P. 2015-054 Ms. Tamara Arroyo, from Serena, to be Chief Justice

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 1.745 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kevin Baumgartner.



  • Honorable Senators!


    Der Präsident der Vereinigten Staaten hat


    Ms. Tamara Arroyo


    als


    Chief Justice of the Supreme Court of the United States


    nominiert.



    Die Ernennung bedarf der Zustimmung des Senates.
    Vor der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung wird eine Anhörung durchgeführt.


    Der Vorgeschlagene wird aufgefordert nachfolgenden Eid zu leisten:
    "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit
    und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe."

    Der Gottesbezug kann entfallen.


    Das Hearing ist nach der Vereidigung eröffnet.
    Der Vorgeschlagene ist eingeladen ein Eröffnungsstatement abzugeben um sich und eventuelle Ziele dem Senat vorzustellen.


    Das Hearing dauert mindestens 48 Stunden und wird bei Bedarf verlängert.


    Kevin Baumgartner
    Dean of the Senate

  • Mister President,


    Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit
    und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.


    Ich freue mich, wieder einmal hier sein zu dürfen :)

  • Madam Arroyo,


    Herzlich Willkommen im Senat. :)


    Wenn Sie auf Ihre Amtszeit zurückblicken, gibt es Entscheidungen die Sie im nachhinein so nicht mehr getroffen hätten?

  • Madam Arroyo,


    Herzlich Willkommen im Senat. :)


    Wenn Sie auf Ihre Amtszeit zurückblicken, gibt es Entscheidungen die Sie im nachhinein so nicht mehr getroffen hätten?


    Madam Senator,


    natürlich sind wir Richter auch nur Menschen und natürlich machen Menschen auch einmal Fehler. Man entscheidet sich auch mal falsch oder trifft eine falsche Wahl. Wir Richter am Obersten Gerichtshof sind vor Fehlern auch nicht gefeit. Natürlich darf man von uns erwarten, dass wir eine maximale Professionalität an den Tag legen, sind unsere Entscheidung schließlich endgültig. Natürlich stehen wir auch, als Verfassungsorgan, mit jeder unserer Entscheidungen in der öffentlichen Kritik. Je nach Fall, gibt es die unterschiedlichsten Ansichten in den unterschiedlichsten Lagern und selbstverständlich ist der Unterlegene vor Gericht immer enttäuscht, wenn er sein Verfahren nicht so ausgegangen ist, wie er es sich, aufgrund seiner rechtlichen Auslegung gehofft hat. Da auch wir Richter je nach Verfahren unterschiedlichste Gesetze und Regelungen auslegen müssen, wird es immer wieder zu solchen Auslegungsstreitigkeiten kommen. Niemand kann sagen, ob ein anderer Richter eine bestimmte Sache anders ausgelegt hätte oder nicht. In all meinen Entscheidungen habe ich mich stets nach besten Wissen und Gewissen an die Verfassungen und Gesetze gehalten. Ich habe immer Neutralität gewahrt und auch immer Auslegungen so gefasst, wie ich sie aufgrund der Texte und Gewohnheiten für richtig hielt. Aus diesem Grund lautet meine Antwort, Madam Senator: Nein, es gibt keine Entscheidungen, die ich im Nachhinein, auch nicht aufgrund öffentlicher Kritik, anders getroffen hätte.



    Ms. Arroyo,


    wie stehen Sie zum Gnadenerlasses, in dessen Genuss Sie gekommen sind?


    Mister Senator,


    ich halte und hielt von diesem Gnadenerlass gar nichts.


    Art. IV Sec. 1 SSec.7 gibt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor das Recht, nach Maßgabe der Gesetze im Namen der Vereinigten Staaten Begnadigung und Amnestie zu gewähren. Er kann also nur dann Gnade und Amnestie gewähren, wie es ihm die Gesetze erlauben. Das einschlägige Gesetze ist hier der Presidential Reprieve and Pardon Act. Dieser besagt sofort in Sec. 1, dass das Begnadigungs- und Amnestie-Recht des Präsidenten sich auf Urteile und Disziplinarverfügungen bezieht. Im Falle meiner "Begnadigung" durch den damaligen Präsidenten Libertas, hat er "Gnade, für die bis dato begangenen Untaten und damit uneingeschränkte Freiheit vor strafrechtlicher Verfolgung wegen dieser" gewährt.
    Dies liegt nicht im Einklang mit dem Gesetz. Ein Präsident kann niemanden durch einen Gnadenerlass vor strafrechtlicher Verfolgung schützen. Ein Präsident kann niemandem Gnade für etwas gewähren, was dieser noch nicht getan hat. Ein Präsident kann niemandem Gnade gewähren, für etwas, was er möglicherweise schon getan hat, für das er aber noch gar nicht verurteilt wurde. Wäre dies dem Präsidenten erlaubt, könnte dieser massiv in unseren Rechtsstaat eingreifen und Strafverfolgung und Aburteilung von Verbrechern, die möglicherweise aus seinem Kreise stammen oder für die er etwas Gutes tun möchte, um selber Gefälligkeiten zu erhalten, verhindern.


    Sehr wohl erlaubt der Reprieve and Pardon Act dem Präsidenten eine Amnestie in bestimmten Strafsachen zu erlassen. Hierbei kann er aber nicht namentliche Personen schützen, sondern lediglich die Verfolgung bestimmter Straftaten unter die Amnestie stellen. Was er aber auch wiederum nicht alleine entscheiden kann, denn hier braucht er die Bestätigung durch den Senat.


    Mr. Senator, Sie sehen, dass President Libertas hier weit über das Ziel hinausgeschossen war und seine Handlung nicht durch die Gesetze gedeckt war.

  • Ms. Arroyo,


    der Fall Ford vs. Gardner erregte einige Aufmerksamkeit, weil das Gericht einen der Anwälte hinter Gitter steckte, ohne dass zuvor eine Verwarnung erteilt wurde. Ordnen Sie bitte diese Ordnungsmaßnahme ein.

  • Mr. President pro tempore,


    ich beantrage hiermit vorsorglich und ausdrücklich, die Anhörung bis Dienstag, den 21. April 2015 um 19:53 Uhr zu verlängern, da sich die Kandidatin bereits bei der Beantwortung der ersten Fragen mehr als einen ganzen Tag lang Zeit gelassen hat.


    Sollte es aufgrund weiterer irregulärer Verzögerungen erforderlich sein, erwäge ich in dem Maße, in dem die Beantwortung der Fragen verzögert wird, einen Antrag auf eine Verlängerung der Anhörung über die regulären 120 Stunden hinaus.

  • Madam Arroyo.


    Aus diesem Grund lautet meine Antwort, Madam Senator: Nein, es gibt keine Entscheidungen, die ich im Nachhinein, auch nicht aufgrund öffentlicher Kritik, anders getroffen hätte.


    Darf ich davon ausgehen, dass diese Aussage auch explizit Ihre Entscheidung die Senatorial By-Elections betreffend miteinschliesst?

  • Ms. Arroyo,
    der Fall Ford vs. Gardner erregte einige Aufmerksamkeit, weil das Gericht einen der Anwälte hinter Gitter steckte, ohne dass zuvor eine Verwarnung erteilt wurde. Ordnen Sie bitte diese Ordnungsmaßnahme ein.


    Mr. Senator,


    die Kollegin ist in diesem Fall meiner Ansicht nach etwas über das Ziel hinausgeschossen. Ich kann, das stelle ich außer Zweifel, mich ihrer Begründung für dieses Maßnahme nur anschließen. Counselor Libertas hat sich gegenüber dem Gericht ungebührlich verhalten. Jedoch, auch das haben Sie bereits festgestellt, hat es vor Verhängung dieser Ordnungsmaßnahme keine Verwarnung gegeben. Das Gesetz sagt aber genau das: "Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes (Contempt of Court) mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden." In diesem Falle ist eine explizite Verwarnung nicht erfolgt, daher wäre der Betroffene bei einem Einspruch gegen diese Maßnahme sicherlich erfolgreich gewesen. Für diesen Einspruch hätte der Counselor auch genügend Zeit gehabt, da er noch durch seine damalige Immunität geschützt war. Das hat er allerdings, wissentlich oder unwissentlich, versäumt und somit die Maßnahme als solche akzeptiert.


    Auf der anderen Seite zeigt diese Episode eines in meinen Augen deutlich: Die Regelungen bezüglich Contempt of Court sind nicht weit genug gefasst. Im vorliegenden Falle fand die Missachtung des Gerichts im Schlussplädoyer statt. Eine Verwarnung an dieser Stelle wäre lediglich eine Geste gewesen, da der Betroffene darüber hinaus keine weitere Missachtung hätte durchführen können. Es kann aber nicht sein, dass das Ende eines Verfahrens den Beteiligten einen Freifahrtschein für eine Missachtung des Gerichtes gibt, weil hier nur noch eine Verwarnung, aber keine Ordnungsmaßnahme mehr möglich ist. Hier wäre aber der Gesetzgeber gefragt und nicht ich als Richterin.



    Madam Arroyo.



    Darf ich davon ausgehen, dass diese Aussage auch explizit Ihre Entscheidung die Senatorial By-Elections betreffend miteinschliesst?


    Das ist korrekt, Sir.

  • Madam Arroyo,


    Was halten Sie persönlich vom "Independent Electoral Office"?


    Mr. Senator,
    wie ich als Oberste Bundesrichterin die Lage um das Zustandekommen des Independent Electoral Office gesehen habe, kann man der Entscheidung des SCOTUS im Fall President of the U.S. vs. Congress of the U.S. vom 01.01.2015 entnehmen. Um Ihre Frage vorweg zu nehmen: Auch diese Entscheidung hätte ich im Nachhinein nicht anders getroffen.


    Persönlich - und ich nehme an darauf zielt Ihre Frage ab - war es für mich, auch da es ein Novum in der Geschichte unserer stolzen Nation war, schon verwunderlich, dass der Kongress der Vereinigten Staaten es für notwendig erachtete, ein "Independent Electoral Office" aufzubauen. Bisher war noch jeder Amtsträger der Director im USEO war integer und wir haben, so weit ich mich erinnern kann, noch keine Wahl gehabt, bei der offensichtliche Abweichungen zu Tage gefördert wurden. Persönlich finde ich daher, dass hier Kongress und Weißes Haus durch eine konstruktive Diskussion einen besseren Lösungsweg hätten finden können. Oder eben die Gerichte hätten bemühen sollen, wenn man tatsächlich glaubte, dass das WH sich in die Arbeit des USEO in einer Art und Weise eingemischt hatte, dass man Unregelmäßigkeiten hätte beweisen können.

  • Ms. Arroyo,


    die ehrenwerte Richterin hat nach dem Schlussvortrag des betroffenen Anwaltes keine Sanktionsmöglichkeiten ergriffen, sondern diese auf eine Zeit nach der Urteilverkündung verschoben. Erklären Sie mir, wie man Einspruch gegen eine gerichtliche Maßnahme erheben soll, wenn durch Hammerschlag das Verfahren beendet worden ist.


    Denken Sie, dass in der Richterschaft das folgende Sprichwort ein gewisses Gewicht hat: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"?


    Und darüber hinaus möchte ich mich nun einer Entscheidung zuwenden, die SIE höchstpersönlich getroffen haben, die Entscheidung über einstweiligen Rechtsschutz im Fall United States Congress vs. President of the United States. Ohne Hauptantrag haben Sie dem Antrag auf eine PI stattgegeben. Darüber hinaus haben Sie entschieden ohne die Möglichkeit eines rechtlichen Gehörs.


    Wie stehen Sie in Bezug auf die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten zur doppelten Verfassungsunmittelbarkeit?


    Wie stehen Sie zu Art. I Sec. 2 FEA?

  • Ms. Arroyo,


    die ehrenwerte Richterin hat nach dem Schlussvortrag des betroffenen Anwaltes keine Sanktionsmöglichkeiten ergriffen, sondern diese auf eine Zeit nach der Urteilverkündung verschoben. Erklären Sie mir, wie man Einspruch gegen eine gerichtliche Maßnahme erheben soll, wenn durch Hammerschlag das Verfahren beendet worden ist.


    Im Zweifel strengt man ein "Verfahren auf Aufhebung einer Maßnahme" an und lässt dieses durch ein weiteres Gericht klären. Darüber hinaus wüsste ich nicht, warum seinen Einspruch gegenüber einer Richterin nicht auch nach dem Ende des Verfahrens geltend machen können sollte.


    Denken Sie, dass in der Richterschaft das folgende Sprichwort ein gewisses Gewicht hat: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"?


    Ich glaube, dass dieses Sprichwort in allen Bereichen unserer Gesellschaft Anwendung findet. Egal um welche Berufsgruppe es sich handelt. Sicher wird auch der ein oder andere Richter zu seinen Kollegen einen besseren Draht haben, als zu anderen. Ich möchte mich aber nicht so weit aus dem Fenster lehnen und meinem Berufsschlag durch die Bank einen Generalvorwurf diesbezüglich zu machen. Wir leisten alle unseren Eid und schwören, dass wir "[...] unsere richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werden." Das bezieht sich selbstverständlich auch und insbesondere auf Verfahren, in denen ein Richterkollege vor der Bank steht und persönlich involviert ist.


    Und darüber hinaus möchte ich mich nun einer Entscheidung zuwenden, die SIE höchstpersönlich getroffen haben, die Entscheidung über einstweiligen Rechtsschutz im Fall United States Congress vs. President of the United States. Ohne Hauptantrag haben Sie dem Antrag auf eine PI stattgegeben. Darüber hinaus haben Sie entschieden ohne die Möglichkeit eines rechtlichen Gehörs.


    Die ich, zusammen mit meinen Kollegen des SCOTUS, getroffen habe, ja. Die Eilbedürftigkeit in dieser Sache war für das Gericht belegt, die Dringlichkeit war ausgewiesen und wurde vom Gericht begründet. Dass es zu dieser PI keinen Hauptantrag gab, ist ein Kritikpunkt, dem sich das Gericht, und damit auch meine Person, zurecht stellen muss. Wir hatten jedoch die Interessen der Bürger der Vereinigten Staaten zu berücksichtigen und zu entscheiden, wie schädlich das Fehlen dieses Hauptantrages, der im Übrigen nachgeliefert wurde, in der Sache war. Alles in allem traf das Richtergremium die Entscheidung, dass in diesem speziellen Fall das Bedürfnis der astorischen Bevölkerung nach rechtlich einwandfrei durchgeführten Wahlen höher, als das Bedürfnis nach zeitlich rechtzeitig durchgeführten Wahlen, wog. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Wahlen, konnte zuvor die Beklagte Seite nicht gehört werden, es wurde jedoch festgestellt, dass eine Entscheidung über die Aufrechterhaltung der PI nach Zugang einer Stellungnahme unmittelbar entschieden worden wäre (Art. VI Sec.2 SSec. 3 SCOTUS Act). Die beklagte Seite hat dies jedoch unterlassen.


    Wie stehen Sie in Bezug auf die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten zur doppelten Verfassungsunmittelbarkeit?


    Doppelte Verfassungsunmittelbarkeit bedingt das Vorhandensein einer eindeutigen Zuordbarkeit von Streitsubjekten wie auch Streitgegenständen zum Verfassungsrecht. Soll heißen: Streitigkeiten zwischen Präsidenten und Kongress der Vereinigten Staaten. Streitigkeiten zwischen Organen des Bundes und den Bundesstaaten ect. Für mich steht außer Frage, dass der Oberste Bundesgerichtshof, als Verfassungsgericht der Vereinigten Staaten hier tätig zu sein hat.


    Wie stehen Sie zu Art. I Sec. 2 FEA?


    "Wahlen nach diesem Gesetz finden allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim statt."


    Ein Grundprinzip ein jeder Demokratie und erst recht jener Demokratie, in der wir leben. Allgemeine, freie, unmittelbare, gleiche und geheime Wahlen sind einer der Stützpfeiler einer Demokratie und wichtiger Bestandteil unserer Lebensweise.

  • Mr. President pro tempore,


    da wir gerade bei Einsprüchen und Rechtsmittelverfahren sind:
    Einspruch ist vor Gericht nur gegen Parteimaßnahmen möglich, nicht jedoch gegen Maßnahmen des Sitzungsentscheidungen des Gerichts selbst. Eine Möglichkeit zur Beschwerde gegen Sitzungsentscheidungen bestehen nach dem Gesetz überhaupt nicht. Und kein Anwalt wird wegen einer nachteiligen Sitzungsentscheidung ein Rechtsmittelverfahren anstrengen, bei dem die Gefahr besteht, dass die Sache doch noch verloren geht oder erneut verhandelt werden muss.
    Wie sollte also ein gesetzlich nicht vorgesehenes Verfahren von statten gehen?


    Zur doppelten Verfassungsunmittelbarkeit:
    Im Fall US Congress vs. US President streiten sich zwar zwei Verfassungsorgane. Aber sie streiten sich nur um eine nachrangige Regelung im Federal Election Act.
    Art. V Sec. 3 Ssec. 1 Pt. 1 USC lautet: "[Der Oberste Gerichtshof soll entscheiden] bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Organen oder Körperschaften der Vereinigten Staaten, hinsichtlich deren Kompetenzen und etwaiger Überschreitungen".
    Erachten Sie es als notwendig, dass es sich nach dieser Norm nur um einen Streit um Rechte, Pflichten und Kompetenzen handeln darf, die unmittelbar aus der Verfassung erwachsen oder ist die Tür grundsätzlich offen, solange nur zwei Verfassungsorgane einen Rechtsstreit austragen?


    Denken Sie, die Wahlen zum Präsidenten sind unmittelbare Wahlen?

  • Mr. President pro tempore,


    da wir gerade bei Einsprüchen und Rechtsmittelverfahren sind:
    Einspruch ist vor Gericht nur gegen Parteimaßnahmen möglich, nicht jedoch gegen Maßnahmen des Sitzungsentscheidungen des Gerichts selbst. Eine Möglichkeit zur Beschwerde gegen Sitzungsentscheidungen bestehen nach dem Gesetz überhaupt nicht. Und kein Anwalt wird wegen einer nachteiligen Sitzungsentscheidung ein Rechtsmittelverfahren anstrengen, bei dem die Gefahr besteht, dass die Sache doch noch verloren geht oder erneut verhandelt werden muss.
    Wie sollte also ein gesetzlich nicht vorgesehenes Verfahren von statten gehen?


    "Und kein Anwalt wird..." - Damit, Mr. Senator, zeigen Sie selbst auf, dass es aber möglich ist. Wenn sich der Anwalt aber dagegen entscheidet, weil er befürchtet, er können im Nachhinein doch noch verlieren, dann ist das die Entscheidung des Anwalts. Insofern es also aus Ihrer Sicht an gesetzlichen Regelungen mangelt, wie mit Maßnahmen gegen Sitzungsentscheidungen umgegangen werden soll, darf ich diese Sache freundlichst an Sie zurückweisen, denn da sind Sie der besserer Ansprechpartner als Mitglied des Gesetzgebers, denn ich als Mitglied der Judikative.



    Zur doppelten Verfassungsunmittelbarkeit:
    Im Fall US Congress vs. US President streiten sich zwar zwei Verfassungsorgane. Aber sie streiten sich nur um eine nachrangige Regelung im Federal Election Act.
    Art. V Sec. 3 Ssec. 1 Pt. 1 USC lautet: "[Der Oberste Gerichtshof soll entscheiden] bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Organen oder Körperschaften der Vereinigten Staaten, hinsichtlich deren Kompetenzen und etwaiger Überschreitungen".
    Erachten Sie es als notwendig, dass es sich nach dieser Norm nur um einen Streit um Rechte, Pflichten und Kompetenzen handeln darf, die unmittelbar aus der Verfassung erwachsen oder ist die Tür grundsätzlich offen, solange nur zwei Verfassungsorgane einen Rechtsstreit austragen?


    Sie mögen sich zwar "nur" um eine "nachrangige Regelung" des Federal Election Act streiten, jedoch hat den Streit zum Inhalt, ob die Präsidentin der Vereinigten Staaten eine ihr zustehende Kompetenz wahrgenommen hat oder ob sie ihre Kompetenzen in der Sache überschritten hat. Damit ist die Regel der Verfassung erfüllt und damit der SCOTUS zuständig. Die zitierte Passage verlangt nicht, dass es sich bei dem Streit um Kompetenzen oder Überschreitungen handeln muss, die unmittelbar aus der Verfassung erwachsen. Die Regelung spricht schlicht von Streitigkeiten bzgl. der Kompetenzen oder Überschreitungen zwischen einzelnen Organen oder Körperschaften der USA.



    Denken Sie, die Wahlen zum Präsidenten sind unmittelbare Wahlen?


    Stimmt der Wahlberechtigte unmittelbar für einen bestimmten Kandidaten? Ja. Wird seine Stimme direkt für die Berechnung der Elektorenstimmen verwendet? Ja. Werden aufgrund der Elektorenstimmen Wahlmänner berufen, die den Präsidenten wählen und theoretisch ihre Stimme anders abgeben könnten als die Wahlberechtigten, die mit ihrer Wahl diesen Wahlmann "berufen" haben? Nein. Denn unser Wahlsystem kennt keine Wahlmänner, sondern hat lediglich ein anderes System der Berechnung abgegebener Stimmen vorgesehen. Damit geht immer noch die Stimme eines Bürger für einen Kandidaten auf dessen Konto, wie jedoch aufgrund der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Regelungen anders verrechnet. Sind die Wahlen zum Präsidenten unmittelbar? Ja.

  • Ms. Arroyo,


    bei Organstreitverfahren lehnen Sie die doppelte Verfassungsunmittelbarkeit aufgrund des Textes der Verfassung ab.
    Begründen Sie bitte, weshalb Sie Libertas vs. President of the US Senate die Klage abgewiesen haben, obwohl die Bedingungen für die Verfassungsbeschwerde nach dem Wortlaut der Verfassung erfüllt waren, der da - nach Tatbestandsmerkmalen untergliedert - lautet:

      in Bezug auf
      1. Beschwerden, welche
      2. von jedermann
      3. mit der Behauptung erhoben werden können,
      4. durch ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme
      5. einer staatlichen Institution
      6. in seinen
      7. ihm aus der Verfassung erwachsenden Rechten
      8. verletzt worden zu sein.


    Darüber hinaus frage ich Sie, ob ein Gesetz eine Hürde auferlegen kann, die von der Verfassung gar nicht vorgesehen ist.

  • Madam Arroyo,


    es wurde jedoch festgestellt, dass eine Entscheidung über die Aufrechterhaltung der PI nach Zugang einer Stellungnahme unmittelbar entschieden worden wäre (Art. VI Sec.2 SSec. 3 SCOTUS Act). Die beklagte Seite hat dies jedoch unterlassen


    Stimmen Sie mit mir darin überein, dass ein solcher Antrag im konkreten Fall wirkungslos gewesen wäre?


  • Es ist nicht Sinn und Zweck von Article V Section 3 Subsection 1 dash 3 U.S. Constitution, dass jede Behauptung, durch ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme einer staatlichen Institution in einem seiner verfassungsgemäßen Rechte verletzt worden zu sein zu einem unmittelbaren Gang vor den Obersten Gerichtshof berechtigte, so lange es nachgeordnete Gerichte gibt. Diese Norm stellt lediglich sicher, dass jeder der gegen eine von ihm behauptete Verletzung seiner verfassungsgemäßen Rechte durch die staatliche Gewalt keine andere rechtsstaatliche Abhilfe erlangen kann, sich als letztes Mittel schließlich an den Obersten Gerichtshof wenden kann. Ein Recht, sein Anliegen dem Obersten Gerichtshof vorzutragen ohne zuvor andere gesetzlich vorgesehene Abhilfe gesucht zu haben, schafft diese Norm nicht. Insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Federal Judiciary Act bezüglich der Erst- und Letztinstanzlichen Zuständigkeiten der Bundesgerichte und des Obersten Bundesgerichtshofes legen die Zuständigkeit dieser Angelegenheit zunächst in die Hände der Vorinstanzen. Da insbesondere durch Gesetz Bundesdistriktgerichte und Bundesberufungsgerichte eingesetzt und durch Richter besetzt und arbeitsfähig sind, ist im Fall der Fälle zuerst der Instanzenzug zu durchlaufen, bevor man sich schlussendlich, mit einer Beschwerde, ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme einer staatlichen Institution verletze ihm in seinen aus der Verfassung erwachsenen Rechten letztinstanzlich an den Obersten Gerichtshof wenden kann.


    Gedeckt ist diese Ansicht durch die Verfassung, die in Art.V Sec.1 SSec.1, wonach die "[...] richterliche Gewalt einem Obersten Gerichtshof übertragen sein [soll], sowie gegebenenfalls weiteren nachgeordneten Gerichten, so diese durch Gesetz ins Leben gerufen werden."



    Madam Arroyo,



    Stimmen Sie mit mir darin überein, dass ein solcher Antrag im konkreten Fall wirkungslos gewesen wäre?


    Dem kann ich so pauschal leider nicht zustimmen. Ob ein entsprechender Antrag wirkungslos gewesen wäre oder dazu geführt hätte, dass die PI durch das Gericht zurückgenommen worden wäre, hätte natürlich vom Inhalt der Erwiderung abgehangen. Grundsätzlich hätte es sicher Argumente dafür und dagegen gegeben, die dann gründlich durch das Gericht hätten abgewogen werden müssen.

  • Madam Arroyo,


    Selbstverständlich wäre ein solcher Antrag wirkungslos gewesen, da die Wahlen ja bereits verschoben wurden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!