Assentia Investment Bank Act

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    Section 1 - Fundamentals
    (1) Durch dieses Gesetz wird die staatliche Assentia Investment Bank, kurz AIB gegründet.
    (2) Die AIB hat den Zweck, assentinischen Unternehmern mit günstigen Krediten zu helfen, neue Unternehmen zu gründen, oder bestehende Unternehmen auszuweiten.
    (3) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Assentia Investment Bank Act.


    Section 2 - The Director
    (1) Die AIB wird von einem Director geleitet, der für eine zeitlich unbegrenzte Dauer gewählt wird..
    (2) Der Director wird, auf Vorschlag des Governors, durch die State Assembly, mit einfacher Mehrheit, gewählt oder abgewählt.
    (3) Ist kein Director im Amt, soll die AIB kommissarisch durch den Governor geleitet werden.


    Section 3 - Financials
    (1) Das Grundkapital der AIB soll durch die Staatskasse aufgebracht werden. Es beträgt 50'000'000 Dollar.
    (2) 50% des monatlichen Gewinnes der Republic of Assentia sollen, nach Einreichung des Budgets, als Kapital an die AIB überwiesen werden.
    (3) Bei Bedarf soll die AIB der Republic of Assentia zinsfreie Kredite zur Verfügung stellen.


    Section 4 - Credits
    (1) Berechtigt einen Kredit bei der AIB aufzunehmen, ist grundsätzlich jeder Besitzer einer Unternehmung in Assentia, der noch keinen Kredit bei der AIB aufgenommen hat.
    (2) Der Director entscheidet über jeden Kredit einzeln. Er soll sich hierzu über die wirtschaftliche Lage des Unternehmers bzw. dessen Unternehmung und den vorgesehenen Verwendungszweck des Kredites informieren.
    (3) Über die Kreditbedingungen entscheidet der Director in der Regel frei.
    (4) Der Zinssatz der zur Anwendung kommt, soll den durch die Federal Reserve Bank festgelegten Leitzinssatz für Kredite (+ 1%) nicht überschreiten.
    (5) Die Summe eines Kredites darf 1'000'000 Dollar nicht übersteigen. Ausgenommen hiervon sind Kredite gemäss Sec. 3 Ssec. 3 dieses Gesetzes.
    (6) Zur Vergabe eines Kredites ist ein Vertrag notwendig, der alle Einzelheiten festhält und von beiden Parteien unterzeichnet werden muss.


    Section 5 - Coming into Force
    (1) Die AIB soll nach Inkrafttreten dieses Gesetzes durch den Governor bei der Banking Supervisory Authority gemeldet werden.
    (2) Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

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