Short Motions and Messages

Es gibt 145 Antworten in diesem Thema, welches 14.982 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ernie Sandhurst.

  • Mr. Speaker,
    Mr. President,


    ich bitte das Kongresspräsidium zu prüfen, ob für den Antritt eines Amtes im Kongresspräsidium - sprich als Speaker of the House oder President of the Senate - die Leistung des Eides auf die Verfassung notwendig ist.

  • Mr. President,


    ich beantrage die Einleitung der Neubesetzung des Senatsvorsitzes gemäß Point 5/(3)/1 Standing Rules of Congress. Die letzte Wahl endete am 3. Oktober. Inklusive Kandidatenfrist und Standarddauer von 4 Tagen für die Abstimmung wären die drei Monate bereits überschritten.

  • Zur Kenntnis genommen.


    Ich leite die Neuwahl am 3. Januar ein, da an jenem Tag die Regularien der Standing Rules of Congress hinsichtlich Sec. 5 Ssec. 3 No. 1 erfüllt sein werden.


      Sec. 5 – President of the Senate
      (1) Der Senat wählt aus seiner Mitte einen Senatspräsidenten, der seine Sitzungen leitet.
      (2) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, entscheidet eine Stichwahl zwischen den beiden Anwärtern mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
      (3) Ein neuer Präsident wird gewählt, wenn
      1. seit der letzten Wahl drei Monate vergangen sind,
      2. das Amt vakant ist oder
      3. zwei Drittel der Mitglieder des Senates eine Neuwahl verlangen.

  • Mr. Speaker,
    Mr. President,


    ich bitte das Kongresspräsidium zu prüfen, ob für den Antritt eines Amtes im Kongresspräsidium - sprich als Speaker of the House oder President of the Senate - die Leistung des Eides auf die Verfassung notwendig ist.


    Senator,


    Das Kongresspräsidium findet keine einheitliche Beurteilung.
    Unstreitig haben die Mitglieder des Kongresspräsidiums den Amtseid geleistet.


    Der Speaker meint, eine erneute Eidleistung sei erforderlich.
    Er lehnt dieses Erfordernis aber ab, wenn ein Mitglied des Präsidiums von einem anderen Mitglied seiner Kammer vertreten wird.


    Der Senatspräsident lässt den Eid als Kongressmitglied ausreichen.
    Das Vertretungsproblem, wo ein anderer Rechte und Pflichten wahrnimmt, ohne den Eid erneut geleistet zu haben, ergibt sich hier nicht.

  • [doc]



    Zwischengutachten


    des Committee for Justice and Ethics des Congress of the United States


    betreffend der Investigation zur Frage


    Steht der Einsatz des astorischen Militärs in Stralien im Einklang mit dem Völkerrecht wobei hier unter Völkerrecht das kodifizierte Völkerrecht, kodifizierte völkerrechtliche Verträge auch dann wenn es sich um bilaterale Verträge handelt sowie das Völkergewohnheitsrecht verstanden werden?


    vorgelegt am
    March, 31 2016


    dem Congress of the United States


    Process


    Mit Beschluss vom 31. März 2016 hat der Ausschuss die genannte Fragestellung zur Untersuchung angenommen. Am 27. März hat der Ausschuss mit der Investigation begonnen. Am 30. März hat der Ausschuss beschlossen Mr. John Wong, Chefdiplomat Straliens, vor den Ausschuss zu laden. Die Ausschussmitglieder hatten Gelegenheit, erste Einschätzungen zu treffen und Argumente vorzutragen. Dies bedarf weiterer Vertiefung.



    Preliminary Results


    Aufgrund der Kürze der Zeit konnte der Ausschuss die Untersuchung zum 31. März nicht abschließen. Er legt daher dieses Zwischengutachten vor.



    Preliminary Arguments


    Im Rahmen der Ausschussberatung wurden verschiedene Argumente und Thesen angeführt und angesprochen, die hier systematisiert ausgeführt werden. Es handelt sich hierbei nur um eine vorläufige Beschreibung des Diskurses, nicht um eine abschließende Bewertung.


    Das Völkerrecht kennt die Souveränität der Nationen als konstituierendes Element. Sie sind Völkerrechtssubjekte mit grundsätzlich gleichen Rechten und Pflichten.


    Die Souveränität eines anderen Staates und insbesondere seine territoriale Integrität ist zu respektieren. Zwei Ausnahmen sind im Gewohnheitsrecht anerkannt: ein Angriffskrieg, der zurückgeschlagen wird sowie das militärische Eingreifen auf Wunsch und im Sinne der Regierung des betroffenen Staates.


    Für Stralien ist zunächst festzustellen, dass es keine bilateralen oder multilateralen Verträge mit Astor gibt, die ausdrücklich die Souveränität Straliens anerkennen. Dennoch hat Astor bislang die Souveränität Straliens stets geachtet.


    Hinweise auf die Anerkennung der Souveränität Straliens liefern der Umstand dass eine Botschaft eingerichtet ist, die Äußerung von Präsidentin Varga vom 14. Dezember 2015, die sich auf "unser friedfertiges Nachbarland Stralien" bezieht ebenso wie eine Äußerung von Präsidentin Laval vom 1. März 2016, die gefragt nach der Wertung der Souveränität Straliens antwortet: "völlig souverän".
    Die Souveränität Straliens wird somit von Astor anerkannt.


    Laut Mitteilung von Präsidentin Varga vom 14. Dezember 2015 trat Astor an der Seite Straliens auf Wunsch und im Sinne der stralischen Regierung dem Konflikt bei. Dies erscheint vereinbar mit der völkerrechtlichen Souveränität.


    Am 29. Februar 2016 gab Präsidentin Laval ein unilaterales Vorgehen bekannt. Am 1. März kritisierte die Regierung Straliens das Vorgehen offiziell und stellte fest: "die aktuellen Handlungen greifen in die Souveränität der Republik Stralien ein und können daher und werden unter keinen Umständen akzeptiert".
    Damit wird deutlich, dass die Handlung Autors nicht mehr auf Wunsch und im Sinne der stralischen Regierung erfolgt. Die Ausnahme vom Verbot des Eingreifens in die territoriale Integrität und Souveränität besteht damit nicht mehr fort. Ab diesem Zeitpunkt ist der Einsatz in Stralien nicht mehr mit dem Völkerrecht vereinbar.



    Suggestions


    Der Ausschuss empfiehlt die Untersuchung fortzusetzen. Die Befragung weiterer Zeugen verspricht weiteren Aufschluss zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage. Die bisher vorgetragenen Argumente sprechen dafür dass die Untersuchung zu dem Ergebnis kommen wird, dass der Einsatz astorischer Einheiten in Stralien ab dem 29. Februar 2016 nicht mit dem Völkergewohnheitsrecht vereinbar war. Dies gilt es weiter zu erhärten oder zu widerlegen. Das Ergebnis der Untersuchung ist offen.

  • Mr. President Bowler,


    ich will Ihnen meine äußerste Verwunderung zum Ausdruck bringen, da Sie bei so einer simplen Feststellung eine Woche verstreichen lassen und eine "Abklärung", was auch immer das heißen mag, einleiten müssen, wo ein gewisser Mister Speaker nur wenige Minuten dafür bräuchte :kopfschuettel

  • Congressman Kingston,


    Ich nehme Ihre Verwunderung ebenso wie Ihr überbordendes Geltungsbedürfnis und die Eigenheiten Ihrer Aussprache zur Kenntnis.


    Desweiteren hoffe ich, dass Sie sich künftig in gleichem Masse für die Angelegenheiten Ihres Hauses interessieren werden.


  • The Honorable
    Senator Jonathan J. Bowler
    President of the Senate
    Capitol Hill
    Astoria City, AS


    Honorable Mr. President of the Senate,


    hiermit teile ich Ihnen mit, dass die bundeswahlberechtigten Bürger des Staates Astoria in einer Wahl Rep. Benjamin Kingston Jr. zum United States Senator for Astoria State gewählt haben.
    Ich bitte aufgrund dessen höflichst um eine rasche Vereidigung des Genannten.





    Most sincerely,






    Rep. Benjamin Kingston
    Speaker of the Astoria State Assembly



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