Hope vs. Morgan II

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  • THE SUPREME COURT OF THE UNITED STATES - SUPREME COURT BUILDING

    COURTROOM
    _____________________________________________________________________________________


    -- ELECTION APPEAL --



    Hope, John Nathan
    represented by Attorney-at-law Marshall Perkins

    versus


    Morgan, Director of the US Electoral Office



    Handlung

    Der Marshal of the United States Supreme Court betritt den Gerichtssaal und schlägt zwei Mal mit dem Hammer. Dann verkündet er


    The Honorable, the Chief Justice and the Associate Justices of the Supreme Court of the United States. Oyez, Oyez, Oyez, all persons having business before the Honorable, the Supreme Court are admonished to draw near and give their attention, for the Court is now sitting. God save the United States and this Honorable Court!

  • Handlung

    Betritt mit seinen Kollegen den Saal und nimmt den Platz des Vorsitzenden ein.


    The Court is in session, please be seated.
    Durch Court Order vom heutigen Tage hat der Supreme Court die Wahlbeschwerde des Mr John Nathan Hope zur Entscheidung angenommen.
    The Marshal is ordered to read the Motion of the Petitioner.

  • Handlung

    Der Marshal erhebt sich und verliest den Antrag, anschließend nimmt er wieder Platz.



    Einspruch gegen die Wahlen zum House of Representatives - Juli 2015


    Antragsteller: John Nathan Hope, Bürger der United States of Astor


    Anschrift: No 1 Woodroad, Willow Creek, Liberty County, Free State of New Alcantara


    Antragsgegner: United States Electoral Office, wahldurchführende Bundesbehörde


    Grund des Einspruchs: Der Antragsteller wurde aktiv durch die Bundesbehörde an der Wahlteilnahme gehindert (Art. II Sec. 2 SSec 1 Punkt 1 Federal Election Appeal Act)


    Der Antragsteller klagt auf die gerichtliche Feststellung:


    Die Wahlen zum House of Representatives - Juli 2015 sind ungültig. Die Wahlen sind zu wiederholen. Das Wahlrecht ist dem Antragsteller zu erteilen.


    Tatsächliche Umstände


    Der Antragsgegner hat am 14. Juli zur Eintragung ins Wählerverzeichnis aufgerufen.


    Der Antragsteller ist dieser Aufforderung am 15. Juli nachgekommen. Hierbei hat er als Bundesstaat „The Buffalo State“ angegeben.


    Der Antragsgegner hat am 20. Juli festgestellt, dass der Antragsteller kein aktives Wahlrecht habe, da die Eintragung nicht formgerecht erfolgt sei.


    Der Antragsgegner hat die Wahlen durchgeführt und am 26.7. durch Schließung der Wahllokale und Auszählung der Stimmen beendet.


    Rechtliche Umstände


    Die Staaten des astorischen Bundes sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Verfassung begrenzt wird. (Art. VI Sec 1 No 1 Erster Satz USConstitition)


    Alle nicht ausdrücklich der Bundeszuständigkeit zugeordneten Bereiche bleiben in der Souveränität der Staaten. (Art. VI Sec 5 SSec 2 USConstitution)


    Die USConstitution nennt an keiner Stelle die Namen der Staaten oder schreibt die Zuständigkeit der Namensgebung dem Bund zu. (USConstitution)


    Der Free State of New Alcantara ist ein freier und unabhängiger Staat. (Art. II Sec. 1 NAConstitution)


    Der Spitzname des Free State of New Alcantara lautet „The Buffalo State“. (Sec. 4a NASS Act)


    Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist persönlich unter Angabe des vollen Namens und Heimatstaates vorzunehmen. (Art. Sec. 5 SSec 3 Erster Satz Federal Election Act)


    Die Form des Namens des Heimatstaates ist an keiner Stelle näher definiert. (Federal Election Act)


    Die Eintragung als „The Buffalo State“ bezeichnet eindeutig den Free State of New Alcantara. Es gibt keinen anderen Staat mit gleichem oder ähnlichem Staatsspitznamen.


    Die Eintragung als „The Buffalo State“ ist als Bezeichnung des Heimatstaats anzuerkennen.


    Somit ist das aktive Wahlrecht zu erteilen.


    Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Abkürzung des Free State of New Alcantara als „New Alcantara“ nicht gesetzlich geregelt ist. Dennoch akzeptiert der Antragsgegner diese Kurzform, sowie die Kurzformen anderer Staaten, die ebenfalls nicht gesetzlich geregelt sind, als Angabe des Bundesstaats. Wenn hier eine gewisse Flexibilität zugestanden wird, die so weit geht, dass gesetzlich nicht geregelte Kurzformen als zulässig erachtet werden, so wäre zumindest davon auszugehen, dass gesetzlich geregelte Formen („The Buffalo State“) als zulässig gelten dürfen.


    Hilfsweise wird ferner darauf hingewiesen, dass die Definition von Bundesstaatengruppen für die Wahlen in Art I Sec. 5 SSec 3 Federal Election Act keine Definition von Bundessstaaten und ihren Namen ist. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass es sich hier um eine rein technische Ausführungsnorm handelt, zum anderen auch daraus, dass der Bund für die Namensgebung der Staaten – wie ausgeführt – keine legislative Kompetenz besitzt.


    Hilfsweise wird schließlich darauf hingewiesen, dass bei einer Abwägung der Rechtgüter zwischen dem aktiven Wahlrecht eines Bürgers der Vereinigten Staaten von Astor einerseits und der Formerfordernis einer Eintragung, aus der jedoch unzweifelhaft ihr Inhalt hervorgeht, dem aktiven Wahlrecht der Vorrang einzuräumen ist.

  • Your Honor,


    Ich, Marshall Perkins, melde mich für den Antragsteller anwesend und vertrete die Interessen meines Mandanten Governor John Nathan Hope in dieser Sache.


    Mein Mandant ist Bürger der USA und hat sich als solcher in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dennoch wird ihm vom Antragsgegner das Wahlrecht verwehrt. Versuche, vor Durchführung der Wahl entsprechende Klärung und Lösung herbeizuführen wurden vor dem Supreme Court und vor dem District Court of New Alcantara unternommen, blieben aber in letztem Fall schlicht durch zeitliches Fortschreiten letztlich erfolglos. So bleibt meinem Mandanten nur der Weg der Wahlanfechtung.


    Deshalb sind wir heute hier.


    Die Begründung des Antrags möchte ich ungern vollumfänglich wiederholen, da ich die wertvolle Zeit des hohen Gerichts beanspruchen möchte und auch überzeugt bin, dass hier die Argumentationskette bereits ersichtlich wird. Davon unbeschadet beantworte ich natürlich gerne Nachfragen des Gerichts oder führe einzelne Aspekte aus, wo dies gewünscht ist.


    Daher möchte ich das Eröffnungsstatement lieber nutzen, um bereits auf Aspekte einzugehen, die der Antragsgegner schriftlich vorgebracht hat.


    Es ist nicht Ansisinnen des Antrags, die Frage zu entscheiden, wer den Namen des Bundesstaats entscheidet. Vielmehr wird beschreibend festgestellt, dass dies der Bundesstaat selbst ist, auf dessen Normen zu dieser Frage dann auch entsprechend verwiesen wird, die auch nicht im Widerspruch zu Bundesnormen stehen. Da der Bundesstaat New Alcantara bereits vorkonstitutionell existiert, kann auch nur er es sein, der sich sachlogisch einen Namen gegeben hat.


    Einen Namen gibt sich der Staat in seiner Verfassung, sowie es auch die Vereinigten Staaten von Astor in der ihren tun. Dieser Name lautet „Free State of New Alcantara“. Es wird nicht bestritten, dass der Bundesstaat oft mit „New Alcantara“ abgekürzt wird, teilweise auch mit „NA“. Gesetzlich geregelt ist nur der Titel „Buffalo State“ als Spitzname des Staates. Da er gesetzlich geregelt ist, hat dieses Gesetz auch Geltung zu entfalten. Das wiederum bedeutet, dass Bufallo State anstelle von „Free State of New Alcantara“ verwendet werden kann, wie vom Antragsteller gemacht.


    Dieser Argumentation sollte jedenfalls dann gefolgt werden, wenn wichtige Teilhaberechte gegen nicht weiter motivierten Formalismus abzuwägen sind.


    Es wäre ohne größere Probleme möglich, die Bezeichnungen „NA“, „New Alcantara“, „Frei State of New Alcantara“ und „Bufallo State“ allesamt zuzulassen. Alle diese Bezeichnungen sind eindeutig, alle sind durch die Verfassung, durch puren Abkürzen Gesetz definiert. Eine Entscheidung für das Wahlrecht des Antragstellers stellt also keine


    Herausforderung für die Behörden oder unverhältnismäßige Aufwände dar. Unverhältnismäßig wäre lediglich, das Wahlrecht aufgrund von unbegründetem Formalismus zu verweigern.

  • Ich weise deb Vertreter des Beschwerdeführers darauf hin, dass er zu seiner Schilderung der tatsächlichen Umstände noch keine Beweise vorgebracht hat.


    The Respondent is recognised for response.



    Da dieses Verfahren der besonderen Eile bedarf, bitte ich die Parteien im Namen des Gerichtshofes, ihre Ausführungen möglichst bündig zu halten. Ich bitte außerdem, zu erklären, ob nach der Erwiderung der Beschwerdegegnerin noch weiterer Bedarf zur Erörterung in der Beweisaufnahme besteht. Falls das beiderseitig nicht der Fall ist, würden wir dann zügig zu den Schlussanträgen übergehen, soweit auch von Seiten des Gerichts kein Erörterungsbedarf mehr besteht.

  • Thank You, Mr. Chief Justice,


    May it please the Court.


    Meine Argumentation, die Ihnen aus der Erwiderung bekannt ist, beruht auf mehreren Punkten, auf die ich lediglich vertiefend eingehen möchte:


    1. Eine logikwidrige Norm ist per se nichtig.
    2. Ein Spitzname ist kein offizieller Name und kann diesen nicht ersetzen.
    3. Das Bundesrecht kennt die Namen der Bundesstaaten.



    ad 1.
    Spitznamen haben informellen Charakter. Rechtsnormen haben aber immer formellen Charakter.
    Es ist mit der Logik nicht vereinbar, dass ein formelles Gesetz eine informelle Regelung aufstellt. Ich weiß nicht, was ich dazu noch vertiefend erklären soll, damit es auch der letzte Büffel verstehe.


    ad 2.
    Die Verwendung eines Spitznamens schafft oder bestätigt eine nähere Verbindung zwischen dem Verwender und dem Träger des Spitznamens. Es hat etwas informelles. Niemand wird bei einem hochförmlichen Event in aller Öffentlichkeit sein Gegenüber mit dem Spitznamen anreden. Man stelle sich vor, die First Lady würde in einem bundesweiten Interview von Ihrem Gatten nicht mit "der Präsdent" oder "mein Ehemann", sondern mit "Schatzimausi hat dies und das getan", "Bärchen unterstützt dies und das", "Stinkipups hat neulich dies und das im Fernsehen gesehen".


    *räuspert sich, weil sie beim Ausspruch von "Stinkipups" gegen ihre sich hebenden Mundwinkel ankämpfen muss*


    Wie Sie an meinen Bemühungen um Fassung erkennen können, führt die Verwendung von Spitznamen zu Heiterkeit. Dies unterstreicht auch in der Wirkung den Unterschied zwischen einem formellen Namen und einem informellen Spitznamen.
    Wir haben hier einen Bundesstaat, der mehrere Maßnahmen ergriffe naht, um die landsmannschaftliche Verbundenheit untereinander zu stärken und um seine Corporate Identity zu schaffen. Man kann das Territorium des Staates mit dem privaten Kreis vergleichen, in welchem Spitznamen Verwendung finden. Doch außerhalb davon ist es schlicht unschicklich. Aber das ist nicht der Punkt.


    Der wesentliche Punkt ist, dass niemand aus einem Spitznamen heraus verpflichtet oder begünstigt werden kann. Es gibt keine Pflicht zur Verwendung eines Spitznamens. Und es gibt auch keinen Anspruch darauf mit dem Spitznamen angesprochen zu werden.
    Beim offiziellen und förmlichen Namen ist das anders: Jede Person hat das Recht und den Anspruch darauf, mit dem förmlichen Namen angesprochen zu werden.


    Beim Spitznamen gibt es lediglich einen Abwehranspruch, sofern man sich den Namen sichert: Jemand kann seinen Spitznamen schützen und dadurch alle anderen von der Verwendung dieses Spitznamens ausschließen, sofern man nicht den Spitznamen in Bezug auf den Inhaber des Schutzrechtes verwendet.
    Ob der gesetzlich bestimmte Spitzname New Alcantaras, ausreicht, einen solchen Unterlassungsanspruch gegen andere Staaten zu begründen, oder ob dafür ein gesonderter Antrag beim Patentamt zum Schutz eines Namens notwendig ist, kann dahinstehen, da dieser Streit nicht Teil dieses Verfahrens ist.


    ad 3.
    Es gibt mehrere Stellen, an denen das Bundesrecht die Namen der Staaten nennt, wie ich dies in der Erwiderung bereits verdeutlicht habe.
    Allen voran stehen die Namen der Staaten in der Verfassung. An dieser Stelle sei hervorgehoben, dass es nur jene Staaten gibt, die in der Verfassung genannt sind oder die später durch Kongressgesetz geschaffen wurden.


    Und auf diese Schaffung neuer Staaten durch Kongressgesetz möchte ich näher eingehen:
    Die Beispiele sind der Laurentiana Act und der Serena Act. Natürlich gab es diese Gesetze entwicklungstechnisch erst, nachdem sich bei den Fusionsgesprächen ein Name für den künftigen Staat herauskristallisiert hat. Es bleibt aber dabei, dass diese Fusion ohne ein Kongressgesetz nicht hätte zustande kommen können. Und diese beiden Gesetze benennen eindeutig die durch sie gebildeten künftigen Staaten, den einen als Serena, den anderen als Laurentiana und lässt die Titel - "Free State", "Republic", "Commonwealth", "Dominion" etc - offen, weil diese sich erst nach den erst noch zu schreibenden und in Kraft zu setzenden Verfassungen ergeben.


    Ob ein Staat seinen Namen einfach durch Beschluss ändern kann ... ist eine gute Frage, die jedoch diesen Fall nicht betrifft und dahinstehen kann.
    Fakt ist: Es gibt keinen Bundesstaat in den Vereinigten Staaten, der jemals seinen Namen durch Beschluss geändert hätte!


    Änderungen beim Titel wie "Free State", "Republic", "Commonwealth", "Dominion" etc. oder Sprachanpassungen vom imperianischen zum albernischen oder barnstorvischen gab es vielleicht; mir ist in diesem Fall aber nur der Wechsel von Assentien zu Assentia gewärtig. Aber da kann man nicht von einer Namensänderung sprechen, sondern es ist nur die Verwendung desselben Namens in einer anderen Sprache. In diesem Zusammenhang sei der Film "Dragonheart" angeführt, bei dem der Hauptdarsteller dem Drachen einen Rufnamen gibt und sich über einen langen Umweg über die aranischen Namen der Sternbilder für "Draco" entscheidet. Der Drache weist ihn dann darauf hin, dass er ihn damit aber nur "Drache" in einer anderen Sprache, statt dessen eigener nennt.


    Sobald ein Staat von seinem vermeintlichen Namensrecht Gebrauch machen will, wird dieses Gericht sicherlich erneut zusammentreten, um eben jene Frage zu beantworten.


    Doch in diesem Fall geht es nicht um das Recht, seinen Namen in einem wie auch immer gearteten Verfahren zu ändern. Sondern es geht darum, ob Rechte und Pflichten aus einem Spitznamen erwachsen.
    Abwehrrechte als Passivrechte am Spitznamen zweifle ich nicht an, sofern dieser Name geschützt ist.


    Doch Aktivrechte können sich aus einem Spitznamen nicht ergeben.
    Weder kann man einen anderen dazu verpflichten, den eigenen Spitznamen zu verwenden, noch kann man jemanden dazu verpflichten, die Angabe eines Spitznamens anstelle eines offiziellen Namens gelten zu lassen.



    Sofern der Beschwerdeführer keine neuen wesentlichen Argumente vorbringt, sehe ich keinen Grund für eine Erwiderung.



    Thank You.

  • Your Honor,


    ich erwidere in aller Kürze auf die von der Gegenseite dargestellten drei Punkte:


    ad 1: Ein gesetzlich definierter Spitzname ist per se nicht informell, sondern eben gesetzlich und damit formell.


    Ad 2: Da es sich um einen gesetzlichen Spitznamen eines Staates handelt, ist dieser auch als Name anzuerkennen. So will es das Gesetz in New Alcantara. Ob man das sinnvoll oder weniger sinnvoll findet, steht hier nicht zur Diskussion. Diese Diskussion hat die Legislature des Free State zu führen.


    Ad 3: Es handelt sich um einen gesetzlichen Spitznamen, um die Formulierung des Antragsgegners aufzugreifen, damit um einen „offiziellen Namen“, da ein Gesetz nun alles mögliche ist, aber es ist regelmäßig weder informell noch inoffiziell.


    Ich gehe in aller Kürze auf den Sinn und Zweck der Election Roll ein:


    Diese soll der eindeutigen Definition der stimmberechtigten Bürger dienen. Hierfür ist ihr Name erforderlich. Hierfür ist der Bundesstaat erforderlich, weil davon – jedenfalls bei einigen Wahlen – das Wahlrecht abhängt. Und schließlich bildet die Election Roll eine minimale Hürde zur aktiven Wahlteilnahme, weil der Bürger sein Wahlrecht nicht einfach passiv erlangt, sondern aktiv begehren muss.


    Der Beschwerdeführer hat seinen Namen eindeutig genannt, seinen Bundesstaat, wie ausgeführt, eindeutig benannt und dies auch alles fristgerecht und an richtiger Stelle getan.
    Zu den Beweisen:


    Ich lege hier vor die Auslegung des Wählerverzeichnisses durch das Electoral Office vom 14. Juli 2015. Einzutragen ist der volle Name sowie der Bundesstaat, in dem der Wähler zum Ende des 30. Juni 2015 wohnhaft war. Für die Eintragung gilt eine Frist bis 19. Juli 2015 – 12 Uhr.


    Der Beschwerdeführer ist seit dem 24. Februar 2015 ununterbrochen Bürger der USA und ununterbrochen wohnhaft in New Alcantara, wie aus diesem Certificate of Naturalization hervorgeht. Er war somit zum 30. Juni Bürger der USA und wohnhaft in New Alcantara – dem Buffalo State.


    In die Election Roll trug sich am 15. Juli 2015 der Beschwereführer ein, wie dieser Election Roll zu entnehmen ist.


    Er trug sich somit innerhalb der angesetzten Frist ein. Der Eintrag lautet auf: „John Nathan Hope The Buffalo State“.


    In die Election Roll trug sich am 14. Juli 2015 auch David Jonathan Clark ein, wie Sie hier sehen können.


    Der Eintrag lautet hier auf „David Jonathan Clark New Alcantara“. Es soll hier als Beispiel einer anderen Eintragung dienen, beliebig ausgewählt.


    Ein Hinweis auf eine mögliche fehlerhafte Eintragung des Beschwerdeführers durch das USEO vor Ablauf der Frist zur Eintragung erfolgte nicht. Weder öffentlich noch nicht-öffentlich. Dem Beschwerdeführer wurde insofern keine Möglichkeit zur „Nachbesserung“ eingeräumt.


    Mit Mitteilung des USEO vom 20. Juli 2015, die hier vorliegt, wurde beschieden, dass der Beschwerdeführer kein Wahlrecht erhält.


    David Jonathan Clark hingegen erhielt das Wahlrecht mit gleichem Dokument zugesprochen.


    Als weitere Beweis möchte ich vorlegen das Wählerverzeichnis „House of Representatives - March 2013: Electoral Roll“. Hier sehen Sie den Eintrag eines „David Clark, NA“


    Dieser Eintrag des Staates als „NA“ genügte den Ansprüchen des USEO, denn es stellte das entsprechende Wahlrecht fest, wie Sie hier sehen.


    Nach dieser Beweisführung stelle ich Bilanzierend fest:


    Der Beschwerdeführer hat sich fristgerecht mit Namen und einer offiziellen Bezeichnung den Bundesstaats in die Election Roll eingetragen. Das Wahlrecht ist zuzuerkennen.
    Die gewählte Bezeichnung des Staates ist eindeutig und gesetzlich definiert. Weniger eindeutige und gesetzlich nicht definierte Eintragungen – wie die des ehrenwerten David Clark im Jahr 2013 – wurden ebenfalls anerkannt.

  • Your Honor,


    sofern keine neuen Aspekte aufkommen, sehe ich keinen Bedarf einer weiteren Erwiderung, nachdem ich diese Beweise, die das hohe Gericht implizit angemahnt hatte, noch vorgelegt habe.

  • Mr. Chief Justice,


    Zum Fall von Mr. David Clark vom März 2013, der sich mit "NA" als Bundesstaat eingetragen und von Director Susan Walken zugelassen wurde, sind meine Ansichten die folgenden:



    Gegen die Zulassung spricht,
    dass es ebenfalls keine Norm im Bundesrecht gibt, die die Abkürzung "NA" als Ersatz für "New Alcantara" zulässt.


    Sollte Mr. Clarks Eintragung als rechtswidrig gewertet werden, dann ist er damals unbemerkt durchgeschlüpft. In diesem Zusammenhang verweise ich jedoch auf die Entscheidung des US District Court of Libertas vs. the President of the Senate Reasons III:
    "Dieses Gericht stellt fest, dass Unrecht nicht zu anwendbarem Recht werden kann und daher die, nach dem Gesetz, fehlerhafte Wahl [...] nicht als Präzedenzfall gewertet werden kann."



    Für die Zulassung spricht,
    dass es einen Konsens in der National Governors' Conference nachweisbar seit dem 6. April 2009 über die Kürzel der Bundesstaaten gibt.
    Außerdem greift das Logikargument, dass im Unterschied zum Spitznamen ein Kürzel jedoch eine Abkürzungen des offiziellen Namens sind.
    Ferner ist die Abkürzung "NA" für "New Alcantara" seit mehr als 75 Monaten (!) eingeübt, weshalb man von bundesweitem Gewohnheitsrecht sprechen kann.
    Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind.
    Der Kongress der Vereinigten Staaten verwendet die Abkürzungen bei der Auflistung der Mitglieder im House und im Senate. In den Protokollen des Kongresses taucht jedoch an keiner einzigen Stelle das Wort "Buffalo" auf, folglich auch der zusammengesetzte Begriff "Buffalo State" nicht.
    Es gibt keine Bundesbehörde, die "Buffalo State" in offiziellen und entscheidungserheblichen Dokumenten verwendet. Das Registration Office nennt bei neuen Staatsbürgern im Staat New Alcantara als Staat "New Alcantara", aber niemals Buffalo State. Dahingegen sind die Staaten auch im Registration Office bei der Staatsbürgerliste ausgeschrieben und abgekürzt zu finden.


    Der Konsens der Gouverneurskonferenz ist darüber hinaus multilateral, auch wenn er kein Gesetz oder Staatsvertrag ist.
    Dahingegen gilt das Gesetz New Alcantaras nur innerhalb New Alcantaras. Es gilt nicht für den Bund und auch nicht für andere Staaten.


    Die Wahlen zum Repräsentantenhaus sind bundesweite Wahlen bzw. Wahlen auf Bundesebene, die von einer Bundesbehörde durchgeführt werden. Dabei ist ausschließlich Bundesrecht maßgeblich, wie uns die Entscheidung dieses ehrenwerten Gerichtes vom November 2014 verdeutlicht hat.




    Ich komme wieder auf die anfänglichen Betrachtungen:
    Spitznamen sind keine offiziellen Namen, sondern inoffiziell.
    Folglich verstößt ein Gesetz als formelles Recht gegen die Logik, wenn es informelle Regelungen trifft, und ist somit nichtig.
    Sollte es dennoch Bestand haben, so ist das Gesetz des Staates New Alcantara nur für New Alcantara bindend, sowohl horizontal (innerhalb seines Territoriums) als vertikal (nur auf der Staatenebene).


    Und der Unterschied von Abkürzungen zu Spitznamen von Staaten ist der, dass Abkürzungen über Gewohnheitsrecht Bestandteil des Bundesrechtes sind, der Spitzname "Buffalo State" jedoch nicht. Es gibt keine Bundesbehörde, die diesen Namen langfristig verwendet und im Sinne des Gewohnheitsrechtes eingeübt hätte.



    Da wir bei der Übung sind. Ich habe die Unterlagen meiner eigenen Behörde durchforsten lassen.
    Vierzehnmal trug sich Mr. Hope mit New Alcantara in das Wählerverzeichnis ein: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14
    Im offen Brief seines Anwaltes heißt es, das USEO würde Streit provozieren. Doch es ist Mr. Hope, der von einer guten, korrekten und dauerhaften Übung abweicht, um Streit zu provozieren, wie dieses Verfahren belegt.



    Thank You.

  • Darf ich das als Verzicht auf die Schlussanträge werten, Counselors?
    Ein neuer Aspekt ist dennoch aufgetauscht, deswegen meine Nachfrage an Counselor Perkins: Gab es einen besonderen Grund für Ihren Mandanten, sich in dieser ungewöhnlichen Weise in das Wählerverzeichnis einzutragen?

  • Your Honor,


    Nach Aussage meines Mandanten hat er nicht weiter darüber nachgedacht. Mein Mandant spricht häufig von seinem Heimatstaat als dem Buffalo State.


    Mutmaßlich hat auch Mr. Clark ohne weitere Gedanken 2013 wie dargestellt nur NA angegeben, ohne heimtückische Absichten. Dazu habe ich aber keine Evidenz.


    Sollte die Gegenseite auf ein Schlussantrag verzichten, werde ich dies auch tun.

  • Mr. Chief Justice,


    Mr. Perkins, es ist Ihr Mandant, der hier klagt. Ich reagiere nur.
    Sofern Sie also keinen Schlussvortrag halten wollen, sehe ich keinen Grund darauf, durch einen eigenen Schlussvortrag zu reagieren. :)


    Ich muss meinen Kollegen beipflichten, weil auch meine Nachforschungen zu keinem anderen Ergebnis gelangt sind, als dass es vor allem Mr. Hope ist, der die Bezeichnung "Buffalo State" extensiv verwendet. Andere, zumeist in New Alcantara wohnhafte Bürger, verwenden diesen Begriff als Willkommensfloskel für neue Bürger in New Alcantara - was natürlich meine Argumentation zur landsmannschaftlichen Verbundenheit untereinander auf der Staatenebene innerhalb der Grenzen New Alcataras stützt.

  • The Case is submitted.

    Handlung

    schlägt mit dem Hammer, um die Sitzung zu beenden, erhebt sich dann und verlässt den Gerichtssaal.

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