Handlung
Ein Mitarbeiter der Bundesstaatsanwaltschaft sichtet beide Anzeigen und wundert sich erstmal warum man sich nicht an die Behörden der jeweiligen Staaten wendet. Beschließt dann trotzdem beide Vorfälle zu untersuchen. Nach kurzer Recherche legt er beide Anzeigen als unzureichend bzw. mit dem Vermerk "vorgeworfener Tatbestand nicht erfüllt" zu den Akten.