Counselor Morgan, Sie dürfen erwidern.
Varga v. Morgan
-
- Third District (FL):
- U.S. Courts
- Geschlossen
Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.723 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lucas Galindo.
-
-
Your Honor,
ich muss meinem Kollegen zustimmen. Ich komme zur selben Erkenntnis über das Problem, jedoch unterscheiden sich unsere Schlussfolgerungen. Ich werde im Verlauf meiner Argumentation näher darauf eingehen.
Your Honor,
ich betrachte das Gesetz einmal eingehender:
Der Federal Election Act (FEA) gibt eine Legaldefinition für das aktive Wahlrecht vor, was sich daran erkennen lässt, dass der definierte Begriff in Klammern der gesetzlichen Definition folgt. In Art. I Sec. 4 Ssec. 1 heißt es:
"Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer [...] sich in das Wählerverzeichnis eingetragen [...] hat (aktives Wahlrecht)."
Art. I Sec. 5 Ssec. 3 bestimmt näher, was man tun muss, damit es zur Eintragung kommt: "Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist [...] unter Angabe des [...] Heimatstaates vorzunehmen."An dieser Stelle tut sich - wie mein Kollege richtig erkannt hat - das Problem auf, da nicht eindeutig ist, wie der Begriff Heimatstaat zu verstehen ist. Im Gegensatz zum emotionalen und historischen Ort der Kindheit und Jugend ist jedoch der Heimatstaat im Sinne des Rechtes der Staat, in welchem der Betroffene seinen Hauptwohnsitz hat. Der Wechsel des Hauptwohnsitzes begründet in diesem Sinne eine neue Heimat.
Bezogen auf diesen Fall ergibt sich: Im Sinne des Gesetzes war Mr. Vargas Heimat und Heimatstaat bis zu seinem Umzug Laurentiana, danach war es Assentia.
Nun ist das Gesetz aber nicht eindeutig, welcher Heimatstaat bei der Eintragung anzugeben ist.
In der juristischen Ausbildung wird immer gesagt, dass, wenn weitere Angaben zu Ort und Zeit fehlen, ein vorgegebener Sachverhalt so zu behandeln ist, als ober er hier und heute stattfände.
Wenn sich Markusz Varga mit seinem Heimatstaat "Assentia" in das Wählerverzeichnis einträgt, dann würde er nicht die Unwahrheit sagen, da Assentia nun einmal zum Zeitpunkt der Eintragung sein Heimatstaat, also der Staat, in dem sich sein Hauptwohnsitz befindet, ist.ABER: Dies ist nur die meldebehördlich entscheidende Stelle.
Denn wen interessiert, in welchem x-beliebigen Bundesstaat ein x-beliebiger Bürger seinen x-beliebigen Hauptwohnsitz zu einem x-beliebigen Zeitpunkt aus welchen x-beliebigen Gründen auch immer genommen hat? Bzw. warum wird diese Eintragung gefordert.
Ich frage also nach dem Sinn und Zweck der Norm, dem Telos.Das Erfordernis der Staatsangabe hat rein praktische Gründe: Es ist eine Norm, die der durchführenden Behörde, meiner Behörde, dem USEO, die Arbeit erleichtern soll: Statt in
fünfzigsechs Staaten jeweils eigene Wählerverzeichnisse auszulegen, die dann auch getrennt überprüft und dokumentiert werden, wird ein Wählerverzeichnis bundesweit erhoben.
Dies ergibt sich systematisch aus Art. I Sec. 5 Ssec. 4: "Wer sich in das Wählerverzeichnis einträgt, erwirbt dadurch auch das aktive Wahlrecht zu einer in seinem Bundesstaat zeitgleich stattfindenden Senatorenwahl."Es stellt sich die Frage: Was ist denn "sein" Bundesstaat?
Ich bemühe erneut die Systematik des Gesetzes: Art. I Sec. 4 Ssec. 5: "Jeder Wahlberechtigte wählt in dem Bundesstaat, in dem er zu Beginn des Monats der Wahl seinen Hauptwohnsitz hat."Und DIES ist die wahlrechtlich entscheidende Stelle.
Diese Existenz dieser Stelle hat auch einen ganz simplen Grund. Der Grund heißt Wahlvieh bzw. Wahlviehtrieb.
In blumigeren Worten: Diese Norm wurde geschaffen, weil der Gesetzgeber sehr wohl darum weiß, dass es im Zuge von Wahlen zu Wohnortwechseln in der ganzen Nation kommt, um im Sinne der wahltechnischen Ökonomie mit der begrenzten Ressource des Stimmrechts den bestmöglichen Erfolg zu erzielen.
Die Genealogie dieser Norm lässt sich weit zurückverfolgen. Vor der letzten Reform befand sich der entscheidende Zeitpunkt jedoch nach der Wahlankündigung. Das wurde aber geändert. Die heutige Formulierung besagt:"Du wählst in dem Staat, in dem du registriert warst, BEVOR die Wahl angekündigt wird. Wenn du
dich danach zum Wahlvieh degradieren und auf Geheiß deiner Partei oder Gruppierung deinen Wohnort wechselst, um in einem anderen Staat zu wählen, weil dort deine Stimme mehr bringtdurch eine Umzug deiner Stimme mehr lokales Gewicht beimessen willst, hast du dann eben Pech gehabt.Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."Ziehe ich nun die Argumente zusammen, die ich bereits dargestellt habe, dann ist der Staat mit dem Hauptwohnsitz des Betroffenen sein Heimatstaat - und nach dieser Stelle ist der Heimatstaat zu einem bestimmten Zeitpunkt wichtig.
Und es ist diese Angabe, die für das aktive Wahlrecht sowohl lokal als auch per se konstitutiv ist. Und daher ist der Heimatstaat, der für das Wahlrecht entscheidend ist, im Wählerverzeichnis anzugeben. Und das ist nicht der aktuelle zu einem x-belieben Zeitpunkt, sondern der Staat mit dem Hauptwohnsitz zum entscheidenden Zeitpunkt, dem Monatswechsel.Selbst wenn man dieser Argumentation nicht folgen will und darauf beharrt, dass Art. I Sec. 4 Ssec. 5 die Vergangenheit verlangt und Art. I Sec. 5 Ssec. 3 die Gegenwart zum Zeitpunkt der Eintragung erlauben könnte,
so bleibt dennoch die klärende Wirkung des Auslagebescheides des USEO bestehen, welcher als Verwaltungsakt einen bestimmten Charakter hat, "nämlich als ein der Verwaltung zugehöriger Ausspruch, der dem Bürger im Einzelfall bestimme, was für ihn rechtens sein soll."Wenn das Gesetz also keine eindeutige Handhabe gewährleistet, so kann der Bürger in die Anordnungen und Bescheide der Behörden vertrauen. Ist der Bescheid rechtswidrig, so soll er aufgehoben werden. Ist er jedoch mit dem Gesetz vereinbar, so hat der Bürger ihm folge zu leisten.
Dieses Gericht soll also nun entscheiden, ob die eindeutige Handhabung des rot hervorgehobenen Hinweises des Auslagebescheides:
Zudem ist der Bundesstaat anzugeben, in dem der Wähler zum Ende des 30. Juni 2015 wohnhaft war,
mit dem Recht vereinbar ist oder die Grenzen überschritten hat.
Man stelle sich nun vor, ein Bürger ändert während der Auslagezeit mehrmals seinen Wohnsitz, was er ja meldetechnisch, also nach dem Citizenship Act darf und er erlangt durch diese meldetechnische Ummeldung jedesmal in einem neuen Staat das aktive Wahlrecht. Man stelle sich nun weiter vor, die Gegner schicken ihrerseits Wahlvieh ins Feld und es kommt zu einer Welle zum Ummeldungen ...
Dann wäre am Ende der Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses für das Wahlrecht entscheidend und nicht Art. I Sec. 4 Ssec. 5 FEA, der an Eindeutigkeit, ich würde sogar sagen an Eineindeutigkeit von keiner anderen Gesetzesnorm übertroffen wird. Es bestimmt eine eindeutige Zuordnung des Wählers zu einem bestimmten Bundesstaat zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt.
Und diese Zuordnung wird im Wählerverzeichnis vom ehrlichen Bürger eingefordert. Wer wählen will, muss sich registrieren. Und er muss die entscheidenden Angaben korrekt angeben oder riskiert, wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschangaben gar nicht wählen zu dürfen.Wie mein Kollege so treffend gesagt hat: Es gibt kein "Wahlrecht-ligth".
Dieses Gericht kann sich auch nicht hinter Charmoise vs. Blige verstecken. Es muss eine neue Entscheidung zu einem neuen Fall treffen und neue gestellte Fragen beantworten. -
Counselors, vielen Dank. Die Rechtsauslegung der Parteien ist dem Gericht klar geworden - ich möchte Sie daher nun um Ihre Schlussanträge bitten. Auf eine Wiederholung bereits vorgebrachter Argumente können Sie gerne verzichten, um das ganze kompakt zu halten.
-
Your Honor,
Ich denke wir haben alle relevanten Fakten gehört und ich bin der Überzeugung, dass darauf basierend der Klage meines Mandanten vollumfänglich stattzugeben ist.
Zum Abschluss möchte ich nur noch anmerken, dass der Federal Election Act in Art. I Sec. 4 Ssec. 5 in seiner derzeit gültigen Form nicht vom letzten Tag des Vormonats als Stichtag spricht, sondern vom ersten Tag des Wahlmonats. Das Bundeswahlamt täte also gut daran seine Formulare zu überarbeiten.
Ich danke Ihnen.
-
Your Honor,
ich merke neben guten Argumenten jedoch auch viel Trotz beim Kläger, was sich alleine schon durch den Seitenhieb in seinem Plädoyer bzgl. des Monatswechsels zeigt. Dabei verkennt mein Kollege, dass der 30.06. 24:00 Uhr und der 01.07. 00:00 Uhr derselbe Zeitpunkt sind.
Your Honor,
Ich habe das Gesetz so angewandt, wie ich es vorgefunden habe.
Das aktive Wahlrecht hat man in Astor nicht automatisch inne. Das Wahlrecht muss erlangt werden.
Um das Wahlrecht zu erlangen, muss sich der Bürger korrekt in das Wählerverzeichnis eintragen.
Macht er dabei einen Fehler und berichtigt er diesen nicht rechtzeitig, dann wird das aktive Wahlrecht nicht erteilt.Mr. Varga hat sich fehlerhaft eingetragen. Ich unterstelle ihm keinen Vorsatz. Es erfolgte fahrlässig. Er hätte es besser wissen müssen.
Das Strafrecht kennt die Garantenstellung aus Ingerenz, aus vorangegangenem gefährlichen Tun. Dem gefährlichen Tun entspricht der (ID-Wechsel mit dem juristisch fingierten gleichzeitigen) Umzug in einen anderen Bundesstaat.
Es ist Mr. Varga selbst, der die Gefahr für Komplikationen in Bezug auf sein eigenes Wahlrecht gesetzt hat. Also ist es auch an ihm, für die korrekten Angaben in offiziellen Dokumenten zu sorgen.
Die Garantenpflicht gegen sich selbst ist die Obliegenheit im Zivilrecht: Eine Obliegenheit ist eine Pflicht gegen sich selbst, die man zwar nicht erfüllen muss, deren Nichterfüllung aber die eigenen Rechte bzw. den eigenen Status schmählern.Und hier haben wir nun das Paradebeispiel dafür:
Es ist die Obliegenheit des Bürgers, sich korrekt in das Wählerverzeichnis einzutragen.
Das muss der Bürger nicht. Wenn er es nicht tut, dann darf er aber eben auch nicht wählen.Dieser Tage kursiert ein Brief in der Öffentlichkeit, wonach das Bundeswahlamt doch jedem Bürger soweit wie möglich entgegenkommen soll. Dem muss ich widersprechen. Das Bundeswahlamt hat keine Garantenstellung gegenüber dem Wahlrecht jedes einzelnen Bürgers. Es muss nicht auf Fehler hinweisen, selbst wenn sie ihm bereits während der Auslagezeit bekannt werden.
Your Honor,
der FEA ist das Gesetz, wie das ehrenwerte Gericht, mein Kollege Mr. Donovan, ich und jeder andere Bürger dieser Nation es vorfinden.
Es ist nicht das Gesetz, wie es sich mein Kollege idealerweise wünscht oder so gefasst, wie ich es mir wünschen würde. Wir müssen aber mit dem Gesetz arbeiten, das wir haben.Wenn der Kongress es ändert, um Ideale besser umzusetzen, dann kann er das tun - in der Zukunft.
Aber nicht in der Gegenwart, in der dieses Gericht Recht nach einem Bundesgesetz der Vereinigten Staaten spricht.Thank You for Your Attention.
-
The Case is submitted, das Gericht zieht sich zur Urteilsfindung zurück. Die Sitzung ist unterbrochen.
Handlung
Erhebt sich und verlässt den Saal.
-
Handlung
Betritt wieder den Saal und nimmt Platz. Der Gerichtsdiener hat Ausfertigungen des Urteils bereits in der Hand, verteilt sie aber noch nicht.
Die Sitzung wird fortgesetzt.Counselors,
ich komme über das Gefühl nicht hinweg, dass beide Seiten hier sich gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben wollen: Auf der einen Seite begehrt die Klage die Zulassung zu einer Wahl, zu der die Zulassung einen klaren Rechtsbruch darstellen würde, der jedem Laien eigentlich offensichtlich sein müsste.
Auf der anderen Seite haben wir eine Wahlleiterin, die ihr Amt so versteht, das Recht im Zweifel durch Gerichte durchzusetzen, anstatt Bürger auf die Fehlerhaftigkeit ihrer Eintragung hinzuweisen. Sie legt dar, von der Fehlerhaftigkeit erst im Nachhinein erfahren zu haben, durch einen Hinweis einer anderen Behörde. Da kann dann die Rechtslage so eindeutig nicht gewesen sein, wenigstens im zweiten Fall. Und genau das musste dieses Gericht heute feststellen: Möglicherweise ist es das Versäumnis des Beklagten, das Gesetz und die einschlägigen Entscheidungen nicht richtig angewendet zu haben und damit eine ungültige Eintragung hervorgerufen zu haben. Aber gerade dieses Versäumnis hat ihm die Beklagte einfach gemacht, weil sie - als zuständige Wahlleiterin - es unterlassen hat, darüber zu informieren, in welcher Form sie bestehendes Recht anwendet.
Es ist kein Fehler von Charmoisé vs. Blige, keine Regelung über die Angabe des Heimatstaates getroffen zu haben - diese Bestimmung wurde durch keine Partei zum Verfahrensgegenstand gemacht. Feststellbar ist, dass das Gesetz nicht eindeutig formuliert, was in der Auslegung eindeutig sein sollte: Weil es das Ziel des Wählerverzeichnisses ist, den Bundesstaat zu erfassen, in dem das Wahlrecht ausgeübt werden kann, muss auch dieser - und damit der Bundesstaat, in dem die staatsbürgerlichen Rechte auf Bundesebene zum relevanten Zeitpunkt ausgeübt werden können - angegeben werden.
Diese Rechtsfrage ist nun geklärt, war es aber bisher nicht. Aus diesem Grunde ist es nur billig, im Zweifel für den Bürger zu entscheiden - denn Rechte anderer Bürger werden dadurch nicht verletzt. Was Mr Varga ausüben darf ist insofern kein "Wahlrecht light", sondern ein Wahlrecht, dass wegen seiner Fehler - die ihm weder eindeutig anzulasten, noch gänzlich von ihm genommen werden können - im Spannungsfeld zu anderen Werten unserer Verfassung steht.Handlung
Lässt den Gerichtsdiener die Ausfertigungen verteilen.
-
Your Honor,
thank you, but I appeal.
-
Your Honor,
Mein Mandant nimmt das Urteil zur Kenntnis und wird zeitnah über einen allfälligen Weiterzug entscheiden.
-
Ihr gutes Recht, Counslors, wenn auch dem Wahlvorgang sicher nicht förderlich. Die Berufung ist binnen 7 Tagen an das Bundesberufungsgericht für den westlichen Gerichtskreis zu richten. Ich gehe davon aus, dass wir uns dort wiedersehen, um die Verhinderung des Gerichts festzustellen.
-
U.S. Courts
Hat das Label Third District (FL): hinzugefügt
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!