Ms. Laval, es mag ja manchen Bürger in Astor überraschen, aber die Gesetzgebung in den Bundesstaaten geht ja - zum Glück - nicht exklusiv von den Gouverneuren aus. Wer gerne ein Sozialgesetz in seinem Bundesstaat haben möchte, ist doch frei, das in das eigene Staatsparlament einzubringen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Staatsparlamente ja für alle im jeweiligen Bundesstaat wahlberechtigten Bürger offenstehen, kann sich da meines Erachtens auch niemand rausreden. Wenn dann am Ende des Tages ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird, ist das erfreulich, wenn nicht, ist es eben die Entscheidung der Bürger des jeweiligen Staates, dass jeder Bürger seines eigenen Glückes Schmied ist.
Ironischerweise wäre ich sogar der Ansicht, dass in einem Staat, der sich zum Beispiel mit einem No Social Aid Act gezielt gegen soziale Absicherung ausspräche, die entsprechenden Bundesgesetze keine Wirkung entfalten würden. Denn der Grundsatz, dass Bundesrecht Staatenrecht bricht, kann ja nur für Bereiche gelten, in denen der Bund überhaupt Beschlüsse fassen kann.