Laurentiana Institute of Technology Act

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    Octavia, the 2nd of November, 2014


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    Laurentiana Institute of Technology Act


    gebilligt vom General Court am 28. Oktober 2014


    ist in Kraft getreten am:


    2. November 2014


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung,
    mit Unterzeichnung durch den Gouverneur


    und wurde bisher nicht geändert.


    Laurentiana Institute of Technology Act


    Article 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Gründung des Laurentiana Institute of Technology.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana Institute of Technology Act.


    Article 2 - Status, Places and Tasks
    (1) Das Laurentiana Institute of Technology ist eine staatliche Universität, die der Aufsicht des Department of Education untersteht. Die offizielle Abkürzung lautet LIT.
    (2) Das LIT hat seinen Sitz in Pleasant Valley.
    (3) Das LIT ist als Elitehochschule konzipiert; neben der Ausbildung von Akademikern forscht das LIT mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und der Technik mit dem Ziel, auf diesem Gebiet weltweit einen Spitzenplatz einzunehmen.


    Article 3 - Leadership
    (1) Die Leitung des LIT obliegt der Assembly of Deans der University.
    (2) Die Assembly of Deans wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten.
    (3) In der Assembly of Deans hat jedes Mitglied eine Stimme.
    (4) Jedes Fachgebiet des LIT wird von einem Dean geleitet. Er wird vom Governor of the State of Laurentiana auf Vorschlag der Assembly of Deans ernannt und muss gleichzeitig dem Lehrkörper angehören.


    Article 4 - University Standards
    (1) Bezüglich Zugangskriterien, akademischen Graden, Lehrkörper, Teilnahme der Dozenten, Studierenden und Mitarbeiter am Universitätsbetrieb sowie dem Vorstand der Studentenschaft gelten die Bestimmungen des Laurentiana State University Act analog.
    (2) Dabei ist der Umstand, dass das LIT einen weltweiten Spitzenplatz in der Universitätslandschaft anstrebt, besonders zu berücksichtigen, so insbesondere bei der Begrenzung der Anzahl und der Qualifikation der Studierenden, der Auswahl der Lehrpersonen, dem Verhältnis Lehrpersonen zu Studenten und der Schaffung eines universitären Arbeitsklimas, welches dem Erreichen von weltweiten Spitzenleistungen förderlich ist.


    Article 5 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

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