Freeland Marriage Act

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  • Freeland Law Archive



    Freeland Marriage Act



    Inkraftgetreten am 2. Januar 2016
    Geändert am:
    -/-


    Freeland Marriage Act


    Section I - General Provisions
    (1) Dieses Gesetz stellt Regeln für Hochzeiten in Freeland auf.
    (2) Hochzeiten, die auf in Freeland vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen wurden behalten ihre Gültigkeit, sofern beide Ehepartner bei ihrer Eheschließung das 18. Lebensjahr beendet haben.


    Section II - The Spouses
    (1) Eine Ehe schließen dürfen in Freeland Personen, die das 18. Lebensjahr beendet haben.
    (2) Mindestens einer der Ehepartner muss seinen Wohnsitz in Freeland haben oder dort geboren sein.
    (3) In begründeten Ausnahmefällen kann von der Bedingung in (2) abgewichen werden.
    (4) Keiner der zukünftigen Ehepartner darf zum Zeitpunkt der Eheschließung mit einem Anderen verheiratet sein. Eine Eheschließung ist nur unter zwei Menschen möglich.


    Section III - The Witness to the marriage
    (1) Das Brautpaar muss einen Trauzeugen oder eine Trauzeugin bestimmen.
    (2) Der Trauzeuge muss zum Zeitpunkt der Trauung mindestens 18 Jahre alt sein und Staatsbürger der United States of Astor sein.
    (3) Benennen die Eheschließenden keinen Trauzeugen, so soll eine im Vorfeld durch den Standesbeamten benannte Person dessen Aufgaben übernehmen.


    Section IV - The marriage registrar
    (1) Jedes County muss einen Standesbeamten für Eheschließungen bestimmen.
    (2) Ist niemand anders bestimmt, so nimmt der County Commissioner die Eheschließungen vor.
    (3) Der Standesbeamte muss mindestens 21 Jahre alt sein.


    Section V - The procedure
    (1) Die Eheschließung findet an einem von beiden Ehepartnern bestimmten Ort innerhalb Freelands statt.
    (2) Zur Eheschließung müssen der Standesbeamte, beide Ehepartner sowie der Trauzeuge anwesend sein.
    (3) Den genauen Ablauf der Trauung regelt Anhang A.
    (4) Der Termin für eine Eheschließung muss mindestens 2 Wochen im Vorraus bekannt sein.


    Section VI - Surname
    (1) Die Ehepartner müssen sich vor der Eheschließung auf ihre jeweiligen Nachnamen einigen, die sie nach der Trauung tragen werden.


    Section VII - Marriage of State Officials and Civil Servants
    (1) Ist einer der beiden Ehepartner beim Freistaat Freeland beschäftigt, so kann die Trauung in Amada im State Capitol oder einem anderen offiziellen Repräsentationsgebäude des Freistaates Freeland stattfinden.
    (2) Standesbeamter ist in diesem Fall der Governor von Freeland.
    (3) Ist einer der beiden Eheschließenden Gouverneur von Freeland, so soll der Vizegouverneur die Trauung vornehmen, ist der Vizegouverneur der zweite Ehepartner, so soll der Innenminister von Freeland die Trauung vornehmen. Der Gouverneur kann hiervon abweichend jede nach den allgemeinen Regeln geeignete Person zum Standesbeamten bestimmen.


    Section VIII - The Marriage Certificate
    (1) Den Ehepartnern wird nach der Trauung ein Stammbuch mit einer Heiratsurkunde ausgehändigt.
    (2) Das Zertifikat folgt der formellen Vorgabe aus Anhang B.
    (3) Eine Kopie der Heiratsurkunde soll im State Archive verwahrt werden.


    Section IX - Acceptation of foreign marriages
    (1) Hochzeiten aus anderen Bundesstaaten der USA werden anerkannt.
    (2) Bei Eheschließungen, die im Ausland stattgefunden haben, soll der Innenminister Freelands feststellen, ob die Eheschließung Gültigkeit behält.
    (3) Rein kirchliche Hochzeitszeremonien werden in Freeland nicht anerkannt.
    (4) Ehen, die aus mehr als zwei Personen bestehen, erfahren in Freeland keine Anerkennung und die Eheleute gelten in Freeland als nicht verheiratet. Jedem von ihnen soll eine erneute Eheschließung nach dem Recht von Freeland ermöglicht werden.


    Section X - Divorce
    (1) Ist die Ehe gescheitert, so kann sie ein Standesbeamter wieder auflösen.
    (2) Beide Partner sollen die Möglichkeit haben, ihren alten Namen nach einer Scheidung wieder anzunehmen.
    (3) Die Verteilung des Besitzstandes ist den Eheleuten überlassen, können sie sich nicht gütlich einigen, soll das örtlich zuständige ordentliche Gericht unter Berücksichtigung aller Tatsachen eine Entscheidung über die Verteilung des Besitzstandes treffen.
    (4) Eine Scheidung kann erst nach einjähriger Trennung erfolgen. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn der Standesbeamte nach gründlicher Abwägung die Ehe als nicht mehr wiederstellbar ansieht.
    (5) Näheres kann durch ein eigenes Gesetz geregelt werden.


    Section XI - Coming into Force
    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
    (2) Die in diesem Gesetz erwähnten Anhänge sollen von der Staatsregierung per Exekutivverordnung festgelegt werden.
    (3) Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes soll es als "Freeland Marriage Act" zitiert werden.



  • FREE STATE OF FREELAND/ÉTAT LIBRE DE LA FRÉLANDE


    CERTIFICATE OF MARRIAGE/CERTIFICAT DE MARIAGE

    According to/Selon Sec. VIII Freeland Marriage Act


    [table='SPOUSE/ÉPOUX 1,Misses/Madame']
    [*]Name after the wedding/Nom après le mariage [*]Miller[*]First Names/Prénoms [*]Mary [*]Date and place of birth/Date et lieu de naissance[*]01.01.2000, Amada FL[*]Name before the wedding/ Nom avant le mariage [*]Jackson
    [/table]
    [table='SPOUSE/ÉPOUX 2,Mister/Monsieur']
    [*]Name after the wedding/Nom après le mariage [*]Miller[*]First Names/Prénoms [*]John Robert[*]Date and place of birth/Date et lieu de naissance[*]01.01.2000, Amada FL[*]Name before the wedding/ Nom avant le mariage [*]Miller
    [/table]
    [table='WEDDING INFORMATION/INFORMATION DE MARIAGE, ']
    [*]Date[*]05.04.2018[*]Location/Emplacement [*]Freeland State House, Amada FL[*]Authority/Autorité[*]FREE STATE OF FREELAND[*]Witness/Témoin [*]Laura Miller [*]Registrar/Greffier[*]Tom Freeland, Governor
    [/table]
    Amada, 05.04.2018

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