Department of the Interior

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 4.666 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von U.S. Department of the Interior.




  • - The Secretary of Trade & Treasury -
    Astoria City
    5th of February, 2o1o



    Banking Supervisory Authority - Formation
    Verordnung aufgrund von Article II Section 1 (1) des Banking Act



    Article 1 - Generals


    Diese Verordnung dient der Schaffung einer Bankenaufsicht und regelt deren Leitung.



    Article 2 - Banking Supervisory Authority


    (1) Die Banking Supervisory Authority (BSA) ist administrativ dem Department of Trade & Treasury (DoTT) untergeordnet, arbeitet jedoch unabhängig von diesem.
    (2) Die BSA wird von einem Commissioner of the BSA geleitet. Der Commissioner wird vom Secretary of Trade & Treasury (SoTT) auf sechs Monate ernannt. Er scheidet vorzeitig aus dem Amt falls er
    a) verstirbt,
    b) das Amt niederlegt,
    c) die Staatsbürgerschaft der United States verliert oder
    d) vom SoTT oder dem President of the United States aus dem Amt entlassen wird.



    Aritcle 3 - Responsibilities


    (1) Die Bankenaufsicht überwacht den Anlage- und Kreditmarkt und kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften aus dem Banking Act gemäß Article II Section 2 und ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den Banken zu unterstützen.
    (2) Die BSA hat öffentlich eine Liste aller zugelassenen Banken zu führen.



    Article 4 - Temporary Provisions


    Alle bereits bestehenden Banken gelten bis zu ihrer Zulassung durch die BSA als geschäftsunfähig und dürfen daher keine der im Banking Act Article I Section 1 (1) aufgeführten Aktionen tätigen. Bereits laufende Aktionen sind unverzüglich einzustellen.



    Article 5 - Final Provisions


    Diese Verordnung tritt durch Verkündung durch den SoTT in Kraft und kann nur mittels erneuter Verordnung, oder Gesetz geändert oder aufgehoben werden.





    [J.Fillmore]
    Secretary of Trade & Treasury





  • - The Secretary of Trade & Treasury -
    Astoria City
    17th of February, 2o1o



    Federal Enterprises - Securities of Incorporated Companies
    Verordnung aufgrund von Article 2 (3) des Federal Enterprise Act



    Article 1 - Verification


    (1) Alle Firmen die als Incorporated Company nach Article 2 (3) gegründet wurden, müssen dem Department of Trade & Treasury die Einzahlung des geforderten Betrages von 2,000 A$ nachweisen.


    (2) Article 2 (1) dieser Verordnung gilt nur für folgende Firmen:


    a) Assentia
    Bank of Albernia Inc.
    Culwick Industries Inc.
    Stellar Steel Inc.
    Xana Bank Inc.


    b) Astoria State
    Astoria Financial Inc.
    Astorian Airlines Inc.
    Astoria State Financial Inc.
    AuraTrans Motors Inc.
    banosoft Astor Inc.
    Connor Chickman Inc.
    Cullen Group Inc.
    Habicht Automobiles Inc.
    JPTimken Chase Inc.
    Meetri Group Astor Inc.
    OTVC Inc.
    Paper Inc.
    Peter Wayne Inc.
    Phobos Inc.
    Quincy's Inc.
    Rudnike Vesteranje Inc.
    Sheppard Indutries Inc.
    Skirrow Food Industries USA Inc.
    Singer & Fowley Inc.
    Sulla Corporation Inc.
    verywell Inc.
    VON MAUERBACH GROUP Inc.


    b) Chan Sen
    -


    c) Freeland
    Freeland National Bank Inc.
    Gareth Steel Corp Inc.
    Villa Astoria Inc.


    d) Hybertina
    -


    e) New Alcantara
    Trade International Inc.


    f) Peninsula
    AuraTrans Inc.
    Confederate Bank Inc.
    DaBrown Company Astor Inc.
    Franklin Corp Inc.
    KeeWee Company Inc.
    Red Beach Group Inc.
    Strawberry Inc.
    Verlagshaus Hasenkamp Inc.


    g) Savannah
    Bentfield & Cartwright Inc.
    MacDonald's Inc.
    Over Group Inc.
    SoSa Company Inc.
    Southern Tobacco Inc.
    Southern Trust Inc.
    TEMPCORP Inc.
    Weisberg Foods Inc.



    (3) Bis der Nachweis der Einzahlung erbracht wurde, oder die Firma den Betrag auf das Konto "Department of Trade & Treasury" (#8) eingezahlt hat, gilt die Firma als nicht rechtsfähig und hat alle geschäftlichen Handlungen unverzüglich einzustellen.



    (4) Folgende Unternehmen sind keine Incorporated Companies und können ihren Sicherheitsbetrag daher, auf Antrag beim DoTT, vom DoTT zurückerhalten:


    a) Stanliss Private Bank Civ. [New Alcantara]



    Article 2 - Final Provisions


    Diese Verordnung tritt durch Verkündung durch den SoTT in Kraft und kann nur mittels erneuter Verordnung, oder Gesetz geändert oder aufgehoben werden.





    [J.Fillmore]
    Secretary of Trade & Treasury



  • - The Secretary of Commerce -
    Astoria City
    12th of January, 2o14



    Abrogation of the Federal Enterprises - Securities of Incorporated Companies Regulation



    Article 1 - Abrogation
    (1) Die Verordnung Federal Enterprises - Securities of Incorporated Companies vom 17. Februar 2010 wird aufgehoben.


    Article 2 - Final Provisions
    (1) Diese Verordnung tritt durch Verkündung durch den Secretary of Commerce in Kraft und kann nur mittels erneuter Verordnung, oder Gesetz geändert oder aufgehoben werden.




    Márkusz Varga
    US Secretary of Commerce



  • Newman Building, Astoria City | October 27th, 2015


    EXECUTIVE ORDER 2015/10/27
    "Temporary prohibition of civil aviation between the United States of Astor and the Republic of Stralia"


    Only Section
    Dieser Erlass stellt auf beschränkte Zeit den zivilen Flugverkehr zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Republik Stralienein.
    Flugzeuge aus Stralien kommen, bekommen mit Inkrafttreten dieses Erlasses keine Erlaubnis mehr astorischen Luftraum zu betreten und astorische Flugzeuge bekommen keine Erlaubnis mehr nach Stralien abzuheben.
    In der Republik Stralien befindliche Flugzeuge mit astorischer Kennung bekommen die Erlaubnis in die Vereinigten Staaten zurückzukehren und in den Vereinigten Staaten von Astor befindliche Flugzeug mit stralischer Kennung bekommen die Erlaubnis nach Stralien zurückzukehren.




    Arjan v. d. Westplate
    Secretary of Commerce of the United States


  • Newman Building, Astoria City | March 13th, 2016


    EXECUTIVE ORDER 2016/03/13
    "Revocation of temporary prohibition of civil aviation between the United States of Astor and the Republic of Stralia"


    Only Section
    Dieser Erlass setzt die Executive Order 2015/10/27 "Temporary prohibition of civil aviation between the United States of Astor and the Republic of Stralia" außer Kraft.


    Zivile Flugverbindungen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Republik Stralien sind damit ab sofort wieder zulässig.




    Arjan v. d. Westplate
    Secretary of Commerce of the United States




  • • • •
    The DEPARTMENT of COMMERCE
    Carbone Building, Astoria City | June 26th, 2017



    Department of Commerce Regulation No. 6
    Concerning the Carbone Building



    Section 1 - Designation
    Das Gebäude der Bundesregierung an der Astoria Av. 8-18 in Astoria City, Astoria State, in Verwendung durch das United States Department of Commerce als Hauptsitz der Behörde, soll fortan als "Frankie Carbone Federal Building" oder kurz "Carbone Building" bekannt sein.


    Section 2 - References
    Jeder Verweis durch ein Gesetz, eine Regelung, ein Dokument, eine Karte, sowie jeder andere Eintrag dieses Gebäudes durch den Bund und seine Behörden soll dieses wie in Section 1 definiert benennen.






    __________________
    Bruno Gardner, Secretary of Commerce





  • • • •
    The DEPARTMENT of COMMERCE
    Carbone Building, Astoria City | June 26th, 2017



    Department of Commerce Regulation No. 7
    Concerning ADB Support for the USAID Stralia Operations



    Section 1 - Intent
    Um die Vergabe von USAID Mittel in Stralien zu ermöglichen, deren Verwendung zu kontrollieren und Veruntreuung zu vermeiden, werden Zweigstellen der Astorian Development Bank in Stralien errichtet.


    Section 2 - Offices
    Die ADB soll Zweigstellen in den folgenden Städten eröffnen und führen:
    a. Geelong
    b. Brishen






    __________________
    Bruno Gardner, Secretary of Commerce





  • • • •
    The DEPARTMENT of COMMERCE
    Carbone Building, Astoria City | July 21st, 2017



    Department of Commerce Regulation No. 8
    Concerning the Names of Civil Vessels



    Only Section
    (1) Es werden keine Reederei und kein ziviles Schiff unter der Flagge der Vereinigten Staaten zugelassen, welche den Namenszusatz "United States Ship (U.S.S.)" verwenden. Bestehende Zulassungen sind zu widerrufen, wenn der Verstoß nicht abgestellt wird.
    (2) Schiffe, welche den Namenszusatz "United States Ship (U.S.S.)" führen und kein Schiff der U.S. Navy oder der U.S. Coast Guard sind, dürfen Häfen der Vereinigten Staaten nicht anlaufen. Aus schwerwiegenden Gründen, insbesondere in Fällen von Seenot oder im Interesse der Vereinigten Staaten, können Ausnahmen zugelassen werden.
    (3) Sofern Verwechselungsgefahr besteht, gilt dies entsprechend für Schiffsnamen, die nach DoD Regulation No. 8 und DoJ Regulation No. 20 in Verwendung sind, selbst wenn der Namenszusatz "United States Ship (U.S.S.)" nicht geführt sind. Dieser Umstand ist für jeden Einzelfall gesondert festzustellen.






    __________________
    Bruno Gardner, Secretary of Commerce


  • Crm9OuG.png


    DEPARTMENT OF COMMERCE

    OFFICE OF THE SECRETARY



    Regulation No. 9

    Concerning the organizational structure of the Department


    Pursuant to Sec. 1 Ssec. 2 of Executive Order 52, promulgated on March 29, 2018, the Secretary of Commerce herby orders:


    Sec. 1 – Organization of the Department

    Für das Ministerium gilt der Organisationsplan, der der Bundesministerin am 11. 02. 2021 vorgelegt wurde (Appendix I).


    Sec. 2 – Final Provisions

    (1) Der in Executive Order 52 angeordnete Organisationsplan für das Ministerium wird durch den in Sec. 1 genannten ersetzt.

    (2) Diese Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.




    57CDC3B4344D7CEC80DF35238AF804B0.png

    Catherine O’Malley
    Secretary of Commerce

  • Library of Congress

    Hat den Titel des Themas von „Department of Commerce“ zu „Department of the Interior“ geändert.
  • letterhead-interior.gif



    Regulation No. 10

    Provisions regarding the war against Ratelon


    Sec. 1 – Road travel

    (1) Die Interstate Highways, die nach Assentia oder Freeland führen, sind an den pinken Markierungen in Anhang A insoweit gesperrt, als ein Passieren nur im Rahmen einer Ausnahme nach Ssec. 3 zulässig ist.

    (2) Mit der Durchsetzung der Sperre ist die Federal Highway Administration betraut.

    (3) Von der Sperre ausgenommen sind Fahrzeuge

    a. mit Kennzeichen der Bundesstaaten Assentia oder Freeland, deren Lenker einen wichtigen Grund für die Durchfahrt glaubhaft machen kann;

    b. deren Fahrtrichtung sie aus den Bundesstaaten Assentia oder Freeland führt;

    c. die im Dienst des Militärs, einer Sicherheitsexektuvie oder im Rettungsdienst stehen;

    d. deren Lenker sich mit einem Passierschein des Administrators der FHA oder des Gouverneurs (Administrators) on Assentia bzw. Freeland ausweisen können.


    Sec. 2 – Air travel

    (1) Der zivile Luftverkehr von und zu Flughäfen oder Flugplätzen, die sich in Assentia, Astoria oder Freeland befinden, ist eingestellt.

    (2) Der Luftraum über den Bundesstaaten Assentia, Astoria und Freeland ist für den zivilen Flugverkehr gesperrt.

    (3) Die Infrastruktur gesperrter Flughäfen (Sec. 1), einschließlich des gesamten Boden- und Lotsenpersonals, wird dem Department of Defense zur Verfügung gestellt.

    (4) Von den Sperren der Ssec. 1–3 ist der Ole Jann Airport in Astoria und der Luftraum im Umkreis von 40 km, zum Zwecke der Landung oder des Starts dort, ausgenommen.

    (5) Flugzeuge, die von einem Flughafen innerhalb der Demokratischen Union Ratelon (insbesondere Roldems) abheben, einen solchen Flughafen zum Endziel haben oder unter ratelonischer Flagge fliegen, dürfen den astorischen Luftraum nicht überfliegen und nicht auf einem Flughafen innerhalb der Vereinigten Staaten landen.

    (6) Mit der Durchsetzung dieser Section ist die Federal Aviation Administration betraut.


    Sec. 3 – Rail travel

    (1) Der planmäßige zivile Personenbahnverkehr in den Bundesstaaten Assentia und Freeland ist eingestellt.

    (2) Die Federal Railway Administration ist beauftragt sicherzustellen, dass sämtlicher Bahnverkehr in den genannten Gebieten ausschließlich zu folgenden Zwecken geschieht:

    a. Verbringung von flüchtenden Personen aus dem Kriegsgebiet;

    b. Beförderung von Hilfsgütern in die Kriegsgebiete;

    c. Beförderung von militärischer Ausrüstung in die Kriegsgebiete.

    (3) Private Bahnunternehmungen haben ihre Infrastruktur und Ressourcen der FRA zur Verfügung zu stellen und sich an der Erreichung der Zwecke in Ssec. 2 nach Kräften zu beteiligen, andernfalls die FRA dazu ermächtigt ist, Betriebslizenzen zu suspendieren und die Infrastruktur solcher Betriebe unmittelbar dem Department of Defense zu übergeben.


    Sec. 4 – Maritime travel

    (1) Wasserfahrzeuge, deren Heimat-, Ablege- oder Zielhafen in Roldem liegt oder die unter ratelonischer Flagge fahren, dürfen astorische Gewässer nicht durchqueren und astorische Häfen nicht ansteuern.

    (2) Die Federal Maritime Commission ist mit der Durchsetzung dieser Section beauftragt.


    Sec. 5 – Pipelines

    Sämtliche Strom-, Gas- und Datenleitungen, die von den Vereinigten Staaten über Land oder am Seeboden nach Roldem führen, sind zu kappen.


    Sec. 6 – Final provisions

    Diese Regulation tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft und bleibt solange in Geltung, bis sie widerrufen wird oder der zwischen Ratelon und den Vereinigten Staaten herrschende Kriegszustand für beendet erklärt wurde.




    L. BALDWIN

    Secretary of the Interior


    Annex A


Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!