Laurentiana Unemployment Insurance Act

  • - ATTESTED COPY -
    Octavia, the 4th of November, 2014


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    Laurentiana Unemployment Insurance Act


    gebilligt vom General Court am 4. November 2014


    ist in Kraft getreten am:


    4. November 2014


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung,
    mit Unterzeichnung durch den Gouverneur


    und wurde bisher nicht geändert.


    Laurentiana Unemployment Insurance Act


    Article 1 - Purpose and Citation of the Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die obligatorische Arbeitslosenversicherung im State of Laurentiana.
    (2) Es soll zitiert werden als Laurentiana Unemployment Insurance Act.


    Article 2 - Purpose and Responsibility
    (1) Zweck der Arbeitslosenversicherung ist die Sicherung eines Einkommens für arbeitslose Menschen während ihrer Arbeitssuche.
    (2) Verantwortlich für die Arbeitslosenversicherung ist das Department of Social Security. Über das Department of Social Security erfolgt auch das Inkasso der Beiträge und die Auszahlung der Leistungen.


    Article 3 - Insured Persons, Rate of Contribution
    (1) Versichert ist jeder Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mehr als $ 12.000. Selbständigerwerbende können sich freiwillig versichern.
    (3) Der Beitragssatz beträgt 2,2 % des Bruttolohnes. Es gilt eine Bemessungsobergrenze von $ 90.000. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen je 1,1 % des Bruttolohnes für die Arbeitslosenversicherung.


    Article 4 - Benefits
    (1) Um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu erhalten, muss der Leistungsempfänger bei der Arbeitslosenversicherung versichert sein und
    a. die Arbeitslosigkeit bei seiner Wohngemeinde gemeldet haben;
    b. einen Mindestausfall von fünf Arbeitstagen oder eine Lohneinbusse, die einem Mindestausfall von fünf Arbeitstagen entspricht, erlitten haben;
    c. mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 68 Jahre alt sein;
    d. innerhalb der letzten zwei Jahre während zwölf Monaten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben;
    e. arbeitsvermittlungsfähig sein;
    f. sich aktiv um eine neue Stelle bemühen.
    (2) Der Leistungsempfänger muss alle Voraussetzungen gemäss Sec. 4, erfüllen, nicht nur einzelne.
    (3) Ausbezahlt werden 70 % des versicherten Bruttolohnes während längstens einem Jahr. Maximal werden monatlich $ 5.250 bezahlt, minimal $ 700.


    Article 5 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!