Morgan v. First District Court
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- Western Appeal Circuit:
- Virginia Meyers
- Geschlossen
Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.053 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lucas Galindo.
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Your Honor,
ich vertrete die Klägerin gem. den beigebrachten Vollmachten.
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Danke.
Counselor, möchten Sie dieser Schrift noch weitere Bemerkungen oder Erkenntnisse vorbringen, die Sie dort nicht erwähnt haben? Dann dürfen Sie dies nun tun. -
Handlung
steht für Fragen natürlich zur Verfügung.
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Counselor?
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I'm sorry, Your Honor.
Wir möchten nichts weiter vorbringen. Alle Erkenntnisse und Ansichten sind in der Schrift aufgeführt.
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Das Gericht hat ebenfalls keine weiteren Fragen.
Eine Entscheidung erfolgt in Kürze. -
Rutscht beim Wegnicken mit dem Ellbogen von der Tischkante und ist wieder hellwach.
Justitia trägt doch nur eine Augenbinde, damit niemand sieht, dass sie eigentlich schläft ...
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Your Honor,
aufgrund neuester Entwicklungen beantrage ich hiermit den Austausch der vorsitzenden Richterin!
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Handlung
nimmt auf der Richterbank Platz
Entsprechend der geltenden Rechtslage übernehme ich den Vorsitz.Counselor,
welches Verfahren schlagen Sie vor? -
Darf ich vortreten?
Your Honor,
ich würde vorschlagen, Sie heben entsprechend der Klage die angefochtene Entscheidung auf. Wir würden dann keine Befangenheit beantragen und keine Rechtsmittel einlegen. Wir würden dies damit begründen, dass Ihre Befangenheit aufgrund der zeitlichen Entfernung vom Streit "ausgekühlt" ist. Und sofern der Oberste Gerichtshof das Verfahren nicht an sich zieht, werden wir keine Rechtsmittel einlegen. Wir werden uns auch öffentlich nicht zu diesem Verfahren äußern.
Andernfalls setzten Sie das Verfahren bis zur Findung eines unabhängigen Richters aus, also "bis Weihnachten" ...
Das würde dazu führen, dass sich Astors Justiz gänzlich lächerlich macht, da zu einer guten und fairen Justiz eben auch zeitnahe Entscheidungen gehören. -
Nur zu, Counselor.
Handlung
Folgt den Ausführungen.
Das vorgeschlagene Verfahren ergibt sich Ihrer Meinung nach wie?
Ich denke, angesichts der langen Vollzugshemmung ist eine tatsächliche Vollstreckung der Order No. 2 nicht mehr sinnvoll. Die Frage nach der Zulässigkeit kann und will ich nicht beurteilen, schließlich habe ich entschieden. Wenn Sie nicht auf die Unzulässigkeit abstellen wollen, wäre sicher eine Außervollzugsetzung die beste Lösung.
Die könnte dann der District Court anordnen, eine Möglichkeit der Entscheidung des nicht ordnungsgemäß besetzten Berufungsgerichts sehe ich nicht und am Supreme Court sehe ich auch keine Perspektive, um ehrlich zu sein. -
U.S. Courts
Hat den Titel des Themas von „Appeal on Contempt of Court Order (DC-AA)“ zu „Morgan v. First District Court“ geändert.
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