2015/01/04 Event Law

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 1.726 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kimberly Holland.

  • Honorbale Commoners,


    Governor Quinn Michael Wells hat eine offene Diskussion zum Thema "Veranstaltungsrecht" beantragt.


    Open Discussions sind gemäß Standing Orders nicht zu befristen.


    Der Antragsteller hat das erste Wort, anschließend ist die Debatte freigegeben.

  • Honorable Commoners,


    Derzeit sind Veranstaltungen an sich rechtlich nicht geregelt. Wichtig wäre es aber, Veranstaltern auch außerhalb der eigenen Wohnung am Veranstaltungsort eine Art Hausrecht einzuräumen, aber auch die Veranstalter wenigstens anzuhalten, ab einem bestimmten Ausmaß Brandschutz und Sanitätsdienst zu stellen. Auch sicherheitspolitische Gedanken spielen meines Erachtens eine Rolle.
    Wir sprechen hier von etwas ganz elementarem. Deshalb habe ich mich dafür entschieden, das nicht nur im Kabinett oder einer Arbeitsgruppe zu debattieren, sondern hier im Plenum. Zunächst wüsste ich gerne, ob eine Regelung überhaupt erwünscht ist.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Honorable Commoners,
    das ganze ist doch eh nur aufgrund der Veranstaltung meines Bruders aufgekommen...
    Wichtig wäre das der Veranstalter Hausrecht bekommt um so Störer entfernen zu können

  • Honorable Commoners,
    der Veranstalter kann Hausrecht ausüben, wenn er Besitzer des Veranstaltungsortes oder Mieter ist. Wer aber an öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Gebäuden - hier hielte ich es übrigens für sinnvoll, eine Zustimmungpflicht einzuführen - Veranstaltungen durchführt, sollte kein Hausrecht haben, schließlich steht im die Fläche kostenfrei zur Verfügung.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Honorable Commoners,
    Das Problem dann ist allerdings das bspw. Störer nicht rausgeschmissen werden können. Mein Bruder bspw. hat auf seinem Veranstaltungen immer so 'nen Typen namens Morgan der nur Pöbelt. Da er diesen nicht rausschmeißen kann...

  • Commoner Ford,


    Ihre Darstellung der Dinge ist sehr interessant, hat aber wenig mit der Thematik zu tun.
    Ich hielte es generell für sinnvoll, gerade für öffentliche Orte klare Regeln gesetzlich festzuhalten, etwa eine Anmeldepflicht und auch das Recht der Verwaltung, Veranstaltungen bei einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit zu verbieten.
    Dem Veranstalter einer angemeldeten Veranstaltung, bei der das Veranstaltungsareal klar abgesteckt ist, Hausrecht einzuräumen halte ich für kaum falsch.
    Ich erkenne hier auf jeden Fall einen ersten Konsens für eine Anmeldungs- bzw Ankündigungspflicht. Das freut mich.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Commoner Wells, ich persönlich sehe nicht, warum man Hausrecht an öffentlichen Orten übertragen werden sollte. Die Öffentlichkeit ist ein Ort der Meinungsfreiheit.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Honorable Commoners,


    ich schließe mich in vollem Umfange Commoner Lugo an:


    Wer den Teilnehmerkreis einer von ihm veranstalteten Versammlung will bestimmen und steuern können, der hat seine Versammlung auf privatem Gelände oder in privaten Räumlichkeiten abzuhalten. Dort steht ihm sowieso das Hausrecht zu.


    Der öffentliche Raum gehört jedoch allen Bürgern dieses Staates gleichermaßen und gemeinsam. Niemand kann - auch nicht durch Anmeldung einer Versammlung o. ä. - öffentlichen Grund und Boden mieten oder pachten und anschließend darüber verfügen, wem zu diesem Zutritt gewährt wird oder wer sich zu entfernen hat.


    Wegweisungen von sowie Betretungsverbote für öffentlichen Orten sind auf Grund des staatlichen Gewaltmonopols einzig durch die öffentliche Gewalt und auf Grund des liberalen sowie rechtsstaatlichen Prinzips einzig dann zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit erforderlich sind.


    Aber nicht, weil irgendwem der im Stadtpark eine Ansprache hält vielleicht die kritischen Fragen eines Zuhörers nicht gefallen.


    Wo kämen wir denn da hin?

  • Honorable Commoners,


    Mir ging es konkret beispielsweise um ein eingezäuntes Veranstaltungsareal oder Ähnliches, ich sehe hier aber derzeit keine Mehrheit.
    Bislang glaube ich, folgendes als Konsens erkennen zu können:
    Anmeldepflicht bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund und Boden
    KEIN Hausrecht für Veranstalter aufgrund der Veranstaltung


    Wie stehen Sie zu der Möglichkeit, Veranstaltungen unter Auflagen (Sicherstellung des Brandschutz etc) zu erlauben?


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Honorable Commoners,
    vernünftige Auflagemöglichkeiten - für Brandschutz, Rettungswege, Verkehrssicherheit - würde ich begrüßen.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Honorable Commoners,


    um meine Position in dieser Hinsicht vielleicht noch einmal zu präzisieren: Natürlich können auch der Staat oder die Gemeinden privatrechtliche Eigentümer von Plätzen oder Gebäuden sein, die zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen gemietet werden können - seien es Festplätze, Stadthallen o. ä. Und wer diese mietet, hat für die Dauer des Mietverhältnisses dort natürlich auch das Hausrecht inne.


    Meine Ablehnung eines Hausrechts während öffentlichen Veranstaltungen bezieht sich nur auf für den normalen öffentlichen Verkehr bestimmte Flächen wie öffentliche Straßen, Plätze, Parkanlagen, Schulhöfe usw., wob üblicherweise Demonstrationen, Wahlkampfveranstaltungen u. ä. stattfinden.


    Die übrigen vorgeschlagenen möglichen Auflagen finde ich indes sinnvoll und unterstützenswert.

  • Honorable Commoners,


    Soll der Staat eventuell anfallende Brandschutzaufgaben übernehmen oder sollte es hierfür bei Inanspruchnahme der örtlichen Feuerwehr bestimmte Gebühren geben?


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
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  • Honorable Commoners,


    Ich vertrete die Meinung, dass sich Rechte und Pflichten stets die Wage halten sollen. Folglich lehne ich es aber Veranstaltern Auflagen zu machen ohne ihnen Hausrecht zu gewähren.

    John Deville
    Commoner of the Assembly of Astoria
    Member of the Social Conservative Union

  • Honorable Commoners,
    der Veranstalter darf öffentlichen Grund nutzen, um eine Veranstaltung durchzuführen, das ist Recht genug, um Grundpflichten zu rechtfertigen.


    Matthew Carrión "Matt" Lugo (D-AS)
    53rd President of the United States
    Former Governor of Astoria | Former Senior Advisor to the President (B. Laval II Administration) | Former Lieutenant Governor of Astoria State
    Liberty State

  • Honorable Commoners,


    Davon ab ist eine Veranstaltung immer mit Risiken verbunden. Ich halte es für unverantwortlich, diese generell auf den Steuerzahler abzuwälzen.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
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  • Honorable Commoners,


    wie heißt es noch gleich so schön? "Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch."


    Wer zu einer öffentlichen Ansammlung von Menschen aufruft, der schafft damit eine potenzielle Gefahrensituation - selbst wenn es sich um eine Ansammlung absolut friedlicher und gesetzestreuer Bürger handelt. Denn viele Menschen auf wenig Raum sind einfach immer eine potenzielle Gefahrensituation.


    Warum soll die Allgemeinheit für die Kosten der notwendigen Maßnahmen aufkommen, dass durch diese potenzielle Gefahrensituation niemand zu Schaden kommt? Und nicht der, der diese Situation geschaffen hat?

  • Honorable Commoners,


    folgender Kompromissvorschlag zum Hausrecht:


    Wenn bei Veranstaltungen an öffentlichen Orten die Teilnehmerschaft durch Zutrittskontrollen eingeschränkt wird, was auf Antrag in einem abgezäunten Areal zulässt sein kann, dann und nur dann kann der Veranstalter für die vorher feststehende Dauer der Veranstaltung im vorher feststehenden Areal Hausrecht ausüben.
    Würde dies alle Parteien befriedigen?


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Honorable Commoners,


    Der Vorschlag von Commoner Wells scheint mir akzeptabel.


    Was die Finanzierung von Sicherheitsmassnahmen angeht, so sollte bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen die Allgemeinheit die Kosten tragen. Schliesslich soll das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht von der Größe des Geldbeutels abhängen.

    John Deville
    Commoner of the Assembly of Astoria
    Member of the Social Conservative Union

  • Honorable Commoners,


    also: Bei geschlossenen Veranstaltungen beziehungsweise bei Veranstaltungen mit Einlasskontrolle Kostenträger Veranstalter, bei öffentlichen Veranstaltungen Kostenträger Allgemeinheit?
    Wobei ich finde, dass gerade bei solchen Veranstaltungen, bei denen etwa aufgrund technischer Eigenheiten besondere Gefahren bestehen, der Veranstalter auch dann die Kosten tragen sollte, wenn er auf Einlasskontrollen verzichtet. Wenn jemand eine große Feuershow veranstaltet, erhöht er damit das Risiko für die Teilnehmer nun mal ganz bewusst.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
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  • Honorable Commoners,


    Genau so wie von Commoner Wells ausgeführt war es gedacht. :)


    Eine Ausnahmeregelung für Veranstaltungen mit besonders hohem Gefahrenpotenzial lehne ich nicht grundsätzlich ab.

    John Deville
    Commoner of the Assembly of Astoria
    Member of the Social Conservative Union

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