Freeland Law Gazette Act Replacement Act & Freeland State Archive Act


  • Freeland Law Archive


    Freeland State Archive Act
    Archives d'État de Frélande



    Inkraftgetreten am 13. November 2014
    Geändert am:
    -/-


    Freeland Law Gazette Act Replacement Act


    Section / Article 1: Abolition / Abolition
    Der "Freeland Law Gazette Act" vom 20. Oktober 2009 tritt außer Kraft.


    Section / Article 2: Introduction / Introduction
    Der folgende Gesetzestext wird geltendes Recht:


    Freeland State Archive Bill / Archives d'État de Frélande


    Section / Article 1: Fundamentials / Les Généralités
    (1) Dieses Gesetz begründet das Freeland State Archive und regelt die Veröffentlichung offizieller Schriftstücke des Free State.
    (2) Das State Archive wird von einem Chief Librarian geleitet, der gemäß der Verfassung durch den Governor zu berufen ist.
    (3) Sitz des State Archives soll Amada sein.


    Section / Article 2: The State Archive / Les Archives d'État
    (1) Das State Archive hat den Auftrag mindestens je ein Exemplar jedes in Freeland gedruckten Werkes und Dokumentes aufzubewahren.
    (2) Je nach Möglichkeit sollen alle Werke auch in digitaler Form erfasst werden.
    (3) Das Archive soll für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
    (4) Bestimmte Werke und Dokumente können vom öffentlichen Zugang mit Begründung ausgeschlossen werden. Dies soll auf Antrag des Governors, des Staatsparlaments oder des Urhebers erfolgen.
    (5) Das State Archive soll eine öffentlich zugängliche Liste aller aufbewahrten Werke führen und diese ebenfalls online zugänglich machen.
    (6) Aufbewahrt werden sollen insbesondere aber nicht ausschließlich:

      a. Gültige und außer Kraft getretene Gesetzestexte in aktuellen und ehemaligen Fassungen;
      b. Exekutiverlasse des Governors oder anderen staatlichen Organen;
      c. Jedliche Unterlagen des Staatsparlaments oder der staatlichen Behörden (sofern nicht unter Verschluss);
      d. Urkunden und Vertragswerke sofern von öffentlichem Interesse;
      e. in Freeland gedruckte Bücher jeglicher Art, besonders von historischer oder kultureller Bedeutung;
      f. Tageszeitungen, Zeitschriften und Magazine;
      g. Abschlussarbeiten aller Studiengänge an Freeländischen Universitäten.


    Section / Article 3: Freeland Law Gazette / Journal officiel de Frélande
    (1) Das State Archive gibt zu gegebenem Anlass die Freeland Law Gazette heraus. Diese wird gratis an alle lokalen Behörden verschickt. Die Law Gazette soll auch digital verfügbar sein.
    (2) Auf Antrag eines freeländischen Bürgers sind diesem unentgeltlich Exemplare der Law Gazette oder Kopien der aktuellen freeländischen Gesetze zur Verfügung zu stellen.
    (3) Alle vom Staatsparlament beschlossenen und vom Governor unterzeichneten Gesetze sind durch diesen dem State Archive zuzuführen.


    Section / Article 4: Bilinguality / Bilinguisme
    Die Law Gazette, sowie alle vom State Archive aufgewahrten Gesetze, Verfügungen und sonstigen durch den Staat herausgegebenen Texte sollen bei Bedarf ins Albernische bzw. Barnstorvische übersetzt werden.

    The Free State of Freeland

    L’État Libre de la Frélande

    Einmal editiert, zuletzt von Freeland ()

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