2014/10/02 Appeal against warnings Amendment

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 1.177 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kimberly Holland.

  • Honorable Commoners,


    Commoner Meyer hat den folgenden Gesetzesvorschlag in die Assembly eingebracht:


    Appeal against warnings Amendement


    Section 1 General
    1) Section VI, Article 10 der Standing Orders wird wie folgt geändert:


    Article 10 –Admonishments
    1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
    2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.
    3) Mit einer 1/3 Mehrheit kann die Assembly Verwarnungen, Ordnungsgelder und Hausverbote rückgängig machen


    Die Dauer der Aussprache wird auf zunächst 96 Stunden festgesetzt. Der Antragsteller hat das erste Wort.

  • Honorable Commoners,


    Bisher kann der Speaker Verwarnungen aussprechen, Ordnungsgelder verhängen und Hausverbote erteilen wann und wie er will. Dies auf Grundlage der Standing Orders. Wir hatten dies zuletzt in der Amtszeit von Commoner Wells als dieser Ständig als Willkür Wells bezeichnet wurdr aufgrund dieser Verwarnungen, Ordnungsgelder und Hausverbote (Nachfolgend unter Verwarnungen gesammelt). Keiner konnte was dagegen tuen. Das soll damit geändert werden. Sollte in den Augen eines Commoners eine Verwarnung nicht Rechtens sein stellt dieser einen Antrag dies Rückgängig zu machen. Dieser muss die 1/3 Mehrheit bekommen. Dann wie immer Aussprache und Abstimmung. Sollte es angenommen werden, muss die Verwarnung aufgehoben werden und wird aus den Aushängen "Verwarnte Commoner" gestrichen.
    Ich bitte um ihre Zustimmung

  • Honorable Commoners,


    ich bringe diesen Gegenentwurf ein.

    Appeal against warnings Amendement


    Section 1 General
    1) Section VI, Article 10 der Standing Orders wird wie folgt geändert:


    Article 10 –Admonishments
    1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
    2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.
    3) Die Assembly kann Ausgesprochene Verwarnungen bzw. Verhängte Ordnungsgelder nach entsprechender Beschlussfassung aufheben. Hierzu muss eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten Mitglieder der Assembly vorhanden sein. (Enthaltungen werden nicht berücksichtigt)

  • Honorable Commoners,


    zunächst einmal gibt es keine "1/3-Mehrheit." Ein Drittel ist weniger als ein Halbes und somit keine Mehrheit. Aber darauf ist Commoner Smith mit seinem Änderungsvorschlag ja bereits eingegangen.


    Weiter steht es jedem Commoner frei, gegen eine seiner Meinung unrechtmäßige Entscheidung des Speakers Klage einzureichen oder einen Antrag auf vorzeitige Neuwahl des Speakers zu stellen. Ich hielte es für nicht allzu sinnvoll, wenn ein Commoner der zuerst die Arbeit in der Assembly gestört hat und deshalb mit einer Verwarnung belegt wurde die Arbeit noch weiter verzögern kann, indem er eine Aussprache und Abstimmung über seine Verwarnung beantragt. Wenn er diese für unrechtmäßig hält, steht ihm wie gesagt der Weg vor Gericht oder ein Antrag auf Neuwahl des Speakers frei.


    Von daher sehe ich keinen Nutzen in dieser Änderung.

  • Honorable Commoners,
    Beim 2. Lesen habe ich noch was hinzugefügt

    Appeal against warnings Amendement


    Section 1 General
    1) Section VI, Article 10 der Standing Orders wird wie folgt geändert:


    Article 10 –Admonishments
    1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
    2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.
    3) Die Assembly kann Ausgesprochene Verwarnungen, Ordnungsgelder uns Hausverbote nach entsprechender Beschlussfassung aufheben. Hierzu muss eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten Mitglieder der Assembly vorhanden sein. (Enthaltungen werden nicht berücksichtigt). Bei groben Verstößen ist der Verwarnte nicht Antragsberechtigt.


    Ja darin sehe ich das Problem. Aber es wird für ein Parlament nicht so schwer sein

  • Honorable Commoners,


    ich halte diesen Vorschlag für indiskutabel. Es gibt den ordentlichen Rechtsweg, um gegen Sanktionen, die keine Rechtsgrundlage haben, vorzugehen. Die Standing Orders aber so aufzuweichen, dass man sich theoretisch alles erlauben kann, wenn man nur die nötige Mehrheit hat, ist völliger Schwachsinn.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Honorable Commoners,


    um noch folgenden Gedanken zu ergänzen:


    Man stelle sich einmal vor, es gibt eines Tages mal wieder einen Commoner mit den Manieren einer Ann McThomas. Der Commoner wird verwarnt, legt Appellation gegen seine Verwarnung ein, wird in der Aussprache darüber wieder ausfallend, wird erneut verwarnt, legt dagegen wiederum Appellation ein, wird in der Aussprache darüber schon wieder ausfallend und immer so weiter.


    Irgendwann käme die Assembly gar nicht mehr dazu, über Gesetzesvorschläge zu beraten und abzustimmen weil sie ständig mit Appellationen beschäftigt wäre. Wer sich zu Unrecht mit einer Sanktion belegt sieht, kann wie gesagt Klage dagegen einreichen und ein Speaker, der permanent seine Befugnisse missbraucht kann abgewählt werden. Das sind sinnvollere und ausreichende Schutzmechanismen.

  • Honorable Commoners,


    dieser Entwurf würde ermöglichen, dass eine eingeschworene Minderheit von 1/3 permanent gegen die Standing Orders verstoßen kann und jegliche Konsequenzen in Form von Sanktionen einfach wieder rückgängig machen.
    Eine solche Regelung kann dem reibungslosen Ablauf der Geschäfte hier in der Assembly keinesfalls dienlich sein.


    Wir wählen demokratisch aus unseren Reihen einen vertrauenswürdigen Commoner zum Speaker und haben in den Standing Orders klar definiert, welches Verhaltensweisen die Sitzungen der Assembly stören und somit sanktionswürdig sind.
    Von "Bisher kann der Speaker Verwarnungen aussprechen, Ordnungsgelder verhängen und Hausverbote erteilen wann und wie er will." kann also absolut keine Rede sein.
    Damit haben wir absolut ausreichende Vorkehrungen gegen die viel beschworenen "willkürlichen" Verwarnungen.


    Ich lehne diesen Entwurf ab.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

  • Honorable Commoners,


    Es iste bekannt dass die Justiz bereits jetzte chronisch uberlastet ist, daher iste eine demokratische Losung vorzuziehen.


    Zweidrittel iste aber viel zu viel. Maximum die Halfte.

  • Honorable Commoners,


    Dafür das überhaubt eine Aussprache Stattfinded müssen 1/3 der Commoners zustimmen. Wie bei einem Neuwahlantrag auch. Dieser wird auch erst bearbeitet wenn 1/3 zugestimmt haben

  • Honorable Commoners,


    die Justiz mag temporär überlastet sein, was sich aber mit der Ernennung weiterer Richter sowie eines Anklägers, der die Gerichte nicht mit aussichtslosen Anklagen überflutet jederzeit ändern kann.


    Ich warne noch einmal ausdrücklich davor, dass eine solche Regelung es einem einzelnen Commoner mit schlechten Manieren ermöglichen würde, die Assembly mit permanenten Appellationen zu überschwemmen und ihre Arbeit dadurch zum Erliegen zu bringen. Wer sich ernsthaft ungerecht behandelt fühlt, kann sich rectlich beraten lassen, die Sache in Ruhe überdenken und dann ggf. Klage einreichen.

  • Handlung

    Gedanken: Ist die Frau blöd??


    Honorable Commoners,
    Um die Appelation zur Aussprache zu bringen benötigt es 1/3 Commoner die den Antrag unterstützen. Wenn die Verwarnung gerecht ist wird das keiner tuen!

  • Honorable Commoners,


    ich glaube ich habe Commoner Meyer schon einmal gebeten, leise zu denken.


    Im Übrigen übersieht er in seiner Argumentation folgendes: Der Speaker ist in seiner Amtsausübung zur Neutralität verpflichtet. Ein Commoner wäre das bei Unterstützung eines Appellationsantrages gegen eine Verwarnung nicht. Während ein Speaker seine Pflichten verletzt wenn er willkürlich Verwarnungen ausspricht, ist ein Commoner frei, Appellationsanträge zu unterstützen bloß weil er den Antragsteller gut oder den Speaker eben nicht leiden kann. Auf diese Weise wird die Aurechterhaltung der Ordnung in der Assembly zu einem Politikum und unter Umständen zum Spielball rivalisierender Klubs.

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