Assentia Public Broadcasting Act Amendment Bill

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 646 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Bruno Gardner.


  • THE REPUBLIC OF ASSENTIA
    The State Assembly



    ALL FOR OUR COUNTRY!




    Honorable Deputies!


    Deputy Rushton hat den nachstehenden Entwurf eingebracht.


    Die Debatte ist hiermit eröffnet. Sie soll vorerst vier Tage dauern.


    Der Antragsteller ist eingeladen, den Antrag zu begründen.





    (Bruno Gardner)
    Chairman of the State Assembly



    Assentia Public Broadcasting Act Amendment Bill
    Article I - Amendments


    Article I, Section 3 des Assentia Public Broadcasting Act wird wie folgt geändert:


    (1) Der APBS unterteilt sich in folgende Spartensender:
    a) Assentia One. Dieser Televisionssender hat primär die Aufgabe, Unterhaltungsformate und Spielfilme zu senden. Er darf maximal zehn Minuten Werbung pro Stunde senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist von 23.00-05.00 Uhr gestattet.
    b) Assentia Two. Dieser Televisionssender soll kulturelle Großereignisse übertragen und auch anderweitig über Kultur berichterstatten. Es ist ihm nicht erlaubt, Werbung zu senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
    c) Assembly TV. Dieser Televisionssender hat alle öffentlichen Sitzungen der Assembly zu übertragen und über andere politische Ereignisse zu berichten. Es ist ihm nicht erlaubt, Werbung zu senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
    d) Radio Assentia. Dieser Hörfunksender soll sich nach den Hörwünschen der Hauptzielgruppe richten. Das Senden von Werbung ist ihm für fünf Minuten pro Stunde erlaubt. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist von 23.00-05.00 Uhr gestattet.
    e) Radio Assentia Two. Dieser Hörfunksender soll sich nach den Hörwünschen der älteren Bevölkerung richten. Das Senden von Werbung ist ihm für fünf Minuten pro Stunde erlaubt. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
    (2) Der APBS wird von einem Director geleitet, der vom Gouverneur ernannt wird. Sollte kein Direktor im Amt sein, übernimmt diese Aufgabe der Secretary of the Republic. Sollte ein solcher ebenfalls nicht im Amt sein, hat der Governor diese Funktion zu übernehmen.
    (3) Der APBS wird durch die Republic of Assentia finanziert. Das halbjährliche Budget muss bei der State Assembly eingereicht und von dieser mit der einfachen Mehrheit der abstimmenden Mitglieder bestätigt werden.
    (4) Eventuell vorhandene Werbeeinnahmen sind in der Budgetplanung anzugeben.
    (5) Das Programm wird von dem APBS nach Article 1, Section 3, Paragraph 1 selbst festgelegt. Allerdings ist jeder Sender des APBS dazu verpflichtet, drei mindestens zehnminütige Nachrichtensendungen pro Tag auszustrahlen.
    (6) Die APBS control commission hat die Aufgabe, die Arbeit des APBS auf Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Ihre Mitglieder werden von der State Assembly ernannt.
    (7) Das gesamte Bundesgebiet der Vereinigten Staaten von Astor muss mit Funk- und Fernsehsignalen abgedeckt sein.


    Article I, Section 4 entfällt.

    Article II – Final Provisions


    Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • Honorable Deputies,


    Ich denke, dass wir mit diesem Entwurf das staatliche Fernsehen Assentiens konkurrenzfähig machen würden. Im Moment sind die privaten Sender auf Siegeszug, was für die Seher natürlich erhebliche Nachteile mit sich bringt: Die Berichterstattung ist tendenziös, man hat viel Werbung zu ertragen, das Programm ist teilweise nur darauf ausgerichtet, hohe Quoten zu erzielen. Dabei kommen in den meisten Fällen blödsinnige Sendungen heraus.
    Durch die Spartensender haben wir die Möglichkeit, jeder Zielgruppe etwas zu bieten. Außerdem ist auch bei Vakanz des Postens der Directors dafür gesorgt, dass jemand für den Sender verantwortlich ist. Die control comission wird dafür sorgen, dass jegliche tendenziöse Berichterstattung unterbunden wird. Subsection 7 wird Sie vielleicht verwirren, doch ich möchte sicherstellen, dass auch Leute, die von ihrem Heimatstaat Assentia weggezogen oder auf Reisen sind, die Chance haben, zu erfahren, was sich im Prairie State gerade abspielt.

  • Honorable Deputies,
    ich werde zustimmen. Scec. 7 werde ich wohl häufiger Benutzen dürfen aufgrund meiner Kongresstätigkeiten. ;)

  • Deputy Rushton,


    der Antrag scheint mir vernünftig.


    Allerdings könnte SSec. 7 ziemlich teuer werden, für den Nutzen den er bringt. Immerhin werden nur 30 Minuten Sendezeit pro Tag für Nachrichten vorgesehen und rein das Verfolgen solcher Sendungen würde ich als "auf dem Laufenden bleiben" empfinden. Ganz davon ab, dass von diesen 30 Minuten sicher ein nicht unerheblicher Teil Nachrichten aus dem ganzen Land teilt, nicht nur aus unserer Heimat. Kurzum: Ich plädiere dafür, dass wie bisher lediglich unser Staatsgebiet empfangsmäßig abgedeckt wird.

  • Honorable Deputies,


    ich kann nicht nachvollziehen, wieso der Steuerzaher für einen Sender aufkommen soll, der sich inhaltlich kaum oder gar nicht von privaten Angeboten unterscheidet. Es sollte vielmehr unser Ziel sein, Programminhalte anzubieten, die bei kommerziellen Sendern kaum Berücksichtigung finden.


    Der bisherige Assentia Public Broadcasting Act ist nahezu ausreichend. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass es neben einem Kanal für Nachrichten und Dokumentation einen zweiten Kanal geben könnte, der tagsüber ein werbefreies Kinder- und Bildungsprogramm anbietet und abends Kultur. Im Rundfunkberech genügt ein Informations- und Kulturkanal mit regionalen Nachrichtenstudios.

  • Deputy Rushton,


    der Antrag scheint mir vernünftig.


    Allerdings könnte SSec. 7 ziemlich teuer werden, für den Nutzen den er bringt. Immerhin werden nur 30 Minuten Sendezeit pro Tag für Nachrichten vorgesehen und rein das Verfolgen solcher Sendungen würde ich als "auf dem Laufenden bleiben" empfinden. Ganz davon ab, dass von diesen 30 Minuten sicher ein nicht unerheblicher Teil Nachrichten aus dem ganzen Land teilt, nicht nur aus unserer Heimat. Kurzum: Ich plädiere dafür, dass wie bisher lediglich unser Staatsgebiet empfangsmäßig abgedeckt wird.


    Deputy Gardner,


    Sie haben Recht, SSec. 7 wäre mit zu viel Aufwand verbunden. Daher bitte ich Sie als Chairman, den Antrag durch folgenden zu ersetzen:


    Assentia Public Broadcasting Act Amendment Bill
    Article I - Amendments


    Article I, Section 3 des Assentia Public Broadcasting Act wird wie folgt geändert:


    (1) Der APBS unterteilt sich in folgende Spartensender:
    a) Assentia One. Dieser Televisionssender hat primär die Aufgabe, Unterhaltungsformate und Spielfilme zu senden. Er darf maximal zehn Minuten Werbung pro Stunde senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist von 23.00-05.00 Uhr gestattet.
    b) Assentia Two. Dieser Televisionssender soll kulturelle Großereignisse übertragen und auch anderweitig über Kultur berichterstatten. Es ist ihm nicht erlaubt, Werbung zu senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
    c) Assembly TV. Dieser Televisionssender hat alle öffentlichen Sitzungen der Assembly zu übertragen und über andere politische Ereignisse zu berichten. Es ist ihm nicht erlaubt, Werbung zu senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
    d) Radio Assentia. Dieser Hörfunksender soll sich nach den Hörwünschen der Hauptzielgruppe richten. Das Senden von Werbung ist ihm für fünf Minuten pro Stunde erlaubt. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist von 23.00-05.00 Uhr gestattet.
    e) Radio Assentia Two. Dieser Hörfunksender soll sich nach den Hörwünschen der älteren Bevölkerung richten. Das Senden von Werbung ist ihm für fünf Minuten pro Stunde erlaubt. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
    (2) Der APBS wird von einem Director geleitet, der vom Gouverneur ernannt wird. Sollte kein Direktor im Amt sein, übernimmt diese Aufgabe der Secretary of the Republic. Sollte ein solcher ebenfalls nicht im Amt sein, hat der Governor diese Funktion zu übernehmen.
    (3) Der APBS wird durch die Republic of Assentia finanziert. Das halbjährliche Budget muss bei der State Assembly eingereicht und von dieser mit der einfachen Mehrheit der abstimmenden Mitglieder bestätigt werden.
    (4) Eventuell vorhandene Werbeeinnahmen sind in der Budgetplanung anzugeben.
    (5) Das Programm wird von dem APBS nach Article 1, Section 3, Paragraph 1 selbst festgelegt. Allerdings ist jeder Sender des APBS dazu verpflichtet, drei mindestens zehnminütige Nachrichtensendungen pro Tag auszustrahlen.
    (6) Die APBS control commission hat die Aufgabe, die Arbeit des APBS auf Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Ihre Mitglieder werden von der State Assembly ernannt.
    (7) Das gesamte Staatsgebiet der Republic of Assentia muss mit Funk- und Fernsehsignalen abgedeckt sein.
    (8) Alle Spartensender müssen eine Präsenz im Weltnetz errichten, auf der sie alle schon gesendeten Sendungen für die Nutzer verfügbar machen. Außerdem müssen die gerade ausgestrahlten Sendungen als Livestream im Netz verfügbar sein.


    Article I, Section 4 entfällt.

    Article II – Final Provisions


    Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


    Honorable Deputies,


    ich kann nicht nachvollziehen, wieso der Steuerzaher für einen Sender aufkommen soll, der sich inhaltlich kaum oder gar nicht von privaten Angeboten unterscheidet. Es sollte vielmehr unser Ziel sein, Programminhalte anzubieten, die bei kommerziellen Sendern kaum Berücksichtigung finden.


    Der bisherige Assentia Public Broadcasting Act ist nahezu ausreichend. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass es neben einem Kanal für Nachrichten und Dokumentation einen zweiten Kanal geben könnte, der tagsüber ein werbefreies Kinder- und Bildungsprogramm anbietet und abends Kultur. Im Rundfunkberech genügt ein Informations- und Kulturkanal mit regionalen Nachrichtenstudios.


    Deputy Mulder,


    Ich gehe davon aus, dass Sie auf die im Antrag vorgesehenen Unterhaltungsprogramme des APBS eingehen. Ich denke, dass es nicht das Ziel sein soll, dass sich das Angebot dieser Sender von den privaten nicht unterscheidet, vielmehr fände ich es angebracht, dem Programm einen regionalen Anstrich zu geben, bspw. durch Spielfilme aus Assentien. Aus meiner Sicht ist es auch durchaus nötig, dieses Schlachtfeld nicht den Privaten zu überlassen, die nur das senden wollen, was auch wirklich ankommt, und das kann man meist mit dem Schlagwort "Volksverblödung" zusammenfassen.


    Honorable Deputies,


    Ich halte das vorliegende Amendment für sinnvoll und werde ihm gerne zustimmen.


    Eine kleine Nachfrage an den Initianten habe ich jedoch noch. Um wen genau handelt es sich bei der in d genannten Hauptzielgruppe?


    Als solche werden meist die durchschnittlichen Seher zwischen 14 und 49 bezeichnet. Man kann aber auch durchaus Abwechslung bieten, ohne von den Wünschen dieser Zielgruppe abzuweichen, dass man also, wie oben erwähnt, nur immer das Gleiche sendet, was sicher für hohe Quoten sorgt, ist nicht angedacht.

  • Honorable Deputies,


    ein steuerfinanzierter Sender, der sich inhaltlich nicht von private Anbietern unterscheidet und sogar mit "Zielgruppen" arbeitet, ist an Absurdität nicht zu überbieten. Eine derartige staatliche Konkurrenzveranstaltung hat nur zur Folge, dass für kommerzielle Sender die Werbeeinnahmen fallen und die Programmpreise steigen. Wir benötigen ein Informations- und Dokumentationsangebot mit stündlichen Nachrichten. Dieser Antrag jedoch macht aus APBS eine weitere "Verblödungsstation".

  • Honorable Deputies,


    ich kann nicht erkennen, inwiefern der bisherige APB Act den Anforderungen von Deputy Mulder gerecht wird, daher scheint mir seine Kritik mehr der aktuellen Situation zu gelten, als dem vorliegenden Entwurf.
    Da die Verpflichtung zur bundesweiten Ausstrahlung aufgehoben wurde, sehe ich hier keine Verschlechterung, sondern lediglich eine kokretisierung der Tätigkeit des APBS. Meine Zustimmung steht daher.

  • Honorable Deputies,


    wenn wir staatliches TV in einem Gesetz so genau vorgeben wollen, dann sollten wir - die Kritik Mulders aufgreifend - das Programm bzw. die Sender um einen Nachrichten- und Dokumentationskanal erweitern. Wieso kein niveauvolles Kinderprogramm? Ebenso wäre es doch denkbar hineinzuschreiben, dass Nachrichten und Sendebeiträge auch einen regionalen Bezug haben müssen.


    Wie genau soll die Finanzierung aussehen? Hierzu müsste sich wahrscheinlich unsere Gouverneurin äußern.

  • Honorable Deputies,


    wenn wir staatliches TV in einem Gesetz so genau vorgeben wollen, dann sollten wir - die Kritik Mulders aufgreifend - das Programm bzw. die Sender um einen Nachrichten- und Dokumentationskanal erweitern. Wieso kein niveauvolles Kinderprogramm? Ebenso wäre es doch denkbar hineinzuschreiben, dass Nachrichten und Sendebeiträge auch einen regionalen Bezug haben müssen.


    Wie genau soll die Finanzierung aussehen? Hierzu müsste sich wahrscheinlich unsere Gouverneurin äußern.


    Deputy Taft,


    Ich hätte nichts dagegen, wenn wir auch Dokumentationen und für Kinder gedachtes Programm in den Entwurf integrieren würden. Hier bin ich jedoch gegen eigene Spartensender, es sollte ausreichen, wenn "Assentia One" vormittags Kinderprogramm sendet und wir "Assembly TV" in "Assentia Information" umbenennen und diesem Programm auch Dokumentationen zuteilen. Daher bitte ich den Chairman, den Antrag durch folgenden zu ersetzen:


    Assentia Public Broadcasting Act Amendment Bill
    Article I - Amendments


    Article I, Section 3 des Assentia Public Broadcasting Act wird wie folgt geändert:


    (1) Der APBS unterteilt sich in folgende Spartensender:
    a) Assentia One. Dieser Televisionssender hat primär die Aufgabe, Unterhaltungsformate und Spielfilme zu senden. Vormittags soll ein Kinderprogrammblock ausgestrahlt werden. Er darf maximal zehn Minuten Werbung pro Stunde senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist von 23.00-05.00 Uhr gestattet.
    b) Assentia Two. Dieser Televisionssender soll kulturelle Großereignisse übertragen und auch anderweitig über Kultur berichterstatten. Es ist ihm nicht erlaubt, Werbung zu senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
    c) Assentia Information. Dieser Televisionssender hat alle öffentlichen Sitzungen der Assembly zu übertragen, über andere politische Ereignisse zu berichten und Dokumentationen zu senden. Es ist ihm nicht erlaubt, Werbung zu senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
    d) Radio Assentia. Dieser Hörfunksender soll sich nach den Hörwünschen der Hauptzielgruppe richten. Außerdem soll er vormittags einen Kinderprogrammblock ausstrahlen. Das Senden von Werbung ist ihm für fünf Minuten pro Stunde erlaubt. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist von 23.00-05.00 Uhr gestattet.
    e) Radio Assentia Two. Dieser Hörfunksender soll sich nach den Hörwünschen der älteren Bevölkerung richten. Das Senden von Werbung ist ihm für fünf Minuten pro Stunde erlaubt. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
    (2) Der APBS wird von einem Director geleitet, der vom Gouverneur ernannt wird. Sollte kein Direktor im Amt sein, übernimmt diese Aufgabe der Secretary of the Republic. Sollte ein solcher ebenfalls nicht im Amt sein, hat der Governor diese Funktion zu übernehmen.
    (3) Der APBS wird durch die Republic of Assentia finanziert. Das halbjährliche Budget muss bei der State Assembly eingereicht und von dieser mit der einfachen Mehrheit der abstimmenden Mitglieder bestätigt werden.
    (4) Eventuell vorhandene Werbeeinnahmen sind in der Budgetplanung anzugeben.
    (5) Das Programm wird von dem APBS nach Article 1, Section 3, Subsection 1 selbst festgelegt. Allerdings ist jeder Sender des APBS dazu verpflichtet, drei mindestens zehnminütige Nachrichtensendungen mit regionalem Bezug pro Tag auszustrahlen.
    (6) Die APBS control commission hat die Aufgabe, die Arbeit des APBS auf Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Ihre Mitglieder werden von der State Assembly ernannt.
    (7) Das gesamte Staatsgebiet der Republic of Assentia muss mit Funk- und Fernsehsignalen abgedeckt sein.
    (8) Alle Spartensender müssen eine Präsenz im Weltnetz errichten, auf der sie alle schon gesendeten Sendungen für die Nutzer verfügbar machen. Außerdem müssen die gerade ausgestrahlten Sendungen als Livestream im Netz verfügbar sein.


    Article I, Section 4 entfällt.

    Article II – Final Provisions


    Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


    Außerdem wäre ich sehr erfreut, wenn bzgl. der Finanzierung Ms Governor sich äußern könnte.

  • Honorable Deputies,
    kleine Kinder wohl eher nicht. Die sind normalerweise zu Hause. Zumindest bei meinen war es so ;)


  • THE REPUBLIC OF ASSENTIA
    The State Assembly



    ALL FOR OUR COUNTRY!




    Honorable Deputies!


    Die Aussprachedauer ist abgelaufen. Der Entwurf wird in Kürze zur Abstimmung gestellt.





    (Bruno Gardner)
    Chairman of the State Assembly


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