Treaty of Cooperation between the Median Empire and the United States of Astor

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  • TREATY OF COOPERATION
    between
    the MEDIAN EMPIRE and the UNITED STATES of ASTOR



    Die vertragsschließenden Parteien, die Vereinigten Staaten von Astor einerseits und das Medianische Imperium andererseits,


    IM BESTREBEN die Zusammenarbeit zu vertiefen,
    GEWILLT die transkontinentalen Beziehungen im Zeitalter der globalen Vernetzung zu fördern,
    IM WUNSCH damit der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ihrer Beziehung Rechnung zu tragen,


    sind übereingekommen folgendes Vertragswerk miteinander abzuschließen um auf dessen Basis ihre Beziehungen in der Zukunft weiter aufzubauen und zu vertiefen.



    Part One: Fundamentials


    Article I - Basic Recognition
    Die Vertragspartner erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen. Sie nehmen von unangemessenen Einmischungen in die Belange des anderen Abstand.


    Article II - Exchange of Diplomatic Staff
    Die Vertragspartner bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Die diplomatischen Vertreter genießen bis zur Rücknahme der Akkreditierung Immunität.


    Article III - Conflicts of Opinion
    Die Vertragspartner verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation, zu regeln.




    Part Two: Free Trade Agreement


    Article I - Customs Duty
    Für alle im Wirtschaftsraum der vertragsschließenden Nationen erworbenen oder produzierten Güter werden keine Aus- oder Einfuhrzölle erhoben.


    Article II - Undersupply
    Güter nach Article I sollen nicht mit Einfuhrquoten belegt werden. Ausfuhrquoten können einseitig beschlossen werden, um eine Unterversorgung zu vermeiden. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zu informieren.


    Article III - Exemption of Military Equipment
    Für Güter, die von einem Vertragspartner als Waffen oder Kriegsgerät klassifiziert werden, können einseitig Aus- und Einfuhrbeschränkungen beschlossen werden. Der Vertragspartner ist über so eine Klassifizierung sowie neue oder geänderte Beschränkungen zu informieren.




    Part Three: Legal Cooperation


    Article I - Extradition
    Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ansuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht.


    Article II - Educational Exchange
    Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, Gastschülern und -studenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.




    Part Four: Security Policy Cooperation


    Article I - Joint manoeuvre
    Die vertragsschließenden Parteien kommen überein nach Bedarf gemeinsame militärische Manöver abzuhalten und sich gegenseitig über anderweitige Manöver zu informieren.


    Article II - Disarmament
    Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich für eine weltweite Abrüstung und für das Ende von ABC-Waffen weltweit einzutreten.




    Part Five: About this Treaty


    Article I - Replacement
    Dieser Vertrag ersetzt den "Treaty of Cooperation between the United States and the Intesa Cordiale" in seiner Gänze.


    Article II - Coming into Force
    Dieser Vertrag soll Gültigkeit erlangen, mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner und seiner allfälligen Ratifizierung durch die zuständigen Organe.


    Article III - Termination
    Dieser Vertrag ist zeitlich unbeschränkt gültig. Er kann einseitig mit einer Frist von einem Monat oder in beidseitigem Einverständnis zu jedem Zeitpunkt aufgekündigt werden.






    For the United States of Astor



    ____________________
    Adam Denton
    President of the United States
    April 21st, 2015



    For the Median Empire



    ____________________
    Mehregaan al Talib
    Emperor of the Median Empire
    April 20th, 2015



  • First Addition to the Median and Astorian Cooperation



    Um den Austausch zwischen den Völkern des Medianischen Imperiums und der Vereinigten Staaten zu fördern,
    das Verständnis der jeweils anderen Kultur und Sprachen zu stärken sowie die zivile Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu unterstützen,
    wird die Gesellschaft der Medianischen und Astorischen Völker gegründet:



    Article I - Additions
    Dieser Vertrag ergänzt den Treaty of Cooperation between the Median Empire and the United States of Astor.
    Part Five wird als Part Six neu nummeriert.
    Der folgende Text wird als Part Five neu eingefügt:


        Part Five: The Society of the Media and Astorian Peoples


        Article I - Fundamentials
        Die Society of the Median and Astorian Peoples (SMAP) ist eine unabhängige zwischenstaatliche Organisation.


        Article II - Agenda
        Die SMAP regelt ihre Aufgaben selbstständig, gemäß der in der Preamble dargelegten Ziele. Dazu soll der Vorstand den Regierungen Vorschläge und Projekte unterbreiten, die der Erreichung dieser Ziele dienen.


        Article III - Financing
        Die SMAP finanziert sich durch Spenden sowie durch Zuschüsse der Regierungen beider Länder - bevorzugt für spezielle Projekte oder Vorhaben. Über die Verwendung von Regierungsmitteln ist der jeweiligen Regierung jederzeit auf Verlangen Auskunft zu geben.


        Article IV - Leadership
        Die SMAP soll von einem Vorstand geleitet werden, dem zumindest die offiziellen Botschafter beider Länder angehören. Der Vorstand kann selbstständig weitere Mitglieder berufen und soll für beide Länder je einen Vorsitzenden bestimmen. Die Vorstandsmitglieder erhalten von beiden Staaten diplomatische Immunität.


        Article V - Seat
        Sitz der SMAP sind Astoria City und Mediana gleichermaßen.


      Article II - Final Provisions
      Diese Ergänzung soll Gültigkeit erlangen, mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner und seiner allfälligen Ratifizierung durch die zuständigen Organe.





      For the United States of Astor



      ____________________
      Adam Denton
      President of the United States
      September 30th, 2015



      For the Median Empire



      ____________________
      Mehregaan al Talib
      Emperor of the Median Empire
      September 30th, 2015



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