Es gibt 74 Antworten in diesem Thema, welches 11.230 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von FBI.

  • Handlung

    Charmoisé betritt mit Xanathos den Vernehmungsraum


    Setzen sie sich bitte, möchten sie etwas trinken?

    Lieutenant Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]


    Secretary of the Interior of [definition=2]Astoria State[/definition]


  • Nein, danke.


    Ich bin satt und sitt für locker sechs Stunden. :)
    Darf ich Ihnen meinen Anwalt vorstellen: Mr. Kevin Lomax von der Kanzlei Stanliss, Marani & Wietfield.

  • Handlung

    Begrüßt Mr. Lomax


    Guten Tag, Sir. Sie sind mir wohl etwas zuvor gekommen, ich wollte ihren Mandaten gerade darüber aufklären, dass er einen Anwalt hinzuziehen kann.
    Nun denn, dass sie die Aussage verweigeren können denke ich wissen sie dann auch Mr. Xanathos? Sofern keine Fragen bestehen können wir beginnen.

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  • Das weiß ich, auch wenn Sie mich darauf nur in Form einer Frage und nicht unabhängig von meinem Kenntnisstand ausdrücklich und im Indikativ hingewiesen haben. ;)
    Ich habe keine Fragen.

  • Schön, also wie sie dem Befragungsbogen bereits entnommen haben müssten wirft man ihnen Körperverletzung sowie tätlichen Angriff auf Mr. Water vor.
    Haben sie erstmal grundlegend etwas hierzu zu sagen?

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  • Ja, ich lass mich ein.


    Dieser Mann ist jedweden rein verbalen und vernünftigen Worten unzugänglich. Ich habe Mr. Water am schlecht gebundenen Knoten seiner Krawatte geschnappt, weil er eine Diskussion gestört hat und dabei dümmlich vor sich hin grinste. Ich habe ihm zwei, drei kurze, eindringliche Sätze über taktvolles Verhalten gesagt und ihn dann auch sofort wieder losgelassen.

  • Wie stehen sie zu dem Vorwurf des tätlichen Angriffs, Mr. Xanathos? Sie und ihr Sicherheitspersonal soll eine Waffe auf Mr. Water gerichtet und durchgeladen haben.

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  • "Mein" Sicherheitspersonal ist der United States Secret Service, Art. 2 Ssec. 12 NSA Act.


    Ich kann dieses Personal zu gar nichts anweisen. Wenn sie ihre Waffen auf Personen richten und durchladen, dann haben Sie wohl in Mr. Water eine Gefahr für meine Person gesehen.

  • Ma'am,


    Sie sollten nicht vergessen, dass Mr. Water zum damaligen Zeitpunkt der Kandidat für das Amt des Senators von Freeland war. Als Außenseiter befürwortet und erregt er natürlich gern jede Presse, um auf sich aufmerksam zu machen. Auch ein "Skandal" käme ihm recht, wenn er einen Vizepräsidenten gefährdet und dann vom Sicherheitspersonal niedergerungen wird.
    So kann er als Republikaner, die ja bekanntlich dezentral und lokal eingestellt sind, dann auch programmatisch für eine Einschränkung der Staatsgewalt und der "bösen AC-Lakaien gegen die Meinungsfreiheit" vorgehen und so Wählerstimmen sammeln.

  • Ah, so schildert sich der Sachverhalt natürlich anders.
    Mr. Xanathos, wir haben einen Augenzeugen der ausgesagt hat wie sie eine Körperverletzung sowie einen tätlichen Angriff auf Mr. Water begangen haben.
    Können sie sich vorstellen warum der Augenzeuge dies aussagte, obwohl der Sachverhalt den sie uns erklären diese Vorwürfe abweist?

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  • Madam Attorney General,


    ich habe einen umfangreichen Lebenslauf. Ich habe mir auch ganz gewiss viele Kritiker, Gegner und auch Erbfeinde gemacht.


    Ich bin mit einem Mann verheiratet,
    ich war einst selbst Vorsitzender der Republikanischen Partei,
    ich habe gegen einen republikanischen Präsidenten politisch geputscht,
    ich habe durch Präzedenzfälle und bewusst in Kauf genommene gerichtliche Niederlagen das Verfahrensrecht mit ausgestaltet,
    ich habe die Bank of Albernia bankrott gehandelt
    und ich bin Multimilliardär mit einem breiten Betätigungsfeld.


    Ohne die Identität des Zeugen zu kennen, müsste ich einem Entscheidungsbaum alle möglichen Motive und Gegebenheiten rein hypothetisch abhandeln ... Wirtschaft, Parteipolitik, Lagerpolitik, auch ausländische Agitation. Das wäre wirklich viel Arbeit. Über die Motive des Zeugen könnte ich nur mutmaßen, aber ich denke mal, das PR und das Schlagwort "Denkzettel" grundsätzlich passen dürfte.

  • Gehen wir mal davon aus, dass sie keine Körperverletzung sowie keinen tätlichen Angriff auf Mr. Water begangen haben, haben sie irgendwelche Zeugen oder Beweise, die uns von ihrer Unschuld überzeugen könnten?

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  • Ma'am,


    es ist nicht unsere Aufgabe, die Unschuld meines Mandanten nachzuweisen, sondern die Ihre, seine Schuld über jeden berechtigten Zweifel hinaus nachzuweisen.

  • Nun, Mr. Lomax, momentan haben wir eine Zeugenaussage gegen ihren Mandanten sowie einen Kläger der dessen Schuld beteuert.
    Weiterhin haben wir die Aufnahmen einer Überwachungskamera die ihren Mandanten ganz klar bei dem Griff am Krawattenknoten zeigen, es ist auf der Aufnahme leider nicht zu erkennen wie fest er dies tut, wenn man aber nach der Zeugenaussage geht erfüllte es den Tatbestand einer Körperverletzung. Es sieht also nicht blumig für ihren Mandanten aus.

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  • Zum Knotenfassen:
    Sie haben einen Videobeweis dafür, dass mein Mandant Mr. Water am Knoten gefasst hat - was mein Mandant eingeräumt hat.
    Warum er dies getan hat bzw. was er damit bezweckte, hat mein Mandant Ihnen gesagt: Nachdruck.
    Sie haben keinen Videobeweis, dass diese Knotenfassen eine Körperverletzung hervorgerufen hat.
    Mein Mandant sagte Ihnen, dass er ein paar eindringliche Sätze an Mr. Water richten wollte, was er getan hat, und ihn dann sofort wieder losgelassen hat.


    Zum Schusswaffenanlegen:
    Die Fakten sind, dass die Sicherheitsleute meines Mandanten ihre Waffen auf Mr. Water richteten - was mein Mandant eingeräumt hat.
    Sie wissen außerdem, dass diese Sicherheitsleute Agenten des USSS sind, die keinerlei Weisungen meines Mandanten unterliegen. Wenn jene also eine - wie auch immer geartete - Straftat begehen sollten - sofern sie überhaut eine begangen haben, denn Secret Service Agenten sind zur Abwehr von Gefahren für zu schützende Personen da - dann ist dieses Verhalten meinem Mandanten unmöglich zuzurechnen.


    Nach den reinen Fakten haben Sie also 1. Zweifel und 2. nichts.


    Wir werden wohl nicht darum herum kommen, den nicht genannten Belastungszeugen - in politischen Kreisen nennt man das wohl "ungenannte/anonyme Quelle" - vor Gericht im Kreuzverhör auseinandernehmen zu müssen, um in einem dialektischen Verfahren die Glaubwürdigkeit des Zeugen festzustellen, natürlich nur, sofern Sie Anklage erheben sollten.

  • Nach aktuellem Ermittlungsstand wird keine Anklage erhoben sofern keine weiteren Beweise gefunden werden, die die Schuld ihres Mandanten beweisen. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden sie aufgeklärt werden.
    Die Vernehmung ist hier beendet, ich danke für ihr Erscheinen.

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