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Death in Dignity Bill
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- [Discussion]
- Kathryn Waters
- Geschlossen
Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 772 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Wesley Marcel Martin.
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Madame le Presidente pro tempore,
ich möchte mich kurz halten. Dieses Gesetz regelt umfassend Möglichkeiten der Sterbehilfe und schafft endlich die notwendige Selbstbestimmung und Sicherheit. -
Honorable Members of the State Assembly,
ich möchte anregen, in diesem Zusammenhang auf ein Mindestalter zu verzichten. Nur auf das Alter abzustellen erzeugt ein falsches Bild von der geistigen Reife. Auch ein unheilbar kranker 14jähriger kann den ernsthaften und begründeten Wunsch zu sterben hegen. Das sollten wir berücksichtigen.
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Madame le Presidente pro tempore,
das betrachte ich als äußert schwierig, da ein 14-jähriger weder eine Geschäftsfähigkeit innehat noch volljährig ist. Ich halte ein Mindestalter unumgänglich. Die Eltern können in so einem Fall einen unbotmäßigen Druck ausüben. Könnten Sie näher ausführen wieso Sie dem nicht zustimmen? -
Deputé Laval,
ich bin der Ansicht, auch einem 14jährigen sollte ein würdevoller Tod zustehen, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht und ein Fortleben ein extremes Leiden bedeuten würde. Denn auch ein 14jähriger muss auch im Tode noch ein Recht auf Würde haben.
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Madam Acting Speaker,
ich bin klar für eine Mindestalterregelung. Erst ab einem bestimmten Alter ist einem jungen Menschen überhaupt klar, welche tragweite so eine Entscheidung hat. Wem nicht zugetraut wird, dass er politisch gesehen eine vernünftige Wahl trifft, dem kann man auch nicht zutrauen, dass er bezüglich dem Ende des eigenen Lebens eine hinreichend überlegte Wahl treffen kann.
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Honorable Members of the State Assembly,
ich tue mir schwer, einem Gesetz zuzustimmen, das die Intention hat, ein würdevolles Sterben für jene zu ermöglichen, für die das Weiterleben eine Qual wäre - und das dann Einzelne davon ausnimmt. Ich bin aber geneigt, dem Entwurf auch mit einer Altersschranke zuzustimmen und später zu versuchen, diese zu ändern.
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Madame le Presidente pro tempore,
ich lehne ein Gesetz, welches die Sterbehilfe legalisiert ab. Dem Menschen kann es nicht erlaubt sein, dass Leben, welches ihm von Gott geschenkt wurde, selbst zu beenden.
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Madame le Presidente pro tempore,
vor allem hat Gott den Menschen mit einem freien Willen geschaffen und ihm diesen bewusst gegeben. Es liegt daher gerade in Menschenhand solche Dinge für sich selbst zu entscheiden. -
Mr. Speaker,
auch ich habe Bauchschmerzen, wenn ich mir dieses Gesetz in seiner Gesamtheit anschaue. Generell würde ich darauf bestehen, dass ein Akt der Sterbehilfe gemäß dieses Gesetzt ausschließlich auf Grundlage einer selbstausgefertigten, unterschriebenen und von einer dritten unabhängigen Instanz, zum Beispiel einem Notar oder dem jeweiligen Hausarzt, bestätigt werden muss. So kann sichergestellt werden, dass der Betroffene tatsächlich bei vollem Bewusstsein, voller Urteilsfähigkeit war und mit umfangreichen Wissen über die Folgen einer solchen Entscheidung ausgestattet sind, wenn sie sie fällen.
Generell bleibt das Problem, und da spreche ich als Mediziner, dass der hippokratische Eid es den Ärzten verbietet, die Patienten über Maßnahmen zur Herbeiführung des Todes zu unterstützen oder sie auch nur darüber zu beraten. Die Ärzte kommen damit in eine Situation, die nicht nur ihr Gewissen belastet, sondern gleichzeitig ihre Profession in Frage stellt.
Andererseits anerkenne ich den freien Willen des Menschen, der es ihm erlaubt, auch über den eigenen Tod nachzudenken und ihn im Extremfall auch selbst herbeiführen zu können. Allerdings, und das ist meine feste Meinung, müssen wir dringend fragen, inwieweit das Herbeiführen durch Dritte nicht auch gegen diese Selbstbestimmung verstößt.
Mr. Speaker,
sie sehen mich selbst in einer Position, die in sich nicht komplett schlüssig ist, da ich mir tatsächlich nicht schlüssig bin, wie ich mich diesem Entwurf gegenüber aufstellen soll. Einerseits steht meiner christlicher Glaube, der festlegt, dass einzig und allein Gott über Leben und Tod entscheiden darf, andererseits anerkenne ich, dass Gott den Menschen mit einem freien Willen ausgestattet hat, der auch die Möglichkeit zur Selbsttötung beinhaltet. Einerseits sehe ich die Position des Arztes, der in einen unvergleichlichen Gewissenskonflikt gestoßen wird, andererseits sehe ich den Menschen, der seine letzten Lebenstage womöglich nur noch mit Schmerz und Leiden verbringen wird.
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Madame le Presidente pro tempore,
ich werde später noch zu ihren generellen Abwägungen Stellung nehmen. Zu folgendem möchte ich aber bereits jetzt Stellung nehmen:
"auch ich habe Bauchschmerzen, wenn ich mir dieses Gesetz in seiner Gesamtheit anschaue. Generell würde ich darauf bestehen, dass ein Akt der Sterbehilfe gemäß dieses Gesetzt ausschließlich auf Grundlage einer selbstausgefertigten, unterschriebenen und von einer dritten unabhängigen Instanz, zum Beispiel einem Notar oder dem jeweiligen Hausarzt, bestätigt werden muss. So kann sichergestellt werden, dass der Betroffene tatsächlich bei vollem Bewusstsein, voller Urteilsfähigkeit war und mit umfangreichen Wissen über die Folgen einer solchen Entscheidung ausgestattet sind, wenn sie sie fällen."
Wenn Sie diese Änderung einpflegen würden, würde ich diese in meinen Entwurf aufnehmen.
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Monsieur le Président,
ich halte diesen Entwurf für absolut sinnvoll, ferner bin ich mit der Altersbeschränkung vollends konform. Ich werde dem Entwurf daher zustimmen.
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Monsieur le Président,
Monsieur Bossard wollen Sie eine wie oben genannte Änderung anstreben?
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Mr. Speaker,
gerne mache ich dem Governor einen Vorschlag. Ich bitte hierzu aber um Verlängerung der Aussprache. Ich werde dann einen entsprechenden Vorschlag bis zum Ende des Tages vorlegen.
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Monsieur le Président,
ich schließe mich dem Antrag an. Hier besteht noch Aussprachebedarf, ich denke es liegt im Interesse aller um eine abschließende Entscheidung treffen zu können.
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Mr. Speaker,
ich bitte meine Verspätung zu entschuldigen und schlage dem Antragsteller hiermit folgenden Gegenentwurf vor.
Ich habe an dieser Stelle die aktive Sterbehilfe mit Blick auf den Willen des Antragstellers beibehalten, obwohl ich eher für die Streichung der entsprechenden Section plädieren würde.
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Governor Laval,
werden Sie den Entwurf des Assemblyman für den Antrag übernehmen?
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Monsieur le President,
ich mache mir diesen Entwurf für meinen Antrag zu eigen und behalte die aktive Sterbehilfe bei.
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