Local Government of Laurentiana Act

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    Octavia, the 29th of August, 2015


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    Local Government of Laurentiana Act


    gebilligt vom General Court am 17. August 2015


    ist in Kraft getreten am:


    29. August 2015


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung,
    mit Unterzeichnung durch den Gouverneur


    und wurde bisher nicht geändert.


    Local Government of Laurentiana Act


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz regelt die Gliederung des Staates Laurentiana in Counties und Townships, deren Rechte und Pflichten sowie die Tribal Reservations der Ureinwohner.


    Section 2 - Counties
    Der Staat gliedert sich in vierzehn Counties:
    - Bellavista
    - Fairmont
    - La Libertad
    - Laurence
    - North St. Lawrence
    - Orange County
    - Port Virginia
    - Red Beach
    - Santa Rosa
    - Savannah
    - Seaside
    - Smithsonia
    - South St. Lawrence
    - Vermillion


    Section 3 - County Commissioners
    (1) In jedem County soll ein County Commissioner zugewiesen sein, der vom Governor ernannt bzw. entlassen wird.
    (2) Ein County Commissioner übernimmt die Vertretung des Governors in seinem County und ist zuständig für die ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben.
    (3) Die Befugnisse eines County Commissioners erstrecken sich nur auf diejenigen Townships seines Countys, die nicht den Status einer Tribal Reservation inne haben.


    Section 4 - Townships
    (1) Jedes County teilt sich in Townships die berechtigt sind lokal gültige Gesetze zu erlassen, sofern diese nicht den Regelungen übergeordneter Instanzen zuwider laufen.
    (2) Ein Township trifft seine Entscheidungen über Abstimmungen durch die Mehrheit seiner Einwohner, sofern durch diese nichts Abweichendes beschlossen wird.
    (3) Über die Gründung, Auflösung, Aufteilung oder Zusammenführung von Townships entscheidet der zuständige Commissioner im Einvernehmen mit den Verantwortlichen der betroffenen Townships.
    (4) Eine initiale Einteilung der Counties in Townships soll durch die zuständigen Commissioner in Absprache mit dem Governor erfolgen.


    Section 5 - Tribal Reservations
    (1) Ein Township kann den Status einer Tribal Reservation inne haben, welche einem Stamm zugewiesen ist, dem die Befugnisse nach Sec. 4 (2) für alle ihm zugewiesenen Townships zufallen.
    (3) Über die Gründung, Auflösung, Aufteilung oder Zusammenführung von Tribal Reservations entscheidet der Governor im Einvernehmen mit den Verantwortlichen der betroffenen Townships und Stämme.
    (4) Eine initiale Einteilung von Tribal Reservations soll durch den Governor in Absprache mit den Verantwortlichen der Stämme erfolgen.
    (5) Der Governor hat dafür Sorge zu tragen, dass den Stämmen genügend Tribal Reservations zugewiesen werden, um der Anzahl ihrer Angehörigen gerecht zu werden.
    (6) Tribal Reservations sollen nach Möglichkeit in den angestammten Heimatgebieten der jeweiligen Stämme eingerichtet werden.

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