US-Astoria State Cession of Responsilility for Federal Property, Servants and Actions Treaty

  • Entry into Force August 06th, 2015
    Amendments N/A


    US-Astoria State Cession of Responsilility for Federal Property, Servants and Actions Treaty


    Section 1: About this contract
    (1) Dieser Vertrag soll es den Institutionen des Bundes ermöglichen, ihrer Arbeit gemäß Bundesverfassung und -gesetzen ungehindert nachzugehen.
    (2) Vertragspartner sind
    a. Die Vereinigten Staaten von Astor, vertreten durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten;
    b. Der Bundesstaat Astoria State, vertreten durch seinen Gouverneur.
    (3) Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch die Vertreter beider Vertragspartner und seiner Ratifizierung durch das zuständige Organ des Bundesstaates in Kraft.
    (4) Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet und kann nur in beidseitigem Einverständnis gekündigt werden.
    (5) Die Gültigkeit dieses Vertrages erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundesstaates.


    Section 2: Extent
    (1) Die Gebäude und -teile, das anliegende Gelände sowie die beweglichen Vermögenswerte, die Eigentum des Bundes sind oder durch diesen für seine Zwecke verwendet werden sowie seine Dokumente, Urkunden und Archive unterliegen einzig und alleine der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung des Bundes und sind frei von jedem Eingriff, jeder Durchsuchung, Beschlagnahmung, Pfändung oder anderer Einflussnahme, inklusive jeder direkten Besteuerung oder Abgabenauferlegung durch den Bundesstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften.
    (2) Amtshandlungen und Rechtsstellung von Bediensteten des Bundes unterliegen ebenso einzig seiner Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Sie dürfen nicht durch andere Organe in ihrer Tätigkeit beschränkt oder wegen dieser verfolgt werden.


    Section 3: Exceptions
    (1) Ausnahmen von Sec. 2 können durch Bundesgesetz oder Exekutiverlass des Präsidenten der Vereinigten Staaten bestimmt werden.
    (2) Im Bezug auf alle Einzelheiten, die nach Sec. 2 der Zuständigkeit des Bundes unterliegen, ist der Bundesstaat von allem Aufgaben und Verpflichtungen befreit, ausgenommen
    a) die Anbindung an die allgemeine Infrastruktur und Wartung dieser, sowie
    b) der Feuerwehr- und Rettungsdienst.



    For the Federal Government


    OJGqPUg.png
    ____________________
    Adam Denton
    President of the United States
    July 16th, 2015



    For the Government of Astoria State


    Daniel Nicolas Smith
    ____________________
    Daniel N. Smith
    Governor of Astoria State
    July 18th, 2015


  • David Clark

    Hat das Thema geschlossen

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