Morgan v. First District Court

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.055 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lucas Galindo.


  • Federal Court of Appeals for the Western Circuit


    Office of The Hon. Virginia Meyers, Federal Judge
    - Clear Rivers, 13th of August 2015 -



    Appeal on Contempt of Court Order



    [align=center]Eröffnung des Berufungsverfahrens


    Das Verfahren ist eröffnet.
    Ich rufe die Klägerin auf sich anwesend zu melden und dem Gericht ihre Berufungsschrift vorzubringen.
    Ich rufe ferner den Kollegen His Honor Galindo auf, sich für Fragen dieses Gerichts zur Verfügung zu halten.



    Clear Rivers, 13th of August 2015
    Virginia Meyers
    Federal Judge of the United States

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png

  • Your Honor,


    ich vertrete die Klägerin gem. den beigebrachten Vollmachten.


    Die Antragstellerin:
    Ms. Lilah Morgan, Director of the U.S. Electoral Office
    - vertreten durch Lindsey McDonald von der Kanzlei Libertas & Perikleen LLP


    Der Antragsgegner:
    The Hon. Lucas Galindo, Federal Judge presiding the U.S. District Court for Assentia


    angegriffene Entscheidung:
    Contempt of Court Order - August 1st, 2015
    Order No. 2


    Gericht der angegriffenen Entscheidung:
    U.S. District Court for Assentia - presiding The Hon. Lucas Galindo



    Hiermit wird die Erteilung eines Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt.


    Vom Bundesberufungsgericht wird im Hauptverfahren die folgende Abänderung des Urteils begehrt und hiermit beantragt:
    Order No 2 wird aufgehoben.



    Begründung der Zuständigkeit des Federal Court of Appeals for the Western Circuit
    Gem. Ch. 3 Art. I Sec. 2 Ssec. 2 Federal Judiciary Act ist das Bundesberufungsgericht für den Westlichen Gerichtskreis zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der Bundesdistriktgerichte für die Distrikte von Assentia, New Alcantara und Serena. Die angegriffene Entscheidung wurde vom Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Assentia getroffen. Die Zuständigkeit dieses Gerichtes ist somit gegeben.



    Tatsächliche Umstände:
    Die angegriffene Entscheidung erging am 01.08.2015.
    Ein Einspruch gegen die Entscheidung erging am 01.08.2015 durch die Antragstellerin, blieb jedoch durch die Abweisung erfolglos.


    Gem. Art. IV Sec. 1 Ssec. 1, 2 Constitution of Courts Act, Ch. 3 Art. I Sec. 2 Ssec. 3 Federal Judiciary Act und & Rule 29 Ssec. 4 Federal Rules of Procedure Act ist das Rechtsmittel binnen einer Woche ab der Verkündung der angegriffenen Entscheidung einzulegen.


    Der Antrag der Antragstellerin datiert auf den 02.08.2015. Die Frist ist folglich gewahrt und führt somit zur Hemmung der Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung. Gem Art. IV Sec. 1 Ssec. 3 sind nur die Parteien zu einer Urteilsüberprüfung befugt, soweit und sofern sie unterlegen sind. Die angegriffene Entscheidung erlegt der Antragstellerin eine Pflicht auf, die als rechtswidrig angesehen wird. Sie ist daher zum Rechtsmittel befugt.



    Rechtliche Umstände:


    Die angegriffene Order des Gerichts beruht auf der PI vom 22.07.2015.

    2. Bis zur Entscheidung des Gerichts wird es der Beklagten untersagt, das Ergebnis der Wahlen zum Repräsentantenhaus oder zum Senator für Assentia im Monat Juli 2015 zu verkünden oder in anderer Weise öffentlich bekannt zu machen oder weiterzugeben. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf alle Personen, die sonst auf irgendeine Weise davon Kenntnis erlangen könnten.
    3. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von 200.000 USD für jeden Verstoß angedroht.


    Diese PI ordnet eine bestimmte Verhaltenspflicht an und eine Sanktion für den Fall der Verletzung.
    Diese PI versteckt ferner in den Entscheidungsgründen eine Nichterklärung der Wahlen.
    Die Antragstellerin ist der Ansicht, dass lediglich die Anordnungen des Gerichts berechtigende bzw. verpflichtende Wirkungen entfalten. Die Begründung der Anordnungen sollen eben diese erklären und die Motive und Einschätzungen darlegen, auf welchen die Entscheidung beruht. Sie dienen letztlich der Transparenz und im Falle von Rechtsmitteln der Wahrheitsfindung. Jedoch können Begründungen ihrerseits keine weiteren Anordnungen generieren.
    Als Vergleich dient ein beliebiges Strafurteil, welches Täter, Tat und Strafmaß umfasst. Sollte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, muss dies direkt angegeben werden. In den Urteilsgründen wird dann dargelegt, warum sich das Gericht so entschieden hat.
    Folglich hat eine Anordnung als nicht erteilt zu gelten, wenn sie sich ausschließlich in den Urteilsgründen befindet.


    Die genannte PI ermöglicht folglich nur, die Antragstellerin, die gegen die PI verstoßen hat, zu einer Geldbuße zu verurteilen.
    Die Nichtigkeit von Wahlen darf das Gericht hingegen nicht feststellen.
    Diese Ansicht wird dadurch gestützt, dass eine solche Anordnung nur der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten gem. Art. III Sec. 4 des Federal Election Appeal Act treffen darf. Dieser Act ist unverkennbar lex specialis gegenüber den allgemeinen Justizgesetzen, denn das Gesetz bestimmt in der Sache, dass der Supreme Court direkt angerufen werden soll und dass derartigen Verfahren absoluter Vorrang vor allen anderen Verfahren einzuräumen ist.
    Das Bezirksgericht hat folglich seine Kompetenzen weit überschritten, in dem es eine Maßnahme angeordnet hat, zu welcher nur der Oberste Gerichtshof befugt ist.


    No. 2 der Orders der angegriffenen Entscheidung ist somit aufzuheben.



    Clear Rivers, August 2nd, 2015
    Lindsey McDonald,
    Attorney at Law

  • Danke.
    Counselor, möchten Sie dieser Schrift noch weitere Bemerkungen oder Erkenntnisse vorbringen, die Sie dort nicht erwähnt haben? Dann dürfen Sie dies nun tun.

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png

  • Das Gericht hat ebenfalls keine weiteren Fragen.
    Eine Entscheidung erfolgt in Kürze.

    sigmeyers.png

    D-FL

    Former Associate Justice of the Supreme Court of the United States

    Former Attorney General of the United States

    user_rank_democrat.png

  • Darf ich vortreten?

      Your Honor,


      ich würde vorschlagen, Sie heben entsprechend der Klage die angefochtene Entscheidung auf. Wir würden dann keine Befangenheit beantragen und keine Rechtsmittel einlegen. Wir würden dies damit begründen, dass Ihre Befangenheit aufgrund der zeitlichen Entfernung vom Streit "ausgekühlt" ist. Und sofern der Oberste Gerichtshof das Verfahren nicht an sich zieht, werden wir keine Rechtsmittel einlegen. Wir werden uns auch öffentlich nicht zu diesem Verfahren äußern.


      Andernfalls setzten Sie das Verfahren bis zur Findung eines unabhängigen Richters aus, also "bis Weihnachten" ...
      Das würde dazu führen, dass sich Astors Justiz gänzlich lächerlich macht, da zu einer guten und fairen Justiz eben auch zeitnahe Entscheidungen gehören.

  • Nur zu, Counselor.

    Handlung

    Folgt den Ausführungen.


    Das vorgeschlagene Verfahren ergibt sich Ihrer Meinung nach wie?
    Ich denke, angesichts der langen Vollzugshemmung ist eine tatsächliche Vollstreckung der Order No. 2 nicht mehr sinnvoll. Die Frage nach der Zulässigkeit kann und will ich nicht beurteilen, schließlich habe ich entschieden. Wenn Sie nicht auf die Unzulässigkeit abstellen wollen, wäre sicher eine Außervollzugsetzung die beste Lösung.
    Die könnte dann der District Court anordnen, eine Möglichkeit der Entscheidung des nicht ordnungsgemäß besetzten Berufungsgerichts sehe ich nicht und am Supreme Court sehe ich auch keine Perspektive, um ehrlich zu sein.

  • U.S. Courts

    Hat den Titel des Themas von „Appeal on Contempt of Court Order (DC-AA)“ zu „Morgan v. First District Court“ geändert.

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