Mr. President,
woher Congresswoman Holland ihre Statistiken her hat weiß ich nicht. Mir sind solche zumindest nicht bekannt.
Tatsache ist doch wohl eher, dass die abschreckende Wirkung auch vom Kalkül des Nicht-Erwischt-Werdens abhängt, aber eben auch von der Aussicht, dass bestimmte Verbrechen mit dem Tode bestraft werden. Denn es macht natürlich einen Unterschied aus, ob jemand die Aussicht hat mit Gefängnisstrafe davon zu kommen oder mit der Todesstrafe konfrontiert zu werden. Das ist es doch, was die Schwelle zur Ausführung eines Kapitalverbrechens weiter heraufsetzt.
Im übrigen, Congresswoman Holland, ist es schon sehr bezeichnend für Ihren Debattenstil, wenn Sie anderen permanent vorwerfen, nicht sachlich zu argumentieren, während Sie sich selbst natürlich bescheinigen, rein rational zu argumentieren.
Denn nicht nur bis zur Bestätigung eines Todesurteils, auch bis zur Bestätigung einer lebenslangen Freiheitsstrafe, werden die Betroffenen den Instanzenweg beschreiten, mit allen von Ihnen aufgezählten Begleiterscheinungen. Die angeblich exorbitanten Kosten werden allerdings ins uferlose ansteigen, wenn alle Nase nach zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte eine Überprüfung ihres Strafmaßes verlangen.
Und, Congresswoman Holland, wenn Sie mir vorwerfen, es ginge mir um irgendein Gefühl vager Genugtuung, dann haben Sie meine Ausführungen nicht begriffen; dann haben Sie aber auch die Sinnhaftigkeit von Strafe und Sühne nicht begriffen. Spätestens, wenn Angehörige von Opfern von Kapitalverbrechen zur Lynchjustiz greifen, werden Sie vielleicht einsehen, dass Rechtsfrieden keine leere Worthülse ist.