Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung zwischen der SDR und den USA

  • Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung
    zwischen der Schwyzerischen Demokratischen Republik und den Vereinigten Staaten von Astor

    Martinsthal, 30.09.2014



    Präambel
    Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signatarstaaten bringen beide Nationen den Willen zum Ausdruck, eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.


    Section 1 - Anerkennung
    Die Schwzerische Demokratische Republik und die Vereinigten Staaten von Astor erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.


    Section 2 - Beziehungen
    Beide Signatarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht.


    Section 3 - Schlussbestimmungen
    Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signatarmacht das Abkommen für beendet erklärt. Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.



    Für die Schwyzerische Demokratische Republik:



    Für die Vereinigten Staaten von Astor:

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