The People of Laurentiana v. Alexandr W. Sokurow

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  • From the Office of the Attorney General of Laurentiana
    Octavia on the 6th of January, 2016




    CRIMINAL LAWSUIT
    The People of Laurentiana v. Alexandr W. Sokurow



    The Plaintiff


    The People of Laurentiana
    represented by the Office of the Attorney General of Laurentiana



    The Defendant


    Mr. Alexandr W. Sokurow from Octavia, Laurentiana



    Motion


    Das Büro des Generalstaatsanwalts von Laurentiana beschuldigt den Beklagten der folgenden Straftaten:


    1. Three cases of Hostage-taking (Verbrechen der Klasse B nach 2/IV/3 FPC)
    2. Aggravated Battery (Verbrechen der Klasse D nach 2/II/4 FPC)
    3. Two cases of Harmful use of Firearms (Vergehen der Klasse A nach 2/II/6 FPC)
    4. Obstracting Officers in Performance of Duties (Vergehen der Klasse B nach 2/VIII/4 FPC)
    5. Two cases of Aggravated Assault (Vergehen der Klasse C nach 2/II/2 FPC)



    Venue


    Der Staat Laurentiana macht von seinen Rechten gemäß Sec. 3a Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act Gebrauch und ruft daher das Gericht als Staatsgerichtshof des Staates Laurentiana an.


    Gemäß Ch. 3, Art. II, Sec. 5, SSec. 1 Federal Judiciary Act ist dasjenige Bundesdistriktgericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig, in diesem Fall also das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Laurentiana.



    Reasoning


    1. Course of Events
    Der Beklagte war zu einer Routinebefragung im Hauptquartier des DSLE in Octavia, als dieser versuchte sich der Befragung mit Gewalt zu entziehen. Der Beschuldigte hat dabei erst zwei Officers durch Schläge und Stöße verletzt, einer ging dabei bewusstlos zu Boden (Motion Pt. 5).


    Als weiter Officers zu Hilfe eilten, um den Beschuldigten in Gewahrsam zu nehmen, wehrte dieser sich weiter (Motion Pt. 4). Es gelang ihm dabei einen Officer zu entwaffnen und einen Schuss auf einen weiteren Officer abzugeben, der in die Schulter getroffen wurde (Motion Pt. 2).


    Schließlich nahm der Beschuldigte einen Officer direkt als Geisel, sowie einen weiteren, bewusstlosen Officer indirekt, mit der Absicht die Beamten zu zwingen, ihn gehen zu lassen (Motion Pt. 1).


    Die Verhandlungsführerin des DSLE konnte den Beschuldigten überreden, die Geiseln gegen sich selbst auszutauschen, wodurch sie selbst zu Geisel wurde (Motion Pt. 1).


    Beim kurz darauf erfolgten Versuch des SWAT Teams den Beschuldigten in Gewahrsam zu nehmen, schoss dieser wieder mehrmals auf die Officers, wobei glücklicherweise niemand verletzt wurde (Motion Pt. 3).


    Nach weiteren Verhandlungen konnte der Beklagte schließlich zur Aufgabe überredet werden.


    Der Tathergang wird durch das Beweisvideo belegt. Die Verletzungen der Beamten werden durch medizinische Gutachten belegt.


    2. Circumstances
    Während dem Antrag auf Haftbefehlt im Vorfeld dieser Anklage, hat die Staatsanwaltschaft versuchten Mord erster Klasse in den Raum gestellt. Nach Sichtung der Beweislage und Gesprächen mit den Beteiligten, sind wir nicht mehr der Ansicht, dass der Beklagte Mord begehen wollte. Der Beklagte war ruhig und gefasst während dem gesamten Vorgang, was die aufgelisteten Zeugen gerne vor Gericht bezeugen werden. Hätte der Beklagte einen der Officer tatsächlich töten wollen, hätte er das mit ziemlicher Sicherheit geschafft und wir sehen es als unbestritten an, dass er dazu auch mehrmals die Gelegenheit gehabt hätte. Aus diesem Grund distanzieren wird uns von diesem Vorwurf und haben diesen durch die angebrachten Straftatbestände ersetzt (siehe Motion).


    Die relative, emotionale Kälte und Abschätzung mit der der Beklagte sich verhalten und die Taten begangen hat, sowie der dadurch zurecht entstandene Eindruck, dass sich der Beschuldigte seiner Taten zu jeder Zeit genau bewusst war, schlägt sich entsprechend auf die Strafmaßfordung der Staatsanwaltschaft nieder.


    3. Proposed Sentence
    Unter Maßgabe von 1. und 2. fordert die Staatsanwaltschaft das Höchstmaß von Lebenslang (mit Möglichkeit zur Bewährung).


    4. Evidence
    1. Videoaufnahmen des Beklagten bei der Durchführung der zur Last gelegten Taten
    2. Medizinische Gutachten über die erlittenen Verletzungen der Beamten


    5. Wittnesses
    1. Detective Andrew Connor, Verhörleiter kurz vor Eskalation der Situation
    2. Detective Olivia Smith, Verhandlungsführerin während der Geiselnahme, später selbst Geisel





    Signed,


    Philip Tyrell
    Attorney General of Laurentiana


  • Viola Patrica Dawson, Deputy Court Clerk
    Counselor, ich empfehle Ihnen, die Anzahl der Geiselnahmen, Waffenmissbrauchstaten und schweren Körperverletzungen in die Klage aufzunehmen, soweit sie zu ermitteln sind.

  • Nun denn, ich stelle fest, dass die Anklage von Ms. Michaela Owens vertreten wird. Der Beklagte wird von Mr. James William Baker vertreten.


    Hat der Beklagte Einwände über die Zuständigkeit des Gerichts oder die Zulässigkeit der Klage?

  • Handlung

    Lässt das zu Protokoll nehmen.


    Dann fangen wir mit dem Wichtigsten an: Mr. Baker, bekennen sich ihr Mandant schuldig im Sinne der Anklage oder weist er die Schuld von sich?

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