Abwägung der Tatsachen über die Ernennung.
    (4) Wird der Ernennung zum Ehrenbürger zugestimmt, so soll die Verleihung im Rahmen eines Festaktes in der Governor's Mansion stattfinden. Der Nominierende soll die Laudatio auf den neuen Ehrenbürger halten; der Governor soll den Festakt leiten.


    Article III - Rights of Citizens of Honour
    (1) Der Citizen of Honour darf den Namensanhang ", CoH" führen.
    (2) Die Ehrenbüger werden in einer vor der Governor's Mansion auszuhängenden Liste geführt.



    Chapter Three
    Astoria State Peace Price


    Article I - Qualified citizens
    (1) Jeder Bürger der Vereinigten Staaten, der besondere Verdienste um Frieden, Menschenrechte und/oder Demokratie erbracht hat, kann als Träger des Astoria State Peace Price vorgeschlagen werden.
    (2) Der Preis kann an lebende wie auch an tote Personen verliehen werden.


    Article II - Nomination and awarding
    (1) Jeder Governor eines US-Bundesstaates darf Personen für den Astoria State Peace Price vorschlagen.
    (2) Die Entscheidung über die Verleihung trifft der Governor von Astoria State.
    (3) Die Verleihung soll im Rahmen eines Festaktes in der Governor's Mansion erfolgen.
    (4) Der Preis soll nicht öfter als ein mal in sechs Monaten verliehen werden.


    Article III - The Astoria State Peace Price
    (1) Die Träger des Astoria State Peace Price werden in einer vor der Governor's Mansion auszuhängenden Liste verewigt.
    (2) Bei Verleihung des Preises an lebende Personen ist dieser mit 25.000 A$ dotiert.
    (3) Ist der Preisträger bereits verstorben, soll das Preisgeld der National Governor's Conference zur Weitergabe an karitative Einrichtungen übergeben werden.


    Chapter Four
    Astoria State Heart of Gold


    Article I - Qualified citizens
    (1) Jeder Bürger von Astoria State, der unter Einsatz seines Lebens oder unter Inkaufnahme großer Gefahr für seine körperliche Unversehrtheit oder sein Hab und Gut besonderen Einsatz gezeigt hat, einem in Not geratenen zu helfen, soll für diesen Preis vorgeschlagen werden können.
    (2) Der Preis kann an lebende wie auch an tote Personen verliehen werden. An Angehörige von Hilfsorganisationen, Feuerwehren und Katastrophenschutzeinrichtungen sowie der Polizei soll der Preis nur vergeben werden, wenn ihr Engagement über das von ihrer Berufsgruppe Erwartete hinausging und keine dienstliche Ehrung erfolgte.


    Article II - Nomination and awarding
    (1) Jeder Bürger von Astoria State darf Personen für das Astoria State Heart of Gold vorschlagen. Eine Schilderung des Vorfalls, für den der Preis zu verleihen ist, soll beigefügt werden.
    (2) Die Entscheidung über die Verleihung trifft die Assembly von Astoria State. Den Antrag auf die Verleihung bei der Assembly stellt der Governor nach Prüfung der Nominierung.
    (3) Die Verleihung soll im Rahmen eines Festaktes in der Governor's Mansion erfolgen. Auf Wunsch des Preisträgers soll das Ehrenzeichen zugesendet und auf eine Verleihung verzichtet werden.
    (4) Der Preis soll nicht öfter als ein mal pro Monat verliehen werden. Der Preis soll an jede Person nur einmal verliehen werden.


    Article III - The Astoria State Peace Price
    (1) Die Träger des Astoria State Heart of Gold werden in einer vor der Governor's Mansion auszuhängenden Liste verewigt.
    (2) Die Preisträger sollen einen Orden in Form eines goldenen Herzen, an einem goldenen Band mit zwei roten Strichen zu beiden Seiten des goldenen Herzen erhalten. Dieser ist bei Uniformträgern an der Uniform zu führen.



  • STANDING ORDERS


    of the Assembly of Astoria State



    Article 1 – The Assembly
    (1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria State und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State gemäß der Verfassung.
    (2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.


    Article 2 - Speaker of The Assembly
    (1) Der Vorsitzende der Assembly führt den Titel "Speaker of the Assembly"
    (2) Die Assembly wählt in den Monaten Januar und Juli aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende soll nicht zur selben Zeit der Regierung des Staates oder des Bundes oder einer gesetzgebenden Körperschaft außer der Assembly angehören. Die Kandidaturen sollen vom ersten bis zum fünften Tag des Monats eingereicht werden, die Abstimmung soll im Zeitraum zwischen dem 10. und dem 20. Tag des Monats stattfinden und 96 Stunden dauern. Die Wahlleitung obliegt dem Gouverneur von Astoria oder, wenn er nicht zur Verfügung steht, dem dienstältesten Mitglied der Assembly.
    (3) Der Speaker bestimmt ein Mitglied der Assembly zu seinem Stellvertreter.
    (4) Der Speaker leitet die Sitzungen, verhängt Ordnungsmaßnahmen und vertritt die Assembly nach außen.
    (5) Ist der Speaker verhindert, so übernimmt der Stellvertreter seine Aufgaben. Handeln weder der Speaker noch sein Stellvertreter und hätte eine Amtshandlung seit mehr als 48 Stunden erledigt werden müssen, so übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied der Assembly, das nicht zugleich der Regierung des Staates oder des Bundes angehört, die Amtsgeschäfte, bis der gewählte Speaker anderes anzeigt.
    (6) Die Amtszeit des Speaker endet mit seinem Rücktritt, seinem Tod, oder mit der Wahl eines neuen Speaker. Auf Antrag von 1/3 der Mitglieder der Assembly soll eine Abstimmung über die Abwahl des Speaker stattfinden, in deren Zug ein neuer Speaker zu benennen ist.


    Article 3 - Vacancies
    (1) Vergehen zwischen einem Antrag oder dem Fälligwerden einer Amtshandlung des Speakers mindestens 48 Stunden, so sollen die Vertretungsregeln greifen.
    (2) Die Stellvertretung soll solange andauern, bis sich der Speaker in der Assembly wieder anwesend meldet.


    Article 4 - Rights and duties
    (1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
    (2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (3) Sollte sich ein Mitglied des Parlaments in zwei Geschäftsgängen in Folge nicht an den Geschäften des Parlaments beteiligen, wird es seines Mandates verlustig.


    Article 5 - Discussions
    (1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
    (2) Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Assembly kann eine nicht-öffentliche Sitzung anberaumt werden.
    (3) Auch per Gesetz können nicht-öffentliche Sitzungen anberaumt werden.
    (4) Debatten der Assembly dauern in der Regel 96 Stunden, mindestens jedoch 24 Stunden.
    (5) Auf Antrag von mindestes zwei Mitgliedern der Assembly kann eine laufende Debatte verlängert oder vorzeitig beendet werden. Die Annahme des Antrags liegt im Ermessen der Sitzungsleitung.
    (6) Aussprachen sollen nicht länger als 168 Stunden dauern.
    (7) Beschlussanträge sind in der Form (YYYY/MM/N) zu nummerieren, wobei N eine fortlaufende Nummer ist. Mit Beginn des neuen Monats wird N gleich 1.


    Article 6 - Open Discussions
    (1) Das Parlament hält ständig eine Morning Business Debate für Diskussionen allgemeiner Art offen.
    (2) Auf Antrag eines Commoners soll der Speaker weiterhin offene Diskussionen zu bestimmten Themen eröffnen.
    (3) Open Discussions werden erst geschlossen wenn der Speaker of the Assembly sie für erledigt betrachtet, sie also entweder zu einem Ergebnis geführt haben oder eine Weiterführung aufgrund mangelnder Beteiligung nicht als sinnvoll erscheint.
    (4) Für Open Discussions gibt es keine Rednerliste.
    (5) In einer Open Discussion werden keine Beschlüsse gefasst, die Mitglieder der Assembly tauschen sich nur untereinander aus.
    (6) Resultiert aus einer Open Discussion ein Beschlussantrag, so muss dieser Antrag wie jeder andere Antrag auch an den Speaker der Assembly gerichtet und danach gesondert diskutiert werden.


    Article 7 – Votes
    (1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
    (2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
    (3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
    a. eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
    b. eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
    c. die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
    (4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
    a. sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
    b. die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
    (5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
    (6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
    (7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.
    (8) Vor Beginn der Abstimmung über einen reinen Beschlussantrag, der kein Gesetz beinhaltet, kann jederzeit durch ein Viertel der Commoner der Antrag gestellt werden, den diskutierten Beschlussantrag als "Passed by Acclamation" zu bestätigen. Widerspricht binnen 24 Stunden nach Ende der Aussprachedauer kein Commoner diesem Antrag, so gilt der Beschlussantrag als einstimmig beschlossen.


    Article 8 - Governmental Statement
    (1) Auf Antrag des Gouverneurs oder eines ernannten Ministers gemäß geltendem Staatsrecht kann die Assembly beschließen, eine Sitzung anzuberaumen, in der dem Beantragenden Raum für eine Regierungserklärung gegeben wird.
    (2) Für den Beschluss über Anberaumung einer Regierungserklärung reicht eine Zustimmung von 1/3 der Mitglieder der Assembly aus.
    (3) Im Anschluss an eine Regierungserklärung soll die Sitzung weitere 96 Stunden geöffnet bleiben, um Raum für Nachfragen und zusätzliche Äußerungen zu lassen.


    Article 9 - Rules of The Assembly
    (1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
    (2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
    (3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.


    Article 10 – Etiquette
    (1) Die Mitglieder des Parlaments richten sich in einer Aussprache stets mit der Formel "Honorable Commoners" an die Gesamtheit der Mitglieder.
    (2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
    (3) Bei Wortmeldungen an den Vorsitzenden in seiner Position als solcher oder Beschlussanträgen die richten sich die Mitglieder mit "Mr. Speaker" an den Vorsitzenden.
    (4) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


    Article 11 – Admonishments
    (1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
    (2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.


    Article 12 – Monetary
    (1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
    (2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
    (3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
    (4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
    (5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
    (6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.


    Article 13 - Prohibition of Access
    (1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
    (2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
    (3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
    (4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
    (5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speaker.
    (6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.


    Article 14 – Entry into Force
    (1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
    (2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
    (3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden. Die Assembly kann einzelne Artikel der Geschäftsordnung jederzeit durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.


  • Entry into Force: 20.01.2013


    Amendments: N/A


    State Library Introduction Bill


    Article I - Purposes of this law
    (1) Dieses Gesetz soll aus der Gesetzessammlung des Staates Astoria State in der Library of States die verbindliche Gesetzsammlung von Astoria State machen.
    (2) Es soll als SLIA zitiert werden.


    Article II - Organization of the Library
    (1) Nach Beschluss durch die Assembly soll die Unterzeichnungsurkunde des Governors in der State Library ausgelegt werden.
    (2) Binnen 7 Tagen soll ein Curator of the Library das neue Gesetz in die Library aufnehmen. Ist kein Curator ernannt, soll der Governor oder eine vom ihm beauftragte Person diese Aufgabe übernehmen.
    (3) Jedem Gesetz sollen Informationen über das Inkrafttreten und über Erweiterungsgesetze beigelegt werden.
    (4) Nicht mehr gültige Gesetze sollen gesondert gekennzeichnet in der Library aufbewahrt werden.


    Article III - Older Laws
    (1) Als aktueller Stand der Gesetzessammlung von Astoria State soll die State Library mit Stand vom 01.03.2013 gelten.
    (2) Gesetze, die bis dahin nicht in die Gesetzessammlung aufgenommen wurden, verlieren ihre Gültigkeit.
    (3) Die Aufnahme früherer Gesetze beschließt die Assembly mit einfacher Mehrheit bis zum 28.02.2013
    (4) Mit Verkündung dieses Gesetzes behalten alle bis dahin in der Library aufgenommenen Gesetze ihre Gültigkeit.


    Article IV - Final provision
    Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.


  • Flag of Astoria State:





    Seal of Astoria State:





    Seal of the Speaker (President) of the Assembly of Astoria State:






    Seal of the Governor of Astoria State:





    Seal of the Press Officer of the Governor:



    Great Mayor of Gold Valley City


    Former Senator of Astoria State
    Former Chairman on Intelligence and Homeland Security
    Former Speaker of the Assembly of Astoria State

    3 Mal editiert, zuletzt von Dumitru Băsescu ()


  • Entry into Force: 09.06.2013
    Invalid since: 07.04.2015


    Amendments: N/A


    Astoria State Mentoring Act


    Article I - Purposes of this law
    In dem Bewusstsein, dass es für Neubürger oft schwer ist sich in den Vereinigten Staaten zurechtzufinden, stellt der Staat Astoria State seinen Neubürgern mit diesem Gesetz einen Partner zur Seite, um Ihnen bei den ersten Schritten in Astoria State und den Vereinigten Staaten behilflich zu sein.


    Article II - Mentors
    (1) Jedem neuen Bürger von Astoria State wird ein Mentor zur Seite gestellt.
    (2) Der Mentor soll in den ersten 3 Monaten nach der Einbürgerung als fester Ansprechpartner zur Seite stehen.
    (3) Als Mentor befähigt ist jede Person, die seit mindestens 6 Monaten in den Vereinigten Staaten von Astor lebt. Mentor wird, wer sich freiwillig für diesen Posten beim Governor meldet. Das Innenministerium zeichnet für die Zuweisung eines Mentors an den Neubürger verantwortlich.
    (4) Seitens des Neubürgers kann das Mentorenverhältnis jederzeit beendet werden.


    Article III - Information Material
    (1) Jedem Neubürger soll nach Erlangen der astorischen Staatsbürgerschaft auch eine Informationsbroschüre zu Astoria State und den Möglichkeiten eines Einstiegs in die Welt der Staats- und Bundespolitik zugehen.
    (2) Für die Gestaltung der Broschüre ist das Innenministerium verantwortlich.
    (3) Die Assembly muss mit einfacher Mehrheit inhaltlichen Änderungen im Infomaterial zustimmen. Dazu zählt nicht die Änderung der Namen von Amtsträgern.


    Article IV - Entry into force
    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Governor in Kraft.


  • Entry into Force: 17.07.2013

    Abrogated: 28.03.2018 (per RECORD for Standards Act )


    Amendments: N/A


    Institute for Standardization Bill


    Article I - Purposes of this law
    Dieses Gesetz richtet ein Institut für Normung in Astoria State ein und regelt dessen Aufgaben.


    Article II - Institute for Standardization
    (1) Das Institute for Standardization (Abkürzung: IfS) hat seinen Sitz in Hudsonboro.
    (2) Das IfS untersteht dem Innenministerium, der Innenminister kann einen Director of the Institute for Standardization ernennen.
    (3) Ein Director muss von der Assembly bestätigt werden und übt sein Amt dann für 6 Monate aus.
    (4) Das IfS arbeitet politisch und institutionell unabhängig und finanziert sich rein durch Staatskosten.
    (5) Das IfS erarbeitet verbindliche Normen für vom Staat und von staatlichen Einrichtungen zu verwendende Gegenstände und Verfahren.
    (6) Das IfS kann Normen erarbeiten, die von Waren erfüllt werden müssen, sofern die Nichterfüllung der Normen ein Sicherheitsrisiko für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellt.


    Article III - Process of Standardization
    (1) Das IfS erarbeitet seine Normen selbstständig unter Beratung durch externe Fachkräfte.
    (2) Das IfS wird tätig in den folgenden Feldern:

      (a) Norm von Fahrzeugen, mit denen Aufgaben gemäß Staatsgesetz durchgeführt werden.
      (b) Norm von Dienst- und Einsatzbekleidung von Staatsbediensteten.
      (c) Norm von Geräten, die im Staatsdienst und im Bereich der öffentlichen Sicherheit angewendet werden.
      (d) Normen für das Verfahren bei der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung.
      (e) Weitere Aufgabenbereiche im Auftrag der Assembly.


    (3) Normentwürfe legt der Innenminister, bei Vakanz des Amtes der Gouverneur der Assembly zur Abstimmung vor. Ausgenommen hiervon sind Normen nach Absatz 2 (a), (b) und (c).
    (4) Die Assembly kann eine Überarbeitung von bestehenden Normen mit 2/3-Mehrheit fordern. Binnen einer Woche hat eine überarbeitete Norm vorgelegt zu werden, andernfalls verliert die Norm ihre Gültigkeit.
    (5) Normen sind nach folgendem Muster zu nummerieren: ASN-XXXX-(Y), wobei XXXX eine fortlaufende vierstellige Zahl ist, beginnend bei 0001, und Y einer der Ordnungsbuchstaben aus Absatz 2.
    (6) Das IfS kann Normen jederzeit außer Kraft setzen.
    (7) Die Übergangszeit, bis eine neue Norm Anwendung finden muss, beläuft sich auf 4 Wochen, sofern die Norm nichts anderes vorsieht.


    Article IV - Entry into force
    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Governor in Kraft.

  • INSTITUTE FOR STANDARDIZATION


    Norm: ASN-0001-b // Police Officers' Duty Uniform


    I. General Content
    Diese Norm enthält Angaben zur vorschriftsgemäßen Dienstkleidung von Polizeibeamten in Astoria State. Sie entfaltet Gültigkeit für alle in Chapter 2 des Astoria State Emergency Services Act genannten Behörden.


    II. Standardization


    Den Angehörigen der Polizeibehörden von Astoria State sollen im Streifendienst sowie während ihrer Büroarbeitszeit stets die folgenden Kleidungs- und Ausrüstungsstücke zur Verfügung gestellt werden:


    (a) Hemd in einer der Farben khaki, schwarz, dunkelblau oder weiß.
    (b) Hose in einer der Farben dunkelbraun (bei Hemdfarbe Khaki), schwarz (bei Hemdfarbe schwarz) oder schwarz mit einem gelben Streifen an der Seite jedes Beines.
    (c) Einen Koppelgürtel mit Klettuntergürtel
    (d) Am Koppelgürtel folgende Gegenstände:

      (1) Schusswaffe in Holster
      (2) Tierabwehrspray in Holster
      (3) Handfesseln in Holster mit zugehörigem Schlüssel
      (4) Vier Kabelbinder
      (5) Taschenlampe in LED-Technik
      (6) Mobiltelefon
      (7) Funkgerät


    (e) Sicherheitsschuhwerk


    Ferner soll nach Bedarf jedem Polizeiangehörigen folgendes zur Verfügung stehen:


    (f) Jacke aus Natur- oder Kunstleder
    (g) Sportbekleidung für den Dienstsport
    (h) Schirmmütze für offizielle Anlässe
    (i) Basecap
    (j) Ballistische Schutzweste


    Sämtliche Ausrüstung wird dem Officer ohne Entgelt gestellt.


  • SANCTIONS


    VERWARNTE Commoner:


    Commoner Márkusz Varga (1. Verwarnung: 08.12.2013)
    Commoner Chester Layfield (1. und 2. Verwarnung: 08.12.2013)
    Commoner Sandor Nagy (1. Verwarnung: 27. Juni 2014)
    Commoner Ann McThomas (1. Verwarnung: 11. Juli 2014 // 2. Verwarnung: 16. Juli 2014 // Zusätzliche Verwarnungen: 28.04.2014)
    Commoner Sam Santala (1. Verwarnung: 05. August 2014)
    Commoner Alexander Meyer (1. Verwarnung: 3. Oktober 2014 // 2. Verwarnung: 26. Oktober 2014)
    Commoner Ismail Hamzatow (1. Verwarnung: 3. Oktober 2014)
    Commoner Martin A. Ford (1. Verwarnung: 20. März 2015)


    Verhängte ORDNUNGSGELDER


    Commoner Chester Layfield (500 A$ am 08.12.2013)
    Commoner Ann McThomas (100 A$ am 30.07.2014)
    Commoner Sam Santala (50 A$ am 28.08.2014)


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

    12 Mal editiert, zuletzt von Quinn Michael Wells ()

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