2015/11/01 - Astoria State Gambling Act

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 453 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Béatrice Laval.

  • Honorable Commoners,


    für 96 Stunden steht der folgende Entwurf zur Aussprache:


    Astoria State Gambling Act


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt die Veranstaltung von und Teilnahme an Glücks- und Geschicklichkeitsspielen sowie Wetten in Astoria State.
    (2) Es soll zitiert werden als Astoria State Gambling Act.


    Section 2 - Statutory Definitions
    (1) Glücksspiele im Sinne dieses Gesetzes sind Spiele, in denen für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird, und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
    (2) Geschicklichkeitsspiele im Sinne dieses Gesetzes sind Spiele, in denen für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird, und die Entscheidung über Gewinn und Verlust wesentlich von den Fähigkeiten sowie vom Grad der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt.
    (3) Wetten im Sinne dieses Gesetzes sind gegen Entgelt und mit Aussicht auf eine Gewinnchance getroffene Aussagen über den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses.


    Section 3 - Gambling not Subject to Approval
    (1) Innerhalb geschlossener Gesellschaften dürfen Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten unbeschränkt veranstaltet werden.
    (2) Öffentlich dürfen Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten unbeschränkt veranstaltet werden, sofern es sich dabei um Spiele oder Wetten mit je einzelner Spielrunde geringem geldwertem Einsatz ohne Möglichkeit eines geldwerten Gewinns, oder nur der Möglichkeit eines geringen geldwerten Gewinns handelt.


    Section 4 - Gambling Subject to Approval
    (1) Die öffentliche Veranstaltung von Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten, die je Spielrunde einen nicht geringen geldwerten Einsatz erfordern oder ermöglichen, oder die Möglichkeit eines nicht geringen geldwerten Gewinns in Aussicht stellen, bedarf der staatlichen Genehmigung und unterliegt der staatlichen Aufsicht.
    (2) Die Genehmigung nach SSec. 1 ist nur Personen zu erteilen, die die zuverlässige Gewähr für eine unparteiische und gesetzeskonforme Veranstaltung entsprechender Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten bieten.
    (3) Zur Erteilung von Genehmigungen nach SSec. 1, und der staatlichen Aufsicht über entsprechend genehmigte Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten ist eine staatliche Glücksspielbehörde (Astoria State Gambling Comission) einzurichten.


    Section 5 - Age Restrictions
    (1) An öffentlich veranstalteten Glücks- und Geschicklichkeitsspielen sowie Wetten nach Sec. 4, SSec. 1, dürfen nur Personen teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    (2) Zu öffentlichen Räumlichkeiten, in denen Glücks- und Geschicklichkeitsspielen sowie Wetten nach Sec. 4, SSec. 1, veranstaltet oder angeboten werden, haben nur Personen Zutritt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    (3) Ausgenommen von dem Zutrittsverbot nach SSec. 2 sind räumlich abgetrennte Bereiche ausschließlich für Zuschauer bei zugelassenen turniermäßig veranstalteten Glücks- oder Geschicklichkeitsspielen, sowie räumlich abgetrennte Bereiche für Glücks- und Geschicklichkeitsspiele nach Sec. 3, SSec. 2, in Einrichtungen, die zugleich zugelassene Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten nach Sec. 4, SSec. 1, anbieten.


    Section 6 - Advertisement and Broadcast
    (1) In der Werbung für öffentliche Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich um ein staatlich zulassunsgbedürftiges und zugelassenes Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel oder um eine ebensolche Wette handelt.
    (2) Personen unter 18 Jahren dürfen weder für öffentliche Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten werben, noch darf Werbung für öffentliche Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten sich ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren wenden.
    (3) Zugelassene turniermäßig veranstaltete Glücks- und Geschicklichkeitsspiele dürfen im Rundfunk oder in Telemedien unbeschränkt übertragen werden.


    Section 7 - Self-Ban from Gambling
    (1) Jedermann kann der Astoria State Gambling Commission jederzeit anzeigen, dass er von der Teilnahme an genehmigungspflichtigen öffentlichen Glücks- und Geschicklichkeitsspielen sowie Wetten nach diesem Gesetz ausgeschlossen zu werden wünscht.
    (2) Die Dauer einer Selbstsperre beträgt zwölf Monate, und ist auf Antrag des Betroffenen um jeweils zwölf Monate zu verlängern.
    (3) Die Astoria State Gambling Commission zeigt ihre Sperrliste nach SSec. 1 sowie jede Aktualisierung derselben den Veranstaltern zugelassener Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Wetten an. Die Veranstalter haben sich vor der Gewährung des Zutritts zu Räumlichkeiten, in denen entsprechende Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele veranstaltet werden, sowie vor der rechtsverbindlichen Annahme von Wetten anhand eines Abgleichs mit der Sperrliste zu vergewissern, dass der betreffende Spiel- oder Wettteilnehmer sich nicht freiwillig hat sperren lassen.


    Section 8 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Ein Vergehen der Klasse D ist die Veranstaltung öffentlicher Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten ohne die erforderliche Genehmigung (Sec. 4, SSec. 1).
    (3) Übertretungen sind:


    - die Gewährung des Zutritts zu Räumlichkeiten, in denen genehmigungspflichtige Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten angeboten werden, an Personen unter 18 Jahren (Sec. 5, SSec. 2)
    - das Unterlassen der Kennzeichnung genehmigungspflichtiger Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten in der Werbung (Sec. 6, SSec. 1);
    - die Werbung für genehmigungspflichtige Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten mittels Personen unter 18 Jahren, oder die Verbreitung von ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren gerichtete Werbung für genehmigungspflichtige Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten (Sec. 6, SSec. 2);
    - die Gewährung des Zutritts zu Räumlichkeiten, in denen genehmigungspflichtige Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele angeboten werden, an Personen, oder die Annahme von Wetten von Personen, die sich selbst für genehmigungspflichtige Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele oder Wetten haben sperren lassen (Sec. 7, SSec. 1).


    Section 9 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechen der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.



    Begründung:
    -Dieses Gesetz dient der Legalisierung des Glückspiels.

    Sharif bin Tahir, M.A.


    Philosopher and Sociologist
    Fr. Chief of Staff (Governor of [definition=2]Astoria State[/definition])
    Fr. Senior Advisor in the [definition=2]Astoria State[/definition] Department of Education
    Fr. Junior Advisor in the [definition=2]Astoria State[/definition] Department of the Interior

  • Honorable Commoners,


    mit der Begründung bin ich etwas unglücklich, diese wird ja aber auch nicht Teil des Gesetzes. Nur: Bedarf es hier einer Legalisierung, oder findet nicht eher eine grundsätzliche Regelung statt?
    Ansonsten muss ich mich wieder fragen: Wieso wird auf das Bundes-Strafrecht statt auf jenes des Staates verwiesen?

    Sharif bin Tahir, M.A.


    Philosopher and Sociologist
    Fr. Chief of Staff (Governor of [definition=2]Astoria State[/definition])
    Fr. Senior Advisor in the [definition=2]Astoria State[/definition] Department of Education
    Fr. Junior Advisor in the [definition=2]Astoria State[/definition] Department of the Interior

  • Honorable Commoners,


    meiner Meinung ist eine Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen, wenn wir gesetzlich klar stellen: Ja bei uns Glücksspiel erlaubt, das geht bis zu einem gewissen Grad natürlich mit Regelungen einher. Ich denke das widerspricht sich nicht. Wir holen hiermit ein anständiges Gewerbe endgültig auf eine offizielle Ebene.


    Ich kann gerne einen Verweis auf Bundesstaatenrecht einbringen, es war mir bisher nur einfacher und weniger aufwendig, hierbei auf das Bundesrecht zu verweisen und hat keinen besonderen inhaltlichen Grund.


    La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.

  • Honorable Commoners,


    wie gesagt kritisiere ich nicht das Gesetz an sich, sondern die Begründung, die von einer Legalisierung spricht - dafür müsste etwas ja erst einmal illegal gewesen sein. ;)


    Sie haben natürlich Recht, "Astoria State Penal Code" ist ein Wort länger als "Federal Penal Code", ich denke aber in Anerkennung der Souveränität der Bundesstaaten sollten wir uns diese Mühe schon machen - auch, weil es uns die Möglichkeit gibt, die strafrechtlichen Regelungen bei Bedarf selbst anzupassen.

    Sharif bin Tahir, M.A.


    Philosopher and Sociologist
    Fr. Chief of Staff (Governor of [definition=2]Astoria State[/definition])
    Fr. Senior Advisor in the [definition=2]Astoria State[/definition] Department of Education
    Fr. Junior Advisor in the [definition=2]Astoria State[/definition] Department of the Interior

  • Honorable Commoners,


    das soll nicht heißen, dass ich für ein Wort zu faul ist, sondern das dieses Gesetz zur selben Zeit entstand wie der Prostitution Act und ich damals nicht an diese Möglichkeit dachte, ich bin aber gerne bereit es anzupassen. Mein Herz hängt daran nicht.


    La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.

  • Honorable Commoners,


    Ich sehe weite Teile der Bill positiv, jedoch möchte ich anregen die Teilnahme an Glücksspielen erst ab dem 21. Lebensjahr zu erlauben. Ich bin der Überzeugung dass ein 18-jähriger in den meisten Fällen nicht in der Lage sein wird die längerfristigen Folgen häufigen Glücksspiels zu erkennen.


    Kritisch sehe ich indessen das Fehlen der Möglichkeit für den Veranstalter bzw. Betreiber spielsüchtige zu ihrem eigenen Schutz von der weiteren Teilnahme auszuschliessen. Befürworten würde ich zudem ein generelles Werbeverbot.

    [align=center]Joseph T. Darlington
    Director of the Central Intelligence Service CIS
    Director of the National Intelligence Council NIC

  • Honorable Commoners,


    bei Altersgrenzen bin ich relativ indifferenz mein Herz hängt nicht an dieser Frage. Ich würde mich dagegen weigern das Recht der freien Wirtschaft auf Werbung völlig zu beschränken. Einen Ausschluss durch den Betreiber sähe ich durch etwaiges Hausrecht sowieso bereits jetzt möglich, hätte jedoch kein Problem damit das auch explizit hineinzuschreiben.


    La peur est mauvaise conseillère. – Furcht ist ein schlechter Ratgeber.

  • Honorable Commoners,


    die Aussprache ist beendet, die Abstimmung wird eingeleitet.

    Sharif bin Tahir, M.A.


    Philosopher and Sociologist
    Fr. Chief of Staff (Governor of [definition=2]Astoria State[/definition])
    Fr. Senior Advisor in the [definition=2]Astoria State[/definition] Department of Education
    Fr. Junior Advisor in the [definition=2]Astoria State[/definition] Department of the Interior

  • David Clark

    Hat das Label Records (The Assembly - Astor 1.0) hinzugefügt

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