Das glaube ich nicht ganz
Wie gesagt: Wegen was sollte man mich verurteilen?
What's going on in Assentia?
Es gibt 98 Antworten in diesem Thema, welches 5.300 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ethan J. Haynsworth.
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Das lasse ich mal ganz ihre Sorge sein
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Ich erkenne nirgends Straftaten
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Das ist nur zu offensichtlich.
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Vielleicht können Sie als FBI Agent mir Ja sagen wo da Straftaten sind?
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Sie behaupten Dinge, die geeignet sind, das Ansehen von Channel 40 zu schädigen in dem Wissen, dass die Behauptungen unwahr sind. Dass sie das wissen müssen ergibt sich daraus dass davon auszugehen ist dass Sie sich an eigene Aussagen der letzten Tage sehr wohl erinnern können.
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Ach, Sie sprechen von der Pressemitteilung? Da steht nichts drinne was Channel 40 schädigen kann
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Ich sag doch es geht um die Pressemitteilung.
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Die Behauptung, Unwahrheiten auszustrahlen, ist schon geeignet das Ansehen des Senders zu schädigen, denke ich.
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Denke ich nicht
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Das hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere ob Channel 40 tatsächlich Unwahrheiten ausgestrahlt hat. Auch Ungenauigkeiten dürften dabei aber wahrscheinlich sogar schon ausreichen, dass die nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass Mr. Ford hier wider besseren Wissens dem Ansehen des Senders schadet.
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Geschadet wird wohl nur mir mit dem Bericht "Ford: First Strike Now"
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Auch hier ist fragwürdig, ob Channel 40 das tatsächlich wider besseren Wissens gesendet hat. Denn die Formulierung "First Strike now!" ist durchaus mehrdeutig.
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Der Inhalt des Artikels aber nicht
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Der Artikel zitiert wörtlich IHRE Aussage.
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Auch wenn ich vermutlich wieder gegen eine Wand laufe:
Könnten Sie mir bitte den Wortlaut des Verleumdungsparagraphen nennen?
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Und formt die so um, dass es Imageschädigend für mich wird Mr. Morgan
Einen Moment
Handlung
Ruft mit seinem Handy den FPC auf
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Mr. Ford, der Wortlaut ist keine Umformung. Sie fordern ganz explizit einen Erstschlag.
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Nein., Ich sagte: Sag Ja zum Erstschlag. Sag Nein zur Abschaffung. Wo forderte ich dort einen Erstschlag?
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Ah, vielen Dank. Ich zeige Ihnen mal die entscheidende Passage:
Verleumdung ist die Verbreitung wissentlich unwahrer tatsächlicher Behauptungen in Bezug auf einen Dritten, die geeignet sind, dessen öffentliches Ansehen zu beschädigen.
Es geht also nicht nur darum, mutmaßlich schädigende Tatsachenbehauptungen zu tätigen, es muss auch nachgewiesen werden, dass der Verdächtige diese wider besseren Wissens aufstellt.
Es reicht also nicht aus, wenn ich sage: XYZ ist ein Trottel. Man muss mir auch nachweisen, dass ich wusste, dass die Person kein Trottel ist. Und, nun ja, das wird schwierig, da wie gesagt sowohl Sie, als auch Channel 40 sich im Zweifel darauf berufen können, dass sie es eben nicht besser wussten.
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