The People of Laurentiana v. Alexandr W. Sokurow (Remand)

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.080 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Lucas Galindo.




  • From the Office of the Attorney General of Laurentiana
    Octavia on the 9th of December, 2015



    MOTION FOR REMAND
    against Mr. Alexandr W. Sokurow


    Das Büro des Attorney General beantragt die Verhängung von Untersuchungshaft gegen Alexandr W. Sokurow, wohnhaft in Octavia, LA.


    Hintergrund
    Mr. Sokurow wird der Körperverletzung an mehreren Officers verdächtigt, sowie während einem Verhör durch Staatsbehörden,
    einen Officer entwaffnet und mit dessen Waffe mehrere Geiseln genommen zu haben. Die Ermittlungen laufen.


    Begründung
    Der Verdächtige hat bereits zweimal versucht sich den Behörden zu entziehen,
    daher ist eine unmittelbare Fluchtgefahr nach VII/23/1/b Federal Rules of Procedure Act zu befürchten.




    Signed,


    Philip Tyrell
    Attorney General of Laurentiana



    Handlung

    Dem Antrag liegt eine Kopie der Videoaufnahmen aus dem Befragungsraum des DSLE bei, um den dringenden Tatverdacht, sowie die Fluchtgefahr zu unterstreichen.

  • Handlung

    grüßt den Staatsanwalt freundlich und erkundigt sich dann


    Counselor,
    bitte legen Sie doch kurz da, welches Recht sie anwenden. Soweit mir bekannt ist, verfügt Ihr Bundesstaat nicht über ein eigenes Strafrecht, womit Bundesrecht gilt, richtig?
    Können Sie ebenfalls schon sagen, welche Delikte dem Beschuldigten vermutlich vorzuwerfen sind?


    SimOff

    EDIT: Wann hat dieses Ereignis denn SimOn stattgefunden, wenn jetzt der Antrag gestellt wird?

  • Your Honor,


    das ist richtig, Laurentiana hat kein eigenes Strafrecht, damit gilt Bundesrecht. Mein Büro wird auf Basis von Section 3 des Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act aktiv.


    Der Verdächtige wird nach Abschluss der Ermittlungen mindestens für die folgenden Delikte angeklagt werden:


    - Attempted First-degree murder (strafbar nach Ch. 2 Art. I Sec. 1 FPC in Verbindung mit Ch. 1 Art. VI FPC)
    - Hostage-taking (strafbar nach Ch. 2 Art. IV Sec. 3 FPC)


    SimOff

    Vor etwa einem Monat, allerdings bin ich erst seit einer Woche im Amt, daher konnte ich nicht früher in der Sache aktiv werden.

  • Ich danke Ihnen und bitte um ein wenig Geduld.

    Handlung

    erhebt sich und zieht sich in sein Amtszimmer zurück


    SimOff

    Wäre sicher besser, sich unter den Beteiligten darauf zu einigen, dass das vor kurzem passiert ist. Wäre das OK für Sokurow?
    Bin nun mobil unterwegs, habe die Entscheidung aber schon gestern fertig gemacht, es fehlten nur die zu Last gelegten Taten.
    Veröffentliche dann so gegen 20.30h.

  • Handlung

    betritt den Saal wieder und verliest den Beschluss



    U.S. District Court of Laurentiana
    (Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana as State Court)


    Office of The Hon. Lucas T. J. Galindo, Federal Judge


    --- MOTION FOR ARREST WARRANT --

    On the motion for arrest warrent
    against


    Mr Alexandr W. Sokurow
    residing in Laurentiana


    the U.S. District Court for Laurentiana, acting as State Court of Laurentiana
    - The Hon. Lucas T.J. Galindo, Federal Judge, presiding - makes the following


    D E C I S I O N


    1. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft wird stattgegeben, gegen den Beschuldigten, Mr Alexandr W. Sokurow, wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet. Die zuständigen Behörden werden ermächtigt, den Haftbefehl zu vollziehen.
    2. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, den Beschuldigten unverzüglich über die Entscheidung zu informieren und die Verhaftung dem Gericht unverzüglich mitzuteilen.


    It is so ordered.

    O P I N I O N
    of the Court


    I.

    1. Die Staatsanwaltschaft des Bundesstaates Laurentiana hat die Ermittlungen in der vorgebrachten Rechtssache übernommen. Die Zuständigkeit der Staatsorgane ergibt sich aus Sec. 2 Empowerment Act.
    2. Gemäß Sec. 3 bleiben Bundesgesetze in Kraft und Bundesbehörden zuständig, soweit keine Staatsgesetze erlassen und keine Staatsorgane errichtet sind. Da der Bundesstaat Laurentiana keine Strafgesetzgebung vorgenommen hat, ist Bundesrecht ausschließlich anwendbar. Da keine Staatsgerichte errichtet sind, werden die Gerichte des Bundes als Staatsorgane tätig (Sec. 3a Empowerment Act analog, Chp. 1, Art. 2, Sec. 2 FJA).
    3. Zuständig nach Bundesrecht ist in Strafsachen das Gericht am Wohnsitz des Beschuldigten oder Angeklagten (Chp. 3, Art. II, Sec. 5, Ssc. 1 FJA). Der Beschuldigte hat seinen Wohnsitz im Bundesgerichtsbezirk Laurentiana, die Zuständigkeit des Gerichts ist somit begründet.


    II.


    1. Gemäß Rule 23 FRP kann die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragen, wenn sie das Bestehen eines dringenden Tatverdachts gegen einen Beschuldigten und entweder die Gefahr der Verdunklung, der Flucht oder der Wiederholung besteht.
    2. Ein dringender Tatverdacht kann begründet werden durch
    a) die nach aktuellem Ermittlungsstand hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Verdächtige Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist,
    b) die Ertappung des Verdächtigen in flagrante delicto.
    3. Fluchtgefahr besteht, wenn wenn eine Flucht angesichts der im Falle einer Verurteilung zu erwartenden Strafe wahrscheinlich erscheint und
    a) der Angeklagte nicht an einen festen Ort gebunden ist,
    b) der Verdächtige über ausreichend Geldmittel verfügt oder
    c) weitere unbekannte Komplizen existieren.


    III.

    1. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beschuldigten zumindest wegen versuchten Mordes ersten Grades und vollendeter Geiselnahme.
    2. Als Haftgrund führt sie neben dem dringenden Tatverdacht die Fluchtgefahr an.


    IV.

    1. Die Staatsanwaltschaft begründet den dringenden Tatverdacht mit Videobeweisen. Damit sind die Merkmale des dringenden Tatverdachts ausreichend begründet. Das Gericht hält den Verdacht für durch verwertbare Beweise erhärtet.
    2. Die Fluchtgefahr sieht sie in wiederholten Entziehungsversuchen des Beschuldigten erfüllt.


    V.

    1. Die durch die Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beweise hält das Gericht für zulässig und verwertbar.
    2. Allein der Versuch, aus dem Polizeigewahrsam zu entfliehen, zumal die Entziehungsversuche erhärtend mit einer bewaffneten Geiselnahme erfolgen sollten, in deren Verlauf Polizeibeamte verletzt wurden, stellen hinreichend konkrete Nachweise dafür da, dass der Täter zur Behinderung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bereit ist, sich den Ermittlungsorganen mit allen möglichen Mitteln zu entziehen und die Bindung an einen bestimmten, dem Zugriff der Behörden unterliegenden Ort hinreichend widerlegt ist. Mithin besteht Fluchtgefahr (Rule 23, Subrule 4 FRP).
    3. 2. Die Vorwürfe sind strafbar als Verbrechen nach Ch. 2 Art. I Sec. 1 FPC in Verbindung mit Ch. 1 Art. VI FPC sowie Ch. 2 Art. IV Sec. 3 FPC.
    Versuchter Mord ersten Grades wird mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe ohne Chance auf Bewährung bestraft, die Strafe kann auf Freiheitsstrafe von mindestens 3-6 Monate gemildert werden. Vollendete Geiselnahme wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 6 und nicht mehr als 12 Monaten oder lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft.
    Die zu erwartende Mindestfreiheitsstrafe beträgt somit 9 Monate, die Höchststrafe einmal lebenslänglich ohne Chance auf Bewährung und einmal lebenslänglich mit der Chance auf Bewährung.
    4. In Anbetracht der Schwere der dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftaten ist die Verhältnismäßigkeit nicht in Zweifel zu ziehen.
    5. Aus diesem Grunde wird Untersuchungshaft angeordnet, zu deren Vollstreckung Haftbefehl erlassen wird.


    V.

    1. Nach Rule 24 FRP ist das Gericht zur unverzüglichen Durchführung einer Haftprüfung nach Vollzug des Haftbefehls. In dieser hat das Gericht den Beschuldigten über die ihm zur Last gelegte Tat aufzuklären, ihm die gegen ihn vorliegenden Beweismittel vorzulegen, ihn auf sein Verlangen hin zum Tatvorwurf und den Gründen seiner Inhaftierung anzuhören und über die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden (Habeas Corpus).
    2. Der Beschuldige hat das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Nimmt er dieses Recht nicht wahr, bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger (Rule 17 FRP).
    In Unkenntnis der anwaltlichen Vertretung sieht das Gericht zu diesem Zeitpunkt von der Bestellung ab, wird darüber jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Haftprüfung befinden, sollte der Beschuldigte bis dahin keinen Anwalt zu seiner Vertretung bestimmt haben.
    3. Eine Haftobergrenze wird nicht angeordnet, da eine Begrenzung durch die maximal mögliche Freiheitsstrafe nicht gegeben ist.



    Octavia, LA, 11.12.15



    Federal Judge of the United States

  • Handlung

    Der Gerichtsdiener reicht Tyrell den Haftbefehl.




    U.S. District Court of Laurentiana
    (Federal District Court for the Disctrict of Laurentiana as State Court)


    Office of The Hon. Lucas T. J. Galindo, Federal Judge


    TO


    Any law enforcement officer authorised under federal or state law to make arrest
    ______________________________________________________________________________________________
    (Authority(s) concerned)


    WARRANT FOR ARREST


    AGAINST

    Mr Alexandr W. Sokurow
    residing in Octavia, Freeland

    ________________________________________
    (Name and place of residence of the person to be arrested)


    BASED ON


    [X] Motion filed with the Court
    [] Court Order
    [] Probation Violation Order
    [] Summons
    [] Judgement
    [] Special Proceding
    [] ___________________________


    OF THE



    Office of Attorney General of Laurentiana
    ________________________________________
    (Requesting authority)


    THE


    U.S. District Court for the District of Laurentiana - State Court -
    _____________________________________________________________________________
    (Name of court)


    HAS ORDERED ARREST AGAINST THE PERSON(S) AFOREMENTIONED.


    YOU ARE ASKED AS OBLIGATED ACCORDING TO LAW TO

    [] arrest

    [] take to the _________________________________________________ (Name of jail / prision)

    .........................The Hon. Lucas Galindo
    [X] bring before _______________________________________ (name of Court / authority / judge)
    [] _________________________________________________________________ (other action)


    AS


    Federal Judge presiding the U.S. District Court for Laurentiana as State Court of the State of Laurentiana
    _______________________________________________________________________________________________
    (Function of a person or facility mentioned afore)


    [X] without unnecessary delay
    [] on ____________________
    [] until ___________________
    [] between ________________
    [] ________________________



    SPECIAL INFORMATION
    (Description, whereabouts, warnings)

    - None -


    DONE UNDER THE SEAL OF THE COURT


    Octavia, 11.12.15
    ______________________
    (City, Date)

    Viola Patrica Dawson
    ___________________________
    (Signature)


    Deputy Clerk of the Court
    _____________________________
    (In capacity of)

  • SimOff

    Ich dachte Octavia liegt in Laurentiana und nicht in Freeland?! :D

    † 12/08/2017


    former
    Governor of Freeland | Gouverneur de Frélande
    Mayor of Gareth | Mairie de Guérrehet
    Intendant Freeland Summer Concert
    Conductor in Residence of the Freeland Symphony Orchestra

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