The People (U.S.) ./. Alexander Xanathos

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 525 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Virginia Meyers.


  • Office of the Attorney General
    Newman Building | October 26th, 2014


    The People vs. Alexander Xanathos
    Mr. Alexander Xanathos, wohnhaft im Bundesstaat Assentia, wird angeklagt:
    - eine Körperverletzung an einer anderen Person begangen zu haben (FPC Ch. II, Art. II, Sec. 3)
    - einen tätlichen Angriff auf eine andere Person begangen zu haben (FPC Ch. II, Art. II, Sec. 1)


    Sachverhalt
    Der Beschuldigte packte Mr. Matthew Water am Krawattenknoten und gab eine Aussage, die als Drohung zu betrachten ist, von sich. Darauffolgend richteten die Sicherheitsleute des Beschuldigten die Waffen auf Mr. Matthew Water und luden diese durch.


    Rechtliche Bewertung
    Der Tatbestand der Körperverletzung gemäß Ch. II, Art. II, Sec. 3 des FPC, wird als erfüllt erachtet.
    Der Tatbestand des schweren tätlichen Angriffs, gemäß Ch. II, Art. II, Sec. 1 des FPC, wird als erfüllt erachtet.


    Die Bundesstaatsanwaltschaft beantragt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 22 Tagen ohne Bewährung. Sie begründet dies wie folgt, die Gewaltbereitschaft des Beschuldigten lässt vermuten,
    dass solche Vergehen erneut auftreten könnten, eine Bewährungsstrafe wird somit als unzureichend betrachtet.



    Attorney General

    Lieutenant Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]


    Secretary of the Interior of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Your Honor,


    Kevin Lomax. Ich vertrete Mr. Alexander Xanathos.


    Ich gebe folgendes:
    Es fand nicht die geringste Zusammenkunft zwischen den streitenden Parteien, also meinem Mandanten und der Staatsanwaltschaft statt.
    Dies ergibt sich aus Art. III Sec. 2 CoCA, welcher für alle Verfahren gilt, auch für Strafverfahren, auch wenn das Strafverfahren additive Regelungen hat.


    Außerdem verstößt die Staatsanwaltschaft sowohl infolge dessen als auch originär gegen die Prämisse einer schnellen und außergerichtlichen Verfahrenserledigung bzw. einer solchen, bei welcher die Gerichte nicht über Gebühr eingespannt werden.


    Allein schon der Ausfall der Discovery ist ein Verfahrenshindernis und ich beantrage daher die Abweisung der Anklage.

  • Da derzeit nur zwei Bundesrichter vereidigt sind, sitzt diesem Verfahren die ehrenwerte Richterin Ms. Virginia Meyers vor.

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png


  • Office of the Attorney General
    Newman Building | October 27th, 2014


    Die Bundesstaatsanwaltschaft zieht ihre Anklage zurück. Sie begründet dies wie folgt, bei genauer Überprüfung sind Auffälligkeiten bezüglich Fehlermittlungen aufgetreten, das Ermittlungsverfahren wird durch die Attorney General wiederaufgenommen.

    Attorney General


    Lieutenant Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]


    Secretary of the Interior of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Zur Kenntnis genommen.


    Madam Attorney, ich möchte doch freundlichst bitten, dass die Bundesanwaltschaft zukünftig ihren Job VOR einreichen einer Klageschrift beendet und uns allen unnötige Bürokratie und Arbeit erspart.

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png


  • U.S. District Court of Assentia
    (Federal District Court for the Disctrict of Assentia)


    Office of The Hon. Virginia Meyers, Federal Judge


    - Hambry, 27th of October 2014
    -
    --- CRIMINAL CASE --

    In the Criminal Case


    The People


    vs.

    Alexander Xanathos


    the U.S. District Court of Assentia - by The Hon. Virginia Meyers, Federal Judge - makes the following


    DECISION


    1. Das Verfahren wird eingestellt.
    So wurde es angeordnet.


    Reasons
    I. Gemäß Article IV, Section 2 Code of Criminal Procedure Act liegt einem Strafverfahren zwingend eine Anklage zu Grunde.
    II. Die Anklage wurde seitens der verfahrensführenden Bundesbehörde durch schriftliche Mitteilung an das Gericht zurückgezogen.
    III. Der Durchführung des Verfahrens steht damit ein nicht heilbares Hindernis entgegen.
    IV. Folgerichtig ist das Verfahren einzustellen und keine Hauptverhandlung anzusetzen.



    Hambry, 27.10.14


    Virginia Meyers
    Federal Judge of the United States

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!