[Discussion] Standing Orders

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.883 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von A.J. McNamara.

  • Guten Abend,


    laut Verfassung Article III - Section 3 (2) gibt sich die Legislatur eine Geschäftsordnung, die teilweise schon durch die Verfassung vorgegeben ist



    Ich werde die Tage an einem Entwurf arbeiten, der noch die Dauer der Aussprache und Abstimmung regeln soll, soweit überhaupt Dedarf seitens der Mitglieder besteht. Anderseits können sich die Parlamentarier dafür Aussprechen, dass solche Vorgaben der Sitzungsleiter (der Gouverneur) selbst bestimmt.


    Nach dem (mehr oder weniger) aktuellen Bürgerregister besitzt die alcantarische Legislative acht Mitglieder:



    Ich bitte um Kommentare :)



    Edit: *so* Sorry, habe vergessen meine ID zu wechseln, was jetzt irgendwie nicht klappen möchte *so*



    A.J. McNamara, Governor

    Benjamin McNamara
    Former Governor of the Commonwealth of Hybertina

    Former U.S. Secretary of the Interior

    Einmal editiert, zuletzt von Benjamin McNamara ()

  • Zitat

    Original von George Ethan Allen
    Sehr begrüßenswert. :supi


    Eine Geschäftsordnung oder die situative Handhabung des Vorsitzenden?

    Aaron Jason McNamara

    Former Governor of the Free State of New Alcantara

  • Da auch ich die Voraussetzungen des Art. III Sec. 2 unserer Verfassung erfülle, melde ich mich ebenfalls mal zu Wort ;)


    Ich halte eine gesonderte Geschäftsordnung der Legislature durchaus für sinnvoll, begrüße jedoch auch die Entscheidung der Verfassung, die Sitzungsleitung dem Governor zu übertragen: das separate Amt eines Speaker of the Legislation ist wohl eher unattraktiv, da lediglich mit Arbeit, aber keinerlei nennenswertem Einfluss oder Prestige verbunden, dieses einzuführen halte ich daher für wenig sinnvoll.


    Edit: fehlendes Wort

  • Sofern wir uns nicht auf eine ƒnderung der Verfassung einigen, bleibt uns gar nichts anderes übrig: Der Governor oder eben der Lieutenant-Governor hat die Sitzungen zu leiten, die Verfassung ist an dieser Stelle eindeutig.


    Eine separate Geschäftsordnung wäre trotzdem zu begrüßen.

  • Nach dem durchweg positiven Echo, werde ich am Wochenende eine Vorschlag zur Geschäftsordnung vorstellen, welcher sich an die Richtlinien der Verfassung hält.


    Wenn ich vom Vorsitzenden oder Sitzungsleitenden sprach, meinte ich natürlich den Gouverneur - daran möchte ich auch nichts ändern

    Aaron Jason McNamara

    Former Governor of the Free State of New Alcantara

  • Ehrenwerte Mitglieder,
    folgender Entwurf wurde von Mr.Lance B. Jackson und Mr.AJ McNamara eingereicht.


    Die Aussprache dauert bis Samstag, 31.03.2007


    Aaron Jason McNamara

    Former Governor of the Free State of New Alcantara

    2 Mal editiert, zuletzt von A.J. McNamara ()

  • Ich unterstütze den Vorschlag natürlich, möchte aber den Gouverneur noch um eine (formale) ƒnderung des Antrages bitten.


    Article III, Section I, (b) sollte lauten "Es kann auf dem Gesetzeswege verändert werden.", da vorher auch von dem Dokument und nicht von den Standing Orders gesprochen wird.

  • Zitat

    Original von Lance B. Jackson
    Article III, Section I, (b) sollte lauten "Es kann auf dem Gesetzeswege verändert werden.", da vorher auch von dem Dokument und nicht von den Standing Orders gesprochen wird.


    Wurde geändert.



    Was halten die anderen Mitglieder von den Standing Orders?

    Aaron Jason McNamara

    Former Governor of the Free State of New Alcantara

  • Der Entwurf ist brauchbar, allerdings habe ich zwei Einwände:


    Die Begriffe "Governor", "Lieutenant Governor" und "Legislature" sollten nicht unnötigerweise übersetzt werden. Die Verfassung kennt nun mal einen "Lieutenant Governor" und keinen "Vizegouverneur", deshalb sollten wir auch dabei bleiben.


    Was "die Aufzeichnungen in der Legislature dürfen nicht verändert werden" angeht: Ich verstehe Sinn und Intention dieser Regel, kann aber aus Erfahrung sagen, dass sie in der Praxis nur stört und sich irgendwann niemand mehr daran hält. Zumeist werden in den Protokollen aus Gewohnheit nur Rechtschreib- und Formulierungsfehler korrigiert, man denkt selten daran, dass dies im Bereich der Legislature überhaupt nicht erlaubt ist. Ich denke, jedes Mitglied hier ist so vernünftig, einmal getätigte ƒußerungen nicht rückwirkend grob zu verändern, das kommt auch in der Praxis kaum vor. Daher bin ich dafür, diesen Passus einfach zu streichen.


    Ansonsten keine Einwände.

  • Ich möchte noch anregen, dass Aussprachen jeweils vom Antragsteller selbst eröffnet werden können, und nicht der Umweg über einen Antrag an das Sitzungspräsidium, welches dann den Thread erstellt, gegangen werden muss. Eine, ähm, "Verwandte" von mir ( ;)) kennt dieses Modell aus eigener Erfahrung in einem Gliedstaat einer anderen Nation und hat damit durchweg positive Erfahrungen gemacht.


    Was ich von dieser Sprachpanscherei bei der Verwendung von Überschriften, Amtsbezeichnungen u. ä. halte iist, glaube ich, bekannt und wird von niemandem geteilt, diese Diskussion können wir uns also wohl ersparen.


    Ansonten stimme ich den Ausführungen des Mr. Crue betreffs der Editierungen zu.

  • Zitat

    Original von Robert E. Crue
    Was "die Aufzeichnungen in der Legislature dürfen nicht verändert werden" angeht: Ich verstehe Sinn und Intention dieser Regel, kann aber aus Erfahrung sagen, dass sie in der Praxis nur stört und sich irgendwann niemand mehr daran hält. Zumeist werden in den Protokollen aus Gewohnheit nur Rechtschreib- und Formulierungsfehler korrigiert, man denkt selten daran, dass dies im Bereich der Legislature überhaupt nicht erlaubt ist. Ich denke, jedes Mitglied hier ist so vernünftig, einmal getätigte ƒußerungen nicht rückwirkend grob zu verändern, das kommt auch in der Praxis kaum vor. Daher bin ich dafür, diesen Passus einfach zu streichen.


    Ansonsten keine Einwände.


    Eine Veränderung der Stimmabgabe in einer Abstimmung sollte trotzdem verboten werden. Gegen die ƒnderung des Protokolls einer Sitzung wegen Rechtschreib- und Formulierungsfehler habe ich nichts einzuwenden.

  • Zitat

    Original von George Ethan Allen
    Eine Veränderung der Stimmabgabe in einer Abstimmung sollte trotzdem verboten werden. Gegen die ƒnderung des Protokolls einer Sitzung wegen Rechtschreib- und Formulierungsfehler habe ich nichts einzuwenden.


    Es ist aber dem Protokoll nach der ƒnderung nicht mehr anzusehen (das Forum bietet dazu keine Möglichkeit), ob nur Rechtschreib- und Formulierungsfehler oder Inhalte verändert wurden.

  • Zitat

    Original von Lance B. Jackson


    Es ist aber dem Protokoll nach der ƒnderung nicht mehr anzusehen (das Forum bietet dazu keine Möglichkeit), ob nur Rechtschreib- und Formulierungsfehler oder Inhalte verändert wurden.


    Finde den Einwand von Mr.Crue dahin gehend i.O., dass man ein Edit-Verbot bei Diskussion einfach vergessen kann. Anderseits halte ich die Mitglieder für so fair, ihren Inhalt nicht gänzlich zu ändern.


    Meiner Meinung nach ist ein vernüftiger Ablauf der Aussprach auch ohne ƒnderungsverbot gegeben.

    Aaron Jason McNamara

    Former Governor of the Free State of New Alcantara

  • Da es offenbar aus der Mode ist, nachzudenken bevor man spricht, und ein ƒnderungsverbot für die Mitschriften der Debatten daher weder praktikabel noch mehrheitsfähig ist, stimme ich einer ƒnderung in diesem Punkt zu und rege an, den Antrag dahingehend zu verändern.

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