[Constitutional Procedure AA] Taft ./. Gardner, Chairman of the State Assembly

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  • Petition for a Writ of Mandamus


    The Plaintiff:


    Mr. Lyman Taft, Deputy of the State Assembly of Assentia


    The Defendant:


    Mr. Bruno Gardner, Chairman of the State Assembly of Assentia


    Motion:


    Es wird beantragt, dem Antragssteller einen Writ of Mandamus für seine seine Klage zu erteilen, die darauf gerichtet ist folgendes festzustellen:

      1. Die Stimmabgabe des Electors Mr. Eric Baumgartner in der Nachwahl des US-Senators für Assentia war ungültig.
      2. Der Kandidat Mr. Timothy Ford hat in der Nachwahl zum US-Senator für Assentia die erforderliche Mehrheit somit nicht erreicht und ist von der State Assembly des Bundesstaates nicht zum Us-Senator für diesen Bundesstaat nachgewählt worden.

    Venue:


    Der Antragssteller ist Abgeordneter zur State Assembly von Assentia. Der Antragsgegner ist der Präsident der State Assembly von Assentia.


    Gemäß Chapter 2 Article II Section 1 No. 1 Federal Judiciary Act ist der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in einziger Instanz zuständig für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Organen und Körperschaften eines Bundesstaates betreffend den Umfang ihrer Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten nach der Verfassung und den Gesetzes dieses Bundesstaates, sofern in diesem Bundesstaat ein Verfassungsgericht nicht besteht, nicht besetzt ist oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht tätig werden kann.


    Der Antragssteller macht als Abgeordneter zur State Assembly des Bundesstaates Assentia geltend, dass der Antragsgegner als Präsident der State Assembly von Assentia seine Pflicht verletzt hat, gemäß dem Standing Orders Act des Bundesstaates Assentia festzustellen, dass der Kandidat in der Nachwahl zum US-Senator für den Bundesstaat Assentia Mr. Timothy Ford die in der Verfassung des Bundesstaates Assentia vorgeschriebene Mehrheit für die Nachwahl eines US-Senators für diesen Bundesstaat nicht erreicht hat und somit nicht zum US-Senator für diesen Bundesstaat nachgewählt ist.


    Ein Oberster Gerichtshof des Bundesstaates Assentia besteht nicht. Somit ist an dessen statt subsidiär der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig.


    Reasoning:


    Die Feststellung des Antragsgegners über das Ergebnis der Nachwahl des US-Senators für den Bundesstaat Assentia ist fehlerhaft. Mr. Timothy Ford hat in der Nachwahl des US-Senators für Assentia in der zu diesem Zweck aus den in Assentia wohnhaften Federal-IDs konstituierten State Assembly keine Mehrheit erreicht und ist nicht zum US-Senator für Assentia nachgewählt.


    Das von dem Antragsgegner festgestellte Ergebnis der Nachwahl mit Mr. Timothy Ford als einzigem Kandidaten lautet wie folgt:

      3 x Yes
      2 x No
      0 x Abstention

    Eine der drei Ja-Stimmen stammt dabei von dem als Wahlmann zur Nachwahl des US-Senators für Assentia temporär in die State Assembly aufgenommenen Mr. Eric Baumgartner. Elector Baumgartner gab, obwohl vom Antragsgegner ausschließlich zur Stimmabgabe über die Wahl des Kandidaten Mr. Timothy Ford aufgefordert, vor seiner Stimmabgabe noch eine Erklärung darüber ab, dass er die gesamte Wahl für rechtswidrig hält.


    Der Standing Orders Act des Staates Assentia diferenziert in § 4 (2) zwischen Debatten und Abstimmungen der State Assembly. Daraus folgt, dass der Stimmabgabe in einer Abstimmung keinerlei Begründungen oder Erklärungen seiner Stimmabgabe beigegeben werden können. Diese haben in der zugehörigen Aussprache oder ggf. in der Morning Business Debate zu erfolgen. Werden die Stimmabgabe und eine Stellungnahme zur Abstimmung miteinander vermengt ist nicht mehr klar ersichtlich, ob es sich dabei um eine wirksame Stimmabgabe oder die Ankündigung einer entsprechenden Stimmabgabe, das Werben bei anderen Abstimmenden um eine entsprechende Stimmabgabe o. ä. handeln soll. Diese Unklarheiten gehen zu Lasten des Abstimmenden.


    Insbesondere kann in Abstimmungen jedoch auch nicht unter Bedingungen oder Vorbehalten abgestimmt werden. Der Abstimmende kann nur eindeutig für oder gegen den Abstmmungsgegenstand votieren oder sich aktiv der Stimme enthalten. Eine Stimme kann nicht nur für den Fall abgegeben werden, dass später ein bestimmter Umstand eintritt oder nicht eintritt oder seine Stimme für den Fall widerrufen, dass später ein bestimmter Umstand eintritt oder nicht einritt.


    Es ist nach dem alldem nicht sicher erkennbar, dass der Elector Mr. Eric Baumgartner tatsächlich und unbedingt für den Kandidaten Mr. Timothy Ford stimmen wollte. Diese Zweifel gehen auf Grund der Eigenverantwortlichkeit jedes Deputys bzw. Electors zu seinen Lasten. Eine Interpretation von Äußerungen in Abstimmungen steht dem Antragsgegner nicht zu. Im Zweifel hat er Stimmabgaben somit als ungültig zu werten.


    Bei korrekter Wertung der Stimmabgabe des Electors Mr. Eric Baumgartner durch den Antragsgegner als "ungültig" hat der Kandidat Mr. Timothy Ford somit keine Mehrheit in der State Assembly erreicht.


    Es ist somit antragsgemäß festzustellen, dass der Antragsgegner das Ergebnis der Nachwahl des US-Senators für Assentia fehlerhaft festgestellt hat und bei richtiger Feststellung des Abstimmungsergebnisses der Kandidat Mr. Timothy Ford keine Mehrheit erreicht hat und somit nicht zum US-Senator für Assentia nachgewählt ist.


    Holland
    Attorney-at-Law

    POWER OF ATTORNEY


    Hiermit bevollmächtige ich


    Attorney-at-Law Ms. Jessica Holland


    mich in der Angelegenheit


    Taft ./. Gardner


    in vollem Umfang rechtlich zu vertreten.


    Lyman Taft; October 22nd, 2014


  • Office of the Chief Justice of the Supreme Court


    Taft v. Gardner


    ON PETITION FOR A WRIT OF MANDAMUS


    Der Antrag auf Erteilung eines Writ of MANDAMUS wurde zugestellt.


    Der Antragsgegner wurde aufgefordert, ausschließlich schriftlich innerhalb von drei Tagen, also bis 26.10.2014, 24:00, zum Antrag ein Statement of Defense zu verfassen und einzureichen.



    Arroyo,
    Chief Justice of the Supreme Court

  • Handlung

    Dr. Sándor Nagy reicht als Vertreter des Beklagten ein Statement of Defense und eine entsprechende Vollmacht ein.



    POWER OF ATTORNEY


    Hiermit bevollmächtige ich


    Attorney-at-law Dr. Sándor Nagy


    mich in der Angelegenheit


    Taft ./. Gardner


    in vollem Umfang rechtlich zu vertreten.





    Bruno Gardner; October 22nd, 2014



    Statement of Defense


    Im Namen des Beklagten Bruno Gardner beantrage ich:


    1. Die Erteilung eines Writ of Mandamus abzulehnen.
    2. Für den Fall, dass ein Writ of Mandamus erteilt wird, die Klage abzuweisen.


    Begründung:
    Die Stimmabgabe von Eric Baumgartner bei der Ersatzwahl zum Amt des Senators für Assentia war eindeutig als solche zu erkennen, da er das vom Beklagten geforderte "Yes" um seine Zustimmung auszudrücken klar und unmissverständlich formuliert hat. Desweiteren legen weder die Standing Orders noch ein anderes Gesetz fest in welcher Form eine Stimmabgabe in der State Assembly zu erfolgen hat. Die von Mr. Baumgartner vor der eigentlichen Stimmabgabe getätigten Aussagen führen nicht zur Ungültigkeit seiner Stimmabgabe, somit wurde die Stimmabgabe von Eric Baumgartner durch meinen Mandanten korrekterweise gezählt und in der Folge das entsprechende Abstimmungsergebnis festgestellt.



    Dr. Sándor Nagy


  • In dem Verfahren

      Taft
      - Plaintiff -


    versus

      Gardner
      - Defendant -


    - PER CURIAM -
    Entschieden: 10.11.2014



    über den


    Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus


    darauf gerichtet, ein Verfahren über die folgenden Feststellungen zu eröffnen:


      1. Die Stimmabgabe des Electors Mr. Eric Baumgartner in der Nachwahl des US-Senators für Assentia war ungültig.


      2. Der Kandidat Mr. Timothy Ford hat in der Nachwahl zum US-Senator für Assentia die erforderliche Mehrheit somit nicht erreicht und ist von der State Assembly des Bundesstaates nicht zum Us-Senator für diesen Bundesstaat nachgewählt worden.


    ergeht folgende

    Court Order:


      Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus wird zurückgewiesen.


      Die durch das Bundesgericht von Assentia unter Vorsitz der Bundesrichterin Meyers in dieser Sache erlassene Einstweilige Verfügung, darauf gerichtet, dem Präsidenten des US Senats aufzuerlegen, Mr. Timothy Ford nicht als Senator anzugeloben, wird hiermit aufgehoben.
      Mr. Timothy Ford ist, soweit er die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Amt eines US Senators erfüllt, unverzüglich zu vereidigen.


    So wurde es angeordnet.




    R E A S O N S :


    I.
    1. Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wurde vom Kläger gestellt.
    2. Die Entscheidung über die Nichterteilung des Writs wurde vom Gericht nach Würdigung der Argumente beider Parteien auf der Grundlage von Article IV Section 2 Subsections 5 SCOTUS Act gefällt.


    II.
    1. Der Antragsteller beabsichtigt die Feststellung, dass die Stimmabgabe des Electors Mr. Eric Baumgartner in der Nachwahl des US-Senators für Assentia ungültig war und das der Kandidat Mr. Timothy Ford in der Nachwahl zum US-Senator für Assentia die erforderliche Mehrheit somit nicht erreicht habe und von der State Assembly des Bundesstaates nicht zum Us-Senator für diesen Bundesstaat nachgewählt worden sei.
    2. Der Antragsteller ist Mitglied der State Assembly of Assentia. Der Antragsgegner ist Chairman der State Assembly.
    3. Gemäß Chapter 2 Article II Section 1 No. 1 Federal Judiciary Act ist der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in einziger Instanz zuständig für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Organen und Körperschaften eines Bundesstaates betreffend den Umfang ihrer Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten nach der Verfassung und den Gesetzes dieses Bundesstaates, sofern in diesem Bundesstaat ein Verfassungsgericht nicht besteht, nicht besetzt ist oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht tätig werden kann.
    4. Der Antragssteller macht als Abgeordneter zur State Assembly des Bundesstaates Assentia geltend, dass der Antragsgegner als Präsident der State Assembly von Assentia seine Pflicht verletzt hat, gemäß dem Standing Orders Act des Bundesstaates Assentia festzustellen, dass der Kandidat in der Nachwahl zum US-Senator für den Bundesstaat Assentia Mr. Timothy Ford die in der Verfassung des Bundesstaates Assentia vorgeschriebene Mehrheit für die Nachwahl eines US-Senators für diesen Bundesstaat nicht erreicht hat und somit nicht zum US-Senator für diesen Bundesstaat nachgewählt ist.
    5. Ein Oberster Gerichtshof des Bundesstaates Assentia besteht nicht. Somit ist an dessen statt subsidiär der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig.
    6. Die Antragstellerin macht geltend, dass bei der Nachwahl des Senators von Assentia eine der drei Ja-Stimmen von dem als Wahlmann zur Nachwahl des US-Senators für Assentia temporär in die State Assembly aufgenommenen Mr. Eric Baumgartner stamme. Elector Baumgartner habe, obwohl vom Antragsgegner ausschließlich zur Stimmabgabe über die Wahl des Kandidaten Mr. Timothy Ford aufgefordert, vor seiner Stimmabgabe noch eine Erklärung darüber abgegeben, dass er die gesamte Wahl für rechtswidrig halte.
    7. Die Antragstellerin argumentiert, dass der Standing Orders Act des Staates Assentia in § 4 (2) zwischen Debatten und Abstimmungen der State Assembly diferenziere. Daraus folge, dass der Stimmabgabe in einer Abstimmung keinerlei Begründungen oder Erklärungen seiner Stimmabgabe beigegeben werden könne. Diese haben in der zugehörigen Aussprache oder ggf. in der Morning Business Debate zu erfolgen. Werden die Stimmabgabe und eine Stellungnahme zur Abstimmung miteinander vermengt sei nicht mehr klar ersichtlich, ob es sich dabei um eine wirksame Stimmabgabe oder die Ankündigung einer entsprechenden Stimmabgabe, das Werben bei anderen Abstimmenden um eine entsprechende Stimmabgabe o. ä. handele. Diese Unklarheiten würden zu Lasten des Abstimmenden gehen.
    8. Darüber hinaus könne insbesondere in Abstimmungen auch nicht unter Bedingungen oder Vorbehalten abgestimmt werden. Der Abstimmende könne nur eindeutig für oder gegen den Abstimmungsgegenstand votieren oder sich aktiv der Stimme enthalten. Eine Stimme könne nicht nur für den Fall abgegeben werden, dass später ein bestimmter Umstand einträte oder nicht einträte oder seine Stimme für den Fall widerrufe, dass später ein bestimmter Umstand einträte oder nicht einräte.
    9. Es sei nach alldem nicht sicher erkennbar, dass Elector Mr. Eric Baumgartner tatsächlich und unbedingt für den Kandidaten Mr. Timothy Ford stimmen wollte. Diese Zweifel würden auf Grund der Eigenverantwortlichkeit jedes Deputys bzw. Electors zu seinen Lasten gehen. Eine Interpretation von Äußerungen in Abstimmungen stehe dem Antragsgegner nicht zu. Im Zweifel habe dieser die Stimmabgaben somit als ungültig zu werten.
    10. Bei korrekter Wertung der Stimmabgabe des Electors Mr. Eric Baumgartner durch den Antragsgegner als "ungültig" habe der Kandidat Mr. Timothy Ford somit keine Mehrheit in der State Assembly erreicht. Es sei somit antragsgemäß festzustellen, dass der Antragsgegner das Ergebnis der Nachwahl des US-Senators für Assentia fehlerhaft festgestellt habe und bei richtiger Feststellung des Abstimmungsergebnisses der Kandidat Mr. Timothy Ford keine Mehrheit erreicht habe und somit nicht zum US-Senator für Assentia nachgewählt sei.
    11. Der Antragsgegner erwiedert, dass die Stimmabgabe von Eric Baumgartner bei der Ersatzwahl zum Amt des Senators für Assentia eindeutig als solche zu erkennen gewesen sei, da er das vom Beklagten geforderte "Yes" um seine Zustimmung auszudrücken klar und unmissverständlich formuliert habe. Desweiteren würden weder die Standing Orders noch ein anderes Gesetz festlegen in welcher Form eine Stimmabgabe in der State Assembly zu erfolgen habe. Die von Mr. Baumgartner vor der eigentlichen Stimmabgabe getätigten Aussagen führten nicht zur Ungültigkeit seiner Stimmabgabe, somit sei die Stimmabgabe von Eric Baumgartner durch den Beklagten korrekterweise gezählt und in der Folge das entsprechende Abstimmungsergebnis festgestellt worden.


    III.
    1. Das Gericht kann sich der Argumentation der Klageseite nicht anschließen. Weder die Standing Orders of the State Assembly, noch die anderen Gesetze des Staates Assentia oder dessen Verfassung enthalten Vorschriften, die regeln, dass einer Stimmabgabe keine Begründung vorausgeschickt werden dürfte.
    2. Die Standings Orders der State Assembly of Assentia legen ausschließlich fest, dass Debatten und Abstimmungen öffentlich zu erfolgen haben. Sie sollen drei bis sieben Tage dauern. Zudem sei für einen gültigen Beschluss die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten erforderlich.
    3. Weder regelt die Standing Orders welche Form der Abstimmung zu nutzen sei, z.B. schriftliche, Hand aufheben, namentliche etc., noch welche Abstimmungsoptionen durch die Sitzungsleitung vorgeben werden, z.B. Ja, Nein, Enthaltung etc.
    4. Die Standing Orders macht auch keine Angaben darüber, ob das Vorbringen einer Abstimmungsbegründung vor, während oder nach der Abstimmung die genannte Abstimmung ungültig mache.
    5. Der Chairman der State Assembly hat in den Augen dieses Gerichts daher eine große Ermessensgrundlage, wenn er Abstimmungen über Antragsgegenstände innerhalb der State Assembly an die Mitglieder stellt. Es ist daher seine Pflicht, über alle Maßen hinaus, dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied der State Assembly klar versteht, welches die Abstimmungsoptionen sind und welche Folgen für die Entscheidung diese haben werden.
    6. Im vorliegenden Fall, der Nachwahl des Senators von Assentia, hat der Beklagte den Mitgliedern der State Assembly sowohl klar mitgeteilt, welches die Abstimmungsoptionen sind (Yes, No oder Enthaltung), was die Abstimmungsoptionen bewirken (Yes = Zustimmung, No = Ablehnung) und wie lange die Abstimmung dauert. Der Beklagte hat seiner Pflicht gemäß den Standing Orders nach Ansicht dieses Gericht daher zur Genüge erfüllt.
    7. Jedem Mitglied der State Assembly muss aufgrund der deutlich durch die Sitzungsleitung dargelegten Abstimmungsoptionen klar gewesen sein, für welche Abstimmungsoption es sich bei Abgabe dieser entscheidet und welche Folgen (Zustimmung oder Ablehnung) dieses Abgabe nach sich ziehen würde.
    8. Zwar hat das Mitglied der State Assembly, Mr. Eric Baumgartner, der Abgabe seiner Abstimmungsoption, eine begleitende Erklärung vorausgeschickt, jedoch hat er anschließend, klar und deutlich und für jeden Anwesenden verständlich mit Yes abgestimmt. Er hat daher die Abstimmungsoption der Zustimmung gewählt und deutlich seinen Willen ausgedrückt, den Kandidaten Timothy Ford zum Senator zu wählen.
    9. Das der Abstimmende Baumgartner in seiner vorausgeschickten Erklärung der Sitzungsleitung aufgezeigt habe, dass er das Abstimmungsverfahren für unzulässig halte, ist in dieser Angelegenheit unschädlich. Schon gar nicht negiert diese Erklärung seine Stimmabgabe. Würde der Abstimmende die Art der Abstimmung (hier: Der Teilnehmerkreis der Abstimmenden) für inkorrekt halten, dann hätte er die Gerichte zu bemühen um eine Klärung dieser Sachlage zu erreichen. Die pure Behauptung, er halte die Abstimmung unter den gegebenen Umständen für nicht zulässig, entbindet ihn jedoch nicht vom Recht seine Stimme abgeben zu dürfen und in diesem Fall hat er, so lange kein Gericht entscheidet, dass die Abstimmung tatsächlich nicht zulässig sei, als Mitglied der State Assembly ein berechtigtes Interesse daran, dass die Sitzungsleitung seine Stimme ordnungsgemäß wertet.
    10. Grundsätzlich stellt dieses Gericht fest, dass, solange keine explizite Regelung über diesen Umstand vorliegt, im Falle von Abstimmungen in gesetzgebenden Körperschaften ein zur Abstimmung berechtigter jederzeit eine entsprechende Erklärung vorbringen darf, so lange anschließend seine Abstimmungsoption klar und deutlich für jedermann erkennbar ist. Es ist den Sitzungsleitern der gesetzgebenden Körperschaften keinesfalls zumutbar, aus der begleitenden Erklärung eines Abstimmenden dessen Abstimmungsoption herauslesen zu müssen.
    11. Aufgrund der oben dargelegten Fakten und Ausführungen war die Erteilung eines Writ of Mandamus vor dem Obersten Gerichtshof folglich abzulehnen.



    Arroyo, CJ, verfasste eine Begründung, der sich Dunn, J anschlossen. Foyd, J war aufgrund der Befangenheitsregeln des Federal Judiciary Act an dieser Entscheidung nicht beteiligt.

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