Ein paar allgemeine Dinge: Die Definition des Kombatantenstatus ist ganz eindeutig. Uniformierung, zentral geführte, hierachische Befehlskette und offenes tragen der Waffe. Der Schwarze Hahn hat diese Vorraussetzungen erfüllt so zumindest meine im us-astorischen Militär befindlichen Berater, die diesen Feind auch bekämpft haben und eine lange militärische Laufbahn hinter sich haben. Und selbst wenn dies nicht gelten sollte, das Völkergewohnheitsrecht ist dort eindeutig. Nur weil jemand kein regulärer Kombatant ist, gelten immer noch die elementaren Menschenrechte, die unsere Verfassung jeder Person zuschreibt.
Die komplette Vernichtung des Schwarzen Hahns hätte einen Genozid an der Bevölkerung von Geelong bedeutet, weder ich noch meine Regierung kann dies mit ihrem Gewissen vereinbaren.
ZitatWeiß man was über die Beweggründe warum sich der schwarze Hahn ergeben möchte?
Der Schwarze Hahn hat diese auch öffentlich kommuniziert meines Wissens nach. Man dachte mit den Aufständischen eine ehrenvolle Sache zu unterstützen, es hat sich herausgestellt, dass diese Sache wohl aus Sicht des SH nicht unterstützenswert ist oder war weshalb man möglichst schnell aus diesem Konflikt heraus wollte die Aufständischen niedergeworfen hat, die Geiseln befreit und übergeben hat.
ZitatZumindest die Kommandanten und jene die an Kriegsverbrechen beteiligt waren gehören doch vor ein Gericht!
Unseres Wissen nach und unserer geheimdienstlichen Aufklärung nach kam es zu einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen gleichermaßen bewaffneten Einheiten und nicht zwischen Zivilisten und dem SH.