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  • Nutzen Sie die Fahrt, Counselor, um vom 1. bis bis zum 22. Februar zählen zu lernen. Und im Übrigen wurde dieser Haftbefehl nur beantragt um von vornherein auszuschließen, dass Sie das Verfahren durch irgendwelche Blödsinnsanträge bei Gericht noch weiter verschleppen.


    Handlung

    Winkt zwei U.S. Marshals herein, die Stürmer wieder Handschellen anlegen und ihn zum Transport zum Bundesdistriktgericht abführen.

  • Handlung

    Nicolas Frederik Henry Dietz jr. wird in den Vernehmungsraum gebracht.


    Also Mr. Dietz, noch mal die Frage: Möchten Sie selbst einen Verteidiger benennen, möchten Sie einen Pflichtverteidiger oder verteidigen Sie sich selbst?


    Hier haben Sie jedenfall erst mal etwas zu lesen, damit Sie sich eine Meinung bilden können:



    U.S. District Court of Astoria
    (Federal District Court for the District of Astoria State)


    Office of The Hon. Lucas T. J. Galindo, Federal Judge


    --- MOTION FOR ARREST WARRANT --

    On the Motion for Arrest Warrent


    against


    Mr Nicolas Frederik Henry D I E T Z JR.
    residing in Astoria City, AS


    the U.S. District Court for Laurentiana
    - The Hon. Lucas T.J. Galindo, Federal Judge, presiding - makes the following


    O R D E R


    1. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft wird stattgegeben. Gegen den Beschuldigten wird Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet. Die zuständigen Behörden werden ermächtigt, den Haftbefehl zu vollziehen.
    2. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, den Beschuldigten unverzüglich über die Entscheidung zu unterrichten und dem Gericht vorzuführen.


    It is so ordered.

    O P I N I O N
    of the Court


    I.


    1. Die U.S. Solicitor General der Vereinigten Staaten hat die Strafverfolgung übernommen, damit sind die Bundesgerichte zuständig. Zuständig ist in Strafsachen das Gericht am Wohnsitz des Beschuldigten oder Angeklagten (Chp. 3, Art. II, Sec. 5, Ssc. 1 FJA). Der Beschuldigte hat seinen Wohnsitz in Astoria City, mithin im Bundesgerichtsbezirk Astoria State, die Zuständigkeit dieses Gerichts ist somit begründet.
    2. Gemäß Rule 23 FRP kann die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragen, wenn sie das Bestehen eines dringenden Tatverdachts gegen einen Beschuldigten und entweder die Gefahr der Verdunklung, der Flucht oder der Wiederholung besteht. Vorliegend werfen die Vereinigten Staaten dem Beschuldigten Veruntreuung (Chapter 2, Article V, Section 9, FPC), Amtsanmaßung (Chapter 2, Article VIII, Section 5, FPC) und Verstoß gegen das Embargogesetz gegen die Föderale Republik Andro (Article 7, Restrictions of Trade with the Federal Republic of Andro Act) vor. Sie machen Flucht- und Wiederholungsgefahr geltend.
    3. Der Antrag ist zulässig.


    II.


    1. Die Vereinigten Staaten tragen vor, dass der Beschuldigte als Governor von Astoria State ohne ersichtliche Zustimmung der Assembly Immobiliengeschäfte mit der Androischen Föderation abgewickelt habe, um die Errichtung eines Konsulats vorzubereiten (Evidence 1 - Assembly Protocol #1). Die nachträglich erhobene Behauptung der Finanzierung aus dem Privatvermögen sei im Hinblick auf die politische Darstellung als Tätigkeit des Governors im Staatsparlament und die Ernennung "kraft Amtes" (Evidence 2 - Assembly Protocol #2) als reine Schutzbehauptung offensichtlich. Nachweislich sei die Existenz der Konsulate, die genaue finanzielle Abwicklung werde noch geprüft. Die Tätigkeit habe sich auch auf den verantworteten Handel mit Kohle, Erdöl, Erdgas, Gold , Bauxit, Kupfer, Mangan, Holz, Pelzen, Fahrzeugen aller Art, Maschinen aller Art, Lebensmitteln, chemischen Produkten, Arzneimitteln, Schiffen und Flugzeugen bezogen (see Evidence 2). Alle diese Handlungen seien durch Bundesgesetz verboten.
    2. Die Vereinigten Staaten tragen ferner vor, dass Wiederholungsgefahr sich aus dem offensichtlich fehlenden Unrechtsbewusstsein und der Handlungsvornahme trotz eindeutigen Hinweisen auf die Rechtswidrigkeit ergebe. Aus der Vermögenssituation des Beschuldigten und seinen Auslandsbeziehungen ergebe sich zudem eindeutig die Gefahr der Flucht.
    3. Für die zu Last gekegten Straftaten droht das Gesetz in der Gesamtschau eine Höchststrafe von 2 Monaten an.


    [align=center]III.


    1. Zwar lässt die maximale Höchststrafe nicht zwingend eine erhöhte Motivation zur Entziehung von der Strafverfolgung vermuten, die vorgetragenen Beziehungen in die Androische Föderation sind für das Gericht dennoch Anlass, eine reduzierte Ortsbindung als gegeben anzunehmen. Zudem ist eine überdurchschnittliche Liquidität zu erwarten. Damit sind die Anforderungen der Rule 23 Subrule 4 FRP hinreichend begründet.
    2. Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr tritt hinter die Fluchtgefahr subsidiär zurück (Rule 23 Subrule 5 FRP), wäre aber nach dem substantiierten Vortrag der Vereinigten Staaten hier aus Sicht des Gerichts ebenfalls anzunehmen.
    3. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit hat das Gericht befristet das Gericht die hiermit angeordnete Untersuchungshaft, zu deren Vollstreckung Haftbefehl erlassen wird, auf höchstens zwei Monate befristet.
    4. Nach Rule 24 FRP ist das Gericht zur unverzüglichen Durchführung einer Haftprüfung nach Vollzug des Haftbefehls verpflichtet (Habeas Corpus). Diese wird dementsprechend angeordnet.



    [align=center]Flint, AS, 28.03.17



    Federal Judge of the United States

  • Zur Kenntnis genommen.


    Bevor wir Sie nun wie gesetzlich vorgeschrieben einem Bundesrichter vorführen, Mr. Dietz, kann ich Ihnen im Namen der Regierung der Vereinigten Staaten ein einmaliges Angebot machen:


    Ein FBI-Kommando in Laurentiana ist zu einem Einsatz gerufen worden, weil dort eine gewisse "Astoria Security Division" Demonstranten bedroht. Und wie der Anführer dieser Truppe freundlicherweise preisgegeben hat, besteht eine Verbindung zwischen dieser und einem Angestellten Ihrer Familie.


    Wir wissen längst, dass diese "Astoria Security Division" in den illegalen Schmuggel von Kriegswaffen nach Stralien verwickelt ist. Nur über die Hintermänner wussten wir nichts - bis heute. Und die Spur, die wir nun haben, weist für Sie unerfreulicherweise in Ihre Richtung.


    Wenn Sie bereit sind, uns Ihr Wissen über diese "Astoria Security Division" und ihre Geschäfte mit Stralien zu offenbaren und wenn dieses dazu nützt, dem Waffenschmuggel nach Stralien ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen zu bestrafen - dann wäre die Bundesregierung bereit, den Kinderkram zu vergessen, den Sie als Kurzzeit-Gouverneur in Astoria State abgezogen haben. Sie erhielten als Kronzeuge Immunität wegen aller Straftaten während Ihrer Amtszeit als Gouverneur von Astoria State sowie wegen möglicher eigener Beteiligungen an Waffengeschäften mit Stralien.


    Interessiert?

  • Handlung

    Fängt laut an zu lachen.


    Pardon Madame, aber Sie sagten es gerade selbst, die gesamte
    Anklage ist Kinderkram.
    Kommen wir zur ASD, wenn ein Angestellter
    unseres Hauses, die hochgeschätzte und hochspezialisierte Sicherheitsfirma ASD anfordert,
    wird es seinen Grund haben, wahrscheinlich ,randaliert irgendwo auf
    unseren Grundstücken wieder der linke Mob! Zwar gehört die ASD zu
    unserer Holding ,ist aber eine autarke Firma! Waffenschmuggel so ein
    Unfug, würden weder Korn noch Shuster wagen! Wir hingegen haben es
    nicht nötig irgend etwas zu schmuggeln. Allerdings wäre es schön
    wenn man sich Straliens bemächtigen könnte, allein schon wegen der
    Bodenschätze, dem Land allgemein und den Arbeitskräften.Ich rede hier jetzt nicht von der Familie Dietz ,sondern von Astor.
    Also rund heraus ich stehe nicht für eine Aussage gegen die ASD zur
    Verfügung, ersten kann ich dazu nichts sagen und zweiten würde ich dazu nichts sagen.

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