Meeting with Chancellor Helen Bont from the Democratic Union (February 2015)

Es gibt 79 Antworten in diesem Thema, welches 7.056 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Helen Bont.

  • Ich habe unsere Botschafterin beauftragt, sich mit albernischen Regierung in Kontakt zu begeben. Dame Nessie scheint aber derzeit verhindert.


    Unter welchen Bedingungen, kann man denn nun ein Patent in der Union beantragen? Vielleicht können wir ja schonmal die Bedingungen für ein Agreement zusammentragen.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Sehr gut. Ich habe gegenüber dem albernischen Botschafter vorgeschlagen, dass die G3-Treffen abwechselnd in alphabetischer Reihenfolge der Ländernamen in den Ländern rotieren, so dass eine optimale Verteilung der Treffen gewährleistet wird.



    Was das Procedere angeht, so ist es recht einfach: Anträge werden beim noch zu schaffenden Unionspatentamt eingereicht und dieses entscheidet dann anhand der gesetzlichen Kriterien, ob die angemeldete - ich sage mal salopp - "Erfindung" patentfähig ist oder nicht. Ähnliches gilt übrigens auch für den Schutz von Marken, sobald das Markenschutzgesetz in Kraft getreten ist.

  • Sehr gut. Ich habe gegenüber dem albernischen Botschafter vorgeschlagen, dass die G3-Treffen abwechselnd in alphabetischer Reihenfolge der Ländernamen in den Ländern rotieren, so dass eine optimale Verteilung der Treffen gewährleistet wird.


    Das klingt vernünftig und lässt sich gut mit den obligatorischen Regierungstreffen zwischen Astor und Albernia bzw. Astor und der DU verbinden.


    Was das Procedere angeht, so ist es recht einfach: Anträge werden beim noch zu schaffenden Unionspatentamt eingereicht und dieses entscheidet dann anhand der gesetzlichen Kriterien, ob die angemeldete - ich sage mal salopp - "Erfindung" patentfähig ist oder nicht. Ähnliches gilt übrigens auch für den Schutz von Marken, sobald das Markenschutzgesetz in Kraft getreten ist.


    Welche Kriterien sind dafür ausschlaggebend?


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Ausschlaggebend für einen positiven Bescheid ist nach § 1 Absatz 1 Unionspatentgesetz , dass es sich um eine Erfindung auf dem Gebiet der Technik und der Wissenschaft handelt, und diese Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und die Erfindung gewerblich anwendbar ist. Nach § 2 Absatz 1 gilt eine Erfindung als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Nach § 2 Absatz 2 gilt eine Erfindung als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann.
    Des Weiteren enthält das in § 1 Absatz 2 eine Liste von Legaldefinitionen von Erfindungen, die nicht patentfähig sind, wie zum Beispiel mathematische Methoden oder der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung, einschließlich der Keimzellen, sowie die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, um nur zwei Beispiele zu nennen.


    Des Weiteren erlischt das Patent automatisch nach 24 Monaten und kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.


    Hinzuweisen wäre noch auf § 8 Absatz 1, wonach Personen, die innerhalb der Grenzen der Demokratischen Union weder Wohnsitz noch Niederlassung hat, ein Patent anmelden oder an einem Verfahren vor dem Patentamt teilnehmen kann, wenn er einen in der Demokratischen Union zugelassenen Rechtsanwalt als Vertreter bestellt hat. Nach § 8 Absatz 2 gilt dies jedoch nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates des Transnordanikrates.


    Ansonsten hat das Unionspatentgesetz noch eine Reihe Regelungen, etwa zum Erlöschen des Patents, worauf sich die Schutzwirkung des Patentes nicht erstreckt oder zum Verfahren selbst.

  • Die Laufzeit eines Patents oder einer Marke ist bei uns - im Normalfall - unbeschränkt, aber das muss erstmal kein Hindernis für die "gemeinsame" Anmeldung sein. Kosten verursacht ein Unionspatent keine?


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Für die Anmeldung ist eine Gebühr und für alle 6 Monate der Dauer des Patents eine Semestergebühr zu entrichten, die sich nach dem ermittelten Wert der Erfindung richtet. Die jeweilige Gebühr beträgt 2% des ermittelten Werts, so § 4 Absatz 4 Unionspatentgesetz.
    Nach § 4 Absatz 5 entfällt die Gebühr, wenn der Patentinhaber schriftlich gegenüber dem Unionspatentamt erklärt, jedermann die Nutzung des Patents kostenlos zu gestatten. Die Gebühr entfällt, wenn der Pateninhaber schriftlich gegenüber dem Unionspatentamt erklärt, jedermann die Nutzung des Patents gegen eine angemessene Gebühr zu gestatten. Zweiter Punkt soll dahingehend geändert werden, dass sich die Gebühr halbiert, wenn der Patentinhaber gegenüber dem Unionspatentamt erklärt, jedermann die Nutzung des Patents gegen eine angemessene zu gestatten.
    Nach Absatz 6 ändern sich die Gebühren nicht, wenn der Patentinhaber einem Dritten eine Nutzungslizenz für das Patent erteilt. Für die Eintragung der Lizenz in das Patentregister wird eine Gebühr von 0,5% des ermittelten Werts des Patents entrichtet.

  • Handlung

    Bietet der Kanzlerin noch Tee an.


    SimOff

    Entschuldige, es geht hier in Kürze weiter.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Interessant wie unterschiedlich hier die Regelungen sind. Sowohl für die Gebühren, als auch für die Dauer eines Patentes.
    Bei uns wird 1% der mit dem Patent in Verbindung stehenden Einnahmen jährlich fällig.


    Eine vergünstigte Patentierung "für die Allgemeinheit" sieht unser Gesetz gar nicht vor, ist aber eine sehr gute Idee.


    Handlung

    Macht sich diesbezüglich eine Notiz für den Handelsminister.


    Das könnte die Thematik doch komplizierter gestalten, als gedacht.


    Da das Ende meiner Amtszeit sich bereits nähert, würde ich gerne zumindest einige Ergebnisse unserer Verhandlungen zusammenfassen und die Aufwertung unserer Beziehungen festhalten, um sie noch dem Kongress vorlegen zu können. Sind Sie damit einverstanden?


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Ja, das ist in der Tat interessant.


    Mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse bin ich einverstanden. Ein Punkt könnte sein, dass wir uns darüber einig sind, dass wir bestrebt sind, die Patentschutzbestimmungen der DU und Astors anzugleichen, mit den Ziel, im Rahmen der jeweiligen nationalstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen die gegenseitige Anerkennung von Patenten zu ermöglichen.


    Ein weiterer Punkt wäre die gemeinsame Auffassung, die G3 möglichst zeitnah zu reaktivieren.

  • Also, wenn ich unser Gespräch Revue passieren lasse, dann können wir in einer gemeinsamen Vereinbarung folgende Punkte benennen:


    01. Die Vereinigten Staaten von Astor und die Demokratische Union sind sich darin einig, dass im Grundlagenvertrag als "neutral" eingestuften bilateralen als "freundschaftlich" aufzuwerten.
    02. Beide Vertragspartner sind darin übereingekommen, die Vereinbarungen bezüglich der ISO aus dem Grundlagenvertrag ersatzlos zu streichen.
    03. Beide Seiten erklären ihren Willen, gemeinsame patentschutzrechtliche Bestimmungen in den Grundlagenvertrag aufzunehmen, die auch die Grundlage für einen internationale Vereinbarung zum Thema Patentschutz sein kann.

  • Den Punkten kann ich mich anschließen. Ich würde gerne noch hinzufügen:


    04. Beide Parteien vereinbaren, zusammen mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine den astorischen Kontinent umspannende Freihandelszone zu führen.


    Sofern ich ihr grundlegendes Interesse daran, richtig gedeutet habe.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Den Punkten kann ich mich anschließen. Ich würde gerne noch hinzufügen:


    04. Beide Parteien vereinbaren, zusammen mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine den astorischen Kontinent umspannende Freihandelszone zu führen.


    Sofern ich ihr grundlegendes Interesse daran, richtig gedeutet habe.


    Wie gesagt: da die Demokratische Union auch eine wirtschaftliche Einheit bildet, müsste die "restliche" Demokratische Union ebenfalls mit im Boot sein.

  • Ich schlage vor:
    04. Beide Parteien vereinbaren, zusammen mit Stralien und Cranberra Gespräche über eine gemeinsame Freihandelszone zu führen, die für etwaige andere Beitrittsstaaten offen ist.

  • Damit bin ich einverstanden.


    Astor hat kürzlich begonnen, Auslieferungsvereinbarungen mit anderen Ländern zu treffen. Wie stünde denn die DU zu so einer Regelung? Nachdem schon länger auch eine engere Zusammenarbeit der Justizbehörden besprochen wird, könnte man das als ersten Schritt angehen.


    Not tolerating intolerance isn’t intolerance;

    it’s preserving tolerance.

  • Das halte ich für eine gute Idee. Angesprochen wurde ja vor geraumer schon die Möglichkeit eines Austauschs von Daten zur Kriminalitätsbekämpfung bzw. einer gemeinsamen Kiriminalitätsdatei. Diese Idee müsste aber von Experten noch auf ihre technische Machbarkeit überprüft werden.
    Ich denke, ein guter Ansatz wäre in der Tat ein Auslieferungsabkommen in den Grundlagenvertrag zu integrieren. Eine weitere Möglichkeit sehe ich darin, Artikel IIIc Absatz 3 des gemeinsamen Grundlagenvertrags dahingehend zu präzisieren, dass es den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden erlaubt ist, im Rahmen der Verfolgung eines Straftäters das Staatsgebiet des jeweils anderen Vertragspartners zu betreten und unter Hinzuziehung der Strafverfolgungsbehörden und des zuständigen Strafrichters eine Verhaftung durchzuführen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!