[Constitutional Procedure AA] Varga, Deputy of the State Assembly et alt. ./. Gardner, Chairman of the State Assembly

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.594 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Gaius Libertas.


  • Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus


    1. Die Antragsteller:


    Ms. Erika Varga
    in ihrer Funktion als Mitglied der State Assembly
    Mr. Kevin Baumgartner
    in seiner Funktion als Mitglied der State Assembly
    Mr. Timothy Ford
    in seiner Funktion als Mitglied der State Assembly


    2. Der Antragsgegner:


    Mr. Bruno Gardner
    in seiner Funktion als Chairman der State Assembly


    3. Hiermit beantragen die Antragsteller die Erteilung eines Writ of Mandamus zur Eröffnung des Hauptverfahrens


    4. Der Antrag richtet sich auf die folgende Feststellung des United States Supreme Court:


    1. Es besteht keine rechtliche Grundlage Personen die nicht reguläre Mitglieder der State Assembly sind die Teilnahme an Abstimmungen zu erlauben.
    2. Es besteht keine rechtliche Grundlage regulären Mitgliedern der State Assembly die Teilnahme an den Geschäftsgängen innerhalb der State Assembly zu verwehren.
    3. Die Wahl ist daher zu annullieren.


    5. Begründung der Zuständigkeit des Supreme Court


    Die Antragssteller sind Mitglieder der State Assembly von Assentia, der Antragsgegner ist Chairman der State Assembly von Assentia. Die Zuständigkeit des Supreme Court ergibt sich aus Ch 2 Art I Sec 2 SSec 4 Federal Judiciary Act i.V.m. Ch 2 Art II Sec 6 No 1 Federal Judiciary Act, da der Staat Assentia keine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit ausgebildet hat.
    Der Supreme Court wird somit als State Constitutional Court angerufen.



    6a. Tatsächliche Umstände:


    1. Die Antragsteller sind reguläre Mitglieder der State Assembly.
    2. Der Antragsgegner führt den Vorsitz über die State Assembly.
    3. Der Antragsgegner verstösst mit seinem Entscheid Federal-IDs welche nicht reguläre Mitglieder der State Assembly sind die Teilnahme an der Wahl zu erlauben und reguläre Mitglieder auszuschliessen gegen das Third Amendment of the Constitution of the Republic of Assentia Sec 2 Ssec 2, sowie gegen Art IV Sec 3 Ssec 1 der Verfassung des Bundesstaates Assentia.


    6b. Rechtliche Umstände


    1. Das Third Amendment of the Constitution of the Republic of Assentia Sec 2 Ssec 2 legt unmissverständlich fest, wer in der State Assembly stimmberechtigt ist.
    2. Art IV Sec 3 Ssec 1 der Constititution of the Republic of Assentia legt fest, dass Ersatzwahlen zum Amt des Senators durch die State Assembly zu erfolgen haben.
    3. Es gibt somit keinerlei rechtliche Grundlage reguläre Mitglieder der State Assembly von der Wahl auszuschliessen, ebenso gibt es keine Grundlage nicht Stimmberechtigten temporär Stimmrecht zu erteilen.


    Fredricksburg, October 18, 2014


    Erika Varga
    Member of the State Assembly


    Kevin Baumgartner
    Member of the State Assembly



    Member of the State Assembly


  • Office of the Chief Justice of the Supreme Court


    Members of the State Assembly of Assentia v. The Chairman of the State Assembly of Assentia


    ON PETITION FOR A WRIT OF MANDAMUS


    Der Antrag auf Erteilung eines Writ of MANDAMUS wurde zugestellt.


    Der Antragsgegner wurde aufgefordert, ausschließlich schriftlich innerhalb von drei Tagen, also bis 22.10.2014, 24:00, zum Antrag ein Statement of Defense zu verfassen und einzureichen.



    Arroyo,
    Chief Justice of the Supreme Court

  • Statement of Defense


    In dem Prozess Members of the State Assembly ./. The Chairman of the State Assembly meldet sich die Kanzlei Umbrella Legal hiermit als Prozessbevollmächtigte des Vorsitzenden der State Assembly von Assentia. Schriftiche Vollmacht liegt an.


    Wir beantragen für den Antragsgegner:


    1. Die Erteilung eines Writ of Mandamus abzulehnen.
    2. Für den Fall, dass ein Writ of Mandamus erteilt wird, die Klage abzuweisen.


    Begründung:


    1.


    Der Oberste Gerichtshof ist für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits in erster Instanz nicht zuständig.


    Die Antragssteller argumentieren zur Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes, dass dieser hier anstelle eines nicht eingerichteten Verfassungsgerichtshofes des Staates Assentia angerufen wird. Ein solcher Verfassungsgerichtshof des Staates Assentia wäre jedoch auch wenn er eingerichtet und besetzt wäre im vorliegenden Verfahren nicht zuständig.


    Der Federal Judiciary Act bestimmt in Chapter 1 Article II Section 1 Subsection 1 No. 2 dass ausschließlich Gerichte des Bundes die Gerichtsbarkeit in solchen Fällen ausüben, in denen die streitentscheidene Norm Bundesrecht ist.


    Streitentscheidende Norm ist hier Article III Section 4 Subsection 5 U.S. Constitution. Die Antragssteller behaupten, diese Norm ermächtige den Bundesstaat Assentia, den Kreis der zum Senat wahlberechtigten Personen bei Nachwahlen während der laufenden Legislaturperiode des Senators für Assentia abweichend von Article III Section 4 Subsection 1 U.S. Constitution, Article I Section 4 Subsection 2 Citizenship Act und Article I Section 4 Subsection 1 Federal Election Act zu definieren. Der Antragsgegner bestreitet das.


    Zur Entscheidung dieses Rechtsstreits ist somit eine Norm des Bundesrechts auszulegen. Dazu wäre ein Verfassungsgerichtshof des Staates Assentia gemäß dem Federal Judiciary Act jedoch nicht befugt, diese Kompetenz ist allein Gerichten des Bundes vorbehalten. Auch wenn es also einen Verfassungsgerichtshof des Staates Assentia gäbe und dieser besetzt wäre, gehörte dieser Rechtsstreit in erster Instanz immer noch vor ein Bundesgericht.


    Und zwar gemäß Chapter 3 Article II Section 1 Subsection 1 und Section 6 Subsection 1 Federal Judiciary Act vor das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Assentia, da eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes gemäß Chapter 2 Article II Sections 2, 3, 4 und 6 des Federal Judiciary Act auch sonst nicht gegeben ist.


    Die Erteilung eines Writ of Mandamus vor dem Obersten Gerichtshof ist mangels Zuständigkeit folglich abzulehnen.


    2.


    Der Bundesstaat Assentia wird durch Article III Section 4 Subsection 5 U.S. Constitution nicht dazu ermächtigt, den Kreis der in einer Nachwahl zum Senator für Assentia wahlberechtigten Personen abweichend von Article III Section 4 Subsection 1 U.S. Constitution, Article I Section 4 Subsection 2 Citizenship Act und Article I Section 4 Subsection 1 Federal Election Act zu ziehen. Insbesondere ist er nicht dazu befugt, Federal-IDs mit Wohnsitz in Assentia von der Teilnahme an der Nachwahl auszuschließen und/oder reinen State-IDs die Teilnahme an der Nachwahl zu gestatten.


    Der Senator für Assentia ist gemäß Bundesverfassung der politische Interessenvertreter der in diesem Bundesstaat wohnhaften Federal-IDs im Kongress. Allfällig in Assentia wohnhafte State-IDs können keinen solchen politischen Interessenvertreter im Kongress haben, da sie gemäß Citizenship Act politische Rechte ausschließlich auf der Ebene des Bundesstaates Assentia haben, nicht jedoch auf Bundesebene. Sie betrifft die Frage, wer die Bürger des Bundesstaates Assentia im Senat der Vereinigten Staaten vertritt überhaupt nicht. Ihre Vertretung im Senat erfolgt durch den Senator für jenen Bundesstaat, in dem ihre zugehörige [definition=11]Federal-ID[/definition] wohnhaft ist.


    Werden State-IDs zur Teilnahme an einer Nachwahl des Senators für Assentia zugelassen, kann dies zweierlei gegen die Bundesverassung verstoßende Effekte haben:


    Erstens: Eine reale Person, der nur eine [definition=11]Federal-ID[/definition] und somit jeweils einmaliges Wahlrecht auf Bundesebene zum Präsidenten und Vizepräsidenten, Repräsentantenhaus und Senat zusteht, bestimmt in mehreren Bundesstaaten über die Besetzung des Senators für diesen Staat mit. Damit ist das in der Bundesverfassung verankerte Prinzip der Gleichheit der Wahl ausgehebelt.


    Zweitens: State-IDs könnten je nach Mehrheitsverhältnissen in der State Asembly im Ergebnis einer Wahl über die Köpfe der im Bundesstaat wohnhaften Federal-IDs hinweg darüber bestimmen, wer diese im Senat der Vereinigten Staaten vertritt. Damit würden die in Assentia wohnhaften Federal-IDs ihres Wahlrechts zum Senat praktisch beraubt. Anstatt ihrer entschieden Personen ohne politische Rechte auf Bundesebene über ihre politische Interessenvertretung im Senat der Vereinigten Staaten.


    Der Bundesstaat Assentia hat es selbstverschuldet seit mittlerweile schon fast zwei Jahren versäumt, seine Bestimmungen zur Nachwahl eines Senators gemäß Article III Section 4 Subsection 5 U.S. Constitution dem "neuen" Citizenship Act und der Existenz von State-IDs anzupassen.


    Egal was in seiner Verfassung steht, wenn er von der Ermächtigung gemäß Article III Section 4 Subsection 5 U.S. Constitution Gebrauch machen will gilt auch für ihn:


    Erstens: Er kann niemanden zur Teilnahme an der Nachwahl des Senators zulassen, der keine politischen Rechte auf Bundesebene hat und somit vom Senator für Assentia gar nicht vertreten wird.


    Und zweitens: Er kann niemanden mit politischen Rechten auf Bundesebene und Wohnsitz in Assentia von der Nachwahl zum Senator für diesen Staat ausschließen.


    Beides verstieße gegen höherrangiges Bundesrecht, namentlich gegen Article III Section 4 Subsection 1 U.S. Constitution, Article I Section 4 Subsection 2 Citizenship Act und Article I Section 4 Subsection 1 Federal Election Act. Sämtliche dieser Rechtsnormen hat der Bundesstaat Assentia zu beachten, wenn er eine Regelung gemäß gemäß Article III Section 4 Subsection 5 U.S. Constitution trifft.


    Der Antragsgegner hat versucht, die Bestimmungen der Verfassung des Bundesstaates Assentia über die Nachwahl eines Senators für diesen Bundesstaat mit dem höherrangigen Bundesrecht konform auszulegen, indem er für den einmaligen Zweck der Nachwahl eines Senators eine abweichende Zusammensetzung der State Assembly nur aus den in einer solchen Nachwahl gemäß Bundesrecht wahlberechtigten Personen festgestellt hat.


    Einzige Alternative dazu wäre es gewesen, dem Bundeswahlamt zu melden, dass der Bundesstaat Assentia eine Nachwahl des Senators für diesen Bundesstaat nicht durchführen kann, da seine Bestimmungen für diesen Fall gegen höherrangiges Bundesrecht verstoßen.


    Die von den Antragsstellern verlangten Feststellungen können jedoch nicht getroffen werden, da diese wie dargelegt gegen elementare staatsorganisatorische Prinzipien der Vereinigten Staaten, die auch der Bundesstaat Assentia bei der Nachwahl eines Senators gemäß Article III Section 4 Subsection 1 U.S. Constitution zu beachten hat, verstoßen würden. Wenn die Antragssteller mit dem Vorgehen des Antragsgegner nicht einverstanden sind so liegt es bei ihnen, die Bestimmungen der Verfassung des Bundesstaates Assentia mit dem höherrangigen und auch für den Bundesstaat Assentia verbindlichen Bundesrecht in Einklang zu bringen.


    Der Antragsgegner hat richtig gehandelt, indem er die Verfassung des Bundesstaates Assentia im Einklang mit der Bundesverfassung und den Bundesgesetzen ausgelegt hat, die der Verfassung des Bundesstaates Assentia vorgehen.


    Die Klage ist somit abzuweisen.


    Valentine
    Attorney-at-Law

    POWER OF ATTORNEY


    Hiermit bevollmächtige ich


    die Kanzlei Umbrella Legal


    mich in der Angelegenheit


    Members of the State Assembly ./. the Chairman of the State Assembly


    in vollem Umfang rechtlich zu vertreten.



    Bruno Gardner; October 19th, 2014


  • In dem Verfahren

      Members of the State Assembly of Assentia
      - Plaintiff -


    versus

      The Chairman of the State Assembly of Assentia
      - Defendant -


    - PER CURIAM -
    Entschieden: 20.10.2014



    über den


    Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus


    darauf gerichtet, ein Verfahren über die folgenden Anträge zu eröffnen:


    1. Es besteht keine rechtliche Grundlage Personen die nicht reguläre Mitglieder der State Assembly sind die Teilnahme an Abstimmungen zu erlauben.


    2. Es besteht keine rechtliche Grundlage regulären Mitgliedern der State Assembly die Teilnahme an den Geschäftsgängen innerhalb der State Assembly zu verwehren.


    3. Die Wahl ist daher zu annullieren.


    H E L D :


      I. Der Writ of Mandamus wird erteilt.
      II. Die Parteien, gegebenenfalls vertreten, werden zu Oral Arguments ab dem 21.10.2014 geladen.


    So wurde es angeordnet.




    R E A S O N S :


    I.
    1. Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wurde vom Kläger gestellt.
    2. Die Entscheidung über die Erteilung des Writs wurde vom Gericht nach Würdigung der Argumente beider Parteien auf der Grundlage von Article IV Section 2 Subsections 5 und 6 SCOTUS Act gefällt.


    II.
    1. Wir befinden den Antrag des Klägers auf Feststellung, es bestehe keine rechtliche Grundlage Personen die nicht reguläre Mitglieder der State Assembly sind die Teilnahme an Abstimmungen zu erlauben, für zulässig.
    2. Wir befinden den Antrag des Klägers auf Feststellung, es bestehe keine rechtliche Grundlage regulären Mitgliedern der State Assembly die Teilnahme an den Geschäftsgängen innerhalb der State Assembly zu verwehren, für zulässig.
    3. Wir befinden den Antrag des Klägers, die Wahl sei daher zu annullieren, für zulässig.


    III.
    1. Die Antragssteller sind Mitglieder der State Assembly of Assentia.
    2. Der Antragsgegner führt den Vorsitz über die State Assembly als Chairman.
    3. Beide Parteien sind somit Mitglied eines Organs des Bundesstaates Assentia und damit berechtigt, Rechtstreitigkeiten in Bezug auf ihre Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten nach der Verfassung und den Gesetzen dieses Bundesstaates zu führen (vgl. Ch 2 Art II Sec 6 No 1 Federal Judiciary Act).
    4. Die Zuständigkeit des Supreme Court ergibt sich aus Ch 2 Art I Sec 2 SSec 4 Federal Judiciary Act, da der Staat Assentia keine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit ausgebildet hat.


    IV.
    1. Während die Zuständigkeit des Supreme Court zu den Feststellungsanträgen 1 und 2 unstrittig aufgrund der Formulierung der Anträge unter Benutzung der oben zitierten Gesetzesnormen feststeht, ist zu klären, in wie weit der Supreme Court eine Zuständigkeit zum Antrag Nummer 3 entfaltet.
    2. Gemäß Federal Judiciary Act Chapter 1 Article II Section 1 Subsection 1 No. 2 sollen ausschließlich Gerichte des Bundes die Gerichtsbarkeit in solchen Fällen ausüben, in denen die streitentscheidene Norm Bundesrecht ist. Der Klagegegner führt an, dass im vorliegenden Fall die Streitentscheidende Norm eine Bundesnorm sei, nämlich Article III Section 4 Subsection 5 U.S. Constitution. In diesem Falle würde eine Zuständigkeit des Supreme Court of the United States entfallen, da zunächst ein Bundesgericht in Assentia anzurufen sei.
    3. Die Klageführer beziehen sich in ihrer Klageschrift jedoch mit keinem Wort auf die unter IV. Nr. 2 zitierte Norm der US Verfassung. Der Klageführer stützt seine Argumentation, der Chairman der Assembly of Assentia verstoße durch sein Vorgehen gegen gesetzliche oder verfassungsrechtliche Normen, auf durch die Verfassung von Assentia begründete Regelungen. Sie zitieren hierbei die Normen Art IV Sec 3 Ssec 1 der Verfassung des Bundesstaates Assentia, sowie das Third Amendment der Verfassung des Staates Assentia.
    4. Zwar ist dem Supreme Court der Umstand bewusst, dass die durch den Klagegegner zitierte Norm der Bundesverfassung für diesen Prozess in den Oral Arguments eine Rolle spielen kann, aufgrund der Klageformulierung (Bezugnahme auf Streitigkeiten zwischen zwei Organen des Staates Assentia auf Grundlage der Regelungen der assentischen Verfassung), wiegt das Ansinnen der Klageführer, einen Bruch der assentischen Verfassung feststellen zu lassen, bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage in den Augen der Richter jedoch höher.
    5. Zusammengefasst überwiegen im vorliegenden Fall die Zuständigkeiten des Supreme Court als Verfassungsgericht für den Staat Assentia die Zuständigkeiten eines assentischen Bundesgerichtes. Der Supreme Court hatte daher der Klage statt zu geben.

  • Madam Chief Justice,


    ich ziehe meinen Antrag zurück.



    An dessen statt lege ich folgendes vor:



    POWER OF ATTORNEY


    Hiermit bevollmächtige ich


    Attorney-at-law Gaius Libertas


    mich in der Angelegenheit


    Members of the State Assembly ./. the Chairman of the State Assembly


    in vollem Umfang rechtlich zu vertreten.



    Erika Varga
    October 26, 2014


  • Madam Chief Justice,


    sofern Sie diesem Antrag entsprechen sollten beantrage ich rein vorsorglich, mir im Anschluss an die Erwiderung des klägerischen Anwaltes ebenfalls noch einmal das Wort zu erteilen.

  • Sie erhalten beide noch einmal das Wort in dieser Sache. Mr. Linertas, Sie dürfen beginnen. Ms. Valentine, Sie dürfen direkt im Anschluss.
    Ich behalte mir vor anschließend erneut das Wort zu erteilen, Fragen zu stellen oder die Anhörung zu beenden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!